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Haushalt 2024 beschlossen: 39 Milliarden Euro neue Schulden und ein Garantierahmen von einer Billion

Veröffentlicht: 2.2.2024 · Lastenausgleich & Vermögensabgaben

Am 2. Februar 2024 hat der Bundestag den Haushalt für das laufende Jahr beschlossen. Einen Monat nach Jahresbeginn. Der Bundesrat hat am selben Tag nachgezogen. Damit steht fest, womit der Bund 2024 wirtschaftet: 476,8 Milliarden Euro Ausgaben, davon 39 Milliarden Euro auf Kredit, und eine Ermächtigung, Bürgschaften und Garantien über mehr als eine Billion Euro zu übernehmen.

Das sind keine abstrakten Zahlen. Jede Schuld des Staates ist eine Forderung an die, die ihn tragen. Und wer Vermögen hat, trägt mehr. Wie der Staat in der Vergangenheit auf genau dieses Vermögen zugegriffen hat, steht auf unserer Seite zu staatlichen Vermögensabgaben. Was am 2. Februar beschlossen wurde, betrifft dich direkt.

Was beschlossen wurde

Der Bundestag hat in seiner 152. Sitzung über das Haushaltsgesetz namentlich abgestimmt. Laut Plenarprotokoll stimmten 385 Abgeordnete mit Ja und 278 mit Nein. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am selben Tag beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Der Weg zur Verkündung ist frei.

Die Eckdaten stehen im Gesetzesbeschluss mit Gesamtplan:

  • Ausgaben: 476,8 Milliarden Euro.
  • Steuereinnahmen: 377,6 Milliarden Euro.
  • Einnahmen aus Krediten: 39,0 Milliarden Euro.
  • Gewährleistungsrahmen: bis zu 1.000,46 Milliarden Euro.

Die Kreditermächtigung liegt damit bei 39.027.570.000 Euro. Im Regierungsentwurf vom Sommer 2023 standen an derselben Stelle noch 16.557.193.000 Euro. Die Neuverschuldung hat sich zwischen Entwurf und Beschluss mehr als verdoppelt. Auch das Volumen ist gewachsen. Der Entwurf sah Ausgaben von 445,7 Milliarden Euro vor, beschlossen sind 476,8 Milliarden Euro. Das sind gut 31 Milliarden Euro mehr als geplant und 15,6 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023. Ein Staat, der sparen muss, sieht anders aus.

Was zwischen Entwurf und Beschluss geschah

Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Der Bund hatte 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die für die Corona-Notlage bewilligt und 2021 nicht gebraucht worden waren, rückwirkend in ein Sondervermögen verschoben, den heutigen Klima- und Transformationsfonds. Dort sollten sie in späteren Jahren ausgegeben werden, ohne auf die Schuldenbremse dieser Jahre angerechnet zu werden.

Das Gericht hat das aus drei Gründen verworfen. Der Zusammenhang zwischen Notlage und Maßnahmen war nicht dargelegt. Notlagenkredite dürfen nicht über Jahre gebunkert werden. Und ein Haushalt darf nicht nach Ablauf des Haushaltsjahres geändert werden. Die Folge laut Gericht: Der Fonds schrumpft um 60 Milliarden Euro, und was damit schon zugesagt war, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitig ausgleichen.

Ein Satz aus der Begründung verdient besondere Aufmerksamkeit. Die Haushaltsgrundsätze gelten nach dem Gericht auch für die Ausnahme von der Schuldenbremse, und weiter: „Sie können nicht durch den Einsatz von Sondervermögen umgangen werden.“ Damit ist ein Weg versperrt, den der Bund 2022 mit dem Klimafonds beschritten hatte: Schulden in Nebenhaushalten zu parken, die im Kernhaushalt nicht auftauchen. Versperrt ist er für Notlagenkredite, die über Jahre verschoben werden. Das Instrument Sondervermögen selbst hat das Gericht nicht abgeschafft.

