Die Cayman Islands sind eine der bedeutendsten Offshore-Jurisdiktionen der Welt — ein britisches Überseegebiet in der Karibik, das seit Jahrzehnten als Zentrum für internationale Vermögensstrukturen, Hedgefonds und Stiftungen gilt. Keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer — und ein robustes Common-Law-Rechtssystem, das Privateigentum und Vertragsfreiheit schützt.
Die Cayman Islands bieten eines der durchdachtesten Rechtssysteme für Vermögensschutzstrukturen außerhalb der EU. Das STAR-Trust-Gesetz (Special Trusts — Alternative Regime) ermöglicht die Errichtung von Trusts mit weitreichendem Schutz vor Gläubigerzugriff, Scheidungsfolgen und staatlichen Eingriffen. Hinzu kommt ein modernes Stiftungsrecht, das Offshore-Stiftungen mit hoher Flexibilität erlaubt. Die Inseln sind nicht Mitglied der EU und unterliegen keiner europäischen Richtlinie zur Vermögenstransparenz — ein entscheidender Vorteil für Personen, die ihre Vermögensstruktur außerhalb des EU-Zugriffs positionieren wollen.
Die Cayman Islands erheben keine direkten Steuern: keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer. Für Nicht-Residenten, die Strukturen auf den Caymans halten, entsteht keine lokale Steuerpflicht. Allerdings bleibt die steuerliche Ansässigkeit im Heimatland des Begünstigten maßgeblich — eine professionelle Strukturierung ist unerlässlich.
Cayman-Strukturen werden typischerweise eingesetzt für: den Schutz von Kapitalvermögen vor Gläubigern und Scheidungsfolgen, die Haltestruktur für internationale Beteiligungen und Fonds, die generationenübergreifende Vermögensübertragung über Trusts und Stiftungen sowie als Basis für Family-Office-Strukturen mit mehreren Begünstigten. Für deutschsprachige Mandanten empfehlen wir die Kombination mit einer europäischen Holdingstruktur, um steuerliche Transparenz zu gewährleisten.
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