Am 20. Juni 2025 hat das Schweizer Parlament seine Schlussabstimmungen der Sommersession abgehalten. Darunter war ein Geschäft, das in keiner Familie mit großem Vermögen unbemerkt geblieben ist: die Volksinitiative der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten, kurz JUSO, mit dem Titel „Initiative für eine Zukunft“.
Der Nationalrat empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung mit 132 zu 57 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Der Ständerat mit 36 zu 7 Stimmen, ohne Enthaltung. So steht es in der Geschäftsdatenbank des Parlaments. Einen Gegenvorschlag gibt es nicht.
Das letzte Wort haben jetzt Volk und Stände. Wie Erbschaftssteuern Vermögen über Generationen angreifen, und warum die Nachfolge früh geordnet sein muss, steht bei Erbschaftsteuer und Nachfolge. Zuerst zur Initiative selbst. Denn sie ist mehr als eine Steuerforderung. Sie ist ein Entwurf dafür, wie ein Staat Vermögen auch dann erfassen könnte, wenn es das Land verlassen möchte.
Was die Initiative verlangt
Der Wortlaut steht in der Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024. Die Initiative verlangt einen neuen Artikel in der Bundesverfassung, eine „Zukunftssteuer“. Die Kernpunkte:
- Der Bund erhebt eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen natürlicher Personen.
- Der Steuersatz beträgt 50 Prozent.
- Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen.
- Die Kantone veranlagen und ziehen die Steuer ein. Zwei Drittel gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone.
- Der Ertrag ist zweckgebunden, für die „sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise“ und den Umbau der Gesamtwirtschaft.
Die Initiative wurde am 8. Februar 2024 mit den nötigen Unterschriften eingereicht. Nach den Angaben des Parlaments waren es 109.988 gültige.
Der eigentliche Kern: Wegzug und Rückwirkung
Die Steuer selbst ist nur ein Teil. Der härtere Teil steckt in den Übergangsbestimmungen. Bund und Kantone sollen Ausführungsbestimmungen erlassen über die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz. Dazu über eine Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen. Und über die „lückenlose Besteuerung“.
Bis diese Gesetze stehen, soll der Bundesrat innerhalb von drei Jahren nach Annahme Verordnungen erlassen. Und diese sollen auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung finden.
Das ist der Kern. Der Text legt nicht nur einen Steuersatz fest. Er verpflichtet Bund und Kantone, Vermögen auch dann zu erfassen, wenn es geht. Und er bestimmt schon im Voraus, dass die späteren Regeln auf die Zeit ab der Abstimmung zurückwirken.
Der Bundesrat selbst hält diese Konstruktion für problematisch. In seiner Botschaft nennt er die Vorwirkung der vorgesehenen Rückwirkung „staatspolitisch bedenklich“. Betroffene Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sähen sich einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt. Personen mit Wohnsitz im Ausland würden vom Zuzug abgehalten.
Die Botschaft stellt allerdings auch klar: Die Rückwirkung gilt nur für Erbschaften und Schenkungen nach einer Annahme. Die Ausführungsbestimmungen gegen Steuervermeidung könnten erst ab ihrem Erlass angewendet werden, also nicht rückwirkend.
Was der Bundesrat vorgerechnet hat
Die Botschaft enthält Zahlen, die für jeden vermögenden Leser aufschlussreich sind. Nicht wegen der Initiative. Sondern weil sie zeigen, wie beweglich großes Vermögen ist.
Theoretisch könnte das Ertragspotenzial der Steuer nach der Botschaft über 4 Milliarden Franken betragen. Praktisch rechnet der Bundesrat mit starken Verhaltensanpassungen. Ein Gutachten im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung kommt zu dem Schluss: Steigt der Erbschaftssteuersatz um 10 Prozentpunkte, liegt die Wahrscheinlichkeit einer Netto-Abwanderung zwischen 20 und 40 Prozent. Bei einem Satz von 50 Prozent könnten 77 bis 93 Prozent des Steuersubstrats abwandern oder gar nicht erst zuziehen. Die Steuerverwaltung selbst schätzt die Quote noch höher, auf 85 bis 98 Prozent.
Übrig blieben nach der Botschaft möglicherweise nur Erträge von rund 100 bis 650 Millionen Franken. Dem stünden Ausfälle bei den bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern von geschätzt 2,8 bis 3,7 Milliarden Franken gegenüber. Unter dem Strich könnten Bund und Kantone also weniger einnehmen als heute.
Das ist die nüchterne Rechnung einer Regierung. Sie sagt: Großes Vermögen ist mobil. Wer es zu hart besteuert, verliert es.
Wie die Schweiz heute besteuert
Die Botschaft beschreibt auch den heutigen Stand. Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes gibt es nicht. Die Erhebung liegt allein bei den Kantonen. Die meisten Kantone erheben eine. Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer.
