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G20 in Rio: Finanzminister wollen Superreiche „effektiv besteuern“

Veröffentlicht: 2.8.2024 · Lastenausgleich & Vermögensabgaben

Ende Juli 2024 haben sich die Finanzminister der G20 in Rio de Janeiro auf eine gemeinsame Erklärung zur internationalen Steuerpolitik verständigt. Ein Satz daraus wird bleiben. In Ziffer 13 heißt es wörtlich: „With full respect to tax sovereignty, we will seek to engage cooperatively to ensure that ultra-high-net-worth individuals are effectively taxed.“

Auf Deutsch: Unter voller Achtung der Steuerhoheit wollen die G20 zusammenarbeiten, damit sehr vermögende Menschen effektiv besteuert werden. So steht es in der Erklärung, die die brasilianische G20-Präsidentschaft veröffentlicht hat. Was eine Vermögensabgabe ist und wie sie in Deutschland schon einmal erhoben wurde, beschreiben wir unter staatliche Vermögensabgaben.

Was in der Erklärung steht

Die Erklärung hat fünfzehn Ziffern. Viele davon handeln von bekannten Themen: Mindeststeuer für Konzerne, Informationsaustausch, Steuerverhandlungen bei den Vereinten Nationen. Fünf Ziffern betreffen Privatvermögen direkt.

Ziffer 6 sagt, alle Steuerpflichtigen, auch sehr vermögende Personen, sollen ihren fairen Anteil zahlen. Niemand solle der Besteuerung ausweichen können, auch nicht durch das Umgehen von Transparenzstandards. Deshalb sollten größere Anstrengungen unternommen werden, um die vollständige Erfüllung nationaler Steuerpflichten sicherzustellen.

Ziffer 7 benennt ein Problem ausdrücklich. Die internationale Mobilität sehr vermögender Menschen erschwere es, für diese Gruppe eine angemessene Besteuerung sicherzustellen. Die Staaten sprechen hier offen über den Umzug als Problem.

Ziffer 8 nennt komplexe Strukturen und Steuerplanung als Herausforderung. Sie hebt den automatischen Austausch von Kontoinformationen als Erfolg hervor. Und sie nennt die nächsten Felder: Informationen über Kryptowerte und Immobilien, einschließlich der wirtschaftlichen Eigentümer.

Ziffer 12 macht das konkret. Die Finanzminister rufen zur raschen Umsetzung des neuen Meldesystems für Kryptowerte und der Änderungen am Standard für den Kontenaustausch auf. Und sie laden die OECD ein, weiter zu prüfen, wie interessierte Staaten steuerlich relevante Informationen über Immobilien austauschen können, auf freiwilliger Basis und einschließlich der wirtschaftlichen Eigentümer. Nach den Konten sind die Grundstücke dran.

Ziffer 13 ist der zitierte Satz. Die Zusammenarbeit könne den Austausch bewährter Verfahren umfassen, Debatten über Besteuerungsgrundsätze und die Entwicklung von Mechanismen gegen Steuervermeidung. Das Inclusive Framework bei der OECD, das bisher die Besteuerung von Konzernen koordiniert, wird ermutigt, sich des Themas anzunehmen.

Ein Auftrag, der vorher erteilt wurde

Die Erklärung steht nicht allein. In ihrer Einleitung nimmt sie ausdrücklich Bezug auf ein Papier, das die brasilianische G20-Präsidentschaft in Auftrag gegeben hatte. Es trägt den Titel „Blueprint for a Coordinated Minimum Effective Taxation Standard for Ultra-High-Net-Worth Individuals“. Verfasser ist der Ökonom Gabriel Zucman, das Papier datiert vom 25. Juni 2024.

Der Vorschlag ist konkret. Milliardäre sollen jedes Jahr mindestens 2 Prozent ihres Vermögens an Steuern zahlen, aus Einkommen- und Vermögensteuern zusammen. Nach dem Papier würde das weltweit 200 bis 250 Milliarden Dollar im Jahr bringen, von rund 3.000 Steuerpflichtigen. Eine Ausweitung auf Personen mit mehr als 100 Millionen Dollar Vermögen würde weitere 100 bis 140 Milliarden Dollar bringen.

Das Papier liefert auch die Begründung mit. Es beziffert die durchschnittliche reale Rendite sehr großer Vermögen vor Steuern über vier Jahrzehnte auf 7,5 Prozent im Jahr. Den heutigen effektiven Steuersatz von Milliardären setzt es mit 0,3 Prozent ihres Vermögens an. Die Umsetzung soll flexibel sein: über eine Vermögensteuer, eine pauschalierte Einkommensteuer oder eine Einkommensteuer auf einen weit gefassten Einkommensbegriff.

Die Finanzminister haben diesen Vorschlag nicht beschlossen. Sie haben ihn in der Einleitung zur Kenntnis genommen. Aber er liegt jetzt auf dem Tisch der G20, als offizielles Dokument der Präsidentschaft. Auf der Seite der brasilianischen Präsidentschaft steht er in einer Reihe mit Berichten der OECD und des Internationalen Währungsfonds.

