Am 9. Juni 2024 haben Deutschland und Österreich ein neues Europäisches Parlament mitgewählt. Es bleibt für die Wahlperiode 2024 bis 2029 im Amt. Und es wird über zwei Dinge mitentscheiden, die dein Vermögen direkt betreffen: den digitalen Euro und jeden Vorstoß zu einem europäischen Vermögensregister.
Beides ist nicht beschlossen. Beides liegt auf dem Tisch, in unterschiedlicher Form. Was es mit dem Register auf sich hat, was davon heute schon existiert und was geplant ist, beschreiben wir auf unserer Seite zum EU-Vermögensregister. Mit der Wahl ist entschieden, wer darüber abstimmt.
Das Ergebnis in Deutschland und Österreich
In Deutschland hat die Union gewonnen. Nach den Zahlen der Bundeswahlleiterin kam die CDU auf 23,7 Prozent, die CSU auf 6,3 Prozent. Zweitstärkste Partei wurde die AfD mit 15,9 Prozent, ein Plus von 4,9 Punkten gegenüber 2019. Die SPD erreichte 13,9 Prozent. Die Grünen fielen von 20,5 auf 11,9 Prozent. Das neue BSW holte aus dem Stand 6,2 Prozent, die FDP 5,2 Prozent.
Das neue Parlament hat 720 Sitze. Deutschland stellt nach dem Beschluss des Europäischen Rates über die Zusammensetzung des Parlaments 96 davon, so viele wie kein anderes Land. Das sind gut 13 Prozent. Österreich stellt 20. Dort wurde nach dem Ergebnis des Innenministeriums die FPÖ stärkste Kraft, vor ÖVP und SPÖ.
In Österreich ist die Frage des Geldes politisch längst angekommen. Als der Nationalrat im Dezember 2023 das Volksbegehren gegen eine Bargeld-Obergrenze behandelte, warnten laut Parlamentskorrespondenz vor allem die Freiheitlichen vor einer Bargeldabschaffung und vor dem digitalen Euro. Auch die NEOS sahen den digitalen Euro als problematisch für die Privatsphäre. Die Partei, die bei dieser Debatte am deutlichsten warnte, ist nun stärkste Kraft bei der Europawahl.
Die Schweiz wählt nicht mit. Sie ist nicht Mitglied der EU. Was das Parlament beschließt, trifft Schweizer aber überall dort, wo sie Konten, Immobilien oder Unternehmen in der EU haben. Wer als Schweizer ein Konto in Deutschland oder eine Wohnung in Österreich hält, lebt mit diesem Teil seines Vermögens unter Regeln, über die dieses Parlament mitentscheidet.
Warum das Parlament jetzt zählt
In der EU schlägt die Kommission Gesetze vor. Beschlossen werden sie von Parlament und Rat gemeinsam. Ohne das Parlament gibt es kein Gesetz über den digitalen Euro. Und ohne das Parlament gibt es auch kein Gesetz über ein Vermögensregister.
Beim digitalen Euro ist das ausdrücklich so geregelt. Der Kommissionsvorschlag stützt sich auf Artikel 133 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Danach wird der digitale Euro im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eingeführt. Parlament und Rat müssen sich auf denselben Text einigen. Das Parlament kann Änderungen durchsetzen. Es kann Bedingungen stellen, etwa beim Datenschutz oder bei der Obergrenze. Ohne seine Zustimmung gibt es keine Verordnung.
Das neue Parlament übernimmt deshalb nicht nur Sitze. Es übernimmt offene Akten. Und die wichtigste davon für Sparer und Vermögende ist die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro.
Der digitale Euro: offen und unvollendet
Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro am 28. Juni 2023 vorgelegt. Im Parlament ist der Wirtschafts- und Währungsausschuss zuständig. Berichterstatter wurde im Juli 2023 der EVP-Abgeordnete Stefan Berger. So steht es in der Verfahrensakte.
Zu einer Abstimmung im Plenum kam es in der alten Wahlperiode nicht. Die Akte ist unvollendet. Ob und wie sie weitergeführt wird, entscheidet das neue Parlament. Wer den Bericht schreibt, welche Mehrheiten sich bilden und welche Änderungen durchkommen, bestimmen die Abgeordneten, die im Juni gewählt wurden.
