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121,5 Milliarden Euro vererbt und verschenkt: Schenkungen steigen 2023 um fast 45 Prozent

Veröffentlicht: 19.7.2024 · Erbschaft & Nachfolge

Das Statistische Bundesamt hat am 16. Juli 2024 die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Die Finanzämter haben Erbschaften und Schenkungen über 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das sind 19,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Es ist ein neuer Höchstwert. Im Jahr 2022 war der Wert noch um 14,0 Prozent gesunken. 2023 hat diesen Rückgang mehr als ausgeglichen.

Die eigentliche Nachricht steckt eine Zeile tiefer. Die Schenkungen sind um 44,7 Prozent gestiegen, auf 60,3 Milliarden Euro. Die Erbschaften nur um 2,4 Prozent, auf 61,2 Milliarden Euro. Damit liegen beide fast gleichauf. Familien warten nicht mehr auf den Erbfall. Sie übertragen zu Lebzeiten. Wie sich Vermögen über Generationen ordnen lässt, ohne dass Erben verkaufen müssen, beschreiben wir unter Vermögensnachfolge.

Die Zahlen im Einzelnen

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Davon entfielen 7,7 Milliarden auf die Erbschaftsteuer, ein Minus von 4,5 Prozent. Die Schenkungsteuer stieg um 24,9 Prozent auf 4,1 Milliarden Euro.

Nach Vermögensarten sieht das Jahr 2023 so aus:

  • Grundvermögen: 45,6 Milliarden Euro, plus 18,2 Prozent.
  • Betriebsvermögen: 29,8 Milliarden Euro, plus 81,3 Prozent.
  • Anteile an Kapitalgesellschaften: 10,3 Milliarden Euro, plus 19,5 Prozent.
  • Übriges Vermögen, also Bankguthaben, Wertpapiere und Ähnliches: 37,2 Milliarden Euro, plus 7,6 Prozent.
  • Land- und forstwirtschaftliches Vermögen: 1,5 Milliarden Euro, unverändert.

Zusammen ergibt das 124,4 Milliarden Euro übertragenes Vermögen. Nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten und unter Berücksichtigung sonstiger Erwerbe bleiben die 121,5 Milliarden Euro, die steuerlich berücksichtigt wurden.

Große Unternehmen wechseln die Generation

Der auffälligste Posten ist das Betriebsvermögen. Übertragungen von Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro, die sogenannten Großerwerbe, stiegen von 4,8 auf 17,1 Milliarden Euro. Das ist das Dreieinhalbfache des Vorjahres. Nach dem Einbruch 2022 erreichte der Wert das Niveau von 2021 aber nicht ganz.

Bei den Schenkungen ist der Effekt noch stärker. Das geschenkte Betriebsvermögen verdoppelte sich auf 24,8 Milliarden Euro. Die großen Schenkungen über 26 Millionen Euro haben sich fast vervierfacht, auf 15,7 Milliarden Euro. Unternehmerfamilien übertragen ihre Firmen zu Lebzeiten, und zwar in großem Stil.

Immobilien werden verschenkt

Auch beim Grundvermögen zeigt sich das Muster. Geschenktes Grundvermögen stieg um 29,6 Prozent auf 19,3 Milliarden Euro. Vererbtes Grundvermögen stieg um 11,1 Prozent auf 26,4 Milliarden Euro. Bei den Erbschaften dominiert das übrige Vermögen mit 32,1 Milliarden Euro, also vor allem Guthaben und Wertpapiere. Über beide Wege zusammen ist Grundvermögen mit 45,6 Milliarden Euro der größte einzelne Posten der Statistik. Gemessen am Wert wechseln in Deutschland vor allem Häuser, Wohnungen und Grundstücke die Generation, jedenfalls oberhalb der Freibeträge.

Was die Statistik nicht zeigt

Destatis sagt selbst, wo die Grenzen liegen. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen innerhalb der Freibeträge. Für sie wird keine Steuer festgesetzt, deshalb tauchen sie in der Statistik nicht auf. Die 121,5 Milliarden Euro sind nur der Teil, der beim Finanzamt steuerlich zu Buche schlug. Das tatsächlich übertragene Vermögen ist größer.

Und noch etwas: Die Werte stammen aus den Festsetzungen der Finanzämter. Die Steuer fließt oft erst später in die Kasse. Die Statistik zeigt also, was festgesetzt ist, nicht was im selben Jahr bezahlt wurde.

Warum die Schenkungen so stark gestiegen sind, sagt die Statistik nicht. Sie misst, sie erklärt nicht. Die Erklärung liefert das Gesetz.

Die Regeln, nach denen Familien rechnen

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz behandelt Erbschaften und Schenkungen gleich. Wer zu Lebzeiten verschenkt, nutzt dieselben Freibeträge wie im Erbfall. Und er kann sie mehrfach nutzen.