Ehegatten sind in allen Kantonen steuerbefreit. Die Nachkommen sind es in allen Kantonen außer Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt.
Die Initiative hätte dieses Bild auf den Kopf gestellt. Die Botschaft weist darauf hin, dass der Verfassungstext keine Befreiungen für Ehegatten oder Nachkommen vorsieht. Die verlangte „lückenlose Besteuerung“ spreche sogar gegen solche Ausnahmen. Auch für Familienunternehmen sieht der Text keine Erleichterung vor. Ob etwa Zahlungserleichterungen möglich wären, lässt die Botschaft offen.
Die Botschaft rechnet ein Beispiel vor. Wer einen Nachlass von 100 Millionen Franken hinterlässt und vorher nichts verschenkt hat, zahlt auf 50 Millionen den halben Satz. Das sind 25 Millionen Franken Steuer. Zu tragen von einem Nachlass, der in vielen Fällen aus einer Firma besteht, nicht aus Bargeld.
Die Debatte im Parlament
Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfahl die Ablehnung mit 17 zu 8 Stimmen. Nach der Zusammenfassung der Parlamentsdienste befürchtete ihre Mehrheit, die Forderungen der Initiative würden die Nachfolge vieler Familienunternehmen gefährden. Sie rechnete mit Wegzügen aus der Schweiz und entsprechenden Steuerverlusten. Und sie sah die Steuerhoheit der Kantone verletzt. Ihre Sprecher drängten auf eine rasche Behandlung, weil die Initiative schon im hängigen Zustand Schaden anrichte.
Beide Kammern hielten die Initiative für gültig, weder ganz noch teilweise ungültig. Zur Rückwirkung waren sich Kommission und Bundesrat einig: Eine angenommene Steuer könnte grundsätzlich erst ab dem Datum der Abstimmung erhoben werden.
Für die Annahme stimmten in den Schlussabstimmungen die Fraktionen der Sozialdemokraten und der Grünen, bei einigen Enthaltungen. Dagegen stimmten die Fraktionen der SVP, der Mitte, der FDP und der Grünliberalen.
Was im Parlament noch auf dem Tisch lag
Die Ablehnung war deutlich. Aber sie war nicht ohne Alternativen. Im Nationalrat lagen vier Minderheitsanträge für einen Gegenvorschlag vor. Einer verlangte eine jährliche Vermögenssteuer von 1 Prozent auf Vermögen ab 50 Millionen Franken. Ein anderer eine Erbschaftssteuer von 25 Prozent. Ein dritter eine „moderate Steuer“ von 5 Prozent auf Erbschaften über 5 Millionen Franken. Der Nationalrat trat mit 128 zu 61 Stimmen nicht auf einen Gegenentwurf ein.
Im Ständerat verlangte eine Minderheit eine Bundeserbschaftssteuer von 5 Prozent mit einem Freibetrag von 5 Millionen Franken. Der Ständerat lehnte es mit 34 zu 10 Stimmen ab, darauf einzutreten.
Diese Anträge sind gescheitert. Aber sie zeigen, in welche Richtung die Vorschläge zielen. Die Schwelle von 50 Millionen ist nicht die einzige, die diskutiert wurde. Fünf Millionen Franken standen ebenfalls im Raum. Mit einer solchen Schwelle wäre der Kreis der Betroffenen um ein Vielfaches größer geworden. Gemeint wären dann nicht mehr nur Milliardäre, sondern auch viele Unternehmerfamilien.
Was das für Leser in Deutschland und Österreich heißt
Wer in Deutschland lebt, kennt Sätze von bis zu 50 Prozent bereits aus dem geltenden Recht. Nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz zahlen Erwerber der Steuerklasse III auf Erwerbe über 6 Millionen Euro 50 Prozent. Kinder zahlen in der Steuerklasse I bis zu 30 Prozent. Und das nicht erst ab 50 Millionen, sondern ab dem ersten Euro über dem Freibetrag, mit steigendem Satz.
In Österreich ist die Lage eine andere. Der Verfassungsgerichtshof hat 2007 die Tatbestände der Erbschafts- und der Schenkungssteuer aufgehoben. Das österreichische Gesetz von 1955 steht zwar noch im Rechtsinformationssystem, aber die beiden Kernziffern sind mit dem Vermerk der Aufhebung versehen. Seit August 2008 wird keine Erbschaftssteuer mehr erhoben. Steuerfrei sind Vermögensübergänge in Österreich trotzdem nicht. Wer Grundstücke überträgt oder Vermögen in eine Privatstiftung einbringt, zahlt eigene Abgaben dafür.
