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Lastenausgleich / Tabelle & Beispielrechnung

Lastenausgleich Tabelle: Freibeträge, Abgabesätze und was du zahlen würdest

Über den Lastenausgleich wird viel geraunt und wenig gerechnet. Das ist ein Fehler. Denn erst wenn du die Zahlen vor dir siehst, verstehst du, warum eine Vermögensabgabe für dich kein abstraktes Risiko ist, sondern eine konkrete Summe mit sechs oder sieben Stellen. Auf dieser Seite findest du alle relevanten Tabellen: die historischen Zahlen von 1952, die heute diskutierten Modellparameter und Beispielrechnungen für typische Vermögenssituationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Ein wichtiger Hinweis vorab, weil wir hier mit offenen Karten spielen: Es gibt aktuell kein beschlossenes Gesetz für eine neue Vermögensabgabe und daher auch keine amtliche Tabelle. Was es gibt, sind der historische Präzedenzfall, konkrete Modellrechnungen aus Wissenschaft und Politik und das geltende Lastenausgleichsgesetz als Blaupause. Genau daraus speisen sich die folgenden Tabellen. Die vollständige Einordnung findest du auf unserer großen Übersichtsseite zum Lastenausgleich.

Tabelle 1: Der historische Lastenausgleich 1952

So sah der reale, tatsächlich vollzogene Zugriff aus:

ParameterHistorischer Lastenausgleich 1952
RechtsgrundlageLastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952
Abgabesatz50 Prozent des ermittelten Vermögens
Stichtag der Bewertung21. Juni 1948 (rückwirkend, 4 Jahre vor Gesetz)
Freibetrag5.000 DM
Zahlungszeitraum30 Jahre (bis 1979 erhoben)
Effektive Jahresbelastungca. 1,67 Prozent des Vermögens pro Jahr
Hauptsächlich betroffenImmobilieneigentümer und Betriebsvermögen
DurchsetzungAbgabeschuld als öffentliche Last, faktisch Zwangshypothek im Grundbuch

Zwei Dinge solltest du aus dieser Tabelle mitnehmen. Erstens die Höhe: die Hälfte des Vermögens. Nicht drei Prozent, nicht zehn. Fünfzig. Zweitens die Rückwirkung: Der Stichtag lag Jahre vor der Verkündung. Wer nach dem Stichtag verkaufte, verschenkte oder umschichtete, zahlte trotzdem. Die Details zum Ablauf haben wir im Beitrag zum historischen Lastenausgleich dokumentiert.

Tabelle 2: Diskutierte Parameter für eine moderne Vermögensabgabe

Seit der Finanzkrise wird die einmalige Vermögensabgabe international regelmäßig durchgerechnet. Der Internationale Währungsfonds skizzierte bereits 2013 eine einmalige Abgabe auf Privatvermögen zur Staatsentschuldung, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kalkulierte 2020 im Auftrag des Bundestags konkrete Modelle für Deutschland. Aus diesen Quellen und der politischen Debatte ergibt sich folgender realistischer Korridor:

ParameterDiskutierter KorridorMittleres Modellszenario
Abgabesatz10 bis 30 Prozent15 Prozent
Persönlicher Freibetrag500.000 bis 2.000.000 Euro1.000.000 Euro
Zusatzfreibetrag je Kind100.000 bis 400.000 Euro250.000 Euro
Freibetrag Betriebsvermögenbis 5.000.000 Euro5.000.000 Euro
Zahlungszeitraum10 bis 20 Jahre10 Jahresraten zu je 1,5 Prozent
Bewertungsstichtagvor Gesetzesverkündungrückwirkend
Bewertungsgrundlage Immobilienaktuelle VerkehrswerteDaten aus Grundsteuerreform und Zensus

Das mittlere Szenario ist bewusst nicht das Schreckensszenario. 15 Prozent über 10 Jahre klingt nach wenig. Rechnen wir es durch.

Tabelle 3: Beispielrechnungen nach Vermögen

Modellszenario: 15 Prozent Abgabe, 1.000.000 Euro persönlicher Freibetrag, 250.000 Euro je Kind, Zahlung über 10 Jahre.

FallVermögenFreibeträgeAbgabepflichtigGesamtabgabeJahresrate
Single, ETW München1.400.000 €1.000.000 €400.000 €60.000 €6.000 €
Ehepaar, 2 Kinder, EFH + ETW3.000.000 €2.500.000 €500.000 €75.000 €7.500 €
Unternehmerin, Immobilien + Depot5.000.000 €1.250.000 €3.750.000 €562.500 €56.250 €
Familie, Mehrfamilienhäuser8.000.000 €2.500.000 €5.500.000 €825.000 €82.500 €
Immobilienvermögen 3. Generation15.000.000 €2.500.000 €12.500.000 €1.875.000 €187.500 €

Und jetzt der Punkt, den fast alle übersehen: Die Jahresrate muss aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Die Unternehmerin aus Zeile drei braucht, je nach Steuersatz, über 100.000 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr, nur um die Abgabe zu bedienen. Zehn Jahre lang. Wer die Liquidität nicht hat, muss verkaufen, und zwar in einen Markt, in dem tausende andere Betroffene gleichzeitig verkaufen. Oder der Staat wartet einfach ab: mit einer Zwangshypothek im Grundbuch ist deine Immobilie so lange belastet, bis alles bezahlt ist.

