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Bundesverfassungsgericht 2024: Ein Erbstreit bleibt auch nach dem Erbschein offen, und was das für deine Nachfolge heißt

Veröffentlicht: 6.9.2024 · Erbschaft & Nachfolge

Ein Erbschein ist in Deutschland das Papier, das Türen öffnet. Die Bank zahlt aus, das Grundbuchamt trägt um, der Käufer vertraut. Was viele nicht wissen: Ein Erbschein entscheidet nicht endgültig, wer Erbe ist. Das Bundesverfassungsgericht hat genau das am 30. August 2024 erneut festgehalten, in einem Beschluss, den es an diesem Tag veröffentlicht hat.

Für dich ist das mehr als eine Verfahrensfrage. Es zeigt, wie lange ein Nachlass offen bleiben kann, wenn nichts eindeutig geregelt ist. Und es zeigt, wer in dieser Zeit über dein Lebenswerk entscheidet: Gerichte, nicht deine Familie. Wie sich Vermögen so ordnen lässt, dass es über Generationen zusammenbleibt, beschreiben wir unter Vermögensnachfolge.

Was Karlsruhe am 30. August 2024 entschieden hat

Der Fall kommt aus der Oberpfalz. Ein Mann hielt sich für den Erben. Er wandte sich gegen die Entscheidungen, die das Amtsgericht Weiden im Juni 2023 und das Oberlandesgericht Nürnberg im August 2023 in einem Erbscheinsverfahren getroffen hatten. Er rügte Verfahrensfehler, unter anderem, dass die Gerichte seinen Vortrag übergangen hätten. Damit zog er nach Karlsruhe.

Die 1. Kammer des Ersten Senats hat seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss stammt vom 13. Juli 2024, einstimmig, und ist unanfechtbar. Die Begründung ist kurz und deutlich. Der Mann hatte nicht alle Wege ausgeschöpft. Neben dem Erbscheinsverfahren steht ihm eine Klage auf Feststellung seines Erbrechts offen, vor einem ganz normalen Zivilgericht.

Der Kernsatz des Gerichts: Der wirkliche Erbe kann jederzeit gegen den Erben aus dem Erbschein klagen, unabhängig vom Inhalt des Erbscheins. Und das Zivilgericht ist nicht an das gebunden, was das Nachlassgericht festgestellt hat. Es kann abweichen. Das gilt nach dem Beschluss auch dann, wenn jemand nicht das Ergebnis angreift, sondern Verfahrensfehler rügt.

Neu ist das nicht. Karlsruhe verweist auf eigene Kammerbeschlüsse aus den Jahren 2005, 2016 und zweimal 2020 und auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010. Es ist ständige Rechtsprechung. Gerade deshalb lohnt der Blick darauf. Sie beschreibt, wie das System gebaut ist.

Der Erbschein ist ein Zeugnis, kein Urteil

Das Nachlassgericht erteilt dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht. Mehr ist der Erbschein nicht. Das Gericht entscheidet darüber durch Beschluss, wenn es die nötigen Tatsachen für festgestellt hält.

Das Gesetz knüpft daran eine Vermutung. Wer im Erbschein steht, gilt als Erbe, mit dem Erbrecht, das darin angegeben ist. Eine Vermutung lässt sich widerlegen. Stellt sich heraus, dass der Erbschein falsch ist, zieht das Nachlassgericht ihn ein. Mit der Einziehung wird er kraftlos.

Daneben läuft der zweite Weg, den das Bundesverfassungsgericht betont. Wer ein rechtliches Interesse hat, kann vor dem Zivilgericht auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses klagen. Das Erbrecht ist so ein Rechtsverhältnis. Das Urteil am Ende dieses Prozesses ist das, was ein Erbschein nicht ist: eine rechtskräftige Entscheidung zwischen den Streitenden.

Für eine Familie heißt das: Ein Erbstreit kann durch zwei Verfahren laufen, vor zwei verschiedenen Gerichten, jeweils mit Rechtsmitteln. Im Fall aus der Oberpfalz trägt das Nachlassverfahren ein Aktenzeichen aus dem Jahr 2020. Im Juli 2024 entschied das Bundesverfassungsgericht, und der Weg zu einer rechtskräftigen Klärung, wer erbt, stand danach immer noch offen.

Wer im Erbschein steht, kann verfügen

Jetzt wird es für dein Vermögen konkret. Solange ein Erbschein in der Welt ist, schützt das Gesetz alle, die ihm vertrauen.

Kauft jemand vom Erben aus dem Erbschein ein Grundstück, ein Depot oder einen anderen Nachlassgegenstand, dann gilt der Erbschein zu seinen Gunsten als richtig. Es sei denn, er kennt die Unrichtigkeit oder weiß, dass das Nachlassgericht den Erbschein zurückverlangt hat. Dasselbe gilt, wenn eine Bank oder ein Schuldner an den Erben aus dem Erbschein zahlt. Die Zahlung ist wirksam, auch wenn der Falsche kassiert.