Die Freibeträge betragen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro. Für jedes Kind 400.000 Euro. Für jedes Enkelkind 200.000 Euro. Für Geschwister, Nichten und Neffen nur 20.000 Euro.

Der entscheidende Punkt ist die Zeit. Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Nach zehn Jahren steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung. Wer früh anfängt, kann denselben Freibetrag mehrfach nutzen. Wer wartet, bis der Erbfall eintritt, hat nur einen einzigen.

Über den Freibeträgen wird es teuer. Die Steuersätze steigen mit dem Wert und sinken mit der Nähe der Verwandtschaft. In der Spitze, über 26 Millionen Euro, sind es 30 Prozent in Steuerklasse I, 43 Prozent in Klasse II und 50 Prozent in Klasse III. In Steuerklasse III kann also die Hälfte an den Staat gehen.

Ein Rechenbeispiel

Nimm eine Immobilie mit einem steuerlichen Wert von 1,2 Millionen Euro, die an ein Kind geht. Die Zahlen sind angenommen. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 800.000 Euro steuerpflichtig. Das fällt in die Stufe bis sechs Millionen Euro, mit 19 Prozent in Steuerklasse I. Die Steuer beträgt 152.000 Euro. Hat das Kind das Geld nicht, muss es verkaufen oder beleihen.

Jetzt dasselbe mit Zeit. Zwei Eltern, zwei Kinder. Jeder Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei zuwenden. Das sind 1,6 Millionen Euro pro Jahrzehnt, ohne einen Euro Steuer. Wer zwanzig Jahre Vorlauf hat, verdoppelt das. Diese Rechnung zeigt, warum frühes Schenken sich lohnt.

Warum die 26 Millionen eine Rolle spielen

Die Statistik weist Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro gesondert aus. Das ist kein Zufall. Das Gesetz zieht an derselben Stelle eine Grenze. Begünstigtes Betriebsvermögen bleibt zu 85 Prozent steuerfrei, wenn der Erwerb insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Auf Antrag und unter strengeren Bedingungen ist sogar eine vollständige Befreiung möglich. Auch hier werden Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet.

Darüber gelten andere Regeln. Wer ein Familienunternehmen übergibt, rechnet deshalb sehr genau, wann und in welchen Schritten. Wie beweglich diese Regeln sind, hat Karlsruhe gezeigt. Am 17. Dezember 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Privilegierung des Betriebsvermögens in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig und verlangte eine Neuregelung bis Mitte 2016. Was heute begünstigt ist, kann morgen anders geregelt sein. Wer eine Übergabe über Jahre plant, plant gegen ein Gesetz, das sich in dieser Zeit ändern kann.

Der Staat erfährt es ohnehin

Ein Erbfall bleibt dem Finanzamt nicht verborgen. Banken und andere Vermögensverwahrer müssen dem Erbschaftsteuerfinanzamt melden, welche Guthaben und Wertpapiere eines Verstorbenen bei ihnen liegen. Gerichte, Behörden und Notare melden ebenfalls, was für die Steuer von Bedeutung sein kann, etwa eröffnete Testamente, erteilte Erbscheine und beurkundete Schenkungen. Die Standesämter melden jeden Sterbefall.

Bei den Erbschaften dominiert das übrige Vermögen, also Konten und Depots. Genau diese Werte meldet die Bank von sich aus. Was bei einer Bank in Deutschland liegt, landet im Erbfall auf dem Tisch des Finanzamts.

Warum das mehr als eine Steuerfrage ist

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf Vermögen, das bereits versteuert wurde. Es wurde als Einkommen versteuert, als Gewinn, als Kapitalertrag. Beim Übergang auf die nächste Generation greift der Staat ein weiteres Mal zu.

Das Aufkommen steht nach dem Grundgesetz den Ländern zu. 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 sind für die Länderhaushalte ein fester Posten. Der Gesetzgeber hat damit ein Instrument, dessen Stellschrauben er jederzeit anpassen kann: Freibeträge, Steuersätze, Bewertungsregeln, die Regeln für Betriebsvermögen.

Freibeträge sind feste Eurobeträge. Die Immobilienwerte, auf die sie treffen, steigen oder fallen mit dem Markt. Jede Stellschraube kann mit einem einfachen Gesetz gedreht werden. Wer seine Nachfolge an den heutigen Regeln ausrichtet, plant mit Parametern, die er nicht bestimmt.

Die Falle bei Immobilien: Übertragen heißt oft verlieren

Beim Schutz eines Vermögens liegt der Gedanke an eine Übertragung nahe. Die Immobilie an die Kinder. Oder in eine Gesellschaft. Oder in eine Stiftung. Das hat einen Preis.