Danach war der Entwurf für 2024 nicht mehr zu halten. Der Haushalt kam erst im neuen Jahr durch. Und er kam mit mehr Schulden.

Die Schuldenbremse ist bis auf den letzten Euro ausgeschöpft

Der Gesamtplan enthält eine Rechnung, die man kennen sollte. Die Verfassung erlaubt dem Bund eine strukturelle Neuverschuldung von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Für 2024 ergibt das rund 14,4 Milliarden Euro. Dazu kommen zwei Zuschläge: einer für finanzielle Transaktionen, rund 16,9 Milliarden Euro, und eine Konjunkturkomponente, weil die Wirtschaft unter ihrem Potenzial läuft, rund 7,7 Milliarden Euro.

Die Summe: zulässige Nettokreditaufnahme 39.028 Millionen Euro. Die tatsächliche Nettokreditaufnahme des Bundes: ebenfalls 39.028 Millionen Euro. Der Spielraum ist vollständig verbraucht. Es gibt keinen Puffer.

Die Schuldenbremse ist damit auf Kante genäht. Jede neue Belastung im Jahresverlauf muss entweder anderswo eingespart oder über eine erneute Ausnahme finanziert werden. Die Verfassung lässt solche Ausnahmen für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen zu. Das Bundesverfassungsgericht hat im November gezeigt, wie eng es sie prüft. Es hat nicht gezeigt, dass sie nicht mehr erklärt werden.

Der Schuldendienst steigt um zehn Milliarden in einem Jahr

Eine Zeile im Gesamtplan sagt mehr als jede Debatte. Der Einzelplan 32, die Bundesschuld, steigt von 31,6 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 41,6 Milliarden Euro im Jahr 2024. Ein Plus von 10,0 Milliarden Euro in zwölf Monaten.

Zum Vergleich: Das sind gut zwei Drittel der strukturellen Neuverschuldung, die die Schuldenbremse ohne Zuschläge überhaupt zulässt. Das Geld fließt nicht in Straßen, Schulen oder Verteidigung. Es fließt an die Gläubiger des Bundes.

Und der Bund leiht sich weit mehr, als die 39 Milliarden vermuten lassen. Der Kreditfinanzierungsplan weist für 2024 eine Bruttokreditaufnahme von 399,6 Milliarden Euro aus. Davon gehen 319,6 Milliarden Euro in die Tilgung fälliger Kredite. Alte Schulden werden mit neuen bezahlt, zu den Zinsen von heute. Was in den Jahren der Niedrigzinsen aufgenommen wurde, wird bei Fälligkeit zu höheren Sätzen ersetzt.

Gegenfinanziert wird auch mit Abgaben und fremden Rücklagen

Am selben Tag hat der Bundestag ein zweites Gesetz beschlossen, das die Lücke schließen soll: das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in der Fassung des Haushaltsausschusses. Seine Begründung beruft sich ausdrücklich auf das Urteil vom November. Es zeigt, wo der Bund das Geld holt, wenn der Kreditrahmen voll ist.

Die Luftverkehrsteuer steigt zum 1. Mai 2024. Je Fluggast und Kurzstrecke von 13,03 auf 15,53 Euro, auf der Langstrecke von 59,43 auf 70,83 Euro. Der Mechanismus, der die Sätze bisher jährlich absenken sollte, entfällt. Die Steuervergünstigung für Agrardiesel wird schrittweise zurückgeführt.

Bemerkenswerter ist ein anderer Posten. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt an den Bund: jeweils 1,5 Milliarden Euro Ende 2024 und Ende 2025, jeweils 1,1 Milliarden Euro Ende 2026 und Ende 2027. Die Bundesagentur finanziert sich aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Der Gesetzentwurf nennt das einen teilweisen Ausgleich für frühere Zuschüsse des Bundes. In der Sache heißt es: Rücklagen, die für einen bestimmten Zweck gebildet wurden, werden zu Einnahmen des Bundes. Wo der Staat Zugriff auf gebundene Mittel hat, nutzt er ihn, wenn es eng wird.

