Am 3. Januar 2024 hat die Europäische Zentralbank fünf Aufrufe zur Bewerbung veröffentlicht. Gesucht werden Firmen, die Bausteine des digitalen Euro entwickeln sollen. Die EZB will mit den besten Bewerbern Rahmenverträge schließen.
Das ist der Moment, in dem aus einem Konzept eine Bestellung wird. Noch nicht verbindlich, noch ohne Entwicklungsauftrag. Aber die EZB sucht jetzt die Hersteller. Und wer die Hersteller sucht, hat eine ziemlich genaue Vorstellung davon, was gebaut werden soll. Eine Ausschreibung ist ein Bauplan in Stichworten.
Was der digitale Euro grundsätzlich verändert, beschreiben wir auf der Seite zum digitalen Euro. Hier geht es um die konkreten Bausteine, die jetzt ausgeschrieben sind, und darum, was sie über das künftige System verraten.
Die fünf Bausteine
Die EZB nennt sie selbst.
Erstens die Alias-Suche. Zahlungen sollen über einfache Aliase laufen statt über lange Kontonummern. Ein Nutzer bekommt also eine Kennung, über die andere ihn bezahlen können.
Zweitens das Betrugs- und Risikomanagement. Dieser Baustein soll die Zahlungsdienstleister zusätzlich dabei unterstützen, betrügerische Transaktionen zu erkennen.
Drittens eine App und ein Software-Baukasten. Die EZB lässt eine eigene App für den digitalen Euro entwickeln und ein Werkzeug, mit dem Banken den digitalen Euro in ihre eigenen Apps einbauen können.
Viertens die Offline-Dienste. Gesucht wird Entwicklung für ein Offline-Zahlungsmittel, das wie ein Inhaberinstrument funktioniert, also ohne Verbindung zum Netz.
Fünftens der sichere Austausch von Zahlungsinformationen. Dieser Baustein soll auf Wunsch eines Zahlungsdienstleisters Transaktionsdaten wie den Betrag oder das verwendete Zahlungsmittel in eine gesicherte Form umwandeln.
Die Abwicklung der Zahlungen selbst schreibt die EZB nicht aus. Diesen Kern will das Eurosystem intern bereitstellen, aus den eigenen Reihen.
Wie es jetzt weitergeht
Das Verfahren hat mehrere Stufen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bewirbt sich bis zu den Fristen, die in den einzelnen Aufrufen stehen. Fragen laufen über die Ausschreibungsplattform der EZB. Nach der Bewertung lädt die EZB die bestplatzierten Bewerber ein, in einer anschließenden Ausschreibung Angebote abzugeben. Das Ergebnis will sie auf ihrer Website veröffentlichen.
Bis Rahmenverträge stehen, vergeht also Zeit. Aber die Richtung ist gesetzt. Die EZB baut ihre Lieferkette auf, bevor der Gesetzgeber entschieden hat, ob es das Produkt geben wird. Sie begründet das damit, vorbereitet zu sein, falls es dazu kommt.
Nur Anbieter aus der EU
Am selben Tag hat EZB-Direktor Piero Cipollone der Vorsitzenden des Wirtschafts- und Währungsausschusses im Europäischen Parlament einen Brief geschrieben. Darin steht in einer Fußnote, wer sich überhaupt bewerben darf. Die Teilnahme ist beschränkt auf Anbieter aus der EU, die ihrerseits von EU-Angehörigen kontrolliert werden. Alle Dienste sollen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erbracht werden.
Das ist eine bewusste Entscheidung. Die Kommission begründet den digitalen Euro in ihrem Verordnungsvorschlag auch mit der strategischen Autonomie Europas. Für dich als Nutzer folgt daraus etwas Einfaches: Jeder Baustein des künftigen Systems wird von Firmen unter europäischer Kontrolle gebaut und in Europa betrieben. Kein Baustein soll außerhalb des europäischen Rechtsraums liegen.
Für die Sicherheit gegen Angriffe von außen mag das ein Vorteil sein. Für die Frage, wer im Ernstfall auf das System zugreifen kann, bedeutet es: Alles liegt in einem Rechtsraum.
Was die EZB ausdrücklich nicht entscheidet
Die EZB betont in ihrer Mitteilung, sie verpflichte sich zu diesem Zeitpunkt nicht, irgendeine der Entwicklungsarbeiten zu beginnen. Und sie schreibt: Über die Ausgabe eines digitalen Euro wird erst entschieden, wenn das Gesetzgebungsverfahren der EU abgeschlossen ist.
Cipollone formuliert es in seinem Brief ähnlich. Die engere Zusammenarbeit mit externen Anbietern gebe der EZB Einblick in die technischen Möglichkeiten. Das sei besonders wichtig für Bausteine, die es am Markt noch nicht gibt, etwa die Offline-Funktion.
