Seit Dienstag, dem 1. Juli 2025, gilt die Verordnung zur Errichtung der AMLA. AMLA steht für die neue Behörde der Europäischen Union zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Ihr Sitz ist nach dem Wortlaut der Verordnung Frankfurt am Main.
Die Behörde existiert rechtlich schon seit dem 26. Juni 2024. Ab dem 1. Juli 2025 übernimmt sie nach der Verordnung den größten Teil ihrer Aufgaben und Befugnisse. Die Vorsitzende, Bruna Szego, hat der Rat nach den Angaben der AMLA im Januar 2025 ernannt. Das Direktorium folgte im Mai.
Wer wissen will, was die EU bisher an Registern über Vermögen tatsächlich beschlossen hat, findet die Übersicht beim EU-Vermögensregister. Zuerst zur AMLA selbst. Denn sie ist nicht einfach eine weitere Behörde. Sie ist der Knoten, an dem die Daten über Konten, Depots und Immobilien in Europa zusammenlaufen sollen.
Wie die AMLA entstanden ist
Die Kommission hat das Paket im Juli 2021 vorgelegt. Das Europäische Parlament hat es am 24. April 2024 gebilligt, der Rat am 30. Mai 2024 angenommen. Im Amtsblatt erschien es am 19. Juni 2024. So listet es die AMLA in ihrem eigenen Zeitplan auf.
Über den Sitz haben Parlament und Rat entschieden. Die Verordnung nennt die Kriterien: Die Behörde soll sofort vor Ort eingerichtet werden können, der Standort soll gut erreichbar sein, es soll Schulen für die Kinder der Mitarbeiter geben und Zugang zum Arbeitsmarkt für ihre Ehepartner. Am Ende steht im Text ein einziger Satz: Die Behörde hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Damit sitzen in derselben Stadt die Europäische Zentralbank, die über den Wert deines Geldes entscheidet, und die neue Behörde, die über die Kontrolle seiner Wege wacht.
Was die AMLA ist
Die AMLA ist eine dezentrale Agentur der EU. Sie hat drei Aufgaben, so beschreibt sie es selbst:
- Sie beaufsichtigt direkt ausgewählte Unternehmen des Finanzsektors, die grenzüberschreitend tätig sind und ein hohes Risiko aufweisen.
- Sie beaufsichtigt indirekt alle übrigen Verpflichteten, im Finanzsektor wie außerhalb davon.
- Sie unterstützt und koordiniert die nationalen Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Stellen also, bei denen Verdachtsmeldungen eingehen.
Dazu entwickelt sie technische Standards und Leitlinien, die das europäische Geldwäscherecht im Detail ausfüllen. Und sie betreibt das gemeinsame Informationssystem der Zentralstellen, über das diese grenzüberschreitende Fälle gemeinsam analysieren und Informationen austauschen.
Wichtig ist auch, was die AMLA nicht tut. Sie schreibt auf ihrer eigenen Seite, dass sie sich nicht an Bürger wendet, keine Informationen über Überweisungen an Bürger anfordert und keine Bußgelder gegen einzelne Bürger verhängt. Ihre Adressaten sind Banken, Finanzdienstleister und andere Verpflichtete. Du hast mit ihr also nicht direkt zu tun. Du hast mit ihr zu tun über deine Bank.
Die direkte Aufsicht ab 2028
Die direkte Aufsicht beginnt nicht sofort. Die Verordnung sieht vor, dass sie 2028 aufgenommen wird. Bis dahin baut die Behörde ihren Sitz und ihr Personal auf.
Ausgewählt werden nach der Verordnung Kreditinstitute und Finanzinstitute, deren Restrisikoprofil als hoch eingestuft wird und die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind. Die Verordnung nennt die Zahl 40. Werden mehr Institute mit hohem Risiko ermittelt, kann die Behörde die Auswahl auf eine Zahl beschränken, die über 40 liegt. Die AMLA plant nach ihrem Zeitplan, die 40 Unternehmen im Jahr 2027 auszuwählen, und bis Ende 2027 rund 430 Mitarbeiter zu beschäftigen.
Für die ausgewählten Institute hat die AMLA eigene Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse. Sie kann Geldbußen verhängen. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen, die in mehreren Mitgliedstaaten festgestellt werden, liegt der Grundbetrag bei mindestens 500.000 Euro. Die Obergrenze liegt bei 2 Millionen Euro oder 1 Prozent des Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Wert höher ist. Dazu kommen Zwangsgelder von bis zu 3 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes, so lange, bis das Institut die Anordnung befolgt.
Was das für dich heißt, ist einfach. Eine Bank, die solche Bußgelder fürchtet, prüft ihre Kunden strenger. Die Last der Aufsicht landet am Ende beim Kontoinhaber.
