3.651,10 Dollar je Unze. So hoch lag der Goldpreis am Nachmittag des 12. September 2025 im LBMA Gold Price PM, dem Referenzpreis des Londoner Goldmarkts. Das ist ein Rekord. In Euro waren es 3.115,85 Euro je Unze. Auch das ist ein Rekord.
In derselben Woche trat in Washington eine Entscheidung in Kraft, die vor allem den Großhandel betrifft. Ein Präsidialdekret nahm Goldbarren ausdrücklich aus den sogenannten reziproken Zöllen heraus.
Beides zusammen erzählt eine Geschichte, die für jeden zählt, der Metall besitzt. Nicht die Geschichte vom Preis. Die Geschichte davon, wer über dein Gold entscheidet, sobald es eine Grenze überquert. Und damit die Frage, die jeder Bestand zuerst beantworten muss: wo das Metall liegt. Warum Gold, das Vermögen schützen soll, nicht im Inland liegen sollte, steht im Leitfaden Gold im Ausland lagern.
Die Woche in Zahlen
Die Nachmittagsfixings der LBMA in der Woche vom 8. bis 12. September 2025, in Dollar je Unze, laut Datenreihe der LBMA:
- Montag, 8. September: 3.632,65
- Dienstag, 9. September: 3.649,55
- Mittwoch, 10. September: 3.650,75
- Donnerstag, 11. September: 3.629,55
- Freitag, 12. September: 3.651,10
Das Fixing vom Freitag lag damit über jedem früheren Wert der Reihe. In Euro gilt dasselbe: 3.115,85 Euro am Freitag nach 3.114,82 Euro am Mittwoch.
Kurz zur Einordnung des Maßstabs. Der LBMA Gold Price wird zweimal täglich in einer Auktion ermittelt, ab 10:30 und ab 15:00 Uhr Londoner Zeit. Er ist laut LBMA der Referenzpreis für nicht zugeordnetes Gold, das in London geliefert wird. Der Rekord ist also der Preis für einen Anspruch auf Gold im Londoner System. Nicht der Preis für einen bestimmten Barren in einem bestimmten Tresor, und nicht der Preis, den ein Händler für eine Münze verlangt.
Zur Einordnung ein Blick auf den Jahresanfang. Am 2. Januar 2025 lag das erste Fixing des Jahres bei 2.646,30 Dollar. Bis zum 12. September sind das rund 38 Prozent mehr.
In Euro sieht dieselbe Bewegung anders aus. Am 2. Januar lag das Fixing bei 2.567,70 Euro. Bis zum 12. September sind das rund 21 Prozent mehr. Der Unterschied liegt im Wechselkurs. Aus den beiden Preisreihen der LBMA ergibt sich, wie viele Dollar ein Euro wert war: Anfang Januar rund 1,03, Mitte September rund 1,17. Wer in Euro rechnet, hat also weniger gewonnen, als die Schlagzeile in Dollar nahelegt. Der Dollar hat in derselben Zeit gegenüber dem Euro deutlich an Wert verloren. Ein Teil des Rekords in Dollar ist schlicht ein schwächerer Dollar.
Für einen Anleger, der in Euro lebt und rechnet, ist die Euro-Reihe die, die zählt. Und sie zeigt ebenfalls einen Rekord.
Was Washington am 5. September entschieden hat
Am 5. September 2025 unterzeichnete der US-Präsident die Executive Order 14346. Veröffentlicht wurde sie am 10. September im Federal Register, dem Amtsblatt der US-Regierung.
Die Order ändert Annex II einer früheren Order vom 2. April 2025. Annex II ist die Liste der Waren, die von den reziproken Zöllen ausgenommen sind. Neu auf dieser Liste stehen unter anderem:
- nichtmonetäres Gold in Pulverform,
- nichtmonetäres Gold in anderen Rohformen,
- Gold in rechteckiger oder nahezu rechteckiger Form mit mindestens 99,5 Prozent Feingehalt, das nur mit Gewicht, Feinheit oder anderen Kennangaben markiert ist,
- monetäres Gold,
- Waren aus Edelmetall in rechteckiger Form mit mindestens 99,5 Prozent Feingehalt.
