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Registermodernisierung: Deine Steuer-ID gilt seit dem 30. September 2024 auch im Sozialrecht

Veröffentlicht: 4.10.2024 · Kapitalverkehr & Vermögensregister

Am Montag, dem 30. September 2024, ist im Bundesgesetzblatt eine Bekanntmachung von wenigen Zeilen erschienen. Das Bundesinnenministerium stellt darin fest, dass die technischen Voraussetzungen vorliegen. Voraussetzungen wofür? Für die Verarbeitung deiner Steuer-Identifikationsnummer im Sozialrecht.

Mit der Bekanntmachung im BGBl. 2024 I Nr. 292 ist am selben Tag Artikel 14 des Registermodernisierungsgesetzes in Kraft getreten. Er ändert das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch. Seitdem dürfen die Stellen, die deine Sozialdaten führen, die Nummer speichern, nutzen und übermitteln. Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Sozialamt.

Die Nummer, die dir das Bundeszentralamt für Steuern einmal zugeteilt hat, um deine Einkommensteuer zuzuordnen, wird damit ein Stück weiter zu dem, was das Gesetz selbst ein Ordnungsmerkmal nennt. Ein Merkmal, das dich über Behördengrenzen hinweg eindeutig findet.

Wie diese Entwicklung mit den Plänen für ein Register über Vermögen zusammenhängt, steht auf der Seite zum EU-Vermögensregister. Der Schritt vom 30. September ist ein Teil einer größeren Maschine.

Was am 30. September in Kraft getreten ist

Das Registermodernisierungsgesetz stammt vom 28. März 2021. Es wurde also vor dreieinhalb Jahren beschlossen. Trotzdem gilt es bis heute nur in Teilen.

Der Grund ist eine Konstruktion in Artikel 22 des Gesetzes. Viele seiner Teile treten nicht an einem festen Datum in Kraft. Sie treten in Kraft, sobald das Ministerium im Bundesgesetzblatt bekannt macht, dass die Technik bereit ist. Das Parlament hat einmal entschieden. Den Schalter legt die Verwaltung um, Stück für Stück, per Bekanntmachung.

Genau so ein Schalter war der 30. September 2024. Die Bekanntmachung ist auf den 25. September datiert und im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unterzeichnet. Sie betrifft das Sozialgesetzbuch.

Was dort seitdem steht, kannst du im Wortlaut nachlesen. Nach § 67c Absatz 7 SGB X ist die Speicherung und Nutzung der Identifikationsnummer zulässig, um dich bei Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz eindeutig zuzuordnen, zur Qualitätssicherung und zur Erfüllung der Aufgaben der registerführenden Stellen. Nach § 67d Absatz 4 SGB X darf die Nummer zu diesen Zwecken zusammen mit deinem Geburtsdatum übermittelt werden, auch wenn die jeweilige Übermittlungsvorschrift sie gar nicht nennt.

Der letzte Halbsatz verdient einen zweiten Blick. Die Nummer darf mitreisen, auch wo sie nicht ausdrücklich vorgesehen ist, solange der Zweck stimmt.

Eine Nummer, fünfzig Register

Der 30. September ist kein einzelnes Ereignis. Er ist eine Stufe in einem Plan, der im Identifikationsnummerngesetz steht.

Zur Erinnerung, woher die Nummer kommt. Nach § 139b der Abgabenordnung darf eine natürliche Person nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten, und jede Nummer wird nur einmal vergeben. Speichert eine Meldebehörde eine Geburt im Melderegister, übermittelt sie die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Nummer zuteilt. Die Nummer begleitet dich also ab der Geburt. Eingeführt wurde sie, damit die Finanzverwaltung Steuerdaten eindeutig zuordnen kann.

Paragraf 1 des Identifikationsnummerngesetzes sagt, was nun daraus wird. Genau diese Nummer wird als zusätzliches Ordnungsmerkmal in die Register des Bundes und der Länder eingeführt, die in der Anlage des Gesetzes stehen. Die Anlage zählt fünfzig Register auf.

Ein Auszug zeigt, wie weit das reicht:

  • das Melderegister und die Personenstandsregister,
  • die Versichertenkonten der Rentenversicherung und die Verzeichnisse der Krankenkassen und Pflegekassen,
  • die Datenbestände der Bundesagentur für Arbeit und der Elterngeldstellen,
  • das Zentrale Fahrzeugregister und das Zentrale Fahrerlaubnisregister,
  • das Nationale Waffenregister und das Bundeszentralregister,
  • die Handwerksrolle, das Gewerbezentralregister und die Mitgliederverzeichnisse der Industrie- und Handelskammern,
  • die Berufsregister der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
  • die Luftfahrzeugrolle,
  • und die Krisenvorsorgeliste, in der die Konsulate nach § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes die in ihrem Bezirk ansässigen Deutschen führen.

