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Schweiz: Nationalrat will Bargeld und Franken in die Verfassung schreiben

Veröffentlicht: 7.3.2025 · Digitaler Euro & Bargeld

Die Schweiz geht einen Weg, den in der EU kaum jemand geht. Sie will Bargeld in die Verfassung schreiben.

Am Mittwoch, dem 5. März 2025, hat der Nationalrat mit 185 zu 6 Stimmen Ja gesagt. Zu einer Ergänzung des Geld- und Währungsartikels der Bundesverfassung. Der Text soll zwei Dinge festhalten: Die Währung der Schweiz ist der Franken. Und die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Versorgung mit Bargeld. So meldet es der Nachrichtendienst des Parlaments.

Das ist keine Randnotiz. Es ist ein Gegenentwurf zu dem, was in der EU geschieht. Wie die EU den Umgang mit Bargeld begrenzt, steht auf unserer Seite zur Bargeldobergrenze.

Was genau beschlossen wurde

Der Beschluss hat eine Vorgeschichte. Sie beginnt mit einer Volksinitiative.

Die Freiheitliche Bewegung Schweiz hat die Initiative „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“ lanciert. Eingereicht wurde sie am 15. Februar 2023. Die Bundeskanzlei stellte 136.767 gültige Unterschriften fest. So steht es in der Botschaft des Bundesrates.

Die Initiative verlangt zwei Sätze in der Verfassung:

  • Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
  • Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Der Bundesrat erkennt das Anliegen an. Den Text hält er für zu wenig präzise. Er hat deshalb einen direkten Gegenentwurf vorgelegt. Dieser schreibt zwei Regeln in die Verfassung, die heute schon im Gesetz stehen: dass die schweizerische Währung der Franken ist, und dass die Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet.

Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt, mit einer Änderung. Auf Antrag seiner Wirtschaftskommission schrieb er statt „Franken“ das Wort „Schweizerfranken“. Damit nimmt er ein Anliegen der Initiative auf.

Was heute schon im Schweizer Gesetz steht

Neu ist der Inhalt nicht. Neu ist der Rang.

Die Botschaft des Bundesrates erklärt es genau. Dass der Franken die Schweizer Währung ist, steht heute im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel. Dass die Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet, steht im Nationalbankgesetz. Der Gegenentwurf hebt beide Sätze auf Verfassungsstufe.

Das hat eine praktische Folge. Ein Gesetz kann das Parlament ändern. Die Verfassung nur Volk und Stände. Wer künftig am Auftrag der Nationalbank zur Bargeldversorgung rütteln will, braucht eine Volksabstimmung.

Beim Franken ist das nach der Botschaft schon heute so. Die Verfassung nennt die Währung „Franken“ bereits an mehreren Stellen. Ein Wechsel der Währung müsste diese Artikel ändern. Und jede Verfassungsänderung unterliegt dem obligatorischen Referendum.

Warum dann der Aufwand? Die Botschaft nennt Gründe, die auch in Deutschland und Österreich bekannt sind. Bankschalter und Geldautomaten werden abgebaut. Nach der Zahlungsmittelumfrage der Nationalbank aus dem Jahr 2022 gibt es punktuelle Einschränkungen bei der Annahme von Bargeld in Geschäften und Restaurants. Die Versorgung ist heute gut. Sie ist aber keine Selbstverständlichkeit mehr.

Was der Nationalrat abgelehnt hat

Zwei Anträge fanden keine Mehrheit. Beide sagen viel darüber, wo die eigentlichen Konflikte liegen.

Eine Minderheit von SP und Grünen wollte festschreiben, dass Bezüger von Sozial- und Nothilfe ausdrücklich Zugang zu Bargeld haben müssen. Die Mehrheit lehnte ab.

Die SVP wollte eine Pflicht, Bargeld „in der Regel“ als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Auch das lehnte die Mehrheit ab und verwies auf die unternehmerische Freiheit.

Das ist der Punkt, an dem es konkret wird. Die Botschaft des Bundesrates hält fest, dass in der Schweiz zwar eine Annahmepflicht für Bargeld gilt. Sie ist aber dispositives Recht. Ein Geschäft kann sie mit einem sichtbaren Hinweis ausschließen. Der Gegenentwurf ändert daran nichts. Er schafft keinen Zwang zur Annahme.

Die Verfassung soll also die Versorgung mit Bargeld sichern. Nicht die Nutzung.

Was jetzt folgt

Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. Hält das Initiativkomitee an seiner Initiative fest, kommen Initiative und Gegenentwurf gemeinsam vor Volk und Stände. In einer Stichfrage können die Stimmberechtigten dann angeben, welchen Text sie vorziehen, falls beide angenommen werden.

