Am 4. März 2024 hat die Schweizerische Bundeskanzlei verfügt: Die eidgenössische Volksinitiative „Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ ist zustande gekommen. Die Jungsozialisten der JUSO Schweiz haben am 8. Februar 110.320 Unterschriften eingereicht, davon sind 109.988 gültig. Nötig sind 100.000. Die Initiative liegt damit knapp zehn Prozent über der Hürde, die die Bundesverfassung setzt.
Damit wird die Schweiz über eine Bundessteuer auf Nachlässe und Schenkungen abstimmen. Der Satz: 50 Prozent. Der Freibetrag: einmalig 50 Millionen Franken. Das betrifft wenige. Aber die Konstruktion der Initiative betrifft alle, die sich für die Frage interessieren, wie weit der Staat bei der Weitergabe von Vermögen greifen darf. Wie eine Nachfolge so geordnet wird, dass sie nicht im Notverkauf endet, beschreibt unser Überblick zur Vermögensnachfolge.
Was die Initiative verlangt
Der Initiativtext ist seit August 2022 im Bundesblatt veröffentlicht. Er will die Bundesverfassung um einen neuen Artikel ergänzen, eine sogenannte Zukunftssteuer. Die Kernpunkte im Wortlaut der Initiative:
- Der Bund erhebt eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.
- Der Steuersatz beträgt 50 Prozent.
- Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.
- Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.
- Die Kantone veranlagen und ziehen die Steuer ein. Zwei Drittel des Ertrags gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone.
- Bund und Kantone verwenden den Ertrag zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise und für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.
Die bestehende Kompetenz der Kantone, eigene Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, bleibt nach dem Text unberührt. Die neue Steuer käme also obendrauf.
Was 50 Prozent über 50 Millionen konkret heißen
Die Rechnung ist einfach, und gerade deshalb lohnt es, sie einmal durchzugehen. Der Freibetrag gilt einmalig auf die Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Er ist kein Freibetrag pro Erbe und keiner pro Jahr. Was ein Mensch zu Lebzeiten verschenkt und bei seinem Tod hinterlässt, wird zusammengerechnet.
Ein Beispiel mit runden Zahlen: Eine Unternehmerin hinterlässt ein Familienunternehmen im Wert von 200 Millionen Franken. Abzüglich des Freibetrags bleiben 150 Millionen steuerpflichtig. Die Hälfte davon, 75 Millionen Franken, wären als Steuer fällig. Die Erben erben aber kein Geld, sondern Anteile an einem Betrieb. Um die Steuer zu zahlen, müssten sie Anteile verkaufen, Kredite aufnehmen oder Substanz aus dem Unternehmen ziehen.
Genau das ist der Mechanismus, der Nachfolgen überall zerstört, wo die Steuer in bar fällig wird und das Vermögen in Beton, Maschinen oder Beteiligungen steckt. Nicht der Satz entscheidet über den Schaden, sondern die Liquidität. Eine Steuer von 50 Prozent auf ein unteilbares Vermögen ist in vielen Fällen ein erzwungener Teilverkauf.
Die zwei Klauseln, auf die es ankommt
Der Steuersatz ist die Schlagzeile. Die eigentliche Sprengkraft steckt in den Übergangsbestimmungen.
Erstens: die Wegzugsklausel. Bund und Kantone sollen Ausführungsbestimmungen erlassen über „die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz“. Dazu kommen eine Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung. Die Initiative richtet sich also nicht nur auf Vermögen, das im Land stirbt. Sie richtet sich ausdrücklich auf Vermögen, das das Land verlassen will.
Die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen verdient einen eigenen Gedanken. Weil der Freibetrag auf alle Schenkungen eines Lebens angerechnet wird, muss jemand über diese Schenkungen Buch führen. In der Sache entstünde damit ein lebenslanges Verzeichnis der Vermögensübertragungen innerhalb von Familien. Jede größere Zuwendung an Kinder oder Enkel wäre festzuhalten, damit sie beim Tod des Schenkers wieder hinzugerechnet werden kann.