Die Europäische Zentralbank arbeitet parallel. Seit dem 1. November 2023 läuft ihre Vorbereitungsphase, zunächst auf zwei Jahre angelegt. In ihr sollen das Regelwerk fertiggestellt und Anbieter für Plattform und Infrastruktur ausgewählt werden. Die Phase läuft also bis in den Herbst 2025. Über die Ausgabe will der EZB-Rat erst entscheiden, wenn das Gesetzgebungsverfahren der EU abgeschlossen ist. EZB-Präsidentin Christine Lagarde sagte beim Start der Vorbereitungsphase: „Wir müssen unsere Währung auf die Zukunft vorbereiten.“
Was im Vorschlag steht
Der Vorschlag der Kommission enthält Befugnisse, die du kennen solltest. Sie sind noch Entwurf. Aber sie zeigen, worüber das Parlament verhandelt.
Die Obergrenze setzt die Zentralbank. Die EZB soll Instrumente entwickeln, um die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel zu beschränken, einschließlich Verfügungsrahmen. Über deren Parameter und Einsatz entscheidet sie selbst, im Rahmen der Kriterien des Vorschlags. Eine Zahl nennt der Vorschlag nicht.
Die Grenze wird über alle Anbieter hinweg geprüft. Damit niemand die Obergrenze umgeht, indem er Konten bei mehreren Anbietern führt, sieht der Vorschlag einen Abgleich vor.
Bedingte Zahlungen sind vorgesehen. Die EZB kann Funktionen bereitstellen, mit denen Zahlungen an Bedingungen geknüpft werden, einschließlich der Rückstellung von Geldbeträgen. Im selben Artikel steht der Satz: „Beim digitalen Euro handelt es sich nicht um programmierbares Geld.“ Wo die Grenze zwischen einer bedingten Zahlung und programmierbarem Geld verläuft, ist eine der offenen Fragen, über die das neue Parlament verhandeln wird. Ein Satz im Entwurf ist noch kein Gesetz, und ein Gesetz lässt sich ändern.
Offline heißt nicht unsichtbar. Für Offline-Zahlungen sieht der Vorschlag vor, dass weder Anbieter noch Zentralbanken Transaktionsdaten aufbewahren. Das Aufladen und das Auszahlen des Offline-Geräts werden aber gespeichert. Und zwar der Betrag, die Kennung des Speichergeräts, Datum, Uhrzeit und die beteiligten Kontonummern. Auf Anfrage erhalten die Meldestelle für Geldwäsche und andere zuständige Behörden diese Daten. Die Grenzen für Offline-Zahlungen soll die Kommission später per Durchführungsrechtsakt festlegen.
Wie ein Haltelimit, bedingte Zahlungen und der Datenabgleich am Ende zusammenwirken und was das für dein Geld heißt, entscheidet sich erst im Gesetzestext. Genau diesen Text verhandelt jetzt das neue Parlament.
Was das alte Parlament hinterlässt
Die letzten Wochen der alten Wahlperiode waren nicht ruhig. Am 24. April 2024 hat das Parlament das neue Geldwäschepaket beschlossen. Es ist das Fundament, auf dem das neue Parlament weiterbaut.
Laut Parlament erhalten Personen mit berechtigtem Interesse, ausdrücklich auch Medienschaffende, direkten Zugang zu den Registern der wirtschaftlich Berechtigten. Die Register enthalten Daten, die mindestens fünf Jahre zurückreichen. Die zentralen Meldestellen dürfen verdächtige Transaktionen aussetzen. Für besonders vermögende Personen mit mindestens 50 Millionen Euro Gesamtvermögen, den Hauptwohnsitz nicht eingerechnet, gelten verschärfte Überwachungsbestimmungen. Und in Frankfurt entsteht eine neue europäische Aufsichtsbehörde.
Nichts davon muss das neue Parlament noch beschließen. Es wird aber über jede Erweiterung entscheiden.
Das Vermögensregister: eine Studie im Hintergrund
Ein europäisches Vermögensregister gibt es nicht. Es gibt auch keinen Gesetzesvorschlag dafür. Aber es gibt eine Vorgeschichte.
Im Juli 2021 hat die Kommission eine Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister ausgeschrieben. Das Ziel beschreibt die Ausschreibung selbst. Die Studie soll Möglichkeiten untersuchen, Informationen für ein solches Register zu sammeln, das später in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Verknüpft werden sollten Informationen aus Grundbüchern, Handelsregistern, Registern für Trusts und Stiftungen und Zentralverwahrern von Wertpapieren. Geprüft werden sollte auch, ob Kryptowerte, Kunstwerke, Immobilien und Gold in das Register aufgenommen werden können.
Den Zuschlag erhielt im Dezember 2021 ein Konsortium unter Beteiligung des Brüsseler Centre for European Policy Studies.
Das Geldwäschepaket vom April enthält kein Vermögensregister. Aber es vernetzt die Register der wirtschaftlich Berechtigten auf EU-Ebene, öffnet sie für Medien und Zivilgesellschaft und führt eine EU-weite Grenze für Barzahlungen ein. Sie liegt bei 10.000 Euro und gilt für alle, die mit Gütern handeln oder Dienstleistungen erbringen.