Das Haus kann also verkauft sein, bevor das Zivilgericht entschieden hat. Das Konto kann leer sein. Was bleibt dem wirklichen Erben dann? Ein Anspruch gegen den, der zu Unrecht etwas aus dem Nachlass erlangt hat. Das Gesetz nennt ihn Erbschaftsbesitzer und verpflichtet ihn zur Herausgabe. Dazu kommt ein Anspruch auf Auskunft über Bestand und Verbleib des Nachlasses. Diese Herausgabeansprüche verjähren erst nach 30 Jahren.

Dreißig Jahre klingen nach Schutz. Sie sind vor allem ein Maß dafür, wie lange ein Nachlass angreifbar bleiben kann. Ein Anspruch auf Geld ist nicht dasselbe wie das Haus, das die Familie halten wollte. Und er ist nur so viel wert wie das Vermögen dessen, gegen den er sich richtet.

Was in der Zwischenzeit mit dem Vermögen passiert

Ein Erbstreit friert einen Nachlass nicht ein. Er macht ihn beweglich, und zwar in die falsche Richtung.

Hinterlässt jemand mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen. Keiner entscheidet allein. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Bei einer Immobilie endet das, wenn sich niemand einigt, in der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Versteigert wird zum Termin, nicht zum besten Preis.

Auch das Grundbuch wartet auf Papier. Die Erbfolge weist du dem Grundbuchamt grundsätzlich mit einem Erbschein oder einem Europäischen Nachlasszeugnis nach. Ohne Nachweis der Erbfolge wird niemand als neuer Eigentümer eingetragen. Wer verkaufen oder beleihen will, hängt am Verfahren.

Und das Verfahren kostet. Die Gebühren für den Erbschein und die eidesstattliche Versicherung richten sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der Schulden des Erblassers. Je größer das Vermögen, desto teurer das Papier. Ein Zivilprozess über mehrere Instanzen kommt dazu.

Es gibt einen weiteren Punkt, den das Gesetz nur nüchtern beschreibt. Im Erbscheinsverfahren entscheidet ein staatliches Gericht über deine Familie, auf Grundlage dessen, was es ermitteln kann. Wo du nichts eindeutig geregelt hast, füllt der Staat die Lücke. Mit dem gesetzlichen Erbrecht, mit seinen Verfahren und mit seinen Fristen.

Warum Familien in diesen Streit geraten

Die Gründe stehen im Gesetz. Ein Testament ist unwirksam, wenn der Erblasser die Bedeutung seiner Erklärung nicht mehr einsehen konnte. Ob das so war, muss ein Gericht nach dem Tod klären, ohne den Menschen, um den es geht.

Ein eigenhändiges Testament muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum soll es enthalten. Fehlt die Zeitangabe und entstehen deshalb Zweifel an der Gültigkeit, gilt es nur, wenn sich die Zeit anders feststellen lässt. Das ist ein Einfallstor, wenn es mehrere Testamente gibt. Und ein handschriftliches Testament liegt dort, wo du es hinlegst. Du kannst es auf Verlangen in besondere amtliche Verwahrung geben. Dann liegt es beim Gericht und nicht in einer Schublade, zu der im Erbfall mehrere Menschen Zugang haben. Wo ein Testament liegt, entscheidet mit darüber, ob es gefunden wird.

Dazu kommen die Konstellationen, die in keinem Formular stehen. Kinder aus zwei Ehen. Ein Kind, zu dem der Kontakt abgerissen ist. Ein Partner, mit dem du nicht verheiratet bist. Was Konflikte in einer Familie mit Vermögen anrichten, kennst du vielleicht schon aus einem anderen Zusammenhang, der Scheidung und dem Streit um Vermögen. Ein Erbstreit ist derselbe Konflikt, nur ohne den Menschen, der ihn hätte schlichten können.

Was eine eindeutige Verfügung leistet

Die gute Nachricht steckt in denselben Gesetzen. Du kannst viel davon vorab entscheiden.

Das notarielle Testament kann den Erbschein ersetzen. Ein Testament zur Niederschrift eines Notars ist eine öffentliche Urkunde. Beruht die Erbfolge darauf, genügt dem Grundbuchamt in der Regel das Testament mit der Niederschrift über seine Eröffnung. Nur wenn das Amt die Erbfolge dadurch nicht für nachgewiesen hält, kann es einen Erbschein verlangen. Der Notar meldet die Urkunde außerdem an das Zentrale Testamentsregister. So wird sie im Erbfall gefunden.