Tabelle 4: Was Schutz kostet, verglichen mit der Abgabe

Die entscheidende Tabelle ist die letzte. Denn Vermögensschutz ist keine Ausgabe, sondern eine Versicherung, deren Prämie ein Bruchteil des versicherten Schadens ist:

PositionGrößenordnung
Modellabgabe auf 1.000.000 € abgabepflichtiges Vermögen150.000 €
Stiftungs-Limited zum Schutz einer deutschen Immobilieniedriger fünfstelliger Betrag, einmalig
Asset Protection Trust für liquides Vermögenabhängig vom Volumen, typisch unter 1 Prozent p.a.
Potenzialanalyse deiner Situationkostenlos

Anders gesagt: Der komplette rechtssichere Schutz deiner Immobilie kostet weniger als ein einziges Jahr der Modellabgabe. Und er wirkt nicht nur gegen einen Lastenausgleich, sondern genauso gegen Gläubigerzugriff, persönliche Haftung und Zugriffe im Scheidungsfall.

Warum du diese Rechnung heute machen musst, nicht später

Alle Tabellen auf dieser Seite haben eine gemeinsame Fußnote, und sie ist wichtiger als jede Zahl: den Bewertungsstichtag legt der Gesetzgeber fest, und zwar rückwirkend. 1952 lag er vier Jahre in der Vergangenheit. Das bedeutet in aller Klarheit: An dem Tag, an dem eine neue Abgabe im Bundestag debattiert wird, ist der Stichtag mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits verstrichen. Schutzstrukturen, die dann erst errichtet werden, laufen ins Leere oder werden als Gestaltungsmissbrauch kassiert.

Wirksam ist nur, was vorher steht, mit sauberem zeitlichem Abstand und wasserdichter rechtlicher Umsetzung. Eine Grundbuchgestaltung über eine englische Stiftungs-Limited, ein Trust mit abgelaufener Wartefrist, Konten außerhalb der EU: all das sind Strukturen, die Monate brauchen, nicht Tage. Jeder Monat Aufschub verkürzt deinen Vorsprung vor einem möglichen Stichtag.

Rechne dein persönliches Szenario: die Potenzialanalyse

Die Tabellen oben arbeiten mit Modellfällen. Dein Vermögen ist keiner. Deshalb bieten wir dir an, was keine Tabelle leisten kann: eine individuelle Einschätzung deiner Angriffsfläche. Fülle die kostenlose Lastenausgleich-Potenzialanalyse aus, und Friedrich A. Hennegriff prüft persönlich, wie exponiert dein Vermögen wäre, welche Struktur zu deiner Situation passt und ob sich der Aufwand in deinem Fall überhaupt lohnt. Du bekommst innerhalb eines Werktags eine klare, schriftliche Einschätzung. Unverbindlich, ohne Kosten, ohne Verkaufsdruck.

Wenn du lieber direkt sprechen willst: In der persönlichen Beratung gehen wir deine Zahlen gemeinsam durch, mit derselben Nüchternheit wie auf dieser Seite. Denn am Ende zählt nur eine Tabelle: deine eigene.

Häufige Fragen zur Berechnung

Gibt es eine offizielle Lastenausgleich-Tabelle für 2026?

Nein. Ohne beschlossenes Gesetz gibt es keine amtlichen Sätze. Die Tabellen auf dieser Seite kombinieren die historischen Werte von 1952 mit den in Wissenschaft und Politik diskutierten Modellparametern. Sobald sich die Gesetzeslage ändert, aktualisieren wir diese Seite.

Welche Freibeträge gelten beim Lastenausgleich?

Historisch lag der Freibetrag bei nur 5.000 DM. Moderne Modelle rechnen meist mit 1.000.000 Euro pro Person plus Kinderfreibeträgen und einem gesonderten Freibetrag für Betriebsvermögen. Verlassen solltest du dich darauf nicht: Freibeträge sind politische Verhandlungsmasse.

Wird das Vermögen brutto oder netto angesetzt?

Maßgeblich wäre voraussichtlich das Nettovermögen, also nach Abzug von Schulden. Genau deshalb gehören Finanzierungs- und Belastungsstrukturen zu den wirksamsten Schutzinstrumenten: Eine wirtschaftlich sinnvoll belastete Immobilie bietet der Abgabe kaum Substanz.

Kann ich der Abgabe durch Wegzug entgehen?

Ein Wegzug nach dem Stichtag hilft nicht, und Immobilien in Deutschland bleiben unabhängig vom Wohnsitz betroffen. Ein rechtzeitiger, sauber gestalteter Wegzug in Kombination mit Vermögensverlagerung kann dagegen Teil einer Schutzstrategie sein. Mehr dazu auf unserer Seite Wohnsitz im Ausland.