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Immobilienschutz vor dem Lastenausgleich

Welche Struktur passt zu dir?

Deine deutsche Immobilie kann vor einem Lastenausgleich geschützt werden — durch eine Übertragung in eine rechtssichere Struktur außerhalb der EU. Zwei Wege führen zum Ziel: die Wyoming LLC und die Stiftungs-Limited London.

Beide Strukturen sind vollständig legal, erprobt und werden von unserer Kanzlei seit Jahren erfolgreich für deutsche Immobilieneigentümer eingesetzt. Der Unterschied liegt im Detail — und im Profil des Mandanten.

Wie funktioniert der Immobilienschutz?

01

Struktur gründen

Wir gründen die LLC oder Stiftungs-Limited in 3–5 Werktagen. Du erhältst alle beglaubigten Dokumente.

02

Notartermin

Ein Notar überträgt die Immobilie in die neue Struktur. Wir koordinieren den gesamten Prozess und bereiten alle Unterlagen vor.

03

Geschützt

Die Immobilie gehört nun der Struktur — außerhalb des deutschen Lastenausgleichs-Zugriffs. Du behältst die volle wirtschaftliche Kontrolle.

Die zwei Wege im Vergleich

Beide Strukturen schützen deine Immobilie — sie unterscheiden sich in Anonymität, Verwaltungsaufwand und Rechtsraum.

Option A

Wyoming LLC

Die diskreteste Lösung — außerhalb jeder EU-Zuständigkeit, mit maximalem Gläubigerschutz und Enteignungsschutz durch den Deutsch-Amerikanischen Staatsvertrag von 1954.

Ab £3.450inkl. Notartermin optional

Vorteile

  • Maximale Anonymität — kein öffentliches Register
  • Schutz durch den Deutsch-Amerikanischen Staatsvertrag von 1954
  • Außerhalb jeder EU-Zuständigkeit
  • Keine jährliche Buchführungspflicht in Wyoming
  • Gläubigerschutz durch Charging Order Protection
  • Ideal für Eigentümer ohne Wegzugsplan
  • Keine Erbschaftssteuer auf US-LLC-Anteile für Nicht-US-Bürger

Zu beachten

  • Erfordert US-Steuernummer (ITIN/EIN)
  • Jährliche Wyoming State Fee (~$60)
  • Etwas aufwendigere Bankkontoeröffnung
Ideal für: Eigentümer, die maximale Anonymität wünschen, keinen Wegzug planen, und US-Strukturen bevorzugen. Besonders geeignet für Eigentümer, die maximalen Schutz vor staatlichem Zugriff und Enteignung wünschen.
Wyoming LLC wählen
Option B

Stiftungs-Limited London

Die bewährte europäische Alternative — kombiniert Stiftung und Limited für doppelten Schutz, mit einfacherer Bankkontoeröffnung und bekannter Rechtsstruktur.

Ab £4.950inkl. Notartermin optional

Vorteile

  • Bekannte europäische Rechtsstruktur
  • Einfachere Bankkontoeröffnung in der EU
  • Kombiniert Stiftung und Limited — doppelte Schutzebene
  • Ideal für Eigentümer mit UK-Bezug oder EU-Bankverbindungen
  • Bewährte Struktur für Erbschafts- und Nachfolgeplanung
  • Keine US-Steuerpflichten

Zu beachten

  • Öffentliches Companies House Register (UK)
  • Jährliche Jahresabschlüsse erforderlich
  • Innerhalb des Common-Law-Raums (nicht außerhalb der EU)
Ideal für: Eigentümer mit UK-Bezug oder bestehenden EU-Bankverbindungen, die eine bekannte europäische Struktur bevorzugen und Nachfolgeplanung mitdenken möchten.
Stiftungs-Limited wählen

Direktvergleich auf einen Blick

KriteriumWyoming LLCStiftungs-Limited
AnonymitätSehr hoch — kein öffentliches RegisterMittel — Companies House öffentlich
RechtsraumUSA (Wyoming) — außerhalb der EUUK — Common Law, außerhalb der EU
Staatsvertrag D-USA 1954Ja — Enteignungsschutz durch Artikel VNein — kein äquivalenter Schutz
BuchführungKeine Pflicht in WyomingJährlicher Jahresabschluss erforderlich
BankkontoMöglich, etwas aufwendigerEinfacher in der EU/UK
ErbschaftssteuerKeine für Nicht-US-Bürger auf LLC-AnteileStrukturell optimierbar
GläubigerschutzSehr stark (Charging Order Protection)Stark (Stiftungsstruktur)
PreisAb £3.450Ab £4.950

Der Deutsch-Amerikanische Staatsvertrag von 1954

Der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Deutschland und den USA, unterzeichnet am 29. Oktober 1954 in Washington und in Kraft seit dem 14. Juli 1956 (BGBl. II 1956 S. 487), ist ein völkerrechtlicher Staatsvertrag — kein interner Gesellschaftsvertrag. Er regelt die gegenseitigen Rechte von Staatsbürgern und Unternehmen beider Länder.

Artikel V §4 des Vertrages legt fest: Vermögen von US-Staatsbürgern und US-Unternehmen darf in Deutschland nicht enteignet werden, außer für einen öffentlichen Zweck und nur gegen sofortige, volle und effektiv realisierbare Entschädigung zum Marktwert. Der deutsche Staat müsste also den vollen Marktwert zahlen — was einen Lastenausgleich gegen US-Strukturen wirtschaftlich unattraktiv macht.

Eine Wyoming LLC gilt als „Unternehmen der USA“ im Sinne dieses Vertrages. Wer seine Immobilie über eine Wyoming LLC hält, steht damit unter dem Schutz eines internationalen Staatsvertrages — und nicht nur unter dem Schutz des deutschen Gesellschaftsrechts.

Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Wirksamkeit dieses Schutzes im konkreten Fall eines Lastenausgleichs hängt von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes ab und muss von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Wir sehen den Staatsvertrag als einen zusätzlichen Schutzfaktor — neben der geografischen Distanz und der politischen Zurückhaltung des deutschen Staates gegenüber US-Strukturen.

Noch unsicher, welche Struktur passt?

Eine Beratung mit Friedrich A. Hennegriff gibt dir Klarheit. In einer Stunde analysieren wir deine Situation — Immobilienwert, Eigentümerstruktur, steuerliche Lage — und empfehlen die optimale Lösung. Die Beratungsgebühr wird bei Mandatierung angerechnet.