Am Sonntag, dem 8. März 2026, hat die Schweiz über das Bargeld abgestimmt. Genauer: über zwei Vorlagen. Die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ wurde mit 54,42 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Der direkte Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament wurde mit 73,42 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 55,37 Prozent. Mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten hat also abgestimmt. So meldet es das Eidgenössische Finanzdepartement.
Damit stehen zwei Sätze neu in der Bundesverfassung, in Artikel 99:
„Die schweizerische Währung ist der Franken.“
„Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.“
Das klingt unspektakulär. Beide Sätze standen schon vorher in Gesetzen. Aber der Ort macht den Unterschied. Was in der Verfassung steht, kann nur noch das Volk zusammen mit den Kantonen ändern. Kein Parlament und keine Regierung kann es mehr mit einfacher Gesetzesänderung abschaffen.
Für Leser in Deutschland und Österreich ist das die interessante Nachricht. Denn im Euroraum läuft die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. Was die neue EU-Grenze für Barzahlungen für dein Vermögen bedeutet, haben wir unter Bargeldobergrenze ausführlich beschrieben.
Was genau zur Abstimmung stand
Die Initiative wollte zwei neue Bestimmungen. Der Bund sollte sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Und der Ersatz des Frankens durch eine andere Währung sollte Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden müssen.
Bundesrat und Parlament teilten das Anliegen, nicht aber die Formulierung. Sie stellten einen Gegenentwurf auf, der zwei bestehende Gesetzesbestimmungen fast wörtlich in die Verfassung hebt. Dass der Franken die schweizerische Währung ist, stand bisher im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel. Dass die Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet, stand im Nationalbankgesetz.
Die Stimmberechtigten haben sich für diesen Weg entschieden. Die Initiative scheiterte, ihr Kernanliegen hat trotzdem gewonnen.
Wie Bürger das Thema auf den Tisch gebracht haben
Bemerkenswert ist, wie die Regel in die Verfassung kam. Den Anstoß gaben Bürger mit einer Volksinitiative, mit dem vollen Titel „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“. Erst dadurch mussten Bundesrat und Parlament Stellung beziehen. Sie haben das Anliegen aufgenommen und einen eigenen Text vorgelegt. Und am Ende hat das Volk entschieden.
Das ist direkte Kontrolle über das Geld, von unten nach oben. Die Bürger haben der Politik eine Frage gestellt, und die Politik musste antworten.
In Deutschland gibt es diesen Weg nicht. Das Grundgesetz wird nach Artikel 79 mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert. Einen Volksentscheid sieht es auf Bundesebene nur in Sonderfällen vor, etwa bei der Neugliederung des Bundesgebiets. Über Bargeld, Währung oder einen digitalen Euro können Bürger in Deutschland auf Bundesebene nicht selbst abstimmen.
Was die Änderung bewirkt und was nicht
Die unmittelbare Wirkung ist begrenzt. Das Finanzdepartement sagt es selbst: Weder die Initiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Und es heißt dort ausdrücklich: Aus keiner der beiden Vorlagen ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.
Ein Händler in Zürich darf also weiterhin sagen: Hier nur Karte.
Was sich ändert, ist die Hürde für die Zukunft. Wer die Bargeldversorgung durch die Nationalbank beenden oder den Franken ersetzen will, braucht künftig eine Volksabstimmung mit Mehrheit des Volkes und der Kantone. Das ist in der Schweiz der höchste Schutz, den eine Regel haben kann. Bundesrat und Parlament sprechen von einem starken Zeichen.
Warum die Schweizer das wollten
Die Zahlen, auf die sich das Finanzdepartement stützt, zeigen einen Widerspruch. Nach den Umfragen der Nationalbank ist der Anteil der Barzahlungen im Alltag von 70 Prozent im Jahr 2017 auf 30 Prozent im Jahr 2024 gefallen. Der Anteil hat sich damit in sieben Jahren mehr als halbiert. Gleichzeitig sprechen sich 95 Prozent der Bevölkerung dafür aus, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel zur Verfügung steht.
Auch die Wirtschaft sieht Bargeld nicht als Auslaufmodell. Nach der Unternehmensumfrage der Nationalbank von 2025, die das Finanzdepartement zitiert, schätzen drei von vier Unternehmen Bargeld als das günstigste Zahlungsmittel vor Ort ein. Die meisten Händler, insbesondere alle bedeutenden, akzeptieren es.