Die Vorbereitungsphase hat nach seinen Worten am 1. November 2023 begonnen. Am selben 3. Januar hat die EZB auch einen Zwischenstand zum Regelwerk veröffentlicht, das die Regeln für Zahlungen mit dem digitalen Euro im gesamten Euroraum festlegen soll. Ein erster Entwurf liegt vor.
Er beschreibt nach Angaben der EZB die Funktions- und Betriebsmodelle mit allen Zahlungsabläufen, die technischen Anforderungen an die Architektur und ein Beitrittsmodell mit den Rechten und Pflichten der Teilnehmer. Weitere Kapitel sollen folgen: Mindestanforderungen an die Nutzererfahrung, Markenauftritt, Zertifizierung, Test- und Zulassungsverfahren, Risikomanagement. Ein Zahlungssystem wird nicht nur programmiert. Es wird auch in Regelwerken geschrieben, und diese Regelwerke entstehen jetzt, parallel zum Gesetz.
Was im Gesetzentwurf steht, auf den die EZB wartet
Die Grundlage ist der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 28. Juni 2023. Er ist nicht beschlossen. Rat und Parlament beraten ihn. Drei Punkte darin gehören neben die Ausschreibung.
Das Haltelimit legt die EZB fest
Nach dem Vorschlag entwickelt die EZB Instrumente, um die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel zu beschränken. Sie entscheidet über die Parameter und den Einsatz dieser Instrumente. Die Banken müssen die Beschränkungen auf die Konten anwenden. Eine Zahl steht nicht im Vorschlag. Die Obergrenze ist ein Regler, den die Zentralbank bedient.
Was passiert, wenn jemand mehr empfängt, als er halten darf? Nach dem Vorschlag müssen Banken es ermöglichen, digitale Euro über der Obergrenze automatisch auf ein gewöhnliches Bankkonto umbuchen zu lassen, wenn eine Zahlung eingeht. Dafür verknüpfen sie, nach Autorisierung durch den Nutzer, das Konto für den digitalen Euro mit einem gewöhnlichen Zahlungskonto. Der digitale Euro steht also nicht neben dem Bankensystem. Er ist an das Bankensystem angeschlossen, und die Banken setzen die Grenze durch.
Für dich heißt das: Wer die Obergrenze festlegt, bestimmt, wie viel deines Geldes als Zentralbankgeld in deiner digitalen Geldbörse liegen darf und wie viel automatisch zurück ins Bankensystem fließt. Heute gibt es diese Unterscheidung bei Bargeld nicht. Einen Geldschein kannst du in beliebiger Menge halten.
Bedingte Zahlungen ja, programmierbares Geld nein
Der Vorschlag sieht vor, dass die EZB Funktionen für bedingte Zahlungsvorgänge in der Abwicklungsinfrastruktur bereitstellen kann. Im selben Artikel steht der Satz: „Beim digitalen Euro handelt es sich nicht um programmierbares Geld.“ Programmierbares Geld definiert der Vorschlag als digitale Geldeinheiten mit einer inhärenten Logik, durch die ihre volle Austauschbarkeit beschränkt wird.
Das ist der Stand eines Entwurfs. Er kann sich im Verfahren ändern. Und die Infrastruktur, die bedingte Zahlungen verarbeiten kann, wird gerade ausgeschrieben. Ob diese Unterscheidung in der endgültigen Verordnung so bleibt, ist offen. Was die Technik kann, bestimmt nicht das Gesetz, sondern der Bauplan.
Die Alias-Kennung ist ein Pseudonym, kein Versteck
Der Vorschlag definiert den Nutzer-Alias als eindeutige pseudonymisierte Kennung, die die Identität des Nutzers bei der Abwicklung schützen soll. Zugeordnet werden kann sie einer bestimmten Person nur vom Zahlungsdienstleister, der den digitalen Euro bereitstellt, oder vom Nutzer selbst.
Das heißt: Die zentrale Abwicklung sieht eine Kennung, keinen Namen. Die Bank sieht beides. Wer die Bank fragen darf, bekommt den Namen. Pseudonymisierung schützt vor dem neugierigen Betreiber, nicht vor der berechtigten Anfrage.
Offline ist nicht spurlos
Der Vorschlag verspricht für Offline-Zahlungen mehr Privatsphäre als bei digitalen Zahlungen üblich. Zentralbanken und Zahlungsdienstleister sollen keinen Zugang zu den einzelnen Transaktionsdaten erhalten. Aber die Banken sollen die Aufladung und Auszahlung erfassen, einschließlich der Identität des Nutzers und des Betrags. Diese Daten sollen sie auf Anfrage an die Geldwäsche-Meldestellen und andere zuständige Behörden weitergeben. Und sie sollen die Geräte registrieren, auf denen der Offline-Euro gespeichert wird.
Die einzelne Zahlung bleibt also verborgen. Der Weg des Geldes in das Gerät hinein und aus dem Gerät heraus nicht.