Die Bausteine eines Registers entstehen also schon. Nicht als ein Gesetz, sondern als viele Vernetzungen. Ob daraus eines Tages ein Register im Wortsinn wird, entscheidet ein Gesetz. Und über dieses Gesetz entscheidet das Parlament mit.
Was Daten mit Abgaben zu tun haben
Ein Register ist kein Selbstzweck. Wer eine Abgabe auf Vermögen erheben will, muss wissen, wo das Vermögen liegt. Das war schon beim historischen Lastenausgleich so. Welche Rolle Erhebungen wie der Zensus dabei spielen, steht unter Zensus und Lastenausgleich.
Die Reihenfolge ist immer dieselbe. Erst die Erfassung. Dann die Vernetzung. Dann die Möglichkeit des Zugriffs. Keine dieser Stufen ist für sich eine Enteignung. Aber jede Stufe senkt die Kosten der nächsten.
Das neue Parlament wird in den nächsten fünf Jahren über Gesetze abstimmen, die an dieser Reihenfolge weiterbauen oder sie begrenzen. Es wird über ein Haltelimit für den digitalen Euro mitentscheiden, über Datenschutz bei digitalen Zahlungen und über jede neue Meldepflicht. Wie es sich zusammensetzt, ist deshalb keine abstrakte Frage.
Was du daraus ableiten kannst
Das Parlament entscheidet über Regeln. Du entscheidest über deine Aufstellung. Das eine liegt nicht in deiner Hand, das andere schon. Du musst nicht wissen, wie das Parlament abstimmt. Du musst wissen, was davon abhängt, und dein Vermögen so aufstellen, dass es nicht von einem einzelnen Abstimmungsergebnis abhängt.
Rechne mit Sichtbarkeit. Die Vernetzung der Register läuft, mit oder ohne Vermögensregister. Schutz entsteht deshalb nicht durch Verstecken, sondern durch eine Struktur, die auch dann trägt, wenn sie bekannt ist.
Halte einen Teil außerhalb des Euro-Zahlungssystems. Ob digitaler Euro, Bargeldgrenze oder Kontenregister: Alle diese Instrumente wirken im Euroraum. Werte und Konten in einem anderen Rechtsraum hängen nicht an denselben Entscheidungen.
Behalte Bargeld als Option. Die neue Grenze für Barzahlungen im Handel greift erst in einigen Jahren, und Zahlungen zwischen Privatleuten bleiben ausgenommen. Zwischen Privatleuten ist Bargeld heute noch ein Zahlungsweg ohne Spur im Zahlungssystem. Wie lange und in welchem Umfang, entscheiden auch die Abgeordneten, die jetzt gewählt wurden.
Schütze die Immobilie, bevor sie in einem Register steht, das mehr kann als heute. Das Grundbuch ist ein Vermögensregister, das es längst gibt. Für Eigentümer, die in Deutschland bleiben, gibt es einen Weg über gezielte Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Struktur außerhalb der EU, gleichrangig über eine Wyoming LLC oder eine Stiftungs-Limited London. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zum Immobilienschutz.
Das Parlament ist gewählt. Die Akten sind offen. Die Zeit bis zu den Entscheidungen ist die Zeit, in der du handeln kannst.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat sich das Verfahren zum digitalen Euro bewegt. Das neue Parlament hat im Dezember 2024 den spanischen EVP-Abgeordneten Fernando Navarrete Rojas zum Berichterstatter bestimmt. Im Rat wurde im Dezember 2025 das Mandat für die Verhandlungen mit dem Parlament vorbereitet, das Ratsdokument trägt das Datum 17. Dezember 2025. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments hat am 23. Juni 2026 seinen Bericht angenommen und beschlossen, Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen. Die Fraktionen EKR, PfE und ESN haben das angefochten. Am 9. Juli 2026 hat das Plenum die Aufnahme der Verhandlungen mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen bestätigt, so die Mitteilung des Parlaments. Die Position des Parlaments sieht unter anderem eine Obergrenze für den Bestand an digitalen Euro je Person vor, eine Annahmepflicht für die meisten Unternehmen und eine Pflicht der Euroländer, weiterhin Bargeld bereitzustellen. Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat laufen. Beschlossen ist die Verordnung damit noch nicht. Die Machbarkeitsstudie zum Vermögensregister hat das Amt für Veröffentlichungen der EU 2024 veröffentlicht; einen Gesetzesvorschlag für ein Register gibt es bis heute nicht. Den aktuellen Stand zu Registern und Erfassung findest du auf unserer Seite zum EU-Vermögensregister.