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Stiftungs-Limited — Vermögensschutz mit der Company Limited by Guarantee | APP

Die Company Limited by Guarantee als Instrument des Vermögensschutzes

Die Company Limited by Guarantee ist bei uns als Stiftungs-Limited für den Vermögensschutz bekannt, aber eigentlich funktioniert die Rechtsform eher wie ein Verein (e.V). Das Vermögen der Stiftungs-Limited ist bei korrekter Gestaltung unpfändbar. Beachte allerdings, dass ein Übertrag von Vermögen an die Stiftungs-Limited möglicherweise an deinem Wohnsitzort mit Schenkungsteuer belegt ist. Auch ist bei der Stiftungs-Limited keine Anonymität gegeben, da das UK ein sehr öffentliches Transparenzregister führt.

Die Stiftungs-Limited…

  • wird in UK oft als Rechtsform für Vereine (z.B. Sportverein, Schachverein) und Bürgerinitiativen verwendet;

  • hat keine Gesellschafter, sondern Mitglieder;

  • muss mindestens ein Mitglied haben, welches auch der Geschäftsführer sein kann;

  • kann mit einer Einlage von £1 gegründet werden;

  • ist in der Regel NICHT gemeinnützig (kann es aber sein).

Die Stiftungs-Limited kann…

  • Vermögen erwerben und halten, inklusive Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere usw.

  • an ihre Mitglieder Honorare oder anderweitige Zuwendungen bezahlen;

  • die Neuaufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern sowie die Rechte und Pflichten des Vorstands individuell und flexibel regeln;

  • die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitglieder einfach und pragmatisch regeln.

Die Stiftungs-Limited muss…

  • eine saubere Buchhaltung führen;

  • Jahresabschlüsse anfertigen und eine Bilanz beim Companies House einreichen;

  • eine Körperschaftsteuererklärung einreichen;

  • Mitglieder im Handelsregister veröffentlichen;

  • das Transparenzregister auf dem laufenden halten.

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