In der Schweiz hat also am Ende das Volk das letzte Wort über sein Geld. Das ist der eigentliche Unterschied zur EU.

Wie in der Schweiz eine Verfassung geändert wird

Das Verfahren erklärt, warum der Beschluss mehr Gewicht hat als ein Gesetz.

Jede Änderung der Bundesverfassung kommt zwingend vor Volk und Stände. So steht es in Artikel 140. Angenommen ist sie nach Artikel 142 nur, wenn die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone zustimmen. Das doppelte Mehr.

Stehen eine Initiative und ein Gegenentwurf zur Wahl, regelt Artikel 139b das Verfahren. Die Stimmberechtigten stimmen gleichzeitig über beide ab. Sie dürfen beiden zustimmen. In der Stichfrage sagen sie, welche Vorlage Vorrang haben soll.

Und schon heute enthält Artikel 99 eine Regel, die Goldbesitzer interessiert. Die Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven, und ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten. Das steht in der Verfassung, nicht in einem Gesetz. Die Schweiz hat die Grundlagen ihres Geldes dort verankert, wo nur das Volk sie ändern kann.

Wie die EU mit Bargeld umgeht

In der EU läuft die Entwicklung in die Gegenrichtung. Nicht mit einem großen Verbot. Mit vielen kleinen Regeln.

Die Obergrenze ist beschlossen. Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027. Nach Artikel 80 dürfen Händler und Dienstleister Barzahlungen nur noch bis 10.000 Euro annehmen. Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen. Wer schon heute eine niedrigere Grenze hat, darf sie behalten.

Wo die Obergrenze nicht gilt. Artikel 80 nimmt zwei Fälle aus. Zahlungen zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich handeln. Und Zahlungen oder Einzahlungen in den Räumen von Banken und Zahlungsdienstleistern. Solche Zahlungen über der Obergrenze müssen allerdings der zentralen Meldestelle gemeldet werden. Bargeld über 10.000 Euro bleibt also erlaubt, solange es in das System hineinfließt, wo es erfasst wird.

Die Überprüfung ist eingebaut. Nach Artikel 88 legt die Kommission bis zum 10. Juli 2030 einen Bericht vor. Darin beurteilt sie unter anderem, ob die Obergrenze für große Barzahlungen angepasst werden soll. In den Erwägungsgründen steht, dass dabei auch die Auswirkungen auf den Status des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel bewertet werden sollen.

Der Status des Bargelds ist offen. Am 28. Juni 2023 hat die Kommission einen Vorschlag über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt. Beschlossen ist er nicht. Am selben Tag kam der Vorschlag zur Einführung des digitalen Euro. Auch er ist nicht beschlossen.

Die beiden Vorschläge gehören zusammen. Der eine soll Bargeld absichern. Der andere soll eine digitale Form des Euro schaffen, ausgegeben von den Zentralbanken.

Was der Vorschlag zum digitalen Euro erlaubt. Artikel 16 des Entwurfs sieht vor, dass die Europäische Zentralbank Instrumente entwickelt, um die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel einzuschränken. Dazu gehören Haltegrenzen. Die Begründung sagt, der digitale Euro solle kein programmierbares Geld sein. Zugleich soll er bedingte Zahlungen ermöglichen, die eine Software nach vorab festgelegten Bedingungen auslöst. Was davon am Ende im Gesetz steht und wie es angewendet wird, ist nicht entschieden.

Ein Staat, der Obergrenzen für Bargeld setzt und zugleich Haltegrenzen für digitales Zentralbankgeld plant, baut an der Infrastruktur. Wer sie später wie nutzt, steht nicht im heutigen Text.

Die Lage in Deutschland und Österreich

Deutschland. Das Bundesbankgesetz ist klar: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ So steht es in § 14 des Bundesbankgesetzes. Ein einfaches Gesetz. Keine Verfassungsnorm. Das Grundgesetz schweigt zum Bargeld.

Österreich. Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS, das die Regierung am 7. März im Nationalrat vorstellt, enthält ein Bekenntnis zu einer flächendeckenden Bargeldversorgung. Rund 97 Prozent der Bevölkerung hätten einen Geldautomaten im Umkreis von fünf Kilometern. Die Regierung will gemeinsam mit der Nationalbank die letzten Lücken schließen. Das ist ein Programmpunkt, kein Verfassungsrecht. Die Tagesordnung der Sitzung hat die Parlamentskorrespondenz veröffentlicht.