Zweitens: die Rückwirkung. Solange es kein Ausführungsgesetz gibt, erlässt der Bundesrat die Bestimmungen innerhalb von drei Jahren nach Annahme per Verordnung. Und weiter im Wortlaut: „Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a durch Volk und Stände ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.“
Lies das zusammen. Stichtag wäre nicht das Inkrafttreten eines Gesetzes, sondern der Tag der Volksabstimmung. Wer nach diesem Tag stirbt oder schenkt, fiele unter eine Steuer, deren Einzelheiten zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht feststehen. Und nach dem Initiativtext soll auch ein Wegzug die Steuer nicht vermeiden können. Eine Planung, die erst nach der Abstimmung beginnt, käme zu spät.
Warum das über die Schweiz hinaus zählt
In der Schweiz sind Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen bei der direkten Bundessteuer steuerfrei. Erbschaftssteuern sind bisher Sache der Kantone. Und doch hat eine Initiative, die das Gegenteil will, innerhalb von 18 Monaten mehr als 100.000 gültige Unterschriften gesammelt.
Die Idee ist nicht neu. Am 14. Juni 2015 hat die Schweiz bereits über eine nationale Erbschaftssteuer abgestimmt, die Initiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“. Laut den Daten des Bundesamts für Statistik stimmten damals 29,0 Prozent mit Ja, bei einer Stimmbeteiligung von 43,7 Prozent. Kein Kanton nahm die Vorlage an. Die Initiative scheiterte. Neun Jahre später liegt der nächste Anlauf vor, diesmal mit einem Satz von 50 Prozent.
Das Muster ist dokumentiert. Eine gescheiterte Vermögenssteuer-Idee verschwindet nicht, sie kehrt in neuer Form zurück. Die Direktdemokratie der Schweiz macht das sichtbar, weil jede Idee mit genügend Unterschriften vor das Volk kommt.
Wie es nach dem Zustandekommen weitergeht
Mit der Verfügung vom 4. März beginnt das parlamentarische Verfahren. Die Fristen stehen im Parlamentsgesetz. Der Bundesrat muss der Bundesversammlung spätestens ein Jahr nach Einreichung eine Botschaft vorlegen, also bis Februar 2025. Arbeitet er einen Gegenentwurf aus, verlängert sich die Frist auf 18 Monate. Die Bundesversammlung muss innerhalb von 30 Monaten nach Einreichung entscheiden, ob sie Volk und Ständen die Annahme oder die Ablehnung empfiehlt.
Danach kommt die Initiative zur Abstimmung. Für die Annahme braucht eine Volksinitiative das Mehr des Volkes und das Mehr der Stände. Bis dahin vergeht Zeit, und genau diese Zeit ist der einzige Planungsspielraum, den die Rückwirkungsklausel lässt.
Der Zweck steht schon fest
Ein Detail verdient Aufmerksamkeit, weil es über die Steuer hinausweist. Die Initiative legt nicht nur fest, wie viel genommen wird, sondern auch, wofür: für die sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise und den Umbau der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Wohnen und öffentliche Dienstleistungen. Das Vermögen einer Familie würde also nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern in ein politisches Programm, das in der Verfassung festgeschrieben wäre.
Das ist ein Muster, das man kennen sollte. Wo eine Abgabe mit einem moralisch aufgeladenen Zweck verbunden wird, wird Widerspruch gegen die Abgabe zum Widerspruch gegen den Zweck. Die Debatte verschiebt sich vom Eigentum zur Gesinnung.
Die Lage in Deutschland zum Vergleich
Für Leser in Deutschland ist ein Satz von 50 Prozent keine Theorie. Das deutsche Erbschaftsteuergesetz kennt ihn bereits: In der Steuerklasse III, also etwa für nicht verwandte Erben, steigt der Satz bis auf 50 Prozent. In der Steuerklasse II, zu der Geschwister, Nichten und Neffen gehören, bis auf 43 Prozent. In der Steuerklasse I, für Ehegatten und Kinder, reicht er bis 30 Prozent. Die Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel. Von 50 Millionen ist hier keine Rede.
Auch die Zusammenrechnung kennt das deutsche Recht, nur kürzer. Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, die Freibeträge können also alle zehn Jahre neu genutzt werden. Die JUSO-Initiative würde dagegen alle Schenkungen eines ganzen Lebens mit dem Nachlass zusammenrechnen. Eine Frist, nach der eine Schenkung aus der Rechnung fällt, kennt der Initiativtext nicht.
