Am Donnerstag, dem 16. Juli 2026, haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen gemeinsamen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgelegt. Vier Seiten, 26 Maßnahmen.
Der Titel klingt nach Verbrecherjagd. Und ein Teil davon ist es auch: Umsatzsteuerkarusselle, organisierte Banden, Schwarzarbeit.
Der andere Teil betrifft jeden, der Vermögen hat. Denn im Zentrum stehen nicht neue Straftatbestände, sondern neue Datenströme. Die Pressemitteilung nennt es selbst: schlagkräftigere und besser vernetzte Finanz- und Ermittlungsbehörden, die Bündelung der Erkenntnisse von Bund und Ländern, die Analyse von Daten.
Wie viel über dich und dein Vermögen heute schon erfasst, gespeichert und ausgewertet wird, haben wir in unserer Analyse dazu, was dein Telefon sendet und wohin Daten fließen, beschrieben. Der Aktionsplan beschreibt die staatliche Seite derselben Entwicklung.
Was im Plan steht
Der Volltext des Aktionsplans ist in sechs Blöcke gegliedert. Die wichtigsten Maßnahmen für Vermögende:
- Ein Datenanalysezentrum, gemeinsam mit den Ländern, als Teil eines neuen Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll.
- Behördenübergreifender Datenzugriff, nach den Worten des Plans „verfassungsrechts- und datenschutzkonform, aber effektiv“.
- Eine zentrale Datenplattform als gemeinsame Datenbasis von Bund und Ländern, Steuerdaten sollen dort zusammengeführt werden.
- KI-gestützte Analyseinstrumente, um Muster in Finanzdaten zu erkennen und Verdachtsfälle früh zu identifizieren.
- Ausbau der Instrumente zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen von verdächtiger unbekannter Herkunft.
- Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in ihrer heutigen Form.
- Ein Verbrechenstatbestand für besonders schwere Steuerhinterziehung, Mindeststrafe ein Jahr, Höchststrafe 15 Jahre.
- Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 15 Jahren.
- Blockchain-Analyse als Ermittlungsinstrument und die Verfolgung von Verschleierungsdiensten für Kryptowerte.
- Ein Block unter der Überschrift „Steuerflucht verhindern“.
Jeder dieser Punkte ist ein Vorhaben, kein Gesetz. Aber zusammen ergeben sie eine Richtung, und die ist eindeutig.
Das Gemeinsame Zentrum nach dem Vorbild der Terrorabwehr
Der Kern des Plans ist eine neue Behörde. Beim Zoll soll ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität entstehen. Steuerfahnder aus den Ländern, Ermittler und Analysten der Bundesbehörden sollen dort wichtige Verfahren koordinieren und Erkenntnisse austauschen.
Das Vorbild nennt die Bundesregierung selbst: das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Die Steuerverwaltung übernimmt damit das Organisationsmodell der Terrorabwehr.
Dazu kommen zwei weitere Umbauten. Die Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung sollen erweitert werden. Und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, Deutschlands Meldestelle für Geldwäscheverdacht, soll neu aufgestellt werden, schlagkräftiger, schneller und besser vernetzt. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt soll ein Kompetenzzentrum Geldwäsche entstehen.
Wer Bundeskompetenzen erweitert, holt Zuständigkeit von den Ländern zum Bund. Der Plan verschiebt Gewicht nach Berlin, zu Bundesbehörden, die über die gemeinsame Plattform auf Daten aus allen Ländern zugreifen sollen.
Warum die Datenplattform der eigentliche Punkt ist
Einzelne Behörden wissen heute schon viel. Das Finanzamt kennt deine Steuererklärung. Die FIU sammelt Verdachtsmeldungen. Grundbuchämter, Notare und Gutachterausschüsse haben ihre eigenen Bestände. Jede Stelle sieht ihren Ausschnitt.
Was aus Sicht der Bundesregierung fehlt, ist die Verknüpfung. Der Plan sagt es offen: „Veraltete Strukturen und fehlende Vernetzung kosten den Staat Milliarden.“ Die Daten liegen in getrennten Silos, bei verschiedenen Behörden, in verschiedenen Ländern.
Genau hier setzt der Plan an. Eine zentrale Datenplattform als gemeinsame Datenbasis. Ein behördenübergreifender Zugriff. Und darüber eine KI, die Muster erkennen soll.
Das ist ein Paradigmenwechsel. Bisher gilt im Kern: Die Behörde ermittelt, wenn es einen Anlass gibt. Eine Musteranalyse über alle Daten dreht die Reihenfolge um. Zuerst wird ausgewertet, dann entsteht der Anlass. Wer in ein Muster passt, kann zum Verdachtsfall werden, bevor irgendjemand eine konkrete Tat vermutet.
Der Aktionsplan baut damit die Leitstelle, die Steuerdaten, Verdachtsmeldungen und Registerbestände von Bund und Ländern zusammenführt.
