13,3 Milliarden Euro. So viel Erbschaft- und Schenkungsteuer haben die Finanzämter in Deutschland im Jahr 2024 festgesetzt. Das ist ein neuer Höchstwert, 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Statistische Bundesamt hat die Zahl am 3. September 2025 veröffentlicht.
Kein Steuersatz ist gestiegen. Kein Freibetrag wurde gesenkt. Der Staat nimmt trotzdem mehr ein als je zuvor.
Wie die Erbschaftsteuer grundsätzlich auf Familienvermögen wirkt, ist bekannt. Neu ist die Größenordnung. Und neu ist, wie deutlich sich zeigt, wer die Rechnung bezahlt.
Die Zahlen vom 3. September 2025
Die Summe von 13,3 Milliarden Euro teilt sich in zwei Blöcke.
8,5 Milliarden Euro Erbschaftsteuer. Das sind 9,5 Prozent mehr als 2023. Nach einem Spitzenwert von 9,0 Milliarden im Jahr 2021 war die Erbschaftsteuer zwei Jahre lang gesunken. 2024 steigt sie wieder.
4,8 Milliarden Euro Schenkungsteuer. Das ist ebenfalls ein Höchstwert, 17,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Schenkungsteuer steigt laut Destatis seit 2019 ohne Unterbrechung. Seit 2021 hat sie sich mehr als verdoppelt.
Übertragen wurden insgesamt 114,7 Milliarden Euro. Nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten blieben 113,2 Milliarden Euro, die steuerlich berücksichtigt wurden.
Wichtig ist die Einschränkung, die Destatis selbst macht: Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen innerhalb der Freibeträge. Für sie wird keine Steuer festgesetzt. Sie tauchen in der Statistik gar nicht auf. Die 13,3 Milliarden stammen also von einer vergleichsweise kleinen Gruppe. Von Familien, deren Vermögen über die Freibeträge hinausgewachsen ist.
Was in der Summe steckt
Der größte einzelne Posten ist nicht das Unternehmen. Es ist das Haus.
Grundvermögen im Wert von 46,4 Milliarden Euro wurde 2024 übertragen, bebaute und unbebaute Grundstücke zusammen. Das ist ein Plus von 1,7 Prozent. Davon gingen 27,4 Milliarden Euro durch Erbschaften über, 19 Milliarden durch Schenkungen.
Das übrige Vermögen, also Bankguthaben, Wertpapiere und Anteile, lag bei 37,8 Milliarden Euro.
Beim Betriebsvermögen zeigt sich das umgekehrte Bild. Es sank auf 21,5 Milliarden Euro, ein Minus von 27,9 Prozent. Übertragungen von Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro, die sogenannten Großerwerbe, halbierten sich auf 8,6 Milliarden Euro.
Auch die Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen fielen deutlich. Bei Schenkungen wurden sie 2024 noch mit 13,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Das sind 47,1 Prozent weniger als im Jahr davor, als diese Begünstigungen stark gestiegen waren.
Daraus erklärt sich eine Zahl, die auf den ersten Blick nicht passt. Das geschenkte Vermögen sank 2024 um 18,6 Prozent auf 49,1 Milliarden Euro. Die Schenkungsteuer stieg trotzdem auf einen Rekord. Weniger verschont heißt mehr besteuert.
Für dich heißt das: Die Rekordsumme speist sich zu einem großen Teil aus dem größten Block der Statistik. Aus Wohnungen, Häusern und Grundstücken.
Eine Größe fehlt in der Rechnung ausdrücklich. Die Steuererlasse nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung für sehr große Erwerbe sind in den Ergebnissen nicht enthalten, schreibt Destatis. Die 13,3 Milliarden Euro sind also festgesetzte Steuer vor diesen Erlassen. Wer die Debatte der kommenden Monate verfolgt, sollte die beiden Zahlen auseinanderhalten: Festsetzung ist nicht Zahlung, und der Einzelerlass für Großvermögen ist ein eigener Topf.
Warum die Steuer von selbst wächst
Der Mechanismus ist einfach.
Die Freibeträge stehen als feste Euro-Beträge im Gesetz. 500.000 Euro für Ehegatten. 400.000 Euro für jedes Kind. 200.000 Euro für jedes Enkelkind. 20.000 Euro für Geschwister, Nichten und Neffen und für Personen ohne nahe Verwandtschaft.
Die Steuersätze reichen in der günstigsten Steuerklasse von 7 bis 30 Prozent. In der ungünstigsten von 30 bis 50 Prozent.
Die Vermögenswerte dagegen stehen nicht im Gesetz. Sie bewegen sich. Wenn eine Wohnung im Wert steigt, der Freibetrag aber gleich bleibt, rutscht ein immer größerer Teil in die Besteuerung. Ohne Beschluss. Ohne Debatte. Ohne dass jemand die Hand heben muss.