Die dritte Position beschreibt nichts anderes als den klassischen Barren, wie ihn Raffinerien für den Großhandel gießen. Alle genannten Positionen sind in der Liste ausdrücklich als Ergänzung gekennzeichnet. Bis zu diesem Dekret standen sie also nicht darauf.
Wirksam wurde die Änderung für Waren, die ab 0:01 Uhr Ostküstenzeit drei Tage nach der Order in den USA verzollt werden, also ab dem 8. September 2025.
Silberbarren standen übrigens schon vorher auf der Ausnahmeliste. Im Dekret tauchen sie ohne den Vermerk einer Ergänzung auf.
Warum zählt ein Zoll auf Barren überhaupt? Weil der Barren die Form ist, in der Gold zwischen den großen Handelsplätzen bewegt wird. Nicht die Münze im Tresor des Privatanlegers, sondern der gegossene Block, der zwischen Raffinerie, Lager und Börse unterwegs ist. Ein Zoll an einer Grenze verändert, wo Metall gehalten wird und was es an welchem Ort kostet. Eine Ausnahme von diesem Zoll hebt das wieder auf. Beides geschieht auf demselben Weg: durch eine Liste im Anhang eines Dekrets.
Die eigentliche Nachricht: Gold hängt an einem Notstandsdekret
Zoll hin oder her, entscheidend ist die Rechtsgrundlage.
Die Order stützt sich laut ihrem ersten Absatz unter anderem auf den International Emergency Economic Powers Act und den National Emergencies Act. Grundlage der Zölle ist ein nationaler Notstand, den der Präsident im April 2025 wegen der Handelsdefizite erklärt hat. Auf dieser Grundlage legt er per Dekret fest, welche Waren belastet werden und welche nicht. Die Order verpflichtet Handelsministerium und Handelsbeauftragten ausdrücklich, die Lage weiter zu beobachten und ihm weitere Maßnahmen zu empfehlen.
Das heißt: Ob Gold beim Grenzübertritt in die USA mit einem Zoll belegt wird, entscheidet keine Abstimmung im Parlament. Es entscheidet eine Unterschrift. Was diese Unterschrift am 5. September gewährt hat, kann eine andere Unterschrift wieder nehmen.
Das ist die Beschreibung einer Befugnis. Und diese Befugnis hat eine Geschichte.
Am 5. April 1933 unterzeichnete Präsident Roosevelt die Executive Order 6102. Auch sie berief sich auf einen fortbestehenden nationalen Notstand. Sie verpflichtete alle Personen, bis zum 1. Mai 1933 sämtliche Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikate bei einer Federal Reserve Bank oder einer Mitgliedsbank abzuliefern. Ausgenommen waren unter anderem Beträge bis 100 Dollar je Person und Münzen mit Sammlerwert.
Die Order regelte auch, was die Besitzer dafür bekamen. Nach Section 4 zahlten die Banken für das abgelieferte Gold den gleichen Betrag in anderen Münzen oder Banknoten der USA. Das Metall ging an das Bankensystem, der Besitzer bekam Dollar. Wer eine Fristverlängerung wollte, musste nach Section 7 unter Eid angeben, wie viel Gold er besaß und wo es lag. Für vorsätzliche Verstöße drohte Section 9 eine Geldstrafe bis 10.000 Dollar, bei natürlichen Personen bis zu zehn Jahre Haft.
Und der letzte Satz der Order lautet: „This order and these regulations may be modified or revoked at any time.“ Die Regeln konnten also jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Genau wie heute.
Damals ging es um Besitz. 2025 geht es um Zölle. Das Werkzeug ist dasselbe: Notstandsrecht in der Hand der Exekutive. Wer Gold in einer Jurisdiktion lagert, lagert es unter deren Notstandsrecht.
Wo dein Gold liegt, entscheidet, welches Recht gilt
Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz folgt daraus eine nüchterne Frage. Nicht: Steigt der Preis weiter? Sondern: Unter welcher Rechtsordnung liegt mein Metall, und wer kann dort per Dekret darüber verfügen?
