Vor gut einem Jahr, am Wochenende des 18. und 19. März 2023, verschwand die zweitgrößte Bank der Schweiz. Die Credit Suisse wurde von der UBS übernommen. Möglich wurde das durch Notrecht, durch Liquidität der Nationalbank in dreistelliger Milliardenhöhe und durch eine Bundesgarantie.
Am 10. April 2024 hat der Schweizer Bundesrat, also die Regierung in Bern, seinen Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet (EFD, Medienmitteilung). Der Befund der Regierung selbst: Das bestehende Too-big-to-fail-Dispositiv muss weiterentwickelt und gestärkt werden. Vorgeschlagen werden 22 Maßnahmen zur direkten Umsetzung und sieben weitere, die vertieft geprüft werden sollen.
Für dich ist dieser Bericht aus einem Grund wichtig, der über die Schweiz hinausgeht. Er dokumentiert mit amtlicher Genauigkeit, was ein Staat tut, wenn eine große Bank fällt. Und er zeigt, wo in diesem Ablauf das Geld der Kunden steht. Welche Rolle ein Konto außerhalb deines Heimatsystems in deiner Vermögensplanung spielen kann, erklären wir unter Nicht-EU-Bankkonten.
Was im März 2023 geschah, laut Bericht
Der Bericht rekonstruiert die Tage im Detail. Die Abfolge liest sich wie ein Protokoll.
15. März, abends. Die Credit Suisse beantragt Liquidität bei der Schweizerischen Nationalbank.
16. März. Die SNB stellt über ihre Notfallliquidität und die Engpassfinanzierungsfazilität 48 Milliarden Franken bereit. Am selben Tag schafft der Bundesrat per notrechtlicher Verordnung die Grundlage für zusätzliche Liquiditätshilfe der SNB mit Konkursprivileg und für eine staatliche Ausfallgarantie.
17. März. Die Notfallliquidität ist ausgeschöpft. Die SNB gewährt weitere 20 Milliarden Franken auf der neuen notrechtlichen Grundlage. Ohne diese Mittel, schreibt der Bundesrat, wäre die Credit Suisse an diesem Tag zahlungsunfähig geworden.
18. und 19. März. Die Behörden prüfen alle Optionen. Der Bundesrat beschließt weitere notrechtliche Maßnahmen. Die UBS übernimmt die Credit Suisse.
20. März. Die Credit Suisse zieht weitere 30 Milliarden Franken aus der zusätzlichen Liquiditätshilfe und 70 Milliarden Franken aus Darlehen der SNB, für die der Bund garantiert.
Zusammengerechnet hat die SNB der Credit Suisse 168 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Das waren 32 Prozent ihrer Bilanz. Über zwei Drittel davon liefen über Instrumente, die per Notrecht geschaffen worden waren. Der Rahmen für die Bundesgarantie lag bei 100 Milliarden Franken, genehmigt von der Finanzdelegation des Parlaments am selben Tag, an dem der Bundesrat ihn beantragte.
Wer die Rechnung bezahlt hat
Ein Satz im Bericht verdient besondere Aufmerksamkeit. Gestützt auf die Anleihebedingungen, geltendes Recht und die Notverordnung wies die Finanzmarktaufsicht FINMA die Credit Suisse an, ihre AT1-Anleihen abzuschreiben. Damit, so der Bericht, beteiligten sich private Investoren mit einem Nominalwert von rund 16 Milliarden Franken an den Risiken der Übernahme.
AT1-Anleihen sind Bankanleihen, die im Krisenfall Verluste tragen sollen. Das ist ihr Zweck, und das stand in ihren Bedingungen. Der Marktwert dieser Anleihen lag kurz vor der Abschreibung laut Bericht nur noch bei knapp einem Drittel des Nominalwerts. Danach lag er bei null.
Bemerkenswert ist der Vergleich mit dem regulären Weg. Bei einem Bail-in nach Schweizer Bankengesetz hätte zuerst das gesamte Gesellschaftskapital der Aktionäre herabgesetzt werden müssen, so beschreibt es der Bericht selbst. Gewählt wurde stattdessen die Übernahme durch die UBS, abgesichert durch Notrecht. Welche Gläubiger in welcher Reihenfolge verlieren, hing damit an einer Entscheidung, die an einem Wochenende fiel.
Für dich ist das die Lehre in einem Satz: In einer Bankenkrise entscheidet nicht nur, was in einem Vertrag steht, sondern auch, was eine Regierung an einem Wochenende per Verordnung beschließt.
Was der Bundesrat jetzt vorschlägt
Das Maßnahmenpaket ist in drei Richtungen gegliedert.
Prävention
Systemrelevante Banken sollen strenger geführt werden. Vorgesehen sind ein Senior Managers Regime, also eine klare Zuweisung persönlicher Verantwortung, und Regeln für Boni mit Sperrfristen und Rückforderungsklauseln. Geprüft wird eine Bußenkompetenz der FINMA. Die Eigenmittelanforderungen sollen gezielt verschärft und um eine vorausschauende Komponente ergänzt werden. Und die FINMA soll früher eingreifen können und müssen.