Auch beim Offline-Euro gibt es Grenzen. Die Höchstbeträge für Offline-Bestände und Offline-Zahlungen soll nach dem Vorschlag die Kommission in Durchführungsrechtsakten festlegen, begründet mit der Bekämpfung der Geldwäsche. Nicht das Parlament im Gesetz, sondern die Kommission in einem nachgeordneten Rechtsakt. Wieder ein Parameter, der später gesetzt und später geändert werden kann.
Was die Ausschreibung verrät
Liest man die fünf Bausteine nebeneinander, entsteht ein Bild. Die Alias-Suche verknüpft Nutzer mit Kennungen. Das Risikomanagement unterstützt die Erkennung auffälliger Zahlungen. Die App und der Baukasten bringen den digitalen Euro auf das Telefon, direkt oder über die App der Bank. Der sichere Informationsaustausch verarbeitet Transaktionsdaten. Und der Offline-Baustein soll ein Zahlungsmittel schaffen, das sich wie Bargeld anfühlt, aber registrierte Geräte braucht.
Jeder Baustein hat einen vernünftigen Zweck. Zusammen beschreiben sie ein System, in dem Geld, Identität und Endgerät verbunden sind. Das ist nicht die Absicht, die wir unterstellen. Es ist die Architektur, die ausgeschrieben wird.
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: das Risikomanagement. Heute erkennt jede Bank auffällige Zahlungen in ihrem eigenen Bestand. Ein Baustein, den das Eurosystem für alle Banken gemeinsam bereitstellt, ist anders gebaut. Welche Daten er auswerten darf und wer seine Ergebnisse erhält, entscheiden Verordnung und Regelwerk. Beides ist noch nicht fertig. Die Ausschreibung für den Baustein läuft trotzdem schon.
Bargeld braucht keine dieser Komponenten. Kein Alias, keine App, kein Risikomodul, kein registriertes Gerät. Das ist der Unterschied, den wir auf der Seite zur Bargeldobergrenze beschreiben: Bargeld ist der Teil des Geldsystems, der ohne Erlaubnis funktioniert.
Was das für Deutschland, Österreich und die Schweiz heißt
Deutschland und Österreich gehören zum Euroraum. Wenn der digitale Euro kommt, kommt er dort als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Regeln, die jetzt in Verordnung und Regelwerk geschrieben werden, gelten dann für jedes Konto und jede Geldbörse in beiden Ländern.
Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum Euroraum. Für dein Schweizer Konto ändert der digitale Euro direkt nichts. Die Schweizer Nationalbank ist an die Entscheidungen der EZB nicht gebunden, und der Franken bleibt vom Verordnungsvorschlag unberührt. Wer aber in Euro zahlt, Euro-Konten in der EU führt oder regelmäßig im Euroraum lebt, bewegt sich künftig auch in dieser Infrastruktur.
Was du heute tun kannst
Niemand muss heute auf eine Ausschreibung reagieren. Aber sie ist ein guter Anlass, die eigene Abhängigkeit von einem einzigen Geldsystem zu prüfen.
Handlungsfähigkeit außerhalb des Systems. Konten in Nicht-EU-Staaten sorgen dafür, dass du handlungsfähig bleibst, wenn inländische Konten eingefroren oder mit Abgaben belegt werden. Welche Länder dafür in Frage kommen, zeigen wir bei den Nicht-EU-Bankkonten.
Werte ohne Infrastruktur. Physische Edelmetalle brauchen keine App und kein Konto. Wie und wo du sie hältst, beschreiben wir im Bereich Edelmetalle.
Immobilien mit Vorlauf schützen. Für deine Immobilie in Deutschland gibt es zwei gleichrangige Wege: die Wyoming LLC und die UK Stiftungs-Limited, beide auf der Seite zur Lastenausgleich-Lösung. Eintragungen im Grundbuch zugunsten einer Gesellschaft außerhalb der EU, kein Eigentümerwechsel, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen reversibel.
Der digitale Euro ist heute ein Entwurf und eine Ausschreibung. Wer seine Vorsorge erst trifft, wenn er ein Zahlungsmittel ist, hat den Zeitpunkt verpasst, an dem sie am einfachsten war.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat die EZB am 2. Oktober 2025 die Anbieter für alle fünf Bausteine ausgewählt und Rahmenverträge unterzeichnet. Den Offline-Baustein soll an erster Stelle Giesecke+Devrient liefern. Die Rahmenverträge sehen nach Angaben der EZB derzeit keine Zahlungen vor.
Der Rat hat am 19. Dezember 2025 seine Verhandlungsposition festgelegt. Danach setzt die EZB die Haltelimits, muss aber eine vom Rat vereinbarte Gesamtobergrenze einhalten, die mindestens alle zwei Jahre überprüft wird. Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2026 das Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat bestätigt. Beschlossen ist die Verordnung nicht. Die EZB plant nach eigenen Angaben für die zweite Jahreshälfte 2027 einen zwölfmonatigen Pilotbetrieb und entscheidet über die Ausgabe erst nach Annahme der Verordnung. Den heutigen Stand fasst unsere Seite zum digitalen Euro zusammen.