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EZB-Fortschrittsbericht Dezember 2024: Regelwerk überarbeitet, Haltegrenze noch offen

Veröffentlicht: 6.12.2024 · Digitaler Euro & Bargeld

Am 2. Dezember 2024 hat die Europäische Zentralbank ihren zweiten Fortschrittsbericht zum digitalen Euro veröffentlicht. Er beschreibt, was seit dem Sommer passiert ist. Und er zeigt, was noch nicht entschieden ist.

Die wichtigste offene Frage lautet: Wie viel digitalen Euro darfst du halten? Die Antwort darauf gibt es noch nicht. Aber es gibt eine Methode, mit der sie gefunden werden soll. Und es gibt eine Institution, die sie am Ende festlegt.

Die Grundlagen zu Haltegrenze, Programmierbarkeit und Datenschutz erklärt unsere Übersicht zum digitalen Euro und deinem Vermögen. Neu ist, was die EZB im Dezember vorgelegt hat.

Was die EZB gemeldet hat

Die Vorbereitungsphase läuft seit dem 1. November 2023. Sie ist auf zwei Jahre angelegt. Laut Pressemitteilung der EZB gibt es vier Neuigkeiten.

Erstens: das Regelwerk. Die EZB hat den Entwurf der Regeln überarbeitet, nach denen Zahlungen mit dem digitalen Euro im ganzen Euroraum einheitlich funktionieren sollen. Eine Arbeitsgruppe aus Verbrauchern, Händlern und Zahlungsdienstleistern hatte die erste Fassung geprüft. Laut Fortschrittsbericht gingen dabei rund 2.500 Kommentare ein. Seit Mai 2024 arbeiten sieben neue Arbeitsgruppen an einzelnen Kapiteln, darunter Mindeststandards für die Nutzung und das Risikomanagement.

Zweitens: die Anbieter. Die EZB hat ihr Auswahlverfahren für externe Dienstleister abgeschlossen und ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe eingeladen. Das Ergebnis soll 2025 veröffentlicht werden.

Drittens: die Nutzerforschung. Seit September 2024 läuft eine Befragung von Nutzern, mit Umfragen, Fokusgruppen und Interviews. Ein Schwerpunkt sind ihre Vorlieben bei der Haltegrenze. Ein anderer sind besonders schutzbedürftige Gruppen und kleine Händler. Die Ergebnisse sollen Mitte 2025 kommen.

Viertens: die bedingten Zahlungen. Die EZB will mit Händlern, Zahlungsdienstleistern, Fintechs und Universitäten Innovationspartnerschaften bilden. Sie sollen bedingte Zahlungen testen. Ein Bericht dazu ist für Juli 2025 angekündigt.

Und dann der Satz, der am Ende jeder Mitteilung steht: Der EZB-Rat entscheidet über die Ausgabe des digitalen Euro erst, wenn die Rechtsgrundlage beschlossen ist.

Die Haltegrenze: eine Methode, aber noch keine Zahl

Der Bericht widmet der Haltegrenze einen eigenen Abschnitt. Die EZB entwickelt mit den nationalen Zentralbanken und den nationalen Aufsichtsbehörden eine Methode zur Kalibrierung.

Sie soll drei Dinge ausbalancieren. Eine gute Nutzererfahrung. Die Übertragung der Geldpolitik. Und die Stabilität des Finanzsystems. Dafür nutzt die EZB auch Bankdaten, die eigens für diesen Zweck erhoben wurden. Eine erste Analyse mit der Methode soll im Laufe des Jahres 2025 folgen. Schon am 30. September 2024 hat die EZB dazu einen Workshop mit Forschern und Entscheidern abgehalten. Sein Titel lautete sinngemäß: Wie kalibriert man die Haltegrenze? Noch vor Ende 2024 soll der Stand der Methode mit den Verbänden besprochen werden.

Aufschlussreich ist, was die Marktteilnehmer dazu gesagt haben. Bei einer Sitzung am 16. Juli 2024 haben Verbände von Verbrauchern, Händlern und Banken ihre Sicht geschildert.

Die Verbraucherseite warnte: Ist die Grenze zu niedrig, nutzen die Menschen den digitalen Euro womöglich gar nicht. Sie nannte als Maßstab etwa das durchschnittliche Monatsgehalt.

Die Bankenseite argumentierte anders. Die Haltegrenze solle sich am Bedarf orientieren, etwa an den monatlichen Ausgaben für Barzahlungen. Und eine automatische Umbuchung überschüssiger Beträge auf das Bankkonto könne eine niedrigere Grenze ermöglichen.

Diese automatische Umbuchung heißt im Fachjargon „umgekehrter Wasserfall“. Erreicht dein Guthaben die Grenze, wandert alles darüber automatisch auf ein verknüpftes Bankkonto. Laut EZB stellt dieser Mechanismus sicher, dass Nutzer ihre Haltegrenze nicht überschreiten.