Vermögen unbekannter Herkunft
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Der Plan sieht vor, die Instrumente zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen von verdächtiger unbekannter Herkunft konsequent auszubauen, damit illegal erlangtes Vermögen dem Staat zurückgeführt wird.
Die Formulierung ist aufschlussreich. Sie spricht nicht von Vermögen aus einer nachgewiesenen Straftat. Sie spricht von Vermögen, dessen Herkunft unbekannt ist und das verdächtig erscheint.
Wer sein Vermögen über Jahrzehnte aufgebaut hat, mit Unternehmensverkäufen, Erbschaften, Edelmetallen oder Bargeld, kennt das Problem. Nicht jede Herkunft ist nach dreißig Jahren noch lückenlos belegt. Belege, die nicht mehr existieren, sind das Einfallstor, sobald die Frage nicht mehr lautet, was der Staat beweisen kann, sondern was du belegen kannst.
Das Ende der Selbstanzeige
Der zweite Punkt mit Wucht: Die strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden.
Heute kann bei einer Steuerstraftat von Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden und zusätzlich ein Betrag von 10 bis 20 Prozent gezahlt wird. So beschreibt es das Ministerium selbst. Die Begründung für die Abschaffung: Die Selbstanzeige setze falsche Anreize, sich erst zu offenbaren, wenn man die Entdeckung befürchtet. Der Finanzminister hat es bei der Vorstellung zugespitzt: „Keiner soll sich mehr so einfach mit einer Selbstanzeige freikaufen können.“ Und die Justizministerin ergänzte: „Steuerkriminalität darf sich nicht lohnen!“ Wer die Selbstanzeige als letzte Brücke im Hinterkopf hatte, sollte nicht darauf bauen, dass sie bleibt. Ihre Abschaffung steht jetzt schwarz auf weiß in einem Regierungsdokument.
Dazu kommt der neue Verbrechenstatbestand. Bei einem Verbrechen gibt es nach der Pressemitteilung kein Strafbefehlsverfahren und keine Einstellung gegen Auflage. Diese Fälle müssen angeklagt und öffentlich verhandelt werden.
Für jeden, der aus früheren Jahren noch Altlasten hat, etwa ein nie erklärtes Konto im Ausland oder geerbtes Vermögen, das nie angegeben wurde, ist das eine klare Botschaft. Der Weg zurück in die Legalität wird teurer und riskanter.
Steuerflucht verhindern
Der letzte Block des Plans trägt eine Überschrift, die Vermögende mit Auslandsbezug genau lesen sollten: „Steuerflucht verhindern“. Der Plan formuliert: Steuerpflichtige sollen nicht ins Ausland ausweichen und sich so der Besteuerung entziehen können.
Konkret genannt werden der Ausbau der europäischen und internationalen Zusammenarbeit für gemeinsame Ermittlungen, gestärkte Abkommen mit Partnerstaaten, neue Allianzen und gemeinsame Standards, auch im Rahmen der UN. Dazu verpflichtet der Plan Unternehmen aus Drittstaaten, ihre steuerlich relevanten Daten auf Spiegelservern in Deutschland zu speichern.
Außerdem will die Bundesregierung den Graubereich aggressiver Steuergestaltung prüfen, ausdrücklich etwa bei Dividendengestaltungen, und den systematischen Datenerwerb ausbauen. Erwerb heißt: Die Daten kommen nicht vom Steuerpflichtigen, sondern von Dritten. Parallel sollen Hinweisgeber besser geschützt werden, damit sie Steuerbehörden ohne Angst vor Konsequenzen informieren können.
Fünfzehn Jahre Gedächtnis
Eine Maßnahme wirkt unscheinbar und reicht weit. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen auf 15 Jahre verlängert werden. Die Begründung im Plan: Der Zugriff auf wichtige Beweismittel soll gesichert werden.
Für Unternehmer heißt das: Was du heute buchst, muss bis weit in die 2040er Jahre vorlegbar sein. Jede Rechnung, jeder Beleg, jede Buchung wird zum Beweismittel mit langer Lebensdauer. Wer heute eine Firma verkauft oder schließt, sollte wissen, dass die Unterlagen ihn noch lange begleiten.
Dazu kommen zwei Pflichten für den Alltag. Ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer, bei dem Unternehmen ihre Umsätze zeitnah und einzeln melden, mit Echtzeit-Meldepflichten. Und eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen. Aus der Steuererklärung am Jahresende wird ein laufender Datenstrom.
Krypto und der öffentliche Pranger
Zwei weitere Punkte zeigen, wie weit der Plan greift. Die Bundesregierung will Blockchain-Analyse als Ermittlungsinstrument etablieren und die Nutzung von Verschleierungsdiensten für Kryptowerte verfolgen, damit, so der Plan wörtlich, „keine Anonymisierung von Transaktionen mehr unentdeckt bleibt“.