Auch eine Wegzugsregel hat Deutschland schon. Deutsche Staatsangehörige bleiben in der Erbschaftsteuer unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben. Wer auswandert, nimmt die deutsche Erbschaftsteuer also fünf Jahre lang mit. Was die JUSO für die Schweiz fordert, ist in Deutschland in anderer Form geltendes Recht. Mehr zu den Grundlagen steht auf unserer Seite zur Erbschaftsteuer und Nachfolge. Für Leser in Österreich gelten eigene Regeln, die gesondert zu prüfen sind.
Was eine Rückwirkungsklausel für die Planung bedeutet
Ob die Initiative angenommen wird, weiß im März 2024 niemand. Eine Volksinitiative braucht das Mehr von Volk und Ständen. Aber die Konstruktion zeigt, wie ein Zugriff auf Vermögen heute gedacht wird, und daraus folgt eine Regel für jede Nachfolgeplanung: Wer auf die Abstimmung wartet, hat seinen Handlungsspielraum schon verloren.
Das gilt nicht nur in der Schweiz. Jede Abgabe auf Vermögen braucht einen Stichtag. Wer ihn festlegt, hat einen Anreiz, ihn so früh wie möglich zu setzen, damit niemand ausweicht. Die Rückwirkung auf den Abstimmungstag ist die konsequenteste Form davon. Sie macht aus einer offenen Frage eine Frist, die mit der Ankündigung beginnt.
Für die Praxis heißt das dreierlei.
Die Ordnung muss vorher stehen. Welche Vermögensteile an wen gehen, was zu Lebzeiten übertragen wird und was nicht, lässt sich nur regeln, solange keine Frist läuft.
Schenkungen werden aufgezeichnet. Die Initiative verlangt eine Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen. Wer schenkt, sollte davon ausgehen, dass jede Schenkung später nachvollzogen werden kann.
Der Wegzug ist kein Notausgang, sondern eine Planungsfrage. Wer einen Umzug erwägt, muss ihn rechtzeitig und vollständig planen. Die Wegzugsklausel der Initiative erfasst genau den späten, hastigen Wegzug.
Was das für deine Strukturen heißt
Ein Punkt gehört an den Anfang jeder Überlegung. Trust und Family Investment Company sind Wegzugsstrukturen. Sie kommen erst in Betracht, wenn ein Wegzug tatsächlich ansteht, und gehören dann in die Wegzugsplanung. Für alle, die bleiben, sind andere Werkzeuge die richtigen.
Für Immobilien in Deutschland ist das die Grundbuchlösung. Gezielte Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Struktur außerhalb der EU, gleichrangig über eine Wyoming LLC oder eine Stiftungs-Limited in London. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Weil kein Eigentum übergeht, wird weder Grunderwerbsteuer noch Schenkungsteuer ausgelöst. Für die Nachfolge heißt das: Die Immobilie geht geschützt auf die Erben über, statt ungeschützt in die Verhandlungsmasse zu fallen. Wie das abläuft, steht auf der Seite zum Immobilienschutz.
Wer Vermögen in mehreren Ländern hält oder Erben in mehreren Ländern hat, muss die Regeln jedes dieser Länder kennen. Eine Nachfolgeplanung, die nur ein einziges Steuerrecht betrachtet, bleibt unvollständig, und jede Initiative, jedes neue Gesetz kann sie überholen.
Die Initiative für eine Zukunft ist ein Schweizer Vorgang. Die Lehre daraus ist es nicht. Vermögen, das über Generationen gehen soll, braucht eine Ordnung, die vor dem nächsten Stichtag steht, egal, wer ihn setzt.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat die Abstimmung stattgefunden. Am 30. November 2025 hat die Schweiz die Initiative für eine Zukunft abgelehnt. Nach den Daten des Bundesamts für Statistik stimmten 21,7 Prozent mit Ja und 78,3 Prozent mit Nein, bei einer Stimmbeteiligung von 43,0 Prozent. Kein einziger Kanton hat die Vorlage angenommen. Die Zukunftssteuer mit ihrer Rückwirkungs- und Wegzugsklausel ist damit vom Tisch. Die Idee einer nationalen Erbschaftssteuer ist nach 2015 damit erneut an der Urne gescheitert, diesmal deutlicher. Den aktuellen Stand zur geordneten Nachfolge findest du im Überblick zur Vermögensnachfolge.