Am 10. Juni 2025 hat die EU-Kommission ihre Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko neu gefasst. Zehn Länder kommen dazu. Acht fallen heraus. Unter den gestrichenen sind zwei Namen, die für Vermögende eine besondere Rolle spielen: die Vereinigten Arabischen Emirate und Panama. Neu auf der Liste steht dafür ein Land mitten in Europa: Monaco.
So steht es in der Pressemitteilung der Kommission. Die Rechtsform ist eine delegierte Verordnung, die die bestehende Liste ändert.
Wer über die Emirate als Standort nachdenkt, findet die Grundlagen bei Vermögensschutz in den VAE. Zuerst zur Liste selbst. Denn sie zeigt, wie Brüssel entscheidet, wohin dein Geld reibungslos fließen darf und wohin nicht.
Wer drauf ist und wer runter kommt
Die Kommission nimmt diese zehn Länder neu auf: Algerien, Angola, Côte d'Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela.
Gestrichen werden acht: Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Die Kommission beruft sich dabei auf die Arbeit der internationalen Arbeitsgruppe FATF und deren Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung. Die Liste ist ein Instrument der vierten Geldwäscherichtlinie. Die Richtlinie verpflichtet die Kommission, sie regelmäßig zu aktualisieren.
Noch nicht in Kraft
Ein Punkt entscheidet über alles Weitere. Die neue Liste gilt noch nicht. Die delegierte Verordnung tritt erst in Kraft, wenn das Europäische Parlament und der Rat binnen eines Monats keine Einwände erheben. Diese Frist kann um einen weiteren Monat verlängert werden.
Die Kommission schreibt selbst, sie habe die Bedenken zu ihrem früheren Vorschlag sorgfältig geprüft. Die zuständige Kommissarin Maria Luís Albuquerque sagt es in der Pressemitteilung so: „Wir sind zuversichtlich, dass die beiden gesetzgebenden Organe diesen wichtigen Schritt zügig unterstützen werden.“
Bis dahin gilt die alte Liste. Und auf der alten Liste stehen die Emirate und Panama noch. Wer in diesen Wochen eine Zahlung nach Dubai anweist oder eine Beziehung nach Panama eröffnet, durchläuft weiter die verschärfte Prüfung.
Daraus folgt eine einfache Regel: Plane nicht auf einen Beschluss, der noch nicht gilt. Wer eine Struktur oder ein Konto jetzt umbaut, weil die Kommission eine Streichung vorgeschlagen hat, baut auf ein Verfahren, dessen Ende Parlament und Rat bestimmen. Die Kommission verweist selbst darauf, dass ihr früherer Vorschlag auf Bedenken gestoßen ist.
Was die Liste praktisch bedeutet
Die Liste ist kein allgemeines Verbot. Ein Konto in einem gelisteten Land ist nicht verboten. Die Liste wirkt über die Banken, Notare, Anwälte und alle anderen, die das Geldwäscherecht verpflichtet.
In Deutschland steht es im Geldwäschegesetz. Ist an einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ein Drittstaat mit hohem Risiko beteiligt, liegt nach dem Gesetz ein höheres Risiko vor. Dann gelten verstärkte Sorgfaltspflichten, und das Gesetz zählt sie einzeln auf. Die Bank muss zusätzliche Informationen über dich und den wirtschaftlich Berechtigten einholen. Sie muss nach der Herkunft deines Vermögens fragen und nach den Gründen für die Transaktion. Ein Mitglied der Führungsebene muss zustimmen, bevor die Geschäftsbeziehung beginnt oder fortgesetzt wird. Und die Beziehung wird danach enger überwacht.
Das Gesetz geht noch weiter. Die Aufsichtsbehörden können zusätzlich anordnen, dass Transaktionen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldet werden. Die Behörden können Geschäftsbeziehungen mit Personen aus Hochrisikoländern beschränken oder verbieten. Das ist eine Befugnis, die im geltenden Gesetz steht.
Österreich setzt dieselbe EU-Richtlinie in eigenem Recht um. Für dich heißt das in beiden Ländern dasselbe: Jede Überweisung in ein gelistetes Land, jede Beteiligung an einer Gesellschaft dort, jede Kontobeziehung mit Bezug dorthin kostet Zeit, Papier und Erklärungen. Manche Banken lehnen solche Beziehungen ganz ab, weil ihnen der Aufwand zu hoch ist.
Die Streichung dreht das um. Für die Emirate und Panama entfällt dieser Automatismus, sobald die neue Liste in Kraft ist. Für Monaco beginnt er.
Die Emirate: seit 2023 auf der Liste
Die Vereinigten Arabischen Emirate kamen mit der Delegierten Verordnung 2023/410 auf die EU-Liste. Die Kommission hat sie im Dezember 2022 erlassen.