Auch Banken dürfen nicht pauschal einen Erbschein verlangen. Der Bundesgerichtshof hat 2013 eine Sparkassenklausel gekippt, die genau das erlaubte. 2016 hat er entschieden, dass auch ein eröffnetes eigenhändiges Testament genügen kann, wenn es die Erbfolge eindeutig nachweist. Das Wort, auf das es ankommt, heißt eindeutig.

Ein Testament kann mehr als Erben benennen. Du kannst einen Testamentsvollstrecker ernennen, der den Nachlass verwaltet und über ihn verfügen darf. Du kannst die Auseinandersetzung für den Nachlass oder einzelne Gegenstände ausschließen, grundsätzlich für bis zu 30 Jahre. Damit lässt sich verhindern, dass ein einzelner Miterbe die Versteigerung des Familienhauses erzwingt, jedenfalls in den Grenzen, die das Gesetz dafür zieht.

Nichts davon macht einen Streit unmöglich. Die Feststellungsklage steht jedem offen, der sich für den wirklichen Erben hält. Aber je klarer die Urkunde, desto weniger Angriffsfläche bietet sie. Und desto schneller kommen deine Erben an das, was du für sie aufgebaut hast.

Österreich und die Schweiz

Diese Regeln gelten in Deutschland. In Österreich und der Schweiz ist das Verfahren anders gebaut. Das Muster ist dasselbe.

In Österreich darf niemand eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen. Erben erwerben den Nachlass in der Regel erst nach dem Verlassenschaftsverfahren, durch die Einantwortung des Gerichts. Doch auch danach ist die Frage nicht endgültig geschlossen. Auch nach der Einantwortung kann der eingeantwortete Erbe verklagt werden, von jedem, der ein besseres oder gleichwertiges Erbrecht behauptet.

In der Schweiz stellt die Behörde eingesetzten Erben auf Verlangen eine Bescheinigung aus, ausdrücklich unter Vorbehalt der Ungültigkeitsklage und der Erbschaftsklage. Wer ein besseres Recht zu haben glaubt, klagt auf die Erbschaft. Gegenüber einem gutgläubigen Beklagten verjährt diese Klage nach einem Jahr ab Kenntnis, spätestens zehn Jahre nach dem Tod oder der Eröffnung der Verfügung. Gegenüber einem bösgläubigen Beklagten beträgt die Frist 30 Jahre.

Hast du Vermögen in mehr als einem dieser Länder, etwa eine Immobilie in Deutschland und deinen Wohnsitz in der Schweiz, können im Erbfall zwei Rechtsordnungen aufeinandertreffen. Das muss vorher geklärt sein, nicht hinterher.

Was das für deine Vermögensstruktur heißt

Eine Nachfolge, die auf einem Erbschein aufbaut, ist eine Nachfolge, die auf ein Verfahren wartet. Wer sein Vermögen schützen will, fragt deshalb zweierlei: Ist klar, wer es bekommt? Und ist es in der Zwischenzeit vor Zugriffen geschützt?

Für Immobilieneigentümer in Deutschland, die hier bleiben, arbeiten wir mit gezielten Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer rechtssicheren Struktur außerhalb der EU. Zwei Strukturen setzen wir dafür gleichrangig ein, die Wyoming LLC und die Stiftungs-Limited London. Ein Eigentümerwechsel findet dabei nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Für die Nachfolge heißt das: Die Immobilie geht geschützt auf die Erben über, statt ungeschützt in die Verhandlungsmasse zu fallen. Wie das im Einzelnen abläuft, steht unter Immobilienschutz.

Ein Testament ersetzt diese Struktur nicht, und die Struktur ersetzt kein Testament. Wir schreiben dir kein Testament, das macht dein Notar. Die Reihenfolge aber lässt sich vorher festlegen: welche Vermögensteile in welche Struktur gehören, was zu Lebzeiten geregelt wird und wie deine Erben im Ernstfall tatsächlich an das herankommen, was du für sie aufgebaut hast.

Steht ein Wegzug aus Deutschland tatsächlich an, kommen andere Werkzeuge in Betracht. Eine davon ist die Family Investment Company, eine Familienholding, deren Anteilseigner Mitglieder derselben Familie sind, mit maßgeschneiderten Stimmrechten, Gewinnverteilungen und Schutzklauseln für Scheidung und Erbfall in der Satzung. Sie gehört in die Wegzugsplanung, nicht in die Nachfolgeplanung eines Bleibenden. Wer in Deutschland steuerlich ansässig bleibt, dem empfehlen wir sie nicht.

Der Beschluss aus Karlsruhe ist kurz, acht Randnummern. Seine Lehre ist einfach. Eine klare Ordnung zu Lebzeiten verhindert viele Streitfälle, die ein Papier vom Nachlassgericht offen lässt. Wer sie nicht schafft, überlässt die Antwort den Gerichten, und die haben Zeit.