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EU-Parlament stimmt für Verhandlungen zum digitalen Euro: 416 Ja-Stimmen und eine Obergrenze pro Person

Veröffentlicht: 10.7.2026 · Digitaler Euro & Bargeld

Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, hat das Europäische Parlament in Straßburg abgestimmt. 416 Abgeordnete stimmten für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat zur Einführung des digitalen Euro. 169 stimmten dagegen, 22 enthielten sich.

Drei Fraktionen hatten versucht, das zu verhindern. Die EKR, die Patrioten und die ESN hatten den Beschluss des Wirtschafts- und Währungsausschusses vom 23. Juni angefochten. Sie sind gescheitert.

Damit ist der Weg frei für die letzte Phase der Gesetzgebung. Parlament und Rat verhandeln jetzt den endgültigen Text. Eine erste Runde mit der irischen Ratspräsidentschaft soll in Kürze stattfinden.

Und einer der Kernpunkte der Parlamentsposition steht in der Pressemitteilung in einem einzigen Satz: Es soll eine Obergrenze dafür geben, wie viele digitale Euro eine Einzelperson besitzen darf.

Warum dieser Satz mehr wiegt als alle anderen, haben wir in unserer Analyse zu der Frage, wer beim digitalen Euro morgen die Regeln bestimmt, ausführlich beschrieben. Seit Donnerstag ist er Verhandlungsposition beider Gesetzgeber.

Was das Parlament beschlossen hat

Die Verhandlungsposition des Parlaments enthält nach der Pressemitteilung diese Kernpunkte:

  • Der digitale Euro wäre eine neue elektronische Form von Geld, ausgegeben von der Europäischen Zentralbank, online und offline nutzbar.
  • Datenschutzvorkehrungen sollen eingebaut sein. Personenbezogene Daten sollen nur verarbeitet werden, soweit das für das Funktionieren des Systems unbedingt erforderlich ist.
  • Die meisten Unternehmen wären verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen. Ausnahmen gäbe es für Selbstständige und kleine Betriebe, die auch sonst keine digitalen Zahlungen annehmen.
  • Grundlegende Dienste wie Kontoeröffnung und ein Zahlungsinstrument wären kostenlos.
  • Es gäbe eine Obergrenze pro Person.
  • Die Euro-Länder müssten Bargeld zugänglich halten, Unternehmen dürften Bargeld nicht verbieten.

Das Paket besteht aus drei Gesetzen. Eines führt den digitalen Euro ein. Eines erlaubt Banken aus EU-Ländern ohne Euro, ihn zu vertreiben. Das dritte regelt den Status von Euro-Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Das dritte war nicht angefochten. Auch darüber wird jetzt verhandelt.

Wie die Abstimmung zustande kam

Der Weg zum 9. Juli war kurz. Am 23. Juni hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss seine Position zum Paket beschlossen, das Gesetz zum digitalen Euro selbst mit 43 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung. Am selben Tag entschied der Ausschuss, Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen. Am 26. Juni wurde der Bericht als Dokument A10-0185/2026 für das Plenum eingereicht, am 6. Juli wurde der Verhandlungsbeschluss im Plenum angekündigt.

Normalerweise geht ein solcher Beschluss ohne Abstimmung durch. Weil drei Fraktionen ihn angefochten haben, musste das Plenum abstimmen. Das Ergebnis ist deutlich: 416 Stimmen sind eine breite Mehrheit, mehr als doppelt so viele wie die Gegenstimmen. Wer auf einen Stopp im Parlament gesetzt hatte, hat seit Donnerstag keinen Anlass mehr dazu.

Die Obergrenze ist ein Regler

Bargeld kennt keine Obergrenze. Einen Schein kannst du zehnmal besitzen oder tausendmal. Niemand muss dafür einen Wert konfigurieren.

Beim digitalen Euro ist das anders. Schon der Vorschlag der Kommission von 2023 sieht vor, dass die Nutzung als Wertaufbewahrungsmittel beschränkt werden kann. Nach Artikel 16 entwickelt die EZB dafür Instrumente und entscheidet über deren Parameter. Die Zahlungsdienstleister müssen die Grenzen umsetzen.

Jetzt kommt der entscheidende Punkt. Wer setzt die Zahl?

Der Wirtschaftsausschuss des Parlaments hat es in seiner Position vom 23. Juni so formuliert: Die Obergrenze soll von der Kommission festgelegt werden, auf Empfehlung der EZB, und mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Das Parlament will dabei volle Mitentscheidung.

Der Rat sieht es anders. In seinem Verhandlungsmandat vom Dezember 2025 soll der Rat selbst eine Gesamtobergrenze setzen, innerhalb derer die EZB die Haltegrenzen bestimmt. Für juristische Personen sieht das Mandat ausdrücklich auch eine Grenze von null vor.