Der Unterschied ist grundsätzlich. In der Schweiz soll eine Verfassungsnorm den Zugang zu Bargeld sichern. In Deutschland hängt der Status an einem einfachen Gesetz und an EU-Recht, das gerade verhandelt wird. In Österreich an einem Regierungsprogramm.

Warum Bargeld mehr ist als Zahlungsmittel

Bargeld ist das einzige Geld, für das du niemanden um Erlaubnis bitten musst. Keine Bank gibt die Zahlung frei. Kein Algorithmus prüft, ob sie verdächtig aussieht. Kein Datensatz entsteht.

Die Debatte im Nationalrat hat genau das aufgegriffen. Mehrfach wurde betont, dass Bargeld vor Überwachung durch den Staat schützt. Dass es bei einem Stromausfall funktioniert. Dass es Wahlfreiheit bedeutet.

Ein Guthaben auf dem Konto ist eine Forderung gegen eine Bank. Es existiert nur, solange das System Ja sagt. Bargeld funktioniert auch dann, wenn das System Nein sagt.

Das macht es für Anleger wertvoll. Nicht als Anlage. Als Reserve, auf die niemand einen Schalter hat.

Und es macht Bargeld politisch. Wer den Zugang zu Bargeld sichert, sichert einen Bereich, in dem der Bürger nicht erfasst wird. Wer ihn begrenzt, verkleinert diesen Bereich. Beides sind Entscheidungen über das Verhältnis zwischen dir und dem Staat. Die Schweiz entscheidet diese Frage an der Urne. In der EU entscheidet sie der Gesetzgeber in Brüssel, im Paket mit Regeln gegen Geldwäsche.

Was das für dein Vermögen bedeutet

Du lebst in Deutschland oder Österreich? Dann gilt für dich das EU-Recht. Die Schweizer Verfassung schützt dein Geld nicht.

Vier Folgerungen liegen nahe.

Erstens: Plane mit den Grenzen, die schon beschlossen sind. Ab Juli 2027 dürfen Händler und Dienstleister Barzahlungen über 10.000 Euro nicht mehr annehmen. In Deutschland musst du dich beim Barkauf von Edelmetall schon ab 2.000 Euro ausweisen. Was das für den Goldkauf heißt, steht im Leitfaden Gold anonym kaufen.

Zweitens: Verteile deine Liquidität. Wer alles auf einem Konto im Heimatstaat hält, hat alles in einem System. Ein Konto außerhalb der EU ist dem direkten Zugriff europäischer Behörden entzogen. Es ist deshalb ein fundamentales Element jeder ernsthaften Vermögensschutzstrategie. Welche Jurisdiktionen dafür in Frage kommen, zeigt die Übersicht Nicht-EU-Bankkonten.

Drittens: Denke über die EU hinaus. Strukturen außerhalb der EU unterliegen nicht dem europäischen Recht. Warum das für deinen Vermögensschutz zählt, steht auf der Seite Warum außerhalb der EU?.

Viertens: Halte eine Reserve in der Hand. Eine Bargeldreserve zu Hause ist keine Anlage. Sie ist eine Versicherung für die Tage, an denen Karten, Konten oder Netze nicht funktionieren. Wie groß sie sein soll, hängt von deinem Alltag ab. Wichtig ist nur, dass es sie gibt, bevor du sie brauchst.

Die Schweiz zeigt, dass es anders geht. Ein Parlament kann Bargeld schützen, statt es einzuschränken. Wer in der EU lebt, kann darauf nicht warten. Er kann nur vorsorgen.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag hat sich der Text des Gegenentwurfs geändert, und das Volk hat entschieden.

Die Bundesversammlung hat den Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung am 17. September 2025 verabschiedet. Im endgültigen Text heißt es: „Die schweizerische Währung ist der Franken.“ Das Wort „Schweizerfranken“ aus dem Nationalrat steht nicht darin. Der zweite Satz lautet: „Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.“

Am 8. März 2026 haben Volk und Stände abgestimmt. Nach den vom Bund veröffentlichten Abstimmungsergebnissen wurde der Gegenentwurf mit 73,4 Prozent Ja angenommen, von allen Kantonen. Die Initiative „Bargeld ist Freiheit“ erhielt 45,6 Prozent Ja und wurde abgelehnt. In der Stichfrage setzte sich der Gegenentwurf durch.

Damit stehen der Franken als Währung und der Auftrag der Nationalbank zur Bargeldversorgung jetzt in der Bundesverfassung. Eine Pflicht, Bargeld anzunehmen, enthält der neue Text nicht. Wie sich die Lage in der EU seither entwickelt hat, steht auf unserer Seite zur Bargeldobergrenze.