Am 21. Januar 2025 hat der Rat der Europäischen Union die Italienerin Bruna Szego zur ersten Vorsitzenden der AMLA ernannt. Die AMLA ist die neue Behörde der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Europäische Parlament hatte der Personalie schon am 18. Dezember 2024 zugestimmt, mit 569 Stimmen bei 20 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen. Szego kam von der Banca d'Italia, wo sie die Aufsicht und Regulierung zur Geldwäschebekämpfung leitete.
Eine Personalie. So wird sie gemeldet. Wichtiger ist, was diese Person ab jetzt leitet. Mit der Ernennung bekommt eine Behörde ein Gesicht, die in den nächsten Jahren zum Knotenpunkt eines Netzes aus Registern, Meldepflichten und Datenzugriffen wird. Was davon bereits beschlossen ist und was nicht, führen wir beim EU-Vermögensregister Punkt für Punkt auf.
Was die AMLA ist
Die AMLA beruht auf einer Verordnung vom 31. Mai 2024. Ihr Sitz ist Frankfurt am Main. Das hat die Verordnung selbst festgelegt.
Die Behörde bekommt drei Rollen.
Sie koordiniert die nationalen Meldestellen. In Deutschland ist das die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Solche Stellen gibt es in jedem Mitgliedstaat. Sie nehmen Verdachtsmeldungen von Banken, Notaren, Maklern und anderen entgegen. Die AMLA soll ihre Arbeit bündeln, gemeinsame Analysen ermöglichen und grenzüberschreitende Fälle zusammenführen.
Sie beaufsichtigt ausgewählte Finanzunternehmen direkt. Institute mit hohem Risikoprofil, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind, sollen unter die unmittelbare Aufsicht der AMLA kommen. Die Behörde kann bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen Geldbußen bis zu 10 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes verhängen.
Sie setzt die Standards für alle anderen. Die AMLA entwirft technische Regulierungsstandards für das gesamte Regelwerk. Damit bestimmt sie mit, wie Banken, Krypto-Anbieter und andere Verpflichtete ihre Kunden prüfen.
Der Zeitplan steht ebenfalls in der Verordnung. Die meisten Aufgaben übernimmt die AMLA bis zum 1. Juli 2025. Die direkte Aufsicht über ausgewählte Unternehmen beginnt 2028.
Das Paket, zu dem die AMLA gehört
Die AMLA ist ein Teil. Sie gehört zu einem Paket, das die EU im Mai 2024 verabschiedet hat. Wer nur die Behörde betrachtet, übersieht die Rechte, die sie verwalten wird. Drei Rechtsakte sind für dein Vermögen entscheidend.
Die Geldwäscheverordnung: Bargeld wird begrenzt
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie ersetzt viele nationale Regeln durch ein einheitliches Regelwerk.
Die sichtbarste Neuerung ist eine unionsweite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro. Sie gilt für Zahlungen im Geschäftsverkehr, nicht zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich handeln. Die Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen. Schon ab 3.000 Euro in bar müssen Verpflichtete bei gelegentlichen Geschäften den Kunden identifizieren.
Dazu steht in den Erwägungsgründen ein Prüfauftrag. Die Kommission soll die Kosten, den Nutzen und die Auswirkungen einer Anpassung der Obergrenze auf Unionsebene bewerten. Ausdrücklich genannt sind dabei die Grenzen, die in vielen Mitgliedstaaten schon gelten, und die Auswirkungen auf den Status des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel.
Weitere Regeln betreffen alle, die diskret sein wollen. Banken, Finanzinstitute und Krypto-Anbieter dürfen keine anonymen Konten, Sparbücher, Schließfächer oder Kryptowertekonten führen. Bestehende anonyme Konten und Schließfächer dürfen erst nach einer Prüfung des Inhabers wieder genutzt werden.
Die Geldwäscherichtlinie: Register werden vernetzt
Die Richtlinie (EU) 2024/1640 regelt die Register. Hier entsteht, Baustein für Baustein, die Infrastruktur, über die seit Jahren unter dem Stichwort Vermögensregister diskutiert wird.
Die Mitgliedstaaten führen zentrale Register über die Inhaber von Bank- und Zahlungskonten, Depotkonten, Kryptowertekonten und Schließfächern. Diese nationalen Register werden über ein europäisches System miteinander verbunden. Meldestellen anderer Mitgliedstaaten sollen darüber schnell erfahren können, wer wo ein Konto oder ein Schließfach hat.