Was eine Erklärung bewirkt

Eine G20-Erklärung ist kein Gesetz. Sie gilt in keinem Land unmittelbar. Die Finanzminister betonen selbst mehrfach die Steuerhoheit der Staaten. Jede Steuer braucht weiterhin ein nationales Gesetz. Die Erklärung enthält keinen Steuersatz, keine Schwelle und keine Frist.

Und trotzdem hat die Erklärung Gewicht. Sie legt fest, worüber die größten Volkswirtschaften der Welt in den nächsten Jahren gemeinsam sprechen. Deutschland ist Mitglied der G20, die Europäische Union ebenfalls. Was in Rio als Ziel formuliert wurde, ist ab jetzt ein gemeinsames Arbeitsprogramm.

Die Geschichte der internationalen Steuerkooperation zeigt, wie aus solchen Erklärungen Regeln werden. Der automatische Austausch von Kontoinformationen, den die Erklärung als Erfolg feiert, betrifft nach ihren eigenen Worten heute mehr als 100 Staaten und Gebiete. Die Mindeststeuer für Konzerne ist auf dem Weg. Jetzt geht es um Privatpersonen.

Warum das für Deutschland konkret wird

In Deutschland braucht eine Vermögensbesteuerung keine neue Verfassung. Das Grundgesetz kennt sie schon. Die Finanzverfassung ordnet das Aufkommen der Vermögensteuer den Ländern zu. Und sie ordnet die einmaligen Vermögensabgaben und die Ausgleichsabgaben des Lastenausgleichs dem Bund zu. Beides ist geltende Verfassung, kein Entwurf.

Das ist keine Theorie. Deutschland hat eine einmalige Vermögensabgabe schon erhoben. Nach der Übersicht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages betrug die Vermögensabgabe im Lastenausgleich von 1952 einheitlich 50 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens, bemessen nach dem Stand vom 21. Juni 1948 und in Raten bis 1979 zu zahlen. Schon 1949 hatte das Soforthilfegesetz als Vorauszahlung eine jährliche Abgabe von 3 Prozent verlangt. Die Einzelheiten haben wir unter Lastenausgleich zusammengestellt.

Wer diese Zahlen neben das Papier aus Rio legt, sieht eine Verwandtschaft. 3 Prozent pro Jahr als Vorauszahlung 1949. 2 Prozent pro Jahr als Mindeststandard im Vorschlag von 2024. Ob das eine zum anderen führt, entscheidet kein Papier aus Rio, sondern ein Gesetzgeber. Die Werkzeuge sind bekannt, und die Verfassung sieht sie vor.

Wen das trifft

Der Vorschlag aus Rio spricht von Milliardären. Rund 3.000 Menschen weltweit. Das klingt nach einem Kreis, der mit dem eigenen Vermögen wenig zu tun hat.

Die Schwelle ist aber ein Parameter. Schon das Papier selbst rechnet eine Ausweitung auf Vermögen über 100 Millionen Dollar durch. Und die deutsche Erfahrung zeigt, wie tief eine Vermögensabgabe greifen kann. Im Lastenausgleich von 1952 gab es für unbeschränkt Abgabepflichtige einen Freibetrag von 5.000 D-Mark, der nur galt, wenn das Vermögen 25.000 D-Mark nicht überstieg. Darüber schmolz er ab, ab 35.000 D-Mark gab es gar keinen mehr. Die Abgabe traf nicht nur die Reichsten. Sie traf jeden mit nennenswertem Vermögen.

Wer heute ein Haus, ein Depot und eine Firmenbeteiligung hat, liegt nach den Maßstäben von 1952 weit über jeder Schwelle. Nach den Maßstäben von Rio liegt er darunter. Welche Maßstäbe ein künftiges Gesetz nimmt, entscheidet der Gesetzgeber.

Die Mobilität als Ziel

Für dich ist Ziffer 7 der wichtigste Satz. Jahrzehntelang war der Umzug die stärkste Antwort auf steigende Steuern. Wer ging, nahm sein Vermögen mit, und das Heimatland verlor den Zugriff.

Genau diese Mobilität nennen die G20 jetzt ein Problem. Die Antwort, die sie andeuten, ist Kooperation: mehr Informationsaustausch, gemeinsame Grundsätze, Mechanismen gegen Vermeidung. Was heute noch Absichtserklärung ist, wird über Abkommen und Standards konkret.

Wie weit das gehen kann, steht im Papier aus dem Auftrag der Präsidentschaft. Der Mindeststandard soll auch dann funktionieren, wenn nicht alle Staaten mitmachen. Dafür schlägt es vor, bestehende Wegzugsteuern zu verschärfen und einen Mechanismus nach dem Muster der Konzernmindeststeuer einzuführen. Der Herkunftsstaat soll zum Steuereinnehmer letzter Instanz werden.