Die Billion, über die kaum jemand spricht

Der größte Betrag im Haushaltsgesetz ist kein Kredit. Es ist eine Ermächtigung. Das Bundesministerium der Finanzen darf nach dem Haushaltsgesetz Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bis zur Höhe von 1.000.460.000.000 Euro übernehmen. Eine Billion. Der Bundestag hat diesen Rahmen aus dem Regierungsentwurf unverändert übernommen.

Die größten Posten:

  • bis zu 650 Milliarden Euro zur Förderung der Binnenwirtschaft und zur Abdeckung von Haftungslagen im In- und Ausland,
  • bis zu 140 Milliarden Euro für Ausfuhren,
  • bis zu 85 Milliarden Euro für die Beteiligung an europäischen und internationalen Finanzinstitutionen und Fonds,
  • bis zu 70 Milliarden Euro für Kredite an ausländische Schuldner und Direktinvestitionen im Ausland.

Wichtig für das Verständnis: Die Billion ist kein Neugeschäft für 2024. Auf den Höchstbetrag werden die Gewährleistungen früherer Jahre angerechnet, soweit der Bund aus ihnen noch in Anspruch genommen werden kann. Der Rahmen beschreibt also den Bestand an Risiken, den der Bund insgesamt tragen darf. Das macht ihn nicht kleiner. Es zeigt nur, dass sich diese Versprechen über Jahre aufgebaut haben und über Jahre offen bleiben.

Eine Garantie ist keine Ausgabe. Solange niemand ausfällt, taucht sie im Haushalt nicht auf. Aber sie ist ein Versprechen. Die Verfassung sagt es deutlich: Die Übernahme von Bürgschaften und Garantien braucht eine gesetzliche Ermächtigung, weil sie zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen kann. Wird eine Garantie gezogen, wird aus dem Versprechen eine Zahlung. Und eine Zahlung, die nicht im Haushalt steht, muss finanziert werden.

Halte fest: Die offene Neuverschuldung ist die kleine Zahl. Die Eventualverbindlichkeiten sind die große. Die Schuldenbremse misst die kleine.

Warum dich das als Eigentümer betrifft

Ein Staat, der seine Kreditgrenze ausschöpft, dessen Ausgaben für die Bundesschuld in einem Jahr fast um ein Drittel steigen und der für eine Billion Euro fremder Risiken einsteht, hat drei Wege, wenn es eng wird. Er kann sparen. Er kann sich über eine Notlage neue Kredite genehmigen. Oder er kann die Einnahmen erhöhen.

Für den dritten Weg hält das Grundgesetz ein eigenes Instrument bereit. Nach der Finanzverfassung steht dem Bund das Aufkommen aus einmaligen Vermögensabgaben zu, ebenso die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben. Das steht dort nicht als historische Fußnote. Es ist geltendes Verfassungsrecht, im Jahr 2024.

Die Präzedenz ist dokumentiert. Das Gesetz über den Lastenausgleich von 1952 hat Ausgleichsabgaben auf Vermögen erhoben, um die Lasten des Krieges zu verteilen. Das Gesetz steht bis heute in der Sammlung des geltenden Bundesrechts. Wie das Instrument an der Immobilie angesetzt hat, erklärt unsere Seite zur Zwangshypothek. Die Lage 2024 ist nicht die von 1952. Aber das Werkzeug liegt im selben Kasten.

Was der Haushalt 2024 zeigt, ist kein Beschluss über eine Abgabe. Es ist eine Lagebeschreibung. Die Verschuldung wächst, die Zinsen wachsen schneller, der gesetzliche Spielraum ist ausgeschöpft, und die Eventualverpflichtungen liegen im Billionenbereich. Jede Abgabe auf Vermögen braucht zwei Dinge: eine Kompetenz und einen Anlass. Die Kompetenz steht im Grundgesetz. Wie groß der Anlass werden kann, steht im Gesamtplan.

