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Herausforderungen / Wegzug und Steuerpflicht

Wegzug und Steuerpflicht

Wer Deutschland verlässt, zahlt — wenn er nicht vorher plant

Deutschland hat eine der härtesten Wegzugsbesteuerungen der Welt. Wer das Land verlässt und dabei Unternehmensanteile, GmbH-Beteiligungen oder andere Kapitalanlagen hält, muss beim Wegzug eine Steuer auf die stillen Reserven zahlen — auch wenn er noch gar nichts verkauft hat. Als ob du eine Steuer auf einen Gewinn zahlst, den du noch nicht realisiert hast.

Diese Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG trifft jeden, der mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft hält und Deutschland verlässt. Der Steuersatz kann erheblich sein — je nach Höhe der stillen Reserven.

Die EU-Harmonisierung macht es schlimmer

Was heute in Deutschland gilt, wird morgen EU-weit Gesetz sein. Die Entstrickungsbesteuerung ist bereits EU-weit eingeführt. Wer innerhalb der EU umzieht, ist nicht sicher. Nur wer in ein Nicht-EU-Land zieht, kann sich der EU-Harmonisierung entziehen.

Wie du den Wegzug richtig planst

Der Schlüssel ist die frühzeitige Planung. Wer seinen Wegzug Jahre im Voraus plant, kann Strukturen aufsetzen, die die Wegzugsbesteuerung legal minimieren oder vermeiden. Das kann die Übertragung von Anteilen auf eine Holdinggesellschaft sein, die Verlagerung von Vermögen vor dem Wegzug, oder die Wahl des richtigen Ziellands.

Friedrich A. Hennegriff hat selbst den Weg aus Deutschland gemacht und kennt die Fallstricke aus eigener Erfahrung. Er berät dich, wie du diesen Schritt richtig planst.

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