Am 20. Dezember 2024 hat die Parlamentarische Untersuchungskommission, kurz PUK, ihren Bericht zur Credit Suisse veröffentlicht. Anderthalb Jahre lang hat sie untersucht, wie es im März 2023 zur Notfusion der Credit Suisse mit der UBS kam.
Die Kommission hat in 45 Sitzungen 79 Anhörungen durchgeführt und über 30.000 Seiten analysiert. Den Bericht hat sie einstimmig verabschiedet.
Das Ergebnis ist für jeden lehrreich, der Geld bei einer Bank hält. Auch außerhalb der Schweiz. Denn der Fall Credit Suisse zeigt, wie schnell eine Bank mit langer Geschichte in Not geraten kann. Und was der Staat dann in einem einzigen Wochenende beschließt.
Warum Konten in verschiedenen Ländern zu einem ernsthaften Vermögensschutz gehören, erklärt unsere Übersicht zu Bankkonten außerhalb der EU. Der PUK-Bericht zeigt, warum dabei nicht nur das Land zählt, sondern auch die Verteilung.
Was die PUK feststellt
Die Kernaussagen stehen in der Medienmitteilung der Parlamentsdienste.
Die PUK beurteilt das jahrelange Missmanagement der Credit Suisse als ursächlich für die Krise. Die Verantwortung liegt bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der letzten Jahre. Sie hätten sich gegenüber zahlreichen Interventionen der Finanzmarktaufsicht FINMA „renitent“ gezeigt.
Bei den Behörden erkennt die PUK kein kausales Fehlverhalten. Sie hätten im März 2023 eine globale Finanzkrise verhindert.
Untersucht hat die PUK den Gesamtbundesrat, das Finanzdepartement, die FINMA, die Schweizerische Nationalbank und die Revisionsaufsicht. Der Blick reicht zurück bis 2015. Die Kommission unterscheidet vier Phasen: die Jahre bis Sommer 2022, den Herbst 2022 bis Mitte März 2023, die akute Krise vom 15. bis 19. März 2023 und die Umsetzung der Fusion.
Und doch fordert die Kommission Verbesserungen. Sie richtet 20 Empfehlungen an den Bundesrat. Dazu reicht sie sechs Postulate, vier Motionen und eine parlamentarische Initiative ein.
Die Kritik im Detail
Die Kritik der PUK betrifft vor allem die Jahre vor der Krise. Und sie ist deutlich.
Die Regulierung kam zu langsam. Bundesrat und Parlament hätten ab 2015 den Anliegen der systemrelevanten Banken bei der Umsetzung internationaler Standards eine zu große Bedeutung eingeräumt. Übergangsfristen wurden verlängert, Standards verzögert übernommen. Bei einem staatlichen Liquiditätsnetz für den Notfall sei der Bundesrat zu zögerlich gewesen.
Die Aufsicht war intensiv, aber wirkungsarm. Die FINMA habe ihre Aufsicht intensiv ausgeübt. Doch die Bank reihte „Skandal an Skandal“, trotz zahlreicher Verfahren und Warnungen. Die PUK bedauert, dass die FINMA in dieser Zeit niemandem die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung entzogen hat.
Die Kapitalerleichterung war zu groß. Nicht nachvollziehbar war für die PUK, dass die FINMA der Credit Suisse 2017 umfassende Erleichterungen bei den Eigenmitteln gewährte. Der sogenannte regulatorische Filter war rechtmäßig. Aber er wirkte viel stärker als erwartet. Ohne ihn hätte die Credit Suisse die Eigenmittelvorschriften schon 2021 leicht und 2022 deutlich nicht mehr erfüllt.
Lies diesen Satz genau. Eine Bank, die nach außen die Regeln erfüllte, hätte sie ohne eine Sonderregel der Aufsicht nicht erfüllt. Für den Kunden war das von außen nicht zu erkennen.
Wie schnell es ging
Die PUK beschreibt auch den Ablauf. Im Laufe des Jahres 2022 verschlechterten sich alle Indikatoren zur Lage der Credit Suisse deutlich.
Anfang Oktober und Ende Dezember 2022 verzeichnete die Bank massive Liquiditätsabflüsse. Sie stand kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Die Behörden wechselten im Oktober in den Krisenmodus.
Dann kam der März 2023. Die Regionalbankenkrise in den USA traf die Credit Suisse unmittelbar. Die Behörden hatten ihre Abklärungen zu den verschiedenen Szenarien noch nicht abgeschlossen. Ab Mittwoch, dem 15. März, hielten sie die Bank bis zum Wochenende zahlungsfähig. Eine Fusion mit der UBS war spätestens da die bevorzugte Lösung aller Behörden.
Parallel liefen andere Optionen: eine Sanierung, eine kurzfristige staatliche Übernahme und als letztes Mittel eine Zwangsfusion. Welche Lösung beim Scheitern der Fusion gekommen wäre, bleibt laut PUK unklar.
