Welche Struktur passt zu dir?
Deine deutsche Immobilie kann vor einem Lastenausgleich geschützt werden — durch eine Übertragung in eine rechtssichere Struktur außerhalb der EU. Zwei Wege führen zum Ziel: die Wyoming LLC und die Stiftungs-Limited London.
Beide Strukturen sind vollständig legal, erprobt und werden von unserer Kanzlei seit Jahren erfolgreich für deutsche Immobilieneigentümer eingesetzt. Der Unterschied liegt im Detail — und im Profil des Mandanten. Erfahre mehr über die Herausforderung Lastenausgleich oder buche direkt eine persönliche Beratung.
Wie funktioniert der Immobilienschutz?
Struktur gründen
Wir gründen die LLC oder Stiftungs-Limited in 3–5 Werktagen. Du erhältst alle beglaubigten Dokumente.
Notartermin
Ein Notar überträgt die Immobilie in die neue Struktur. Wir koordinieren den gesamten Prozess und bereiten alle Unterlagen vor.
Geschützt
Die Immobilie gehört nun der Struktur — außerhalb des deutschen Lastenausgleichs-Zugriffs. Du behältst die volle wirtschaftliche Kontrolle.
Die zwei Wege im Vergleich
Beide Strukturen schützen deine Immobilie — sie unterscheiden sich in Anonymität, Verwaltungsaufwand und Rechtsraum.
Wyoming LLC
Die diskreteste Lösung — außerhalb jeder EU-Zuständigkeit, mit maximalem Gläubigerschutz und Enteignungsschutz durch den Deutsch-Amerikanischen Staatsvertrag von 1954.
Vorteile
- Maximale Anonymität — kein öffentliches Register
- Schutz durch den Deutsch-Amerikanischen Staatsvertrag von 1954
- Außerhalb jeder EU-Zuständigkeit
- Keine jährliche Buchführungspflicht in Wyoming
- Gläubigerschutz durch Charging Order Protection
- Ideal für Eigentümer ohne Wegzugsplan
- Keine Erbschaftssteuer auf US-LLC-Anteile für Nicht-US-Bürger
Zu beachten
- Erfordert US-Steuernummer (ITIN/EIN)
- Jährliche Wyoming State Fee (~$60)
- Etwas aufwendigere Bankkontoeröffnung
Stiftungs-Limited London
Die bewährte europäische Alternative — kombiniert Stiftung und Limited für doppelten Schutz, mit einfacherer Bankkontoeröffnung und bekannter Rechtsstruktur.
Vorteile
- Bekannte europäische Rechtsstruktur
- Einfachere Bankkontoeröffnung in der EU
- Kombiniert Stiftung und Limited — doppelte Schutzebene
- Ideal für Eigentümer mit UK-Bezug oder EU-Bankverbindungen
- Bewährte Struktur für Erbschafts- und Nachfolgeplanung
- Keine US-Steuerpflichten
Zu beachten
- Öffentliches Companies House Register (UK)
- Jährliche Jahresabschlüsse erforderlich
- Innerhalb des Common-Law-Raums (nicht außerhalb der EU)
Direktvergleich auf einen Blick
Der Deutsch-Amerikanische Staatsvertrag von 1954
Der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Deutschland und den USA, unterzeichnet am 29. Oktober 1954 in Washington und in Kraft seit dem 14. Juli 1956 (BGBl. II 1956 S. 487), ist ein völkerrechtlicher Staatsvertrag — kein interner Gesellschaftsvertrag. Er regelt die gegenseitigen Rechte von Staatsbürgern und Unternehmen beider Länder.
Artikel V §4 des Vertrages legt fest: Vermögen von US-Staatsbürgern und US-Unternehmen darf in Deutschland nicht enteignet werden, außer für einen öffentlichen Zweck und nur gegen sofortige, volle und effektiv realisierbare Entschädigung zum Marktwert. Der deutsche Staat müsste also den vollen Marktwert zahlen — was einen Lastenausgleich gegen US-Strukturen wirtschaftlich unattraktiv macht.
Eine Wyoming LLC gilt als „Unternehmen der USA“ im Sinne dieses Vertrages. Wer seine Immobilie über eine Wyoming LLC hält, steht damit unter dem Schutz eines internationalen Staatsvertrages — und nicht nur unter dem Schutz des deutschen Gesellschaftsrechts.
Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Wirksamkeit dieses Schutzes im konkreten Fall eines Lastenausgleichs hängt von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes ab und muss von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Wir sehen den Staatsvertrag als einen zusätzlichen Schutzfaktor — neben der geografischen Distanz und der politischen Zurückhaltung des deutschen Staates gegenüber US-Strukturen.
Noch unsicher, welche Struktur passt?
Eine Beratung mit Friedrich A. Hennegriff gibt dir Klarheit. In einer Stunde analysieren wir deine Situation — Immobilienwert, Eigentümerstruktur, steuerliche Lage — und empfehlen die optimale Lösung. Die Beratungsgebühr wird bei Mandatierung angerechnet.