Die Menschen zahlen seltener bar. Aber sie wollen, dass es bleibt. Das ist kein Widerspruch, wenn man versteht, wofür Bargeld da ist. Nicht für jeden Einkauf. Sondern für den Moment, in dem das digitale System nicht funktioniert oder nicht mehr Ja sagt. Bargeld ist der Notausgang. Man benutzt ihn selten. Aber man will wissen, dass er da ist.
Der Euroraum geht den anderen Weg
In Deutschland und Österreich gilt EU-Recht. Und das EU-Recht beschränkt Bargeld, statt es abzusichern.
Die Verordnung (EU) 2024/1624 enthält in Artikel 80 eine Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro. Wer mit Gütern handelt oder Dienstleistungen erbringt, darf Barzahlungen nur bis zu dieser Höhe annehmen oder leisten. Die Verordnung gilt ab dem 10. Juli 2027. Und sie erlaubt den Mitgliedstaaten ausdrücklich, niedrigere Grenzen festzulegen. Zahlungen zwischen Privatleuten sind ausgenommen. Ausgenommen sind auch Zahlungen und Einlagen in den Räumen von Banken und Zahlungsdienstleistern. Aber auch dort gilt: Was über der Grenze liegt, wird der zentralen Meldestelle gemeldet. Große Bargeldbeträge landen so oder so in einem Datensatz.
Unterhalb der Grenze wird Bargeld nicht frei, sondern dokumentiert. Nach Artikel 19 derselben Verordnung müssen die Verpflichteten bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 Euro ihre Kunden mindestens identifizieren und überprüfen. Zwischen 3.000 und 10.000 Euro ist Bargeld also erlaubt, aber nicht mehr anonym. Über 10.000 Euro ist es im Geschäftsverkehr verboten.
Deutschland ist an einer Stelle schon weiter. Beim Kauf einer Immobilie darf nach § 16a des Geldwäschegesetzes nicht mit Bargeld bezahlt werden. Auch nicht mit Gold, Platin, Edelsteinen oder Kryptowerten. Die Beteiligten müssen dem Notar nachweisen, dass anders gezahlt wurde.
Der Unterschied zur Schweiz ist grundsätzlich. In der Schweiz steht die Bargeldversorgung jetzt über dem Gesetzgeber. Im Euroraum steht die Begrenzung von Bargeld im Gesetz. Das eine schützt das Instrument vor der Politik. Das andere gibt der Politik einen Regler, an dem sie drehen kann.
Wo Bargeld in Deutschland rechtlich steht
Man kann die Schweizer Entscheidung auch als Frage an das eigene Land lesen: Wo ist Bargeld in Deutschland eigentlich geschützt?
Die Antwort steht in einem einfachen Bundesgesetz. Nach § 14 des Bundesbankgesetzes sind auf Euro lautende Banknoten „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Darüber steht das Recht der Europäischen Union, das die Ausgabe von Euro-Banknoten regelt. Eine eigene Verfassungsnorm, die die Versorgung mit Bargeld garantiert, hat das Grundgesetz nicht.
Das heißt nicht, dass Bargeld morgen verschwindet. Es heißt: Seine Stellung hängt an Gesetzen, die mit einfacher Mehrheit geändert werden können, in Berlin wie in Brüssel. Die Schweiz hat diese Frage am 8. März der einfachen Mehrheit im Parlament entzogen. Deutschland und Österreich haben das nicht.
Auf europäischer Ebene gibt es dazu einen Gegenpol. Die Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der die Rolle des Bargelds stärken soll. Die EZB hat im Oktober 2025 erklärt, sie unterstütze diesen Vorschlag zum Recht, mit Bargeld zu bezahlen. Beschlossen ist auch er nicht.
Und dann der digitale Euro
Parallel arbeitet der Euroraum an einer digitalen Form von Zentralbankgeld. Die Europäische Zentralbank hat am 30. Oktober 2025 entschieden, in die nächste Phase des Projekts zu gehen. Unter der Annahme, dass die Gesetzgeber die Verordnung im Laufe des Jahres 2026 verabschieden, könnte ab Mitte 2027 ein Pilot laufen. Eine erste Ausgabe hält die EZB im Jahr 2029 für möglich. Als Sicherung nennt sie unter anderem Haltelimits, also Obergrenzen dafür, wie viel digitales Zentralbankgeld jemand besitzen darf.
Ein Haltelimit ist aus Sicht des Bürgers eine Befugnis. Wer eine Obergrenze festlegen darf, kann sie auch senken. Die EZB begründet sie mit Finanzstabilität. Aber ein Instrument, das festlegt, wie viel Geld eine Person in einer bestimmten Form halten darf, gibt es für Bargeld nicht. Einen Geldschein kann niemand auf ein Limit setzen.
