Die Company Limited by Guarantee ist bei uns als Stiftungs-Limited für den Vermögensschutz bekannt, aber eigentlich funktioniert die Rechtsform eher wie ein Verein (e.V). Das Vermögen der Stiftungs-Limited ist bei korrekter Gestaltung unpfändbar. Beachte allerdings, dass ein Übertrag von Vermögen an die Stiftungs-Limited möglicherweise an deinem Wohnsitzort mit Schenkungsteuer belegt ist. Auch ist bei der Stiftungs-Limited keine Anonymität gegeben, da das UK ein sehr öffentliches Transparenzregister führt.
Die Stiftungs-Limited…
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wird in UK oft als Rechtsform für Vereine (z.B. Sportverein, Schachverein) und Bürgerinitiativen verwendet;
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hat keine Gesellschafter, sondern Mitglieder;
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muss mindestens ein Mitglied haben, welches auch der Geschäftsführer sein kann;
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kann mit einer Einlage von £1 gegründet werden;
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ist in der Regel NICHT gemeinnützig (kann es aber sein).
Die Stiftungs-Limited kann…
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Vermögen erwerben und halten, inklusive Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere usw.
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an ihre Mitglieder Honorare oder anderweitige Zuwendungen bezahlen;
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die Neuaufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern sowie die Rechte und Pflichten des Vorstands individuell und flexibel regeln;
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die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitglieder einfach und pragmatisch regeln.
Die Stiftungs-Limited muss…
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eine saubere Buchhaltung führen;
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Jahresabschlüsse anfertigen und eine Bilanz beim Companies House einreichen;
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eine Körperschaftsteuererklärung einreichen;
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Mitglieder im Handelsregister veröffentlichen;
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das Transparenzregister auf dem laufenden halten.