Das ist die unauffälligste Form, wie ein Staat seinen Zugriff ausweitet. Er muss nichts tun. Er muss nur nichts anpassen.
Dazu kommt die Zehnjahresregel. Alles, was dieselbe Person innerhalb von zehn Jahren von derselben Person erhält, wird zusammengerechnet. Erst danach steht der Freibetrag wieder vollständig zur Verfügung. Wer früh und in Etappen überträgt, nutzt die Freibeträge mehrfach. Das ist heute eines der wenigen legalen Werkzeuge, die jede Familie hat. Genau dieses Werkzeug steht inzwischen zur Debatte.
Wer die Rechnung bezahlt: das Grundbuch
Eine Immobilie lässt sich nicht teilen, um eine Steuer zu bezahlen. Die Steuer ist in Geld fällig. Nicht in Ziegelsteinen.
Das Gesetz kennt dafür eine Stundung. Sie ist eng. Für eine Wohnimmobilie gibt es bis zu zehn Jahre Aufschub, aber nur, soweit der Erbe die Steuer ausschließlich durch einen Verkauf genau dieser Immobilie aufbringen könnte. Ist anderes Vermögen da, wird zuerst das herangezogen.
Das ist der Punkt, an dem Nachfolge scheitert. Nicht am Testament. Am Zeitpunkt. Die Erben müssen zahlen, wenn der Bescheid kommt. Nicht, wenn es passt. Was daraus in einer Erbengemeinschaft folgen kann, bis hin zur Teilungsversteigerung, haben wir unter Vermögensnachfolge Schritt für Schritt durchgespielt.
Die Statistik zeigt dazu die Richtung: Grundvermögen ist der größte und ein wachsender Block der übertragenen Vermögen. Eine einzige Wohnung, die mehr als 400.000 Euro wert ist, schöpft den Freibetrag eines Kindes allein aus. Das Grundbuch weiß, wo dieser Wert steht. Das Finanzamt ebenfalls.
Die nächste Forderung liegt schon im Bundestag
Am 25. Juni 2025 hat die Fraktion Die Linke einen Antrag in den Bundestag eingebracht: Drucksache 21/627, Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Inhalt:
- Die Begünstigungen für Betriebsvermögen sollen wegfallen, ebenso die Verschonungsbedarfsprüfung für große Erwerbe.
- Die Erneuerung des Freibetrags nach zehn Jahren soll beseitigt werden. Die gestaffelte Übertragung über Jahrzehnte wäre damit als Werkzeug weg.
- Die Steuerschuld soll über 20 Jahre beglichen werden können.
- Die Steuerschuld soll auch in Form von Vermögensanteilen beglichen werden können.
Der letzte Punkt verdient einen zweiten Blick. Eine Steuer, die in Vermögensanteilen bezahlt wird, bedeutet: Der Staat nimmt keine Überweisung entgegen. Er nimmt Anteile. An Unternehmen, an Beteiligungen, an dem, was eine Familie über Generationen aufgebaut hat.
Auch die Stundung über 20 Jahre klingt nach Entlastung. Sie hat eine zweite Seite. Wer seine Steuer zwei Jahrzehnte lang abträgt, bleibt zwei Jahrzehnte lang Schuldner des Staates. Mit jeder Änderung der Rahmenbedingungen in dieser Zeit. Die Begründung des Antrags sagt: Die Steuer soll im Regelfall aus laufenden Erträgen finanziert werden. Das Vermögen bleibt stehen, der Ertrag fließt ab.
Ein Antrag der Opposition ist kein Gesetz. Aber er zeigt, welche Hebel formuliert auf dem Tisch liegen. Und er zeigt die Denkrichtung: Zahlung über Jahrzehnte, Zahlung in Substanz.
Deutschland kennt dieses Muster. Das Lastenausgleichsgesetz erhob ab 1952 eine einmalige Vermögensabgabe. Sie wurde auf den Bestand erhoben und über viele Jahre abgetragen. Wie das damals im Einzelnen ablief und wer zahlen musste, steht in unserem Rückblick auf den Lastenausgleich von 1952. Die Parallele beschreibt, was das Recht schon einmal konnte.
Österreich und die Schweiz
In Österreich stellt sich die Frage anders. Der Verfassungsgerichtshof hat am 7. März 2007 den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer als gleichheitswidrig aufgehoben und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Juli 2008 gesetzt. Seit dem Ablauf dieser Frist erhebt Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr.
Wissen will der Staat trotzdem, was übertragen wird. Die Anzeigepflicht nach § 121a BAO verlangt, dass Schenkungen von Bargeld, Kapitalforderungen, Gesellschaftsanteilen, Betrieben und beweglichem Vermögen dem Finanzamt gemeldet werden. Unter Angehörigen ab 50.000 Euro innerhalb eines Jahres, unter anderen Personen ab 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Keine Steuer, aber eine Meldung. Die Daten liegen damit bereits beim Staat.