Noch ein Punkt aus derselben Sitzung ist bemerkenswert. Verbraucher- und Händlerverbände wiesen darauf hin, dass der digitale Euro mit dem Bargeld konkurriert. Menschen könnten lieber bar zahlen. Das Bargeld ist also nicht nur Ergänzung, sondern auch Maßstab: Der digitale Euro muss sich an ihm messen lassen. Solange es Bargeld in der Breite gibt, hat jeder eine Wahl.

Wie die EZB den digitalen Euro begründet

Der Bericht nennt die Begründung offen. Der digitale Euro soll die Abhängigkeit Europas von internationalen Kartensystemen und von Zahlungs-Apps außereuropäischer Anbieter verringern. Er soll kostenlos, sicher und einfach sein. Und er soll das Bargeld ergänzen, nicht ersetzen.

Mit dem digitalen Euro entsteht zum ersten Mal ein Zahlungsmittel, bei dem der Herausgeber auch die Infrastruktur baut, auf der gezahlt wird. Beim Bargeld druckt die Zentralbank den Schein, und danach verlässt er ihre Hand. Beim digitalen Euro bleibt jede Einheit online im System, das das Eurosystem betreibt. Oder sie liegt offline auf einem Gerät, dessen Aufladung erfasst wird.

Das macht den Unterschied in der Frage der Befugnisse. Was im System möglich ist, entscheidet der, der es baut. Was im System erlaubt ist, entscheidet der Gesetzgeber. Beide Fragen werden gerade gleichzeitig beantwortet.

Wer die Zahl am Ende festlegt

Die Methode entwickelt die EZB. Die Entscheidung trifft nach dem Gesetzentwurf ebenfalls die EZB.

Im Vorschlag der Kommission für die Verordnung zum digitalen Euro steht, dass die Europäische Zentralbank Instrumente zur Beschränkung der Nutzung als Wertaufbewahrungsmittel entwickelt. Sie entscheidet über deren Parameter und Einsatz. Die Begründung wird noch deutlicher: Die Entscheidung, ob und wann solche Instrumente eingesetzt werden, sowie deren Kalibrierung sollen ausschließlich bei der Europäischen Zentralbank liegen.

Eine Zahl nennt der Entwurf nicht. Er nennt auch keine Obergrenze für die Obergrenze. Und er sieht vor, dass die Zentralbanken den Zahlungsdienstleistern helfen zu prüfen, ob ein Nutzer schon bei einem anderen Anbieter ein Konto für den digitalen Euro hat. Ausdrücklich, um die Umgehung der Beschränkungen zu verhindern.

Das heißt: Es gibt einen Regler. Wer ihn bedient, steht fest. Wo er steht, nicht. Und ein Regler lässt sich nach oben wie nach unten drehen.

Bedingte Zahlungen: eine Fähigkeit, die gebaut wird

Der zweite Punkt, der Aufmerksamkeit verdient, sind die bedingten Zahlungen. Die EZB beschreibt sie als Zahlungen, die automatisch ausgelöst werden, wenn vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind.

Im Alltag kennt jeder solche Zahlungen. Der Dauerauftrag ist eine. Die Zahlung bei Lieferung ist eine. Der Gesetzentwurf erlaubt sie ausdrücklich. Die EZB soll dafür die nötigen Funktionen in der Infrastruktur bereitstellen, einschließlich der Rückstellung von Geldbeträgen.

Im selben Artikel steht auch der Satz: „Beim digitalen Euro handelt es sich nicht um programmierbares Geld.“ Programmierbares Geld wäre Geld, das nur für bestimmte Waren nutzbar ist oder nach einer Frist verfällt.

Beides steht nebeneinander. Das Verbot im Text. Und die Fähigkeit in der Infrastruktur. Der Text ist ein Entwurf. Er wird noch im Parlament und im Rat verhandelt. Ob dieses Verbot am Ende so im Gesetz steht, ist offen. Und auch ein beschlossenes Gesetz lässt sich ändern. Die Infrastruktur, die Bedingungen verarbeiten kann, wird dagegen jetzt gebaut und getestet.

Die EZB testet ab 2025 mit Partnern, was bedingte Zahlungen leisten können. Für dich ist das ein Grund, die Entwicklung genau zu verfolgen.

Wo das Gesetz steht

Parallel zur Arbeit der EZB läuft das Gesetzgebungsverfahren. Den Vorschlag hat die Kommission im Juni 2023 vorgelegt. Nach der Europawahl hat das Parlament seine Arbeit daran im November 2024 wieder aufgenommen.

Die EZB ist im Verfahren Beobachterin. Sie liefert technische Hinweise an Parlament und Rat, wenn diese danach fragen. Im September 2024 hat EZB-Direktor Piero Cipollone im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments Rede und Antwort gestanden. Im Oktober 2024 hat die EZB die Eurogruppe informiert.

Bis Ende 2025 will der EZB-Rat entscheiden, ob er in die nächste Phase der Vorbereitung geht. Über die Ausgabe selbst entscheidet er erst nach dem Gesetz. Die Infrastruktur wird also parallel zum Gesetz vorbereitet, nicht erst danach. Wer auf das Gesetz wartet, um sich eine Meinung zu bilden, wartet auf den letzten Schritt.