Bei einer Übertragung auf eine Struktur fallen, je nach Gestaltung, Grunderwerbsteuer oder Schenkungsteuer an. Man verliert Kontrolle. Und der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ist oft nicht mehr möglich. So beschreiben wir es auf unserer Seite zum Schutz deiner Immobilie.

Dazu kommt ein Punkt, der in keiner Statistik steht. Wer schenkt, gibt ab. Das Haus gehört dann dem Kind. Es haftet für dessen Schulden, und es folgt dessen eigenem Erbfall. Eine Schenkung verlagert das Risiko, sie beseitigt es nicht.

Genau deshalb arbeitet unser Ansatz für Immobilieneigentümer ohne Übertragung. Wir gründen eine Gesellschaft außerhalb der EU, eine Wyoming LLC oder eine Stiftungs-Limited in London, beide gleichrangig zur Wahl. Zu ihren Gunsten werden Eintragungen im Grundbuch vorgenommen. Es findet kein Eigentümerwechsel statt. Keine Grunderwerbsteuer, keine Schenkungsteuer. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel.

Wichtig für die Nachfolge: Weil die steuerliche Situation unverändert bleibt, ändert diese Lösung auch nichts an der Erbschaftsteuer. Sie schützt die Immobilie vor einem Zugriff, etwa bei einem Lastenausgleich. Die steuerliche Nachfolgeplanung für Familien, die in Deutschland bleiben, ist eine eigene Aufgabe, die du mit deinem Steuerberater angehst.

Wenn ein Wegzug ansteht

Anders sieht es aus, wenn du Deutschland tatsächlich verlässt. Dann ändern sich die Spielregeln, allerdings nicht über Nacht.

Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug noch fünf Jahre lang unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig, wenn sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben. Wer mit dem Umzug auch seine Nachfolge ordnen will, braucht deshalb einen Plan, der über Jahre reicht. Der Wegzug ist der größte Hebel, aber kein schneller.

Für Unternehmer kommt ein zweiter Punkt hinzu. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft in relevanter Höhe hält, für den kann der Wegzug steuerlich wie ein Verkauf behandelt werden. Auch diese Rechnung gehört vor den Umzug, nicht danach.

Für Familien, die tatsächlich auswandern, kommen Strukturen in Betracht, die für Bleibende nicht passen. Eine davon ist die Family Investment Company, eine Familienholding, deren Anteile Familienmitglieder halten, mit eigenen Stimmrechten, Gewinnverteilungen und Schutzklauseln für Scheidung und Erbfall in der Satzung. Wir gründen sie in London, Singapur, Hongkong, Dubai und auf den Cayman Islands. Sie ist ein Werkzeug für den Wegzug, nicht für den Verbleib in Deutschland. Für Mandanten, die in Deutschland steuerlich ansässig bleiben, empfehlen wir sie nicht.

Warum wir den Umzug für die wichtigste Maßnahme im Vermögensschutz halten, steht unter Wohnsitz im Ausland.

Österreich und die Schweiz

Die Zahlen und Regeln betreffen Deutschland. Österreich und die Schweiz behandeln Erbschaften und Schenkungen steuerlich nach eigenem Recht, in der Schweiz zusätzlich je nach Kanton unterschiedlich. Wer in einem dieser Länder lebt und in Deutschland Vermögen hat, etwa eine Immobilie, oder wer Erben in Deutschland hat, muss beide Rechtsordnungen im Blick haben. Deutsches Vermögen und Erben in Deutschland können eine deutsche Steuerpflicht auslösen.

Was die Zahlen für dich heißen

Drei Dinge lassen sich aus dem Rekordjahr 2023 mitnehmen.

Erstens: Zeit ist ein Freibetrag. Die Zehnjahresregel belohnt den, der früh anfängt. Wer mit 70 beginnt, hat weniger Fenster als jemand, der mit 55 plant. Und wer zu spät beginnt, hat nur noch den Erbfall, mit einem einzigen Freibetrag pro Kind und dem vollen Steuersatz darüber.

Zweitens: Wer viel hat, handelt jetzt. Ein Anstieg der Schenkungen um fast die Hälfte in einem Jahr ist kein Zufall. Familien mit großem Vermögen handeln zu Lebzeiten, und sie tun es in großem Umfang. Die Statistik nennt keine Gründe. Sie zeigt aber, dass viele nicht auf den Erbfall warten.

Drittens: Übertragen ist nicht dasselbe wie schützen. Eine Schenkung verschiebt Vermögen innerhalb derselben Rechtsordnung. Wer dein Vermögen belasten will, findet es auch beim Kind. Ein Register, eine Abgabe oder ein Gläubiger fragen nicht, wie das Vermögen in die Familie kam. Schutz entsteht erst, wenn du fragst, wo und in welcher Form das Vermögen liegt.