Die FATF hat die Emirate nach den Angaben der Kommission im Februar 2024 von ihrer Beobachtungsliste genommen. Die EU zieht erst im Juni 2025 nach. Das sind rund 16 Monate, in denen die Emirate international als abgearbeitet galten, in der EU aber weiter als Hochrisikoland behandelt wurden.
Für Unternehmer mit Verbindungen nach Dubai oder Abu Dhabi war das eine spürbare Last. Jede Zahlung, jede Gesellschaft, jede Bankbeziehung lief über die verschärfte Prüfung.
Am Steuerrecht der Emirate ändert die Streichung nichts. Die Emirate bleiben ein Staat außerhalb der EU, mit eigenen Regeln. Was sich ändert, ist die Reibung im Zahlungsverkehr mit Europa.
Für Mandanten, die tatsächlich in die Emirate ziehen, kommt dort eine Family Investment Company als Haltestruktur in Betracht, etwa im DIFC oder im ADGM. Sie ist eine Wegzugsstruktur. Sie gehört in die Planung eines echten Umzugs, nicht in die Planung von jemandem, der in Deutschland wohnen bleibt.
Panama: fast zwanzig Monate Verzögerung
Bei Panama ist die Lücke noch größer. Panama steht seit der Delegierten Verordnung 2020/855 vom Mai 2020 auf der EU-Liste. Die FATF hat Panama nach den Angaben der Kommission im Oktober 2023 von ihrer Beobachtungsliste gestrichen. Die EU folgt im Juni 2025. Das sind fast zwanzig Monate.
Einen Überblick über das Land und seine Stiftungen gibt Vermögensschutz in Panama. Die Streichung von der Geldwäscheliste ist dabei nur eine Seite. Denn Brüssel führt eine zweite Liste.
Raus aus der einen Liste, drin in der anderen
Neben der Geldwäscheliste der Kommission gibt es die EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Sie beschließt der Rat. In der Fassung vom 18. Februar 2025 steht Panama weiter in Anhang I. Die Begründung des Rates: Panama habe schädliche Regelungen für die Freistellung ausländischer Einkünfte und diese Frage noch nicht gelöst.
Deutschland knüpft an diese Steuerliste eigene Abwehrmaßnahmen. Die Steueroasen-Abwehrverordnung führt Panama als nicht kooperatives Steuerhoheitsgebiet, seit dem 24. Dezember 2021. Das Steueroasen-Abwehrgesetz sieht dafür eine ganze Reihe von Folgen vor: ein Verbot des Betriebsausgabenabzugs, eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, Quellensteuermaßnahmen, Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen und gesteigerte Mitwirkungspflichten.
Für dich heißt das: Die Streichung von der Geldwäscheliste macht Panama nicht zu einem neutralen Standort. Wer aus Deutschland heraus Geschäftsbeziehungen nach Panama unterhält, bleibt im Visier des Steuerrechts. Zwei Listen, zwei Verfahren, zwei Behörden. Und beide entscheiden darüber, wie teuer dein Geld wird, wenn es die EU verlässt.
Monaco: ein Nachbar auf der Hochrisikoliste
Die Aufnahme Monacos ist bemerkenswert. Das Fürstentum liegt an der französischen Küste. Es nutzt den Euro, auf Grundlage einer Währungsvereinbarung mit der EU. Und trotzdem soll es jetzt auf derselben Liste stehen wie Afghanistan, Syrien oder der Jemen.
Die FATF hat Monaco im Juni 2024 auf ihre Beobachtungsliste gesetzt. Nach der Begründung der Kommission hat sich Monaco damals auf hoher politischer Ebene verpflichtet, die Wirksamkeit seines Systems gegen Geldwäsche zu erhöhen. Die EU übernimmt die Einstufung jetzt.
Wer in Monaco wohnt, dort ein Konto führt oder Geschäfte mit Partnern in Monaco macht, bekommt die verstärkten Sorgfaltspflichten zu spüren, sobald die Liste gilt. Und zwar bei jeder Bank in der EU, mit der er zu tun hat.
Das Muster hinter der Liste
Nimm die drei Fälle zusammen, und du siehst ein Muster.
Erstens: Die Liste folgt mit Verzögerung. Die EU übernimmt die Einstufungen der FATF, aber nicht sofort. Zwischen der internationalen Entscheidung und der europäischen liegen Monate, manchmal fast zwei Jahre. In dieser Zeit zahlst du den Preis der alten Einstufung.
Zweitens: Die Liste ist ein politisches Verfahren. Die Kommission schlägt vor. Parlament und Rat können widersprechen. Die Kommission verweist selbst auf Bedenken zu einem früheren Vorschlag. Was auf der Liste steht, ist also nicht nur eine technische Frage, sondern auch eine Frage von Mehrheiten.
Drittens: Die Liste kann jeden treffen. Monaco zeigt es. Ein Staat mitten in Europa, mit dem Euro als Währung, landet auf derselben Liste wie Syrien und der Jemen. Was heute als sicherer Standort gilt, kann morgen gelistet sein. Und umgekehrt.