Wo ein Zugriff ansetzen würde

Eine Vermögensabgabe braucht eine Bemessungsgrundlage. Bei Immobilien ist das Grundbuch die naheliegende. Es ist vollständig, amtlich geführt und für den Staat jederzeit lesbar. Wie die Abgabe von 1952 an das Grundvermögen anknüpfte, beschreibt unsere Seite zum Lastenausgleich im Detail.

Genau dort setzt auch der Schutz an. Für Eigentümer, die in Deutschland bleiben, gibt es einen Weg ohne Verkauf und ohne Übertragung: gezielte Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Gesellschaft außerhalb der EU. Zwei Strukturen stehen dafür gleichrangig zur Wahl, die Wyoming LLC in den USA und die Stiftungs-Limited in Großbritannien.

Die Eintragungen belasten die Immobilie wirtschaftlich, sodass für einen Zwangszugriff nichts Werthaltiges übrig bleibt. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Es fällt keine Grunderwerbsteuer und keine Schenkungsteuer an. Wie die Varianten im Vergleich aussehen, steht auf der Seite zur Lösung für den Lastenausgleich.

Wer ohnehin plant, Deutschland zu verlassen, hat andere Möglichkeiten. Trust und Family Investment Company sind Wegzugsstrukturen. Sie gehören in eine konkrete Wegzugsplanung und nur dorthin.

Was du aus dem 2. Februar mitnehmen solltest

Der Haushalt 2024 ist beschlossen, und er ist verfassungsgemäß aufgestellt. Das ist die gute Nachricht. Die andere ist, dass er zeigt, wie wenig Luft bleibt. Ein Gericht hat 60 Milliarden Euro gestrichen, und der Bund hat die Lücke mit mehr Schulden und einem ausgeschöpften Kreditrahmen geschlossen.

Für dich als Eigentümer sind vier Dinge wichtig:

Erstens: Schutz wirkt nur, wenn er vor dem Stichtag steht. Eine Abgabe auf Vermögen knüpft an einen Stichtag an. Was danach eingetragen wird, kommt zu spät.

Zweitens: Die Bemessungsgrundlage liegt schon heute beim Staat. Grundbuch und Grundsteuererklärung liegen vor. Es muss kaum noch etwas erhoben werden.

Drittens: Zugriff folgt dem Zugang. Der Bund hat sich am selben Tag Geld aus den Rücklagen der Arbeitslosenversicherung gesichert. Er greift dort zu, wo er Befugnisse hat. Je mehr deines Vermögens in Registern steht, die der Staat lesen und belasten kann, desto größer ist diese Fläche.

Viertens: Die Richtung ergibt sich aus den Zahlen, nicht aus Absichtserklärungen. Niemand in Berlin hat am 2. Februar eine Abgabe angekündigt. Der Gesamtplan sagt trotzdem mehr über die nächsten Jahre als jede Rede.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag sind beide Gesetze verkündet. Das Haushaltsgesetz 2024 wurde am 10. Februar 2024 ausgefertigt und am 12. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 38 verkündet. Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 folgte am 27. März 2024. Die höheren Sätze der Luftverkehrsteuer, 15,53 Euro je Fluggast auf der Kurzstrecke und 70,83 Euro auf der Langstrecke, gelten danach seit dem 1. Mai 2024.

Im März 2025 wurde zudem die Schuldenregel des Grundgesetzes selbst geändert (BGBl. 2025 I Nr. 94). Ausgaben für Verteidigung und bestimmte Sicherheitsaufgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden seitdem nicht mehr auf die Kreditgrenze angerechnet (Artikel 115), und ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität von bis zu 500 Milliarden Euro hat eine eigene Kreditermächtigung. Die einmaligen Vermögensabgaben stehen unverändert in Artikel 106. Was das heute für Eigentümer bedeutet, beschreibt unsere Seite zu staatlichen Vermögensabgaben.