Die Schweizer Debatte ist auch für dich lehrreich. Sie zeigt, wie schnell die Frage nach dem Wegzug zum Gegenstand der Gesetzgebung wird. Der Text verbietet den Wegzug nicht. Er holt ihn steuerlich ein.
Deutschland kennt das Prinzip schon lange. Wer das Land verlässt und Anteile an Kapitalgesellschaften hält, muss mit einer Besteuerung der stillen Reserven rechnen, ohne etwas verkauft zu haben. Mehr dazu bei Wegzug und Steuerpflicht.
Das Muster: Die Tür wird enger, bevor sie zugeht
Die Initiative hat im Parlament keine Mehrheit gefunden. Das ändert nichts daran, dass die Idee im Raum steht. Sie wurde mit über 100.000 Unterschriften eingereicht, sie kommt vor das Volk, und sie enthält einen Mechanismus, der Vermögende beschäftigt: Der Text will seine Ausführungsregeln rückwirkend anwenden, auch die gegen den Wegzug. Der Bundesrat hält die Rückwirkung dieser Regeln gegen Steuervermeidung zwar nicht für möglich. Aber so steht es im Text.
Der Bundesrat hat die Vorwirkung selbst beschrieben. Schon die bloße Möglichkeit einer Annahme beeinflusst Entscheidungen. Wer in der Schweiz wohnt und ein großes Vermögen hält, muss seine Planung an einem Szenario ausrichten, das noch gar nicht beschlossen ist.
Ein zweites Element verdient Aufmerksamkeit: die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen. Ein Freibetrag, der auf die Summe aller Schenkungen eines ganzen Lebens angerechnet wird, funktioniert nur, wenn jede Schenkung erfasst wird. Die Initiative hätte damit eine lebenslange Dokumentation jeder unentgeltlichen Übertragung verlangt. Ein Freibetrag über das ganze Leben braucht ein Register über das ganze Leben. Das ist die Logik jeder Vermögensabgabe, die an Übertragungen anknüpft: Erst kommt die Erfassung, dann die Steuer.
Das ist die strukturelle Lehre für jeden Vermögenden, egal wo er wohnt. Nachfolge und Wohnsitz plant man, bevor die Tür enger wird. Nicht, wenn der Text schon im Gesetz steht.
Was du daraus mitnimmst
Vier Punkte gelten unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung.
Erstens: Ordne die Nachfolge früh. Wer sein Vermögen geordnet an die nächste Generation gibt, braucht Zeit. Fristen laufen, Strukturen brauchen Vorlauf.
Zweitens: Trenne Wohnsitzplanung und Strukturplanung nicht. Ob eine Struktur sinnvoll ist, hängt fast immer am Wohnsitz. Trust und Family Investment Company kommen erst in Betracht, wenn ein Wegzug tatsächlich ansteht, und gehören dann in die Wegzugsplanung. Warum der Umzug die Maßnahme mit der größten Hebelwirkung ist, steht beim Wohnsitz im Ausland.
Drittens: Kenne die Regeln deines Kantons. Wer in der Schweiz wohnt, zahlt heute kantonale Erbschaftssteuern, nicht eidgenössische. Die Unterschiede sind groß. Nachkommen sind fast überall befreit, aber nicht in Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt. Schwyz und Obwalden erheben gar keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Für Grundstücke gilt das Belegenheitsprinzip: Es besteuert der Kanton, in dem das Grundstück liegt, egal wo der Erblasser gewohnt hat.
Viertens: Rechne mit Rückwirkung. Die JUSO-Initiative hat sie offen in den Text geschrieben. Wer seine Planung nur auf das heute geltende Recht stützt, plant gegen ein bewegliches Ziel.
Der Stand am 20. Juni 2025
Beide Kammern des Parlaments empfehlen ein Nein zur Initiative für eine Zukunft, ohne Gegenvorschlag. Der Nationalrat mit 132 zu 57 Stimmen, der Ständerat mit 36 zu 7 Stimmen. Die Entscheidung liegt nun bei Volk und Ständen.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag haben Volk und Stände entschieden. In der Volksabstimmung vom 30. November 2025 wurde die Initiative für eine Zukunft abgelehnt, mit 78,3 Prozent Nein-Stimmen: 1.874.301 Nein gegen 520.173 Ja, bei einer Stimmbeteiligung von rund 43 Prozent. Alle 20 ganzen und alle 6 halben Kantone stimmten Nein. So steht es in den Resultaten der Bundeskanzlei und in den offenen Abstimmungsdaten des Bundes.
Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes gibt es damit weiterhin nicht, und die vorgesehene Rückwirkung ist vom Tisch. Die Kantone erheben ihre Steuern wie bisher. Wie du deine Nachfolge heute ordnest, steht bei Erbschaftsteuer und Nachfolge.