In der Schweiz ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer Sache der Kantone. Auf Bundesebene liegt eine Volksinitiative auf dem Tisch, die sogenannte „Initiative für eine Zukunft“. Sie verlangt eine Bundessteuer von 50 Prozent auf Nachlässe und Schenkungen über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken.
Der bemerkenswerteste Teil steht in den Übergangsbestimmungen. Bund und Kantone sollen Vorschriften gegen Steuervermeidung erlassen, insbesondere im Zusammenhang mit einem Wegzug aus der Schweiz. Die Steuer soll nach dem Text auf Nachlässe und Schenkungen ab dem Tag der Abstimmung anwendbar sein, nicht erst ab einem Ausführungsgesetz. Eine Rückwirkung der Regeln gegen Steuervermeidung hielt der Bundesrat in seiner Botschaft zwar nicht für möglich. Der Text setzt trotzdem beim Ausgang an, bevor jemand hindurchgehen kann.
Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung. Die vorberatende Kommission des Nationalrats rechnete ausdrücklich mit Wegzügen und Steuerverlusten. Das letzte Wort haben Volk und Stände.
Drei Länder, drei Rechtslagen. Ein gemeinsamer Nenner: Vermögen, das übertragen wird, ist sichtbar. Ob es besteuert wird, entscheidet die jeweilige Mehrheit.
Was das für dein Vermögen heißt
Die erste Frage lautet nicht, wie hoch die Steuer heute ist. Sie lautet: Wie viel deines Vermögens hängt an einer einzigen Rechtsordnung, die jederzeit neu entscheiden kann?
Wenn du über einen Wegzug nachdenkst, gilt eine harte Regel. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach § 2 ErbStG noch fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben. Und die Steuerpflicht greift auch dann, wenn nicht der Erblasser, sondern der Erbe in Deutschland lebt. Ein Wegzug ist deshalb ein Projekt über Jahre, das die ganze Familie einschließt. Trust und Family Investment Company sind Wegzugsstrukturen. Sie kommen erst in Betracht, wenn ein Wegzug aus Deutschland tatsächlich ansteht.
Wenn du in Deutschland bleibst und Immobilien besitzt, steht die Grundbuchlösung im Vordergrund. Gezielte Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Struktur außerhalb der EU. Zwei Wege stehen gleichrangig zur Wahl: die Wyoming LLC und die Stiftungs-Limited London.
Ein Eigentümerwechsel findet dabei nicht statt. Du bleibst Eigentümer. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Weil kein Eigentum übergeht, wird weder Grunderwerbsteuer noch Schenkungsteuer ausgelöst, und laufende Fristen laufen weiter.
Das ist keine Antwort auf die Erbschaftsteuer. An der Steuer ändert sich nichts, weil sich am Eigentum nichts ändert. Es ist eine Antwort auf die Frage, die danach kommt: Die Eintragungen belasten die Immobilie wirtschaftlich, sodass für einen Zwangszugriff nichts Werthaltiges übrig bleibt. Die Immobilie geht geschützt auf die Erben über, statt ungeschützt in die Verhandlungsmasse zu fallen.
Wenn du Kinder hast, die selbst im Ausland leben, wird es nicht einfacher. Dann treffen im Erbfall zwei Steuerordnungen aufeinander. Welche zugreift und wo am Ende gezahlt wird, muss vorher geklärt sein. Hinterher entscheiden die Behörden.
Die Zehnjahresregel hat eine Eigenheit, die in jeder Planung zählt. Sie läuft nur für den, der sie startet. Eine Schenkung heute setzt die Uhr in Gang. Eine Schenkung in zehn Jahren setzt sie erst dann in Gang. Unter den Regeln, die dann gelten.
Und in jedem Fall gilt, was die Statistik von 2024 so deutlich zeigt: Wer seine Übertragung plant, solange die geltenden Regeln gelten, nutzt sie. Wer wartet, übergibt nach den Regeln, die dann gelten.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag sind beide Vorstöße gescheitert. Der Bundestag hat den Antrag der Linken am 19. Dezember 2025 in namentlicher Abstimmung abgelehnt: 507 Abgeordnete stimmten für die ablehnende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, 47 dagegen (Plenarprotokoll vom 19. Dezember 2025). In der Schweiz haben Volk und Stände die „Initiative für eine Zukunft“ am 30. November 2025 abgelehnt, mit 21,7 Prozent Ja-Stimmen und in allen Kantonen (amtliche Resultate). Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes gibt es dort damit weiterhin nicht.
Die Freibeträge und Steuersätze in Deutschland sind unverändert. Die geltende Lage ist unter Erbschaftsteuer und Nachfolge zusammengefasst.