Von den ersten großen Abflüssen bis zum Ende der Bank vergingen gut fünf Monate.
Die PUK benennt auch, was in dieser Zeit fehlte. Nicht alle beteiligten Behörden waren auf dem gleichen Wissensstand. Vor allem die Information des Bundesrates im Herbst 2022 ließ laut PUK zu wünschen übrig. Informelle Treffen des damaligen Finanzministers und des Nationalbankpräsidenten seien zu wenig mit den regulären Krisenstrukturen abgestimmt gewesen.
Und die Kommission stellt fest: Die Lösung mit einer ausländischen Bank wäre für den Wettbewerb in der Schweiz langfristig vorteilhafter gewesen. Sie war im März 2023 aber nicht mehr umsetzbar. Am Ende war die Auswahl klein.
Was an einem Wochenende beschlossen wurde
Am Sonntag, dem 19. März 2023, fiel die Entscheidung. Was an diesem Tag beschlossen wurde, zeigt, welche Befugnisse ein Staat in einer Bankenkrise hat.
Der Bundesrat hat laut seiner Mitteilung vom 19. März 2023 die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die Nationalbank der Credit Suisse zusätzliche Liquiditätshilfe geben konnte. Dafür schuf er ein Konkursprivileg zugunsten dieser Hilfen. Die Nationalbank rückte damit im Fall einer Insolvenz vor andere Gläubiger. Dazu kam eine Ausfallgarantie des Bundes für die Liquiditätsdarlehen. Und eine Garantie über 9 Milliarden Franken an die UBS für mögliche Verluste aus übernommenen Aktiven.
Beide Liquiditätsmaßnahmen stützte der Bundesrat auf die Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung. Mit anderen Worten: auf Notrecht.
Am selben Tag gab die FINMA bekannt, dass die außerordentliche staatliche Unterstützung eine vollständige Abschreibung aller AT1-Anleihen der Credit Suisse auslöst. Laut FINMA ging es um rund sechzehn Milliarden Franken. AT1-Anleihen sind nachrangige Anleihen, die im Krisenfall Verluste tragen sollen. Ihre Inhaber verloren an diesem Sonntag alles.
Die PUK hält die Anwendung von Notrecht für rechtmäßig. Für dich als Gläubiger einer Bank ist trotzdem der Mechanismus entscheidend. Die Rangfolge der Gläubiger wurde über ein Wochenende per Verordnung verändert. Anleihen, die am Freitag noch gehandelt wurden, waren am Montag abgeschrieben.
Wenn das Gesetz fehlt, kommt das Notrecht
Ein Satz der PUK verdient besondere Aufmerksamkeit. Mit einem bereits gesetzlich verankerten staatlichen Liquiditätsnetz hätten die Behörden schon im Herbst 2022 ohne Notrecht vertrauensbildend eingreifen können.
Die Umkehrung ist die eigentliche Lehre. Weil die gesetzliche Grundlage fehlte, handelte die Regierung im März 2023 per Notverordnung. Das Notrecht füllte die Lücke, die der Gesetzgeber gelassen hatte.
Das ist kein Schweizer Sonderfall. Jede Rechtsordnung kennt Wege, in der Krise schnell zu entscheiden. Die Schweiz hat sie in der Verfassung. Die EU hat ihr Abwicklungsrecht für Banken, das Behörden erlaubt, Verluste einer Bank auf Eigentümer und Gläubiger zu verteilen. Entscheidend ist für dich nicht, welches Etikett der Eingriff trägt. Entscheidend ist, dass er in Tagen kommt und nicht in Jahren. Und dass er Gläubiger unterschiedlich behandeln kann.
Die Regulierung hält keiner Vertrauenskrise stand
Der vielleicht wichtigste Befund der PUK betrifft die Zukunft. Die Regeln für systemrelevante Banken seien nicht für eine Vertrauenskrise konzipiert. Sie vernachlässigten wichtige Marktindikatoren. Die Notfallplanung sei zu sehr auf die Schweiz fokussiert und müsse internationale Verflechtungen einer global tätigen Bank mitberücksichtigen.
Dazu kommt die neue Größenordnung. Die Schweiz hat jetzt nur noch eine global systemrelevante Bank, die UBS. Sie ist im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung der Schweiz um ein Vielfaches größer als andere Finanzinstitute im Verhältnis zu ihrem Heimatland. Die PUK hält es für unerlässlich, das in der Regulierung zu berücksichtigen.
Und die Kommission erinnert daran, dass der Staat bereits zum zweiten Mal die Abwicklung einer systemrelevanten Bank verhindern musste.
Für die Zukunft verlangt die PUK deshalb, dass Erleichterungen bei den Anforderungen an Eigenmittel und Liquidität begrenzt werden. Sie sieht Handlungsbedarf bei der Revisionsaufsicht, beim Informationsaustausch zwischen den Behörden, beim Risikomanagement und bei der Früherkennung von Krisen. Beraten werden soll der Bericht im Parlament in der Frühjahrssession 2025.