Für Unternehmer ist das kein Detail. Eine Haltegrenze von null für Firmen heißt: Die Firma nimmt digitale Euro an, darf sie aber nicht behalten. Nach der Position des Wirtschaftsausschusses dürften Unternehmen digitale Euro nicht halten, außer um eingehende Zahlungen bis zu 24 Stunden zu sammeln.

Wer am Ende den Regler bedient, Kommission, Rat oder EZB, wird jetzt ausgehandelt. Dass es einen Regler gibt, ist entschieden. Beide Gesetzgeber wollen eine Obergrenze. Streit gibt es nur darüber, wer sie stellt.

Und ein Regler, der alle zwei Jahre überprüft wird, ist per Definition beweglich. Heute schützt er die Finanzstabilität. Wofür er morgen eingestellt wird, entscheidet, wer morgen zuständig ist.

Warum eine Obergrenze dich identifizieren muss

Eine Haltegrenze pro Person funktioniert nur, wenn das System weiß, welche Konten zu welcher Person gehören. Sonst eröffnest du einfach drei Konten bei drei Banken.

Der Kommissionsvorschlag löst das offen. Nutzer können mehrere Konten bei verschiedenen Anbietern haben. Aber für sie gilt eine individuelle Obergrenze, die sie auf die verschiedenen Anbieter aufteilen. Nach Artikel 16 muss der Nutzer den Anbietern mitteilen, wie sein Rahmen verteilt wird. Für gemeinsame Konten gilt die Summe der Einzelrahmen.

Das bedeutet: Ein Limit pro Person braucht eine eindeutig erkennbare Person. Geld und Identität wachsen enger zusammen als je zuvor.

Was über die Grenze hinausgeht, wird nach dem Vorschlag automatisch auf ein normales Bankkonto umgebucht. Wasserfall nennt die Kommission das. Ohne verknüpftes Bankkonto läuft es also nicht. Und der digitale Euro soll nach Artikel 16 unverzinst sein.

Offline wie Bargeld, online wie ein Konto

Das Parlament betont den Datenschutz. Nach der Ausschussposition sollen Grundsätze wie Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen eingebaut werden. Technologien wie Zero-Knowledge-Beweise sollen Zahlungen prüfen, ohne personenbezogene Daten offenzulegen. Die EZB selbst soll keinen Zugriff auf Identifikationsdaten haben.

Gleichzeitig beschreibt dieselbe Position zwei Welten. Online-Zahlungen laufen über ein kontobasiertes System. Offline-Zahlungen laufen direkt über ein lokales Speichergerät und sollen wie Bargeld funktionieren. Die Konsequenz nennt der Ausschuss selbst: Wer das Gerät verliert, verliert das Offline-Geld, ohne Erstattung.

Das heißt: Die bargeldähnliche Privatsphäre gibt es nur offline, auf einem Gerät, für kleine Beträge. Alles andere läuft über Konten bei Banken und Zahlungsdienstleistern, die dich identifizieren müssen, damit die Obergrenze greift. Dass die EZB deinen Namen nicht sieht, heißt nicht, dass niemand ihn sieht.

Programmierbar oder nicht?

Zur Programmierbarkeit enthält der Entwurf einen eigenen Satz. Artikel 24 Absatz 2 des Kommissionsvorschlags lautet: „Beim digitalen Euro handelt es sich nicht um programmierbares Geld.“ Auch das Ratsmandat enthält einen gleichlautenden Satz.

Derselbe Artikel 24 regelt im Absatz davor aber etwas anderes. Die EZB kann Standards für bedingte Zahlungsvorgänge erlassen. Und sie kann in der Abwicklungsinfrastruktur die Funktionen bereitstellen, die dafür nötig sind, einschließlich der Rückstellung von Geldbeträgen. Die Erwägungsgründe nennen als Beispiele automatische Zahlungen, die eine Software nach vorab festgelegten Bedingungen auslöst.

Der Unterschied zwischen einer bedingten Zahlung und programmierbarem Geld ist nach dem Entwurf eine Frage der Definition. Programmierbar wären Einheiten, deren Nutzung auf bestimmte Waren beschränkt oder zeitlich begrenzt ist. Bedingte Zahlungen sollen das nicht bezwecken und nicht bewirken.

Das ist die Rechtslage eines Entwurfs, über den ab jetzt verhandelt wird. Der Text ist nicht beschlossen, und was im Trilog herauskommt, weiß heute niemand. Ein Verbot im Gesetz begrenzt, was das System darf. Die Infrastruktur bestimmt, was es kann. Gesetze lassen sich ändern. Infrastruktur, die einmal gebaut ist, bleibt.

Das Argument heißt Souveränität

Begründet wird das Projekt nicht mit Kontrolle, sondern mit Unabhängigkeit. Der digitale Euro soll nach den Worten des Parlaments Bürgern eine sichere Möglichkeit geben, die Abhängigkeit von Anbietern außerhalb der EU zu verringern.

Der Berichterstatter des Parlaments, Fernando Navarrete Rojas von der EVP, hat das Ziel im Juni so zusammengefasst: „The digital euro will complement cash, never replace it.“ Der digitale Euro soll das Bargeld also ergänzen, nie ersetzen.