Und sie will ein öffentliches Register für Unternehmen einführen, die wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert wurden. Die Pressemitteilung verspricht, verfassungs- und datenschutzrechtliche Vorgaben zu wahren. Das Prinzip bleibt: Sanktionen sollen nicht nur verhängt, sondern öffentlich gemacht werden.
Wenn du in Österreich oder der Schweiz lebst
Der Aktionsplan ist ein deutsches Vorhaben. Er betrifft dich direkt, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, auch beschränkt, etwa mit einer vermieteten Wohnung oder einer Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft.
Er betrifft dich indirekt über den Block „Steuerflucht verhindern“. Gemeinsame Ermittlungen mit anderen Staaten, gestärkte Abkommen, gemeinsame Standards: Das ist die Außenseite desselben Plans. Wer von Wien oder Zürich aus Vermögen in Deutschland hält, ist Teil der Datenlage, die hier zusammengeführt werden soll.
Ein Plan in einer Reihe
Der Aktionsplan steht nicht allein. Die Pressemitteilung zählt selbst auf, was bereits läuft. Im Februar 2026 haben Finanz-, Innen- und Justizministerium einen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgelegt, der ebenfalls stärker gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche vorgehen soll. Der Zoll soll allein in diesem Jahr rund 1.500 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten bekommen. Die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden bereits gestärkt.
Und auf europäischer Ebene hat die neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, die AMLA, in Frankfurt am Main ihre Arbeit aufgenommen. Jede Ebene baut gleichzeitig aus: Land, Bund, Europa. Der Aktionsplan vom 16. Juli ist das deutsche Stück dieses Gesamtbildes.
Wo der Plan rechtlich steht
Der Plan ist kein Gesetz. Kein einziger der 26 Punkte gilt am 17. Juli 2026 als Recht. Jeder muss erst in einen Gesetzentwurf gegossen, vom Kabinett beschlossen und vom Parlament verabschiedet werden. Die Bundesregierung kündigt in derselben Pressemitteilung an, den Entwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes „in Kürze“ im Kabinett zu beschließen, mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Aber Aktionspläne sind der Fahrplan. Sie zeigen, in welche Richtung sich Befugnisse bewegen. Und diese Richtung heißt: mehr Daten, mehr Verknüpfung, mehr Bund, weniger Auswege.
Was du jetzt tun solltest
Die Antwort auf einen Staat, der mehr sieht, ist nicht Verstecken. Das funktioniert nicht, und es ist genau das Verhalten, auf das der Plan zielt.
Die Antwort ist saubere Struktur mit sauberer Dokumentation. Drei Grundsätze:
Erstens: Herkunft dokumentieren, solange die Belege existieren. Kaufverträge, Erbscheine, Schenkungsverträge, Unternehmensabschlüsse. Was heute im Aktenordner liegt, ist morgen dein Beweis. Das gilt besonders für Vermögen, das vor Jahrzehnten entstanden ist: Bargeld aus einem Firmenverkauf, Gold aus einem Nachlass, ein Konto, das ein Elternteil eröffnet hat. Scanne, sichere, ordne, solange die Menschen noch leben, die sich erinnern.
Zweitens: Vermögen legal und erklärt außerhalb der Reichweite eines einzigen Rechtsraums halten. Konten außerhalb der EU, in anderen Währungen, sind dafür ein Baustein. Welche Standorte in Frage kommen, zeigt unsere Übersicht zu Nicht-EU-Bankkonten. Die grundsätzlichen Argumente stehen unter Warum außerhalb der EU.
Drittens: Die Angriffsfläche deiner Immobilie verringern. Für deutsche Immobilien gibt es zwei gleichwertige Wege, eine Wyoming LLC oder eine Stiftungs-Limited in London. Dein Notar nimmt dabei Eintragungen im Grundbuch zugunsten der Gesellschaft vor. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel. Beide Strukturen sind vollständig legal. Den Vergleich zeigt unsere Seite zum Immobilienschutz.
Nichts davon entzieht dich der Steuer. Es verändert, was ein Zugriff auf dein Vermögen noch erreicht. Genau diese Unterscheidung wird wichtiger, je mehr Daten der Staat zusammenführt.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem 17. Juli 2026 hat die Bundesregierung begonnen, den Aktionsplan in Gesetzentwürfe zu übersetzen. Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz beschlossen. Nach Angaben des Finanzministeriums setzt es wesentliche Teile des Aktionsplans vom Juli 2026 für den Bereich der Zollverwaltung um. Am 23. September 2026 folgte der Kabinettsbeschluss über einen Gesetzentwurf zu Kassenaufzeichnungen und zur Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen, mit dem das Ministerium den Aktionsplan nach eigenen Worten weiter umsetzt. Beide Entwürfe gehen jetzt durch Bundesrat und Bundestag, beschlossen ist noch keiner. Wie die Erfassung und Auswertung deiner Daten insgesamt weiterläuft, verfolgen wir in unserer Analyse zu Datenflüssen und Privatsphäre.