Was das für dein Bankrisiko heißt
Die Schweiz gilt als einer der stabilsten Finanzplätze der Welt. Der PUK-Bericht ändert daran nichts. Aber er zeigt, dass auch ein stabiler Finanzplatz eine Bank verlieren kann. Und dass auch dort in der Krise per Notrecht entschieden wird.
Daraus folgen drei Lehren, die für jedes Land gelten.
Erstens: Kein Land ist allein der Schutz. Ein Konto außerhalb der EU ist ein wichtiger Baustein. Es liegt außerhalb der Reichweite europäischer Behörden und europäischer Regeln. Aber es ersetzt nicht die Verteilung. Wer sein gesamtes liquides Vermögen bei einer einzigen Bank hält, trägt das Risiko dieser einen Bank. Egal, in welchem Land sie sitzt.
Zweitens: Von außen siehst du wenig. Die Credit Suisse erfüllte formal die Kapitalvorschriften, dank einer Erleichterung der Aufsicht. Kunden konnten das nicht erkennen. Deshalb ist die Verteilung auf mehrere Institute und mehrere Rechtsräume keine Frage des Misstrauens gegenüber einer bestimmten Bank. Sie ist eine Frage der Vernunft.
Drittens: In der Krise gelten neue Regeln. Das Notrecht hat Gläubigerrang und Anleihebedingungen innerhalb eines Wochenendes verändert. Wer im Ernstfall handlungsfähig bleiben will, muss vorher aufgestellt sein. Nachher entscheiden andere.
Warum eine Aufstellung außerhalb eines einzigen Rechtsraums strukturelle Vorteile hat, erklärt unsere Übersicht Warum außerhalb der EU.
Die Werte, die keine Forderung sind
Jedes Bankguthaben ist eine Forderung gegen eine Bank. Jede Anleihe ist eine Forderung gegen einen Emittenten. Der Fall Credit Suisse zeigt, was mit Forderungen in einer Krise passieren kann.
Es gibt Werte, die keine Forderung sind. Physische Edelmetalle in deinem Eigentum hängen an keiner Bankbilanz. Sie werden nicht abgeschrieben und nicht umgerangt. Entscheidend ist, dass sie außerhalb des Bankensystems gelagert werden, in segregierter Verwahrung. Welche Formen sich eignen, zeigt unsere Übersicht zu Edelmetallen.
Und es gibt Werte, die sich nicht bewegen lassen. Eine Immobilie in Deutschland steht im Grundbuch. Sie ist für jeden staatlichen Zugriff sichtbar. Für Eigentümer, die in Deutschland bleiben, gibt es einen Weg, sie gegen einen Zugriff wie eine Zwangshypothek zu sichern, ohne sie zu übertragen. Eine Gesellschaft außerhalb der EU, als Stiftungs-Limited in UK oder als Wyoming LLC in den USA, erhält Eintragungen im Grundbuch. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zum Immobilienschutz vor dem Lastenausgleich.
Der PUK-Bericht ist eine Aufarbeitung. Er schaut zurück. Für dein Vermögen lohnt sich der Blick nach vorn: Wo liegt es heute, und was davon hängt an einer einzigen Institution?
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat das Bundesverwaltungsgericht die Abschreibung der AT1-Anleihen geprüft. In einem Teilentscheid vom 1. Oktober 2025 hat es die Verfügung der FINMA vom 19. März 2023 aufgehoben: Für die Abschreibung von rund 16,5 Milliarden Franken habe es keine Rechtsgrundlage gegeben, der Eingriff in die Eigentumsrechte der Anleihegläubiger hätte eine klare formelle gesetzliche Grundlage gebraucht, und die entsprechende Bestimmung der Notverordnung erwies sich in mehrfacher Hinsicht als verfassungswidrig. Über eine Rückabwicklung hat das Gericht noch nicht entschieden. Die FINMA hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen; die übrigen rund 360 Verfahren sind bis zu dessen Urteil sistiert. Bis zum 23. September 2026 hat das Bundesgericht dazu kein Urteil veröffentlicht. Parallel treibt der Bundesrat strengere Regeln für systemrelevante Banken voran: Am 6. Juni 2025 legte er Eckwerte für die nötigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen fest, am 22. April 2026 verabschiedete er die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes und passte die Eigenmittelverordnung an, und am 12. August 2026 eröffnete er die Vernehmlassung zu weiteren Änderungen von Bankengesetz und Liquiditätsverordnung (EFD, Too Big To Fail). Die Kapitalvorlage hat der Ständerat am 23. September 2026 als Erstrat mit Abweichungen vom Entwurf beschlossen; als Nächstes berät der Nationalrat (Geschäft 26.027). Wie Konten außerhalb der EU heute in eine Vermögensaufstellung passen, zeigt unsere Übersicht zu Bankkonten außerhalb der EU.