Für Immobilien kommt eine eigene Regel. Jeder Mitgliedstaat muss eine zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien einrichten. Die zuständigen Behörden sollen darüber sofortigen, direkten und kostenlosen Zugang erhalten. Mindestens diese Angaben müssen dort verfügbar sein:
- Katasterparzelle, Anschrift, Fläche und Art der Immobilie,
- Name des Eigentümers, bei Gesellschaften Rechtsform, Registernummer und Steueridentifikationsnummer,
- der Preis, zu dem die Immobilie erworben wurde,
- Hypotheken, gerichtliche Beschränkungen und sonstige Belastungen,
- die Historie von Eigentum, Preis und Belastungen, mindestens ab dem 8. Juli 2019.
Auch die AMLA bekommt Zugang zu diesen Zugangsstellen, für gemeinsame Analysen. Umsetzen müssen die Mitgliedstaaten diese Regel bis zum 10. Juli 2029.
Das Transparenzregister: neuer Zugang nach einem Urteil
Ein Punkt zeigt, wie zäh sich solche Register halten. Nach einer Richtlinie von 2018 sollten die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften in der EU für jedermann einsehbar sein. Der Gerichtshof der EU hat das am 22. November 2022 gekippt. Der Eingriff in die Grundrechte sei weder auf das absolut Erforderliche beschränkt noch verhältnismäßig. Die Richtlinie von 2024 hält das Ergebnis selbst fest: Die Pflicht, diese Angaben in allen Fällen für jedermann zugänglich zu machen, wurde für nichtig erklärt.
Die Antwort der EU war kein Rückbau. Sie war ein neues Zugangsmodell. Künftig bekommen Personen und Organisationen mit einem berechtigten Interesse Zugang. Die Mitgliedstaaten müssen dieses Modell bis zum 10. Juli 2026 umsetzen. Auch Behörden aus Drittländern wird unter Bedingungen ein berechtigtes Interesse zugestanden.
Das Register bleibt also. Es wird nur anders geöffnet. Wer eine Gesellschaft hält, steht darin, mit Namen und Beteiligung.
Edelmetall wird Teil des Systems
Für alle, die einen Teil ihres Vermögens in Gold und Silber halten, enthält die Geldwäscheverordnung eine eigene Regel. Wer regelmäßig oder hauptberuflich mit Edelmetallen und Edelsteinen handelt, wird ausdrücklich zum Verpflichteten. Er muss Kunden prüfen, Unterlagen aufbewahren und Verdachtsfälle melden, nach einem Regelwerk, das in der ganzen EU gleich ist und dessen Standards die AMLA mitschreibt.
In Deutschland gilt für Edelmetalle schon heute eine niedrige Schwelle. Bei Barzahlungen ab 2.000 Euro für Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin muss der Händler die allgemeinen Sorgfaltspflichten erfüllen, also den Kunden identifizieren. Der anonyme Barkauf größerer Mengen ist in Deutschland damit schon lange vorbei. Das EU-Paket legt darüber einen einheitlichen europäischen Rahmen.
Die Zeitleiste
Wer die Stufen nebeneinanderlegt, sieht das Tempo.
- 18. Dezember 2024: Das Europäische Parlament stimmt der ersten Vorsitzenden zu.
- 21. Januar 2025: Der Rat ernennt sie.
- 1. Juli 2025: Die AMLA übernimmt die meisten ihrer Aufgaben.
- 10. Juli 2026: Der neue Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer muss umgesetzt sein.
- 10. Juli 2027: Die Geldwäscheverordnung gilt, mit der Bargeldgrenze von 10.000 Euro.
- 2028: Die direkte Aufsicht über ausgewählte Finanzunternehmen beginnt.
- 10. Juli 2029: Die zentralen Zugangsstellen für Immobilien stehen, und die nationalen Kontenregister sind europaweit vernetzt.
Warum die Personalie mehr ist als eine Personalie
Rechne die Teile zusammen. Eine europäische Behörde in Frankfurt. Ein einheitliches Regelwerk für alle Verpflichteten ab 2027. Eine Bargeldgrenze mit eingebautem Prüfauftrag nach unten. Ein Verbot anonymer Konten und Schließfächer. Vernetzte Kontenregister über die ganze Union. Und eine zentrale Zugangsstelle für Immobilien mit Eigentümer, Kaufpreis und Belastungen.
Politisch ist die Behörde kaum umstritten. Die Abstimmung im Dezember galt zwar der Person und nicht dem Paket. Aber 569 Stimmen zu 20 zeigen, wie breit die neue Behörde im Europäischen Parlament getragen wird. Widerstand gegen die Richtung ist dort eine kleine Minderheit. Wer sein Vermögen danach ausrichtet, dass sich diese Richtung von selbst umkehrt, plant gegen die Mehrheitsverhältnisse.
Jedes Teil hat eine Begründung, und die Begründung heißt Geldwäsche. Aber Register, einmal gebaut, fragen nicht nach dem Anlass ihrer Nutzung. Sie zeigen, wer was besitzt. Wer Zugang hat und zu welchem Zweck, regeln Gesetze. Und Gesetze lassen sich ändern, meist in kleinen Schritten und mit neuen Begründungen.