Liquidität
Die bankeigene Liquiditätshaltung der systemrelevanten Banken wurde bereits per Januar 2024 verstärkt. Die Liquiditätsversorgung durch die SNB soll deutlich ausgebaut werden. Und die staatliche Liquiditätssicherung, der Public Liquidity Backstop, soll ins ordentliche Recht überführt werden, wie es der Bundesrat dem Parlament schon im September 2023 vorgeschlagen hat.
Kriseninstrumente
Im Krisenfall sollen systemrelevante Banken geordnet aus dem Markt ausscheiden können. Dafür soll die Abwicklungsplanung erweitert werden, die Rechtsrisiken bei der Umsetzung sollen sinken, und die Zusammenarbeit der Behörden soll überprüft und wenn nötig klarer geregelt werden.
Was aus Notrecht wird
Lies den Liquiditätsteil zweimal. Das, was im März 2023 nur per Notrecht möglich war, die staatlich garantierte Liquidität für eine fallende Großbank, soll dauerhaft ins Gesetz.
Das hat zwei Seiten. Einerseits wird der nächste Eingriff berechenbarer. Er braucht kein Notrecht mehr, sondern folgt einem Verfahren. Andererseits wird das Instrument zum Normalfall. Was einmal Ausnahme war, steht dann als Befugnis bereit.
Der Bericht selbst ist in diesem Punkt deutlich. Das Recht des Bundesrats, gestützt auf die Bundesverfassung notrechtlich zu handeln, könne und solle nicht ausgeschlossen werden. Das Ziel sei, den Rückgriff darauf weniger nötig zu machen. Ausgeschlossen wird er nicht.
Was Einleger schützt, und bis wohin
Für Kunden einer Schweizer Bank gilt der Einlegerschutz. Der Bericht beschreibt ihn genau. Einlagen sind bis 100.000 Franken pro Einleger privilegiert. Reichen die liquiden Mittel der Bank nicht, springt die Einlagensicherung der Banken ein, esisuisse. Ihr Beitrag ist allerdings begrenzt: Die Systemobergrenze liegt bei 1,6 Prozent aller gesicherten Einlagen, mindestens 6 Milliarden Franken. Ende 2022 waren es 8 Milliarden Franken.
Was darüber hinausgeht, wird im Konkurs in der zweiten Gläubigerklasse bedient, also vor den Anleihegläubigern. Die Auszahlung kann sich dann aber verzögern, und Verluste sind möglich.
In Deutschland ist die gesetzliche Einlagensicherung ähnlich aufgebaut. Nach § 8 des Einlagensicherungsgesetzes ist der Entschädigungsanspruch auf 100.000 Euro begrenzt, mit Ausnahmen bis 500.000 Euro etwa für Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie.
In Deutschland steht der Bail-in schon im Gesetz
Was in der Schweiz am Wochenende per Notrecht geregelt wurde, ist in der EU ein geordnetes Verfahren. In Deutschland regelt es das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz. Liegen die Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde anordnen, dass Verbindlichkeiten der Bank in Anteile umgewandelt oder ganz oder teilweise herabgeschrieben werden. Das ist die Gläubigerbeteiligung, der Bail-in.
Welche Verbindlichkeiten ausgenommen sind, steht im folgenden Paragrafen. Gedeckte Einlagen bis zur Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung gehören dazu. Ebenso Kundenvermögen, das die Bank nur verwahrt und das dir im Insolvenzfall zusteht, etwa Wertpapiere im Depot. Einlagen über der Deckungsgrenze sind nicht ausgenommen.
Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Depot und einem Kontoguthaben. Die Aktie im Depot gehört dir. Das Guthaben auf dem Konto ist eine Forderung gegen die Bank.
Rechne dein eigenes Szenario. Liegt dein liquides Vermögen bei einer einzigen Bank, ist alles über dieser Grenze eine Forderung gegen die Bank. Keine Garantie.
Warum das dich betrifft, auch wenn du kein Kunde der UBS bist
Der Fall Credit Suisse zeigt vier Dinge, die für jedes Bankguthaben gelten.
Erstens: Geschwindigkeit. Zwischen dem Antrag auf Liquidität und dem Ende der Bank lagen vier Tage. Kein Kunde hatte Zeit zu reagieren, nachdem die Krise öffentlich war.
Zweitens: Der Staat handelt per Verordnung. Die entscheidenden Grundlagen wurden nicht im Parlament beschlossen, sondern vom Bundesrat per Notrecht geschaffen, in Tagen.
Drittens: Die Reihenfolge der Verluste wird im Moment der Krise festgelegt. Die AT1-Gläubiger verloren ihre gesamte Position, und zwar auf Anweisung gestützt auf eine Notverordnung, nicht in einem regulären Bail-in-Verfahren.
