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Stiftungs-Limited
London, UKDie Company Limited by Guarantee als Instrument des Vermögensschutzes
Die Company Limited by Guarantee ist bei uns als Stiftungs-Limited für den Vermögensschutz bekannt, aber eigentlich funktioniert die Rechtsform eher wie ein Verein (e.V). Das Vermögen der Stiftungs-Limited ist bei korrekter Gestaltung unpfändbar. Beachte allerdings, dass ein Übertrag von Vermögen an die Stiftungs-Limited möglicherweise an deinem Wohnsitzort mit Schenkungsteuer belegt ist. Auch ist bei der Stiftungs-Limited keine Anonymität gegeben, da das UK ein sehr öffentliches Transparenzregister führt.
Die Stiftungs-Limited…
- wird in UK oft als Rechtsform für Vereine (z.B. Sportverein, Schachverein) und Bürgerinitiativen verwendet;
- hat keine Gesellschafter, sondern Mitglieder;
- muss mindestens ein Mitglied haben, welches auch der Geschäftsführer sein kann;
- kann mit einer Einlage von £1 gegründet werden;
- ist in der Regel NICHT gemeinnützig (kann es aber sein).
Die Stiftungs-Limited kann…
- Vermögen erwerben und halten, inklusive Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere usw.
- an ihre Mitglieder Honorare oder anderweitige Zuwendungen bezahlen;
- die Neuaufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern sowie die Rechte und Pflichten des Vorstands individuell und flexibel regeln;
- die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitglieder einfach und pragmatisch regeln.
Die Stiftungs-Limited muss…
- eine saubere Buchhaltung führen;
- Jahresabschlüsse anfertigen und eine Bilanz beim Companies House einreichen;
- eine Körperschaftsteuererklärung einreichen;
- Mitglieder im Handelsregister veröffentlichen;
- das Transparenzregister auf dem laufenden halten.
Wichtiger Hinweis
Wenn du in Deutschland, Österreich oder einem anderen Hochsteuerland ansässig bist, ist es möglicherweise nicht zulässig, eine Struktur wie die hier beschriebene zu gründen und zu betreiben. Beachte außerdem, dass du die Gründung einer solchen Gesellschaft in der Regel den zuständigen Steuerbehörden melden musst. Wir empfehlen dringend, vor der Gründung einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren. Falls du noch keinen geeigneten Berater hast, können wir dir auf Wunsch eine spezialisierte Kanzlei empfehlen.