Konkret: Wer lange in einem Land gelebt hat und in ein Land zieht, das nicht mitmacht, soll im alten Land weiter jedes Jahr die Mindeststeuer schulden. Das Papier nennt das Beispiel von jemandem, der 40 Jahre in einem Land verbracht hat. Durchgesetzt werden soll das über den bestehenden automatischen Austausch von Bankinformationen, erweitert um Angaben zu Vermögen und Einkommen früherer Einwohner. Der Vorschlag zielt ausdrücklich auf die Menschen, die gehen.

Das ist ein Vorschlag, kein Beschluss. Aber er beschreibt das Werkzeug, mit dem die G20 das Problem aus Ziffer 7 lösen könnten.

Deutschland hat für den Wegzug schon heute Regeln. Wer relevante Anteile an Kapitalgesellschaften hält, für den kann der Wegzug steuerlich wie ein Verkauf behandelt werden. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug fünf Jahre lang unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Der Wegzug lohnt weiter, er muss aber früh geplant werden, mit Blick auf die Regeln, die heute schon gelten. Wer umzieht, wenn die Regeln schon verschärft sind, zieht unter den neuen Regeln um.

Österreich und die Schweiz

Österreich und die Schweiz gehören der G20 nicht an. Österreich ist aber Mitglied der Europäischen Union, die in der G20 vertreten ist. Was die EU zu Registern, Informationsaustausch und Mindeststandards beschließt, betrifft deshalb auch Österreich. Wer in einem der beiden Länder lebt und Vermögen in Deutschland hält, ist von deutschen Regeln zu einer Vermögensbesteuerung unmittelbar betroffen, sobald es sie gibt.

Was das für Strukturen heißt

Ziffer 8 nennt komplexe Strukturen ausdrücklich als Herausforderung. Ziffer 12 will die wirtschaftlichen Eigentümer von Immobilien in den Informationsaustausch bringen. Die Botschaft ist klar: Strukturen, die auf Verschleierung setzen, haben keine Zukunft.

Das ist kein Argument gegen Strukturen. Es ist ein Argument für die richtigen. Eine Struktur, die dein Vermögen schützt, muss auch dann funktionieren, wenn jede Behörde sie kennt. Sie muss auf einer Rechtsposition beruhen, nicht auf einem Versteck. Ein Eintrag im Grundbuch ist für Behörden nachvollziehbar, und genau darin liegt seine Wirkung.

Was du tun kannst

Die Erklärung von Rio sagt nichts über den Zeitplan und nichts über Sätze. Sie sagt, in welche Richtung die großen Volkswirtschaften gemeinsam arbeiten wollen. Drei Antworten liegen in deiner Hand.

Erstens: der Wohnsitz. Die stärkste Maßnahme im Vermögensschutz ist aus unserer Sicht der Umzug ins steuergünstige Ausland. Wie wir das sehen und welche Voraussetzungen wir für Mandate im Ausland stellen, steht unter Wohnsitz im Ausland.

Zweitens: Strukturen für den Wegzug. Wer tatsächlich auswandert, kann sein Vermögen in eine Family Investment Company einbringen, eine Familienholding mit maßgeschneiderten Anteilsklassen und Schutzklauseln für Scheidung und Erbfall. Wir gründen sie in London, Singapur, Hongkong, Dubai und auf den Cayman Islands. Sie gehört zum Wegzug. Für Mandanten, die in Deutschland steuerlich ansässig bleiben, empfehlen wir sie nicht.

Drittens: die Immobilie, wenn du bleibst. Für Immobilieneigentümer, die in Deutschland bleiben, haben wir eine Lösung im Grundbuch. Eine Wyoming LLC oder eine Stiftungs-Limited in London, gleichrangig zur Wahl. Zu ihren Gunsten werden Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs vorgenommen. Es findet kein Eigentümerwechsel statt, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel. Bei einem drohenden Lastenausgleich kann die Immobilie dann nicht deinem Vermögen zugerechnet werden, weil laut Grundbuch eine andere juristische Person ein Recht an ihr hat.

Die G20 haben in Rio kein Gesetz beschlossen. Sie haben eine Richtung beschlossen. Wer sein Vermögen ordnet, bevor aus der Richtung Regeln werden, hat die meisten Optionen.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit August 2024 haben die Staats- und Regierungschefs der G20 die Erklärung übernommen. In ihrer Abschlusserklärung vom Gipfel in Rio de Janeiro am 18. und 19. November 2024 billigen sie die Ministererklärung ausdrücklich (Ziffer 19). In Ziffer 20 wiederholen sie wörtlich den Satz, dass sie zusammenarbeiten wollen, damit sehr vermögende Menschen effektiv besteuert werden. Damit ist das Ziel auf die höchste Ebene der G20 gehoben. Ein Gesetz folgt daraus weiterhin nicht unmittelbar. Die aktuelle Einordnung zu Vermögensabgaben steht unter staatliche Vermögensabgaben.