Wer ein Auto besitzt, einen Betrieb führt, eine Waffe besitzt, ein Flugzeug hält oder eine Rente bezieht, taucht in mehreren dieser Register auf. Bisher unter Namen, Anschrift und Geburtsdatum, mit allen Schreibweisen und Tippfehlern, die dazugehören. Künftig unter einer einzigen Nummer.

Paragraf 2 gibt den registerführenden Stellen dafür fünf volle Kalenderjahre nach Inkrafttreten. Er verpflichtet sie außerdem, deine Grunddaten durch die Daten zu ersetzen, die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind, und sie aktuell zu halten. Ein automatisierter Abgleich ist ausdrücklich zulässig.

Welche Grunddaten das sind, steht in Paragraf 4: Nummer, Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Anschrift, Sterbetag, Ein- und Auszugsdaten. Dazu kommen Auskunftssperren und das Datum deines letzten Verwaltungskontakts. Das Bundeszentralamt für Steuern wird damit zur zentralen Stelle, an der deine Identität für die gesamte Verwaltung hinterlegt ist.

Wie eine Behörde an deine Daten kommt

Wie eine Behörde an deine Daten kommt, regelt Paragraf 6. Enthält eine Anfrage bei der Registermodernisierungsbehörde mindestens Familienname, Wohnort, Postleitzahl und Geburtsdatum, erhält die anfragende Stelle deine Nummer und die übrigen Grunddaten zurück, soweit sie diese für ihre Aufgaben braucht. Enthält die Anfrage schon die Nummer und das Geburtsdatum, gibt es den Rest dazu. Das Verfahren läuft ausschließlich automatisiert.

Das Gesetz baut auch Sicherungen ein. Übermittlungen zwischen verschiedenen Verwaltungsbereichen sollen über Vermittlungsstellen laufen, verschlüsselt, mit mindestens sechs getrennten Bereichen. Jede Übermittlung wird protokolliert. Diese Sicherungen sind real. Sie regeln, wie die Daten fließen. Sie ändern nichts daran, dass sie jetzt über einen gemeinsamen Schlüssel fließen können.

Bisher schützte dich im Verwaltungsalltag etwas, das niemand geplant hatte: die Unordnung. Wer in der Kfz-Zulassung als Müller, im Melderegister als Mueller und in der Handwerksrolle mit zweitem Vornamen geführt wurde, war für einen Abgleich zwischen diesen Stellen nur mit Aufwand zu finden. Die Registermodernisierung beseitigt genau diese Reibung. Das ist ihr erklärtes Ziel. Und es ist zugleich der Punkt, an dem sie für dein Vermögen interessant wird.

Die Stufen seit 2023

Der Schalter vom 30. September war nicht der erste. Das Bundesgesetzblatt zeigt die Reihenfolge.

Am 31. August 2023 traten nach der Bekanntmachung im BGBl. 2023 I Nr. 230 die Kernvorschriften des Identifikationsnummerngesetzes samt Anlage in Kraft. Seitdem gibt es die Registermodernisierungsbehörde. Das Bundesverwaltungsamt nimmt ihre Aufgaben wahr.

Am 1. November 2023 folgten nach der Bekanntmachung im BGBl. 2023 I Nr. 293 weitere Änderungen der Abgabenordnung.

Am 30. September 2024 folgte das Sozialrecht.

Und die Liste ist nicht abgeschlossen. Weitere Teile des Gesetzes, etwa für das Melderecht, warten noch auf ihre eigene Bekanntmachung. Wann sie kommt, entscheidet kein Parlament mehr. Es entscheidet die Frage, wann die Technik bereit ist.

Drei Stufen in gut dreizehn Monaten. Jede einzelne wirkt technisch. Jede einzelne wurde von wenigen Zeilen im Gesetzblatt ausgelöst. Genau deshalb lohnt es sich, sie in einer Reihe zu sehen.

Was die Nummer darf und was im Gesetz dazu steht

Das Gesetz enthält eine Zweckbindung. Nach Paragraf 5 des Identifikationsnummerngesetzes dient die Nummer der Zuordnung von Datensätzen zu einer Person und dem Abgleich zwischen Registern, soweit eine andere Vorschrift das erlaubt. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist unzulässig.

Das Gesetz nennt aber auch die Ausnahmen gleich mit: Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz auf Grund von Rechtsvorschriften, deine Einwilligung und die Zwecke eines registerbasierten Zensus. Die Volkszählung der Zukunft soll also nicht mehr an deiner Haustür stattfinden, sondern im Datenabgleich zwischen Registern. Welche Rolle der Zensus bei der Frage spielt, wie gut der Staat dein Vermögen kennt, beschreibt der Beitrag zu Zensus und Lastenausgleich.

Zur Transparenz sieht das Gesetz ein Datenschutzcockpit vor. Dort sollst du sehen können, welche Stelle deine Daten unter Nutzung der Nummer an welche andere Stelle übermittelt hat. Die Protokolldaten werden nach Paragraf 9 zwei Jahre aufbewahrt.