Die Datenbank in Frankfurt
Ein Teil der Verordnung reicht über die Aufsicht hinaus. Die AMLA soll eine zentrale Datenbank zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einrichten. Darin landen Informationen, die die Aufsichtsbehörden in ganz Europa einsammeln. Über die beaufsichtigten Unternehmen, über Aufsichtsmaßnahmen, über die Zuverlässigkeit von Anteilseignern und Geschäftsleitern.
Die personenbezogenen Daten in dieser Datenbank sollen nach der Begründung der Verordnung für bis zu zehn Jahre gespeichert werden. Die Informationen sollen jeder Aufsichtsbehörde im System zur Verfügung stehen, nach dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“.
Das ist keine Datenbank über dich als Bankkunden. Aber es ist die Infrastruktur, über die Aufsichtsbehörden in 27 Ländern ihr Wissen bündeln.
Die Datenbank reicht über die Banken hinaus. Die Verordnung hält selbst fest, dass die Behörde zum ersten Mal eine Aufsicht über den Nichtfinanzsektor auf Unionsebene einführt. Gemeint sind etwa Notare, Anwälte, Steuerberater, Immobilienmakler und Händler, soweit das Geldwäscherecht sie verpflichtet. Auch deren Aufseher sollen Daten an die zentrale Datenbank übermitteln, spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Wer also eine Immobilie kauft, eine Gesellschaft gründet oder einen Vertrag beurkunden lässt, bewegt sich künftig in einem System, dessen Aufsicht bis nach Frankfurt reicht.
Das Paket, zu dem die AMLA gehört
Die AMLA steht nicht allein. Sie ist Teil eines Pakets, das 2024 beschlossen wurde. Zwei weitere Rechtsakte gehören dazu, und sie gehen dich direkter an.
Die Geldwäscheverordnung: 10.000 Euro Bargeldgrenze
Die Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie enthält eine Obergrenze für Barzahlungen. Wer mit Gütern handelt oder Dienstleistungen erbringt, darf Barzahlungen nur bis 10.000 Euro entgegennehmen oder leisten. Auch dann, wenn der Betrag auf mehrere Zahlungen verteilt wird, die zusammenzugehören scheinen.
Die Verordnung geht noch weiter. Schon bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen Verpflichtete ihren Kunden identifizieren und seine Identität überprüfen. Die anonyme Barzahlung größerer Beträge bei Händlern und anderen Verpflichteten ist damit vorbei.
In Deutschland gibt es heute keine allgemeine gesetzliche Obergrenze dieser Art. Ab 2027 kommt sie aus Brüssel, als Verordnung, ohne dass der Bundestag sie beschließen müsste. Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Verordnung sogar niedrigere Grenzen setzen.
Die sechste Geldwäscherichtlinie: Konten, Depots, Schließfächer, Immobilien
Die sechste Geldwäscherichtlinie verlangt von jedem Mitgliedstaat zentrale automatisierte Mechanismen. Über sie soll sich zeitnah ermitteln lassen, wer bei Banken im Land Zahlungskonten, Bankkonten, Depots, Kryptowertekonten und Schließfächer innehat oder kontrolliert.
Diese nationalen Register werden über ein System der Kommission miteinander vernetzt. Die Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen und die AMLA sollen für gemeinsame Analysen einen unmittelbaren und ungefilterten Zugang bekommen.
Dazu kommt eine zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien. Jeder Mitgliedstaat muss sicherstellen, dass die zuständigen Behörden sofortigen, direkten und kostenlosen Zugang zu Informationen haben, mit denen sich jedes Eigentum an Immobilien und jeder Eigentümer ermitteln lässt. Auch die AMLA bekommt für gemeinsame Analysen Zugang.
Die Richtlinie ist im Wesentlichen bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen. Für die Zugangsstelle zu Immobilien gilt eine Frist bis zum 10. Juli 2029.
Was Deutschland schon heute hat
Vieles davon ist in Deutschland nicht neu. Nach dem Kreditwesengesetz muss jede Bank ein Dateisystem führen mit Kontonummer, Depot, Schließfach, Namen, Geburtsdatum und wirtschaftlich Berechtigtem. Die Daten sind erst zehn Jahre nach Auflösung des Kontos zu löschen. Die Finanzaufsicht kann diese Daten automatisiert abrufen und an Strafverfolgungsbehörden und andere Stellen weitergeben.
Die Abgabenordnung erlaubt Finanzbehörden den automatisierten Abruf von Kontoinformationen für eine ganze Liste von Zwecken. Auch Sozialbehörden und Polizeibehörden können unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft verlangen.