Die Vorsitzende, die am 21. Januar ernannt wurde, leitet eine Behörde, deren Werkzeuge in den Jahren bis 2029 schrittweise scharf gestellt werden.
Was das für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz heißt
Deutschland und Österreich sind Mitglieder der EU. Die Verordnungen gelten dort unmittelbar, die Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt. Die Bargeldgrenze, die Registervernetzung und die Zugangsstelle für Immobilien betreffen dich direkt.
Die Schweiz ist kein Mitglied. Das Paket gilt dort nicht. Aber es gilt für dein Vermögen in der EU. Wer in Zürich wohnt und in Hamburg eine Wohnung oder in Wien ein Depot hält, steht mit diesem Vermögen in den Registern des jeweiligen Landes. Maßgeblich ist, wo das Vermögen liegt.
Was du daraus machen kannst
Transparenz gegenüber Behörden lässt sich in der EU nicht wegorganisieren, und das ist auch nicht das Ziel. Wer sein Vermögen legal verdient hat, muss nichts verbergen. Aber er hat etwas zu schützen. Und dabei zählt nicht, ob der Staat weiß, was du besitzt, sondern wie leicht er darauf zugreifen kann, wenn sich die Regeln ändern.
Drei Überlegungen liegen nahe.
Verteile deine Rechtsordnungen. Vermögen, das vollständig in einem einzigen Rechtsraum liegt, hängt vollständig an dessen Regeln. Ein Teil in einer anderen Rechtsordnung verändert diese Abhängigkeit. Das gilt auch für die Liquidität. Für Handlungsfähigkeit im Ernstfall sorgen Konten in Nicht-EU-Staaten, wenn inländische Konten eingefroren oder mit Abgaben belegt werden. Ein solches Konto ist kein Versteck, es erscheint in den Meldesystemen wie jedes andere. Aber es unterliegt einer anderen Rechtsordnung.
Schau auf deine Immobilien. Sie sind das sichtbarste Vermögen überhaupt. Die neue Zugangsstelle wird Eigentümer, Kaufpreis und Belastungen auf einen Blick zeigen. Für deutsche Immobilien gibt es einen Weg, die Angriffsfläche zu verändern, ohne das Eigentum abzugeben. Wir gründen eine Gesellschaft außerhalb der EU, entweder eine Wyoming LLC oder eine Stiftungs-Limited in London. Zu ihren Gunsten nimmt dein Notar Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs vor. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel.
Beide Wege stehen gleichrangig nebeneinander, und sie unterscheiden sich gerade beim Thema Register. Die Wyoming LLC bietet ein hohes Maß an Vertraulichkeit, kaum Veröffentlichungen im Handelsregister. Bei der Stiftungs-Limited ist keine Anonymität gegeben, weil das Vereinigte Königreich ein sehr öffentliches Transparenzregister führt. Welche Struktur für dich passt, zeigt der Vergleich bei der Lösung für deine Immobilie.
Denk über den Wohnsitz nach, bevor andere darüber nachdenken. Die größte Hebelwirkung hat die Frage, in welchem Land du steuerlich ansässig bist. Wer einen Wohnsitz im Ausland ernsthaft erwägt, plant anders als jemand, der bleibt. Strukturen wie ein Trust oder eine Family Investment Company kommen überhaupt nur für Menschen in Betracht, die tatsächlich wegziehen.
Die neue Behörde beginnt jetzt
Die Richter in Luxemburg haben 2022 gezeigt, dass solche Register an Grenzen stoßen können. Aber sie haben auch gezeigt, wie die Gesetzgebung darauf reagiert: nicht mit weniger Daten, sondern mit anders geregeltem Zugang. Die Daten bleiben erhoben. Nur die Tür wird neu beschriftet.
Für dein Vermögen folgt daraus eine einfache Regel. Rechne nicht damit, dass ein Register wieder verschwindet, nur weil ein Gericht einzelne Zugriffe beanstandet. Rechne damit, dass jedes Register bleibt und dass sich die Kreise derer, die hineinschauen dürfen, im Lauf der Jahre verschieben.
Die AMLA hat ab diesem Monat eine Vorsitzende. Bis Juli 2025 übernimmt sie den Großteil ihrer Aufgaben. 2027 gilt das neue Regelwerk. 2028 beginnt die direkte Aufsicht. 2029 steht die Zugangsstelle für Immobilien.
Wer darauf reagieren will, hat Zeit. Aber diese Zeit ist endlich, und jede Stufe macht das Vermögen, das in der EU liegt, ein Stück sichtbarer. Die Ernennung vom 21. Januar ist der Startpunkt, an dem sich das ablesen lässt.