Die rechtliche Grundlage ist noch nicht beschlossen. Die Kommission hat ihren Verordnungsvorschlag im Juni 2023 vorgelegt. Der Rat hat im Dezember 2025 sein Verhandlungsmandat für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt.
Zur Frage, ob der digitale Euro programmierbar sein wird, lohnt sich ein genauer Blick in die Texte. Der Kommissionsvorschlag sagt, der digitale Euro solle „kein programmierbares Geld sein“. Derselbe Vorschlag sagt aber auch, er solle „bedingte Zahlungen ermöglichen“. Und in seiner Begründung spricht er von „programmierbaren Zahlungen (die im Zusammenhang mit dieser Verordnung als bedingte Zahlungen bezeichnet werden)“. Das Ratsmandat hält ebenfalls fest, der digitale Euro solle kein programmierbares Geld sein, und erlaubt zugleich der EZB, die Funktionen für bedingte Zahlungen in der Abwicklungsinfrastruktur bereitzustellen.
Wo genau die Grenze zwischen bedingter Zahlung und programmiertem Geld verläuft, ist nicht entschieden. Der Gesetzestext steht noch nicht fest. Und selbst ein fertiger Text lässt sich später ändern. Anders als in der Schweiz steht im Euroraum keine Verfassungsregel davor.
Was das für Leser in der Schweiz bedeutet
Wer in der Schweiz lebt, hat mit dem 8. März ein Stück Sicherheit gewonnen. Die Versorgung mit Franken-Bargeld ist jetzt Verfassungsauftrag der Nationalbank. Eine Abschaffung der Bargeldversorgung durch einfaches Gesetz ist nicht mehr möglich.
Aber der Schutz hat Grenzen. Er garantiert Versorgung, keine Annahmepflicht. Und er schützt den Franken, nicht das Vermögen, das in Euro, in Immobilien in Deutschland oder auf Konten in der EU liegt. Wer als Schweizer Einwohner Vermögen im Euroraum hält, unterliegt dort den Regeln des Euroraums.
Das gilt auch für den Alltag. Die Obergrenze von 10.000 Euro knüpft an Händler und Dienstleister in der EU an, nicht an den Wohnsitz des Kunden. Wer ab Juli 2027 in Deutschland oder Österreich ein Auto, Schmuck oder eine Uhr für mehr als 10.000 Euro bar bezahlen will, trifft auf dieselbe Grenze wie jeder Einheimische. Der Schweizer Verfassungsschutz für Bargeld endet an der Landesgrenze.
Was das für Leser in Deutschland und Österreich bedeutet
Für dich ist die Schweizer Abstimmung vor allem ein Maßstab. Sie zeigt, dass ein Staat seine Bürger vor dem schleichenden Verschwinden von Bargeld schützen kann, wenn er es will. Im Euroraum liegt die Entscheidung über Grenzen und digitale Alternativen beim europäischen Gesetzgeber. Eine Volksabstimmung darüber ist nicht vorgesehen.
Daraus folgt keine Panik, sondern eine nüchterne Aufstellung. Sie sollte stehen, bevor Grenzen sinken oder neue Instrumente eingeführt werden, nicht danach. Drei Bausteine gehören dazu.
Erstens: Bargeld in einer Größenordnung, die dich einige Wochen handlungsfähig hält. Nicht als Vermögensanlage, sondern als Notausgang für den Moment, in dem Karten und Konten nicht funktionieren.
Zweitens: Konten außerhalb der EU. Sie schützen nicht, weil sie verborgen wären, sondern weil sie in einer anderen Rechtsordnung stehen. Für Handlungsfähigkeit im Ernstfall sorgen Konten in Nicht-EU-Staaten, wenn inländische Konten eingefroren oder mit Abgaben belegt werden. Einen Überblick über mögliche Jurisdiktionen findest du unter Nicht-EU-Bankkonten.
Drittens: Sachwerte außerhalb des Bankensystems. Edelmetalle gehören physisch dorthin, wo deutsche Verwaltungsakte nicht vollstreckt werden, in Hochsicherheitsverwahrung außerhalb der EU, auf deinen Namen. Die Grundlagen stehen unter Edelmetalle, die Gründe für einen Standort jenseits der Union unter Warum außerhalb der EU.
Die Schweizer haben am 8. März entschieden, dass ihr Notausgang offen bleibt. Im Euroraum musst du dir deinen selbst bauen.