Viertens: Die Rettung ist vorbei, die Konstruktion bleibt. Die Liquiditätshilfen, die sich auf Notrecht stützten, wurden laut Bericht zurückgezahlt, die staatlichen Garantien im August 2023 aufgehoben. Für den Steuerzahler ist das die gute Nachricht. Für die Zukunft bleibt eine Bank, die größer ist als je zuvor, und ein Staat, der gezeigt hat, dass er eine Großbank in vier Tagen per Notrecht in eine Übernahme führen kann. Beides ist jetzt Präzedenz.
Die Schweiz gilt in Deutschland und Österreich seit Generationen als sicherer Hafen für Geld. Das Bankensystem ist stark, die Rechtsordnung stabil. Der Bericht des Bundesrats bestreitet das nicht. Er zeigt aber, dass auch das stärkste System im Ernstfall mit Notrecht arbeitet. Kein Land ist frei von diesem Risiko. Die Frage ist nur, wie viel deines Vermögens an einem einzigen System hängt.
Wie du dein Bankrisiko verteilst
Die Lehre aus dem März 2023 ist nicht, der Schweiz zu misstrauen. Sie lautet, keinem einzelnen Bankensystem alles anzuvertrauen.
Konten in mehreren Rechtsordnungen. Drei Konten bei drei Banken im selben Land verteilen das Risiko einer einzelnen Bank. Sie verteilen nicht das Länderrisiko. Ein Konto außerhalb der EU unterliegt anderen Regeln, anderen Behörden, einer anderen Einlagensicherung. Welche Jurisdiktionen sich eignen und worin sie sich unterscheiden, steht unter Nicht-EU-Bankkonten. Die Kontoeröffnung selbst begleitet unsere Schwesterseite FreedomBanking Plus.
Werte außerhalb des Bankensystems. Physisches Gold in einem Hochsicherheitslager, das von keiner Bank betrieben wird, ist keine Forderung gegen eine Bank. Es taucht in keiner Konkursmasse einer Bank auf. Wie das praktisch aussieht, steht in unserem Leitfaden Gold im Ausland lagern.
Nicht alles in einer Rechtsordnung. Warum der Schritt über die Grenze der EU die eigentliche Trennlinie ist, fassen wir unter Warum außerhalb der EU zusammen.
Was als Nächstes kommt
Der Bericht ist kein Gesetz. Die Maßnahmen müssen erst in Gesetzes- und Verordnungsänderungen gegossen werden. Einbezogen werden sollen auch die Ergebnisse der parlamentarischen Untersuchungskommission, die den Fall Credit Suisse aufarbeitet.
Bis die Regeln gelten, vergehen Jahre. In dieser Zeit ist die UBS die einzige verbliebene global systemrelevante Bank der Schweiz, deutlich größer als vor der Übernahme. Der Bericht selbst nennt den Verbleib einer einzigen, vergrößerten Großbank als eine der Folgen der Rettung.
Für dich heißt das: Die Regeln werden strenger, aber sie sind noch nicht da. Und selbst wenn sie da sind, regeln sie das Verhältnis zwischen Staat und Bank. Sie regeln nicht, wie viel deines Vermögens du einer einzigen Bank in einem einzigen Land anvertraust. Diese Entscheidung bleibt bei dir, und sie ist in ruhigen Zeiten leichter zu treffen als an einem Wochenende im März. Und selbst strengere Regeln ändern nichts daran, dass eine Einlage über der Sicherungsgrenze eine Forderung bleibt.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Aus dem Bericht ist inzwischen ein Gesetzgebungsverfahren geworden (EFD, Too Big To Fail). Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 Eckwerte festgelegt. Am 22. April 2026 hat er die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet und die Eigenmittelverordnung angepasst. Kern der Gesetzesvorlage: Systemrelevante Banken sollen den Buchwert ausländischer Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus vollständig vom harten Kernkapital abziehen. Für die UBS schätzen die Behörden den zusätzlichen Bedarf an hartem Kernkapital im Stammhaus auf rund 20 Milliarden US-Dollar.
Am 12. August 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den übrigen Maßnahmen eröffnet: Verantwortlichkeitsregime, Rückforderung von Boni, zusätzliche Befugnisse der FINMA, Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung sowie ein vereinfachter Liquiditätsbezug bei der SNB.
Die Kapitalvorlage hat der Ständerat als Erstrat entschieden. Seine Wirtschaftskommission hatte am 31. August 2026 eine abgeschwächte Fassung vorgeschlagen: 100 Prozent Abzug vom Kernkapital, davon aber nur 50 Prozent vom harten Kernkapital und 50 Prozent von AT1-Kapital (EFD, Faktenblatt). Der Ständerat ist ihr am 23. September 2026 nicht gefolgt. Er hat mit 29 zu 16 Stimmen den Antrag einer Minderheit angenommen, nach dem die ausländischen Beteiligungen zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital zu unterlegen sind, und der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 33 zu 10 Stimmen zugestimmt (Amtliches Bulletin). Als Nächstes berät der Nationalrat (Geschäft 26.027). Beschlossen ist die Gesetzesänderung damit noch nicht. Welche Rolle Konten außerhalb des eigenen Bankensystems heute spielen, steht unter Nicht-EU-Bankkonten.