Viertens: Die Liste wird von Privaten vollzogen. Nicht eine Behörde prüft deine Überweisung nach Monaco. Deine Bank tut es, dein Notar, dein Anwalt. Der Staat legt die Pflichten fest und die Bußgelder. Die Arbeit und das Haftungsrisiko liegen bei den Verpflichteten. Das erklärt, warum manche Banken Beziehungen in gelistete Länder gar nicht erst eingehen. Für sie ist die Absage billiger als die Prüfung. Für dich ist das Ergebnis dasselbe wie ein Verbot, nur ohne Bescheid, gegen den du dich wehren könntest.
Das strukturelle Risiko für dich liegt darin: Brüssel entscheidet über die Reibung, mit der dein Geld zwischen der EU und dem Rest der Welt fließt. Diese Entscheidung kann sich ändern, ohne dass sich an deiner Struktur oder an dem Land etwas geändert hat.
Was das für deine Planung heißt
Wer eine Struktur oder einen Wohnsitz außerhalb der EU plant, sollte die Liste kennen. Aber er sollte seine Planung nicht auf sie bauen.
Vier Fragen sind wichtiger als der aktuelle Listenstand.
Wohnst du weiter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz? Dann ist das Steuerrecht deines Wohnsitzlandes der entscheidende Rahmen. Nicht die Liste. Wer in Deutschland bleibt, braucht Strukturen, die dazu passen. Für Immobilien in Deutschland gibt es die Grundbuchlösung mit einer Wyoming LLC oder einer UK Stiftungs-Limited. Beide liegen außerhalb der EU. Beide arbeiten ohne Eigentümerwechsel. Dazu kommen Konten außerhalb der EU als eigener Baustein.
Ziehst du tatsächlich weg? Dann öffnen sich andere Möglichkeiten. Die Emirate sind eines der Länder, die für einen Wegzug in Frage kommen. Warum der Umzug die Maßnahme mit der größten Hebelwirkung ist, steht beim Wohnsitz im Ausland. Erst dann kommen Strukturen wie die Family Investment Company oder ein Trust in Betracht.
Kannst du die Herkunft deines Vermögens belegen? Bei jeder Beziehung in ein gelistetes Land fragt die Bank nach der Herkunft der Vermögenswerte. Das Gesetz schreibt es vor. Wer Verträge, Kaufbelege, Erbnachweise und Steuerbescheide geordnet vorhalten kann, kommt schneller durch. Wer sie erst suchen muss, wartet. Das betrifft jeden mit Konten oder Geschäften mit Bezug zu Monaco, sobald die neue Liste gilt.
Wie robust ist dein Standort gegen eine Umstufung? Eine gute Planung funktioniert auch dann, wenn ein Land auf die Liste kommt. Sie verteilt Risiken auf mehrere Rechtsräume. Sie verlässt sich nicht darauf, dass Brüssel ein Land dauerhaft freundlich einstuft.
Die Schweiz
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Die EU-Liste bindet Schweizer Banken nicht unmittelbar. Wer aber als Schweizer mit Banken, Gesellschaften oder Partnern in der EU arbeitet, trifft auf die Liste, sobald Geld über die Grenze in die EU fließt. Die Pflichten liegen dann bei der Bank in der EU. Wie Schweizer Institute selbst mit Hochrisikoländern umgehen, regelt das Schweizer Recht, nicht Brüssel. Für ein Schweizer Konto mit Zahlungen nach Deutschland oder Österreich zählt am Ende aber beides: die Prüfung auf der Schweizer Seite und die Prüfung auf der Seite der empfangenden Bank in der EU.
Der Stand am 13. Juni 2025
Die Kommission hat eine Änderung der Liste beschlossen. Die Emirate und Panama sollen gestrichen werden, Monaco soll neu hinzukommen, zusammen mit neun weiteren Ländern. In Kraft ist die Änderung noch nicht. Parlament und Rat haben das letzte Wort.
Für dich zählt weniger, auf welcher Seite der Liste ein Land gerade steht. Es zählt, dass die EU mit dieser Liste bestimmt, wie teuer, langsam und erklärungsbedürftig dein Geld wird, sobald es die Union verlässt.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag ist die Änderung in Kraft. Parlament und Rat haben sie passieren lassen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 erschien am 16. Juli 2025 im Amtsblatt und gilt seit dem 5. August 2025. Seitdem stehen die Vereinigten Arabischen Emirate und Panama nicht mehr auf der Liste, Monaco steht darauf. Zwei spätere Änderungen haben daran nichts geändert: Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/46 nahm Russland auf, die Delegierte Verordnung (EU) 2026/83 Bolivien und die Britischen Jungferninseln. In der seither geltenden Tabelle steht Monaco weiter. Die Grundlagen zum Standort stehen bei Vermögensschutz in den VAE.