Was die EU jetzt baut, ist die europäische Vernetzung dieser nationalen Werkzeuge. Aus 27 nationalen Sichten wird eine gemeinsame. Und die AMLA in Frankfurt sitzt an der Schnittstelle.
Das Muster: erst die Erfassung, dann die Befugnis
Für das Muster reicht es, die Befugnisse nebeneinanderzulegen.
Eine Behörde mit direkter Aufsicht über die größten Banken. Vernetzte Register über jedes Konto, jedes Depot, jedes Schließfach. Eine Zugangsstelle für jedes Eigentum an Immobilien. Eine Obergrenze für Bargeld. Eine zentrale Datenbank mit Speicherfristen von bis zu zehn Jahren.
Jedes einzelne Element hat eine offizielle Begründung: die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zusammen ergeben sie etwas anderes. Sie ergeben die technische Grundlage, um Vermögen in Europa vollständig zu erfassen. Wer weiß, wo welches Vermögen liegt, kann es auch belasten.
Die Geschichte zeigt, dass Staaten diesen Schritt schon gegangen sind. Der historische Lastenausgleich setzte an Vermögen an, das zu einem Stichtag erfasst und bewertet wurde. Heute wäre die Frage nicht mehr, ob der Staat die Daten hat. Sondern nur noch, wofür er sie nutzt.
Was das für dich heißt
Vier Dinge folgen aus dem 1. Juli und dem Paket, zu dem er gehört.
Erstens: Deine Bank wird genauer hinsehen. Die Aufsicht wird europäischer und strenger. Banken reagieren darauf mit mehr Fragen, mehr Nachweisen, mehr Prüfungen. Wer die Herkunft seines Vermögens sauber dokumentieren kann, kommt schneller durch.
Zweitens: Die Grenze der EU wird zur Grenze der Erfassung. Die vernetzten Register erfassen Konten bei Banken in der EU. Die Zugangsstelle erfasst Immobilien in der EU. Konten außerhalb der EU sind deshalb ein eigener Baustein im Vermögensschutz, nicht, weil man etwas zu verbergen hätte, sondern weil ein Konto, das dem Zugriff europäischer Behörden entzogen ist, ein fundamentales Element einer ernsthaften Schutzstrategie ist. Einen Überblick gibt es bei den Nicht-EU-Bankkonten.
Drittens: Was im Grundbuch steht, zählt. Die Zugangsstelle für Immobilien wird Eigentümer ermitteln. Für Immobilien in Deutschland setzt die Grundbuchlösung genau dort an: bei gezielten Eintragungen in den Abteilungen I, II und III zugunsten einer Gesellschaft außerhalb der EU. Zur Wahl stehen gleichrangig eine Wyoming LLC oder eine UK Stiftungs-Limited. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Die Eintragungen belasten die Immobilie wirtschaftlich, sodass für einen Zwangszugriff nichts Werthaltiges übrig bleibt.
Viertens: Bargeld verliert seine Rolle für größere Käufe. Die Grenze von 10.000 Euro gilt für jeden, der mit Gütern handelt. Das betrifft den Autokauf ebenso wie den Kauf von Edelmetallen beim Händler, das Kunstwerk ebenso wie die Uhr. Ab dem 10. Juli 2027 lässt sich ein Sachwert über 10.000 Euro beim Händler in der EU nicht mehr bar bezahlen. Wer seine Liquidität bewusst teilweise in Bargeld hält, sollte wissen, dass sich der Nutzen dieses Bargelds für größere Anschaffungen damit ändert.
Österreich und die Schweiz
Österreich ist Mitgliedstaat der EU. Für österreichische Banken, Konten und Immobilien gelten dieselben europäischen Regeln: dieselbe Behörde, dieselbe Bargeldgrenze, dieselben vernetzten Register.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Schweizer Banken stehen nicht unter der Aufsicht der AMLA, und die vernetzten Register der EU erfassen keine Schweizer Konten. Wer aber in der Schweiz lebt und Konten oder Immobilien in der EU hält, wird dort erfasst wie jeder andere. Das Konto in Zürich bleibt außerhalb dieser Register. Die Ferienwohnung in Österreich, das Depot in Frankfurt und das Schließfach in München liegen mittendrin.
Der Stand am 4. Juli 2025
Die AMLA-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2025. Die Behörde sitzt in Frankfurt, ihre Führung ist ernannt. Die direkte Aufsicht über rund 40 Institute soll 2028 beginnen. Die Barzahlungsgrenze von 10.000 Euro gilt ab dem 10. Juli 2027. Die vernetzten Register folgen mit der Umsetzung der sechsten Geldwäscherichtlinie, im Wesentlichen bis Juli 2027. Die zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien folgt bis Juli 2029. Jeder dieser Termine steht heute schon im Amtsblatt.