Eine Zweckbindung ist eine Vorschrift in einem einfachen Gesetz. Was ein Gesetz erlaubt, kann ein späteres Gesetz erweitern, mit einfacher Mehrheit. Die Infrastruktur, die heute für Verwaltungsleistungen und Qualitätssicherung gebaut wird, ist morgen dieselbe Infrastruktur, egal wofür sie dann genutzt werden darf. Eine Datenbank fragt nicht, zu welchem Zweck sie abgefragt wird. Das tut nur der Paragraf, der die Abfrage erlaubt.

Und dein Geld?

Konten und Depots stehen nicht in der Anlage des Identifikationsnummerngesetzes. Das Grundbuch steht dort auch nicht. Das heißt aber nicht, dass sie ohne Nummer geführt würden.

Für Konten gilt schon heute die Abgabenordnung. Nach § 154 Absatz 2a AO müssen Kreditinstitute für jeden Kontoinhaber, jeden Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten die Identifikationsnummer erheben und aufzeichnen. Wer sie nicht mitteilt, dessen Nummer fragt die Bank beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Und über § 93 Absatz 7 und 8 AO können Finanzbehörden und andere Stellen Kontoinformationen automatisiert beim Bundeszentralamt abrufen lassen, in den Fällen, die das Gesetz aufzählt.

Das Bild wird damit vollständig. Deine Person ist über die Nummer registerweit auffindbar. Deine Konten sind über dieselbe Nummer bei deiner Bank verknüpft. Und deinen Grundbesitz haben die Finanzämter mit der Grundsteuerreform auf den Stichtag 1. Januar 2022 Grundstück für Grundstück neu erfasst, mit dir als Eigentümer.

Keiner dieser Bausteine ist für sich genommen ein Vermögensregister. Zusammen ergeben sie die Grundlage, auf der sich eines ohne großen Aufwand errichten ließe. Die Befugnisse und Datenbestände dafür gibt es schon heute, und sie stehen im Bundesgesetzblatt, nicht in einem Parteiprogramm.

Was das für dein Vermögen heißt

Die Registermodernisierung verändert keine Steuer und keine Abgabe. Sie verändert die Sichtbarkeit. Alles, was in deinem eigenen Namen läuft, ist künftig über eine Nummer mit allem anderen verbunden, was ebenfalls in deinem Namen läuft.

Daraus folgt eine einfache Regel für jeden, der Vermögen hält. Vermögen, das dir persönlich gehört, ist für den Staat vollständig lesbar. Die Registermodernisierung vergibt Nummern an natürliche Personen. Sie verknüpft, was auf dich persönlich eingetragen ist: Konten, Fahrzeuge, Betriebe, Rentenansprüche. Je mehr davon auf dich persönlich läuft, desto vollständiger ist das Bild.

Für deine Immobilie in Deutschland heißt das nicht, dass sie den Eigentümer wechseln muss. Die Lösung über das Grundbuch lässt dich Eigentümer bleiben. Eine eigene Gesellschaft außerhalb der EU, eine Wyoming LLC oder eine Stiftungs-Limited in London, wird mit Eintragungen im Grundbuch deiner Immobilie begünstigt. Kein Eigentümerwechsel, steuerliche Situation unverändert, alle Maßnahmen reversibel. Die beiden Wege unterscheiden sich vor allem in der Öffentlichkeit ihrer Register: Die Wyoming LLC bietet ein hohes Maß an Vertraulichkeit mit kaum Veröffentlichungen im Handelsregister. Die Stiftungs-Limited steht im öffentlichen Companies House in London.

Warum Eintragungen im Grundbuch überhaupt schützen, hängt mit der Art zusammen, wie der letzte Lastenausgleich festgesetzt wurde: auf Basis des Grundbuchs. Mehr dazu auf der Seite zum Lastenausgleich.

Für Leser in Österreich und der Schweiz ist die Registermodernisierung ein deutsches Gesetz. Sie betrifft dich trotzdem, sobald du in deutschen Registern stehst: mit einer Immobilie in Deutschland, mit einer deutschen Rentenanwartschaft, mit einem Betrieb oder einem Fahrzeug, das hier zugelassen ist. Und wer als Deutscher im Ausland lebt, steht womöglich in der Krisenvorsorgeliste seines Konsulats, für die das Konsulargesetz die Verarbeitung der Nummer ebenfalls zulässt.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag sind weitere Stufen der Registermodernisierung in Kraft getreten. Nach der Bekanntmachung im BGBl. 2026 I Nr. 121 gelten seit dem 1. Mai 2026 die Änderungen des Bundesmeldegesetzes: Auch die Meldebehörden verarbeiten die Identifikationsnummer. Mit dem Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 106) übermitteln die Meldebehörden die Nummer jährlich an die statistischen Ämter der Länder, und für die Erprobung des Registerzensus werden auch Daten der Finanzbehörden der Länder herangezogen. Den aktuellen Stand rund um Register und Vermögensdaten führt die Seite zum EU-Vermögensregister.