Das ist das politische Versprechen. Rechtlich zählt, was im Verordnungstext steht, und der wird gerade erst verhandelt. Ein Versprechen in einer Pressemitteilung bindet keinen künftigen Gesetzgeber. Eine Infrastruktur mit Haltegrenze, Identitätsprüfung und Annahmepflicht bindet dagegen jeden, der sie nutzt.

Was mit dem Bargeld passiert

Das Parlament hat sich deutlich für Bargeld ausgesprochen. Die Euro-Länder sollen verpflichtet werden, Bargeld zugänglich zu halten. Unternehmen sollen Bargeld nicht per Schild oder Geschäftsbedingung ausschließen dürfen. Die Mitgliedstaaten sollen die Verfügbarkeit von Bargeld regelmäßig überwachen, mit Blick auf Ältere, Menschen mit geringem Einkommen und Menschen ohne Bankkonto.

Für jeden, der Bargeld nutzt, zählt das. Aber auch das ist Verhandlungsposition, nicht Gesetz. Und sie ändert nichts an der Richtung: Neben das Bargeld tritt ein zweites staatliches Geld, das eine Obergrenze hat, eine Identität braucht und über eine zentrale Infrastruktur läuft.

Der Zeitplan

Die EZB hat im Oktober 2025 entschieden, in die nächste Projektphase zu gehen. Ihre Annahme damals: Wird die Verordnung im Laufe von 2026 beschlossen, könnten ab Mitte 2027 ein Pilotbetrieb und erste Transaktionen stattfinden. Für eine mögliche erste Ausgabe will das Eurosystem im Laufe von 2029 bereit sein.

Die Kosten hat die EZB gleich mitgeliefert. Bis zur ersten Ausgabe rechnet sie mit Entwicklungskosten von rund 1,3 Milliarden Euro, danach mit etwa 320 Millionen Euro Betriebskosten pro Jahr. Getragen werden sollen sie vom Eurosystem, gedeckt durch die Erträge aus der Geldschöpfung. Die Kosten sind eingeplant, bevor das Gesetz steht.

Die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, trifft der EZB-Rat erst nach Verabschiedung des Gesetzes. Das Parlament will nach der Freigabe eine Einführungsphase von mindestens 24 Monaten.

Mit dem Votum vom 9. Juli liegt der Zeitplan der EZB in Reichweite. Beide Gesetzgeber haben jetzt ihre Positionen. Beide wollen eine Obergrenze. Beide wollen eine Annahmepflicht für die meisten Händler.

Was das für Österreich und die Schweiz heißt

In Österreich gilt dasselbe wie in Deutschland. Der digitale Euro wäre dort ab Ausgabe gesetzliches Zahlungsmittel, mit Annahmepflicht und Obergrenze.

Die Schweiz ist nicht Teil des Euroraums. Nach der Position des Wirtschaftsausschusses sollen aber auch Besucher und in bestimmten Fällen Menschen, die außerhalb des Euroraums leben, den digitalen Euro nutzen können. Wer in der Schweiz lebt und in Deutschland oder Österreich Konten, Mieteinnahmen oder Geschäftsbeziehungen hat, bewegt sich künftig also ebenfalls in diesem System. Für den Franken selbst gilt keine dieser Regeln. Über ihn entscheidet die Schweiz, nicht Brüssel und nicht Frankfurt.

Was du daraus machst

Der digitale Euro ist kein Grund zur Panik. Er ist ein Grund, die eigene Struktur zu prüfen. Die Frage ist nicht, ob du ihn nutzen wirst. Die Frage ist, wie viel deines Vermögens von einem einzigen Währungsraum und seinen Parametern abhängt.

Drei Dinge liegen außerhalb der Reichweite jeder Haltegrenze:

  • Konten außerhalb der EU, in anderen Währungen und Rechtsräumen. Welche Standorte dafür in Frage kommen, zeigt unsere Übersicht zu Nicht-EU-Bankkonten. Es geht dabei um Vermögensschutz, nicht um den Zahlungsverkehr im Alltag.
  • Physische Edelmetalle, gelagert außerhalb der EU. Wie das in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Singapur funktioniert, steht in unserem Leitfaden Gold im Ausland lagern.
  • Rechtsräume außerhalb der EU für Strukturen, die dein Vermögen halten. Die Gründe dafür haben wir unter Warum außerhalb der EU zusammengefasst.

Wer die größere Linie sehen will, in die sich neues Zentralbankgeld einfügt, findet sie in unserer Analyse zum Great Reset.

Der digitale Euro wird nicht über Nacht kommen. Aber die Entscheidungen, die jetzt in Brüssel verhandelt werden, gelten dann für Jahrzehnte. Wer vorbereitet sein will, bereitet sich vor, solange die Parameter noch verhandelt werden, nicht wenn sie gesetzt sind.