Offline und Privatsphäre

Ein weiterer Abschnitt betrifft die Offline-Funktion. Die EZB prüft, wie der digitale Euro auf dem Sicherheitschip von Smartphones laufen kann. Im Oktober 2024 gab es dazu Gespräche mit Geräteherstellern.

Offline soll der digitale Euro eine bargeldähnliche Privatsphäre bieten. Die EZB zeigt sich im Bericht bereit, Nutzern mit hohem Anspruch an Privatsphäre entgegenzukommen. Kleine Zahlungen im direkten Kontakt könnten standardmäßig offline laufen. Nutzer könnten festlegen, welchen Betrag sie regelmäßig offline halten wollen, und das Gerät würde automatisch nachgeladen. Damit das bequem funktioniert, soll die Offline-Funktion auf dem Smartphone verfügbar sein.

Der Gesetzentwurf regelt auch hier die Details. Transaktionsdaten von Offline-Zahlungen sollen weder bei den Zahlungsdienstleistern noch bei den Zentralbanken gespeichert werden. Die Daten zur Aufladung und Auszahlung dagegen schon. Dazu gehören der Betrag, die Kennung des Speichergeräts, Datum und Uhrzeit sowie die verwendeten Kontonummern. Auf Anfrage gehen sie an die zentrale Meldestelle für Geldwäsche. Die Grenzen für Offline-Transaktionen soll die Kommission per Durchführungsrechtsakt festlegen.

Bargeld kennt keine Aufladung. Und keine Gerätekennung.

Was das für dein Vermögen heißt

Der Fortschrittsbericht ist ein technisches Dokument. Er enthält keine Drohung und kein Versprechen. Er beschreibt, wie ein neues staatliches Zahlungsmittel gebaut wird. Und er zeigt, an welchen Stellen darin Grenzen, Bedingungen und Datenpflichten eingebaut werden.

Drei Dinge folgen daraus.

Bargeld behält seinen Wert als Alternative. Es hat keine Haltegrenze, keine Aufladungsdaten und keine Umbuchung.

Physische Werte stehen außerhalb jedes Zahlungssystems. Gold und Silber brauchen kein Regelwerk, keinen Anbieter und keine Kalibrierung. Welche Formen sich zum Schutz eignen, zeigt unsere Übersicht zu Edelmetallen.

Konten außerhalb des Euroraums unterliegen nicht den Regeln des Euroraums. Die Haltegrenze des digitalen Euro, die Umbuchung und die Kontrollen gelten dort, wo der Euro gilt. Ein Konto in einem stabilen Land außerhalb der EU liegt jenseits davon. Welche Länder in Frage kommen, steht in unserer Übersicht zu Bankkonten außerhalb der EU.

Und die Werte, die sich nicht bewegen lassen, brauchen einen eigenen Schutz. Der digitale Euro betrifft dein Geld. Deine Immobilie betrifft er nicht. Aber sie liegt im selben Rechtsraum, sie steht im Grundbuch, und das Grundbuch war beim letzten Lastenausgleich die Grundlage für die Zwangshypothek. Für Eigentümer, die in Deutschland bleiben, gibt es einen Weg ohne Verkauf und ohne Eigentumsübertragung: Eine Gesellschaft außerhalb der EU, als Stiftungs-Limited in UK oder als Wyoming LLC in den USA, erhält Eintragungen im Grundbuch. Kein Eigentümerwechsel, keine Grunderwerbsteuer, keine Schenkungsteuer, und die Gestaltung ist jederzeit rückgängig zu machen. Wie das funktioniert, erklärt unsere Seite zum Immobilienschutz vor dem Lastenausgleich.

Die Haltegrenze ist noch offen. Die Methode, sie festzulegen, wird gerade gebaut. Die Zeit, sich aufzustellen, ist die Zeit, in der noch nichts festgelegt ist.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag ist die Vorbereitungsphase abgeschlossen. Am 30. Oktober 2025 hat der EZB-Rat beschlossen, in die nächste Phase zu gehen. Laut Abschlussbericht hat die EZB auf Wunsch der Gesetzgeber hypothetische Haltegrenzen zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person durchgerechnet, ausdrücklich ohne damit eine Höhe festzulegen. Der Rat hat im Dezember 2025 sein Verhandlungsmandat festgelegt: Danach soll der Rat auf Empfehlung der EZB eine Gesamtobergrenze für die Haltegrenzen beschließen, innerhalb derer die EZB die Grenzen festsetzt. Das Europäische Parlament hat sein Mandat am 9. Juli 2026 im Plenum bestätigt; damit ist der Weg für die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat frei (Verfahren 2023/0212(COD)). Eine beschlossene Verordnung und eine festgelegte Haltegrenze gibt es damit weiterhin nicht. Die EZB plant laut ihrer Pilotseite einen zwölfmonatigen Pilotbetrieb ab der zweiten Hälfte 2027 und hält eine erste Ausgabe im Jahr 2029 für möglich, vorausgesetzt, die Verordnung wird 2026 beschlossen. Den aktuellen Stand ordnet unsere Übersicht zum digitalen Euro ein.