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Lösungen / Family Investment Company London

Family Investment Company London

London, UK

Die UK Family Investment Company — keine Quellensteuer, maximales DBA-Netzwerk

Eine Family Investment Company (FIC) ist eine in London ansässige UK Familienholding-Limited, deren Anteilseigner Mitglieder derselben Familie sind. Wie jede andere britische Kapitalgesellschaft ist eine FIC ein Unternehmen, das dem englischen Gesellschaftsrecht gemäß dem Companies Act 2006 unterliegt und im britischen Handelsregister mit den üblichen Verfahren eingetragen wird.

Die FIC ist besonders für in UK nichtansässige Familien attraktiv, denn in UK gibt es keine Quellensteuer auf abfließende Dividenden. In Kombination mit dem britischen Holding-Privileg können so z.B. Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen komplett steuerfrei von den Gesellschaftern vereinnahmt werden, wenn die Gesellschafter in einem Land leben, in dem ausländische Dividenden nicht besteuert werden.

Funktionsweise im Detail

Eine FIC funktioniert auf die gleiche Weise wie jede britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung — und daher ist sie keinesfalls ein Allheilmittel. Eine FIC kann jedoch maßgeschneiderte Merkmale aufweisen, die sie als Vehikel zum Halten und Kontrollieren erheblichen Familienvermögens geeignet machen (wie andere vergleichbare Strukturen wie Trusts und Stiftungen). FICs können verschiedene Anteilsklassen mit unterschiedlichen Stimmrechten und wirtschaftlichen Rechten in Bezug auf die Verteilung der Gewinne oder des Vermögens bei einer Liquidation haben.

FICs können mit Bargeld (oder anderen Vermögenswerten) durch Aktienzeichnung oder mit Fremdkapital (üblicherweise zinslose Darlehen) oder einer Kombination aus Eigenkapital und Fremdkapital finanziert werden.

Bei der Einbindung von FICs ist zu beachten, dass sie so strukturiert werden können, dass sie Vermögensschutzvorteile fördern und auf die Wünsche und Anforderungen der Familie eingehen. Dies kann durch zahlreiche Mittel erreicht werden, darunter maßgeschneiderte Satzungen und Aktionärsvereinbarungen sowie durch die Menge und Art der Aktien, die jeder Aktionär erhält.

In die Gründungsdokumente können besondere Bestimmungen aufgenommen werden, wie Beschränkungen bei der Ausgabe von Aktien und der Übertragung bestehender Aktien (zum Beispiel im Scheidungs- oder Todesfall). Während die Satzung öffentliche Dokumente sind, die im Companies House verfügbar sind, müssen Aktionärsvereinbarungen nicht öffentlich zugänglich sein — maßgeschneiderte Bestimmungen bleiben damit privat.

Hauptvorteile der UK Family Investment Company

Wer im steuergünstigen Ausland wohnt — z.B. in Portugal mit NHR-Status oder in Spanien mit Beckham Law — kennt das Dilemma: Auf Dividendenausschüttungen fällt fast immer Quellensteuer an. Sätze von 15–35% (Schweiz!) sind die Norm.

Noch schlimmer ist es, wenn du in Orten wie Dubai oder auf den Bahamas lebst. Dann gibt es keine Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), welche den Quellensteuersatz minimieren können.

Mit deiner Family Investment Company kannst du dir diese unnötigen Steuern sparen, denn im UK gibt es grundsätzlich keine Quellensteuer. Dividenden können immer quellensteuerfrei ausgeschüttet werden, ganz egal wo die Gesellschafter leben.

Und dank des UK Holding Privileges sind Veräußerungserlöse in der FIC bei korrekter Gestaltung komplett steuerfrei. Wenn du also eine Beteiligung für sagen wir 1 Million Euro verkaufst, kannst du dir den gesamten Betrag komplett steuerfrei an deinen Wohnsitzort ausschütten.

Damit eignet sich die FIC besonders gut für Mandanten, die in Ländern leben, in denen Dividenden steuerfrei oder steuerbegünstigt sind, Veräußerungserlöse aber nicht unbedingt — dazu zählt z.B. Portugal in Verbindung mit dem NHR-Status.

Last but not least: Das UK hat das umfangreichste Netzwerk an DBAs aller Länder. Dies ist besonders gut für die steuergünstige Vereinnahmung von Dividenden aus Tochtergesellschaften.

Wichtiger Hinweis

Wenn du in Deutschland, Österreich oder einem anderen Hochsteuerland ansässig bist, ist es möglicherweise nicht zulässig, eine Struktur wie die hier beschriebene zu gründen und zu betreiben. Beachte außerdem, dass du die Gründung einer solchen Gesellschaft in der Regel den zuständigen Steuerbehörden melden musst. Wir empfehlen dringend, vor der Gründung einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren. Falls du noch keinen geeigneten Berater hast, können wir dir auf Wunsch eine spezialisierte Kanzlei empfehlen.

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