Die Antwort ist nicht bei jedem Standort dieselbe. Ein Barren im Tresor der Hausbank liegt unter deutschem Recht und im Zugriff jeder deutschen Behörde, die ein Schließfach öffnen lassen darf. Ein Barren in einem Lager in den USA liegt unter amerikanischem Recht, einschließlich seiner Notstandsbefugnisse. Ein Barren in einem privaten Hochsicherheitslager außerhalb der EU liegt unter dem Recht dieses Staates.
Welche Standorte sich dafür eignen und worin sie sich unterscheiden, haben wir im genannten Leitfaden für die Schweiz, Liechtenstein und Singapur auseinandergelegt. Der Kern: segregierte Einzelverwahrung im eigenen Namen, bei einem Betreiber, der keine Bank ist, in einer Rechtsordnung, die nicht dieselbe ist wie die deines Wohnsitzes.
Drei Fragen helfen, den eigenen Bestand einzuordnen.
Erstens: Wo liegt das Metall physisch? Nicht, wo es gekauft wurde, sondern wo es heute steht. Im Haus, im Schließfach, bei einem Händler, in einem Lager im Ausland.
Zweitens: Unter welchem Recht steht dieser Ort? Welche Behörde kann dort eine Herausgabe verlangen, ein Schließfach öffnen lassen oder eine Ausfuhr untersagen? Welches Notstandsrecht gilt dort?
Drittens: Wer kommt im Ernstfall heran? Wenn du selbst nicht handeln kannst, braucht jemand Vollmachten, Lagerdokumente und die Nachweise, die der Betreiber verlangt. Ein Bestand, an den niemand herankommt, schützt niemanden.
Der Rekordpreis macht diese Frage nicht kleiner. Er macht sie größer. Je mehr ein Bestand wert ist, desto mehr hängt daran, wer darauf zugreifen kann.
Was der Rekord steuerlich bedeutet
Ein Rekordpreis bringt eine zweite Frage mit sich: verkaufen oder halten? Die Antwort hängt auch am Steuerrecht deines Wohnsitzstaates.
Deutschland. Anlagegold ist nach § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt für Barren mit mindestens 995 Tausendstel Feingehalt und für bestimmte Goldmünzen. Gewinne aus dem Verkauf sind nach § 23 EStG nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Danach ist der Gewinn im Privatvermögen steuerfrei.
Österreich. Auch hier gilt eine Frist von einem Jahr. Veräußerungsgewinne aus Wirtschaftsgütern des Privatvermögens sind nach § 31 EStG 1988 nur dann Spekulationseinkünfte, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Schweiz. Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG steuerfrei. Dafür unterliegt der Bestand der Vermögenssteuer, die die Kantone nach Art. 2 und 13 StHG auf das gesamte Reinvermögen erheben.
Für Silber gilt in Deutschland etwas anderes als für Gold. Die Befreiung nach § 25c UStG betrifft nur Anlagegold. Silberbarren tragen beim Kauf im Inland den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Der Rekord beim Gold ändert daran nichts.
Ein Rekordpreis hat außerdem eine zweite Seite. Er erhöht nicht nur den Wert deines Bestands. Er erhöht auch die Bemessungsgrundlage jeder Steuer, die auf den Bestand selbst zugreift. In Deutschland zählt für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 11 ErbStG der Wert am Tag, an dem die Steuer entsteht. Ein Barren, der im Januar vererbt wird, zählt mit dem Januarpreis. Einer, der im September vererbt wird, mit dem Septemberpreis. In der Schweiz steigt mit dem Preis der Wert, der in der Vermögenssteuererklärung steht.
Der Staat nimmt also an jedem Rekord teil. Nicht beim Verkauf, sondern schon beim Halten und beim Übergeben.
In allen drei Ländern hängt viel an einem Detail: am Nachweis des Kaufdatums. Wer seinen Bestand über Jahre aufgebaut hat, braucht die Belege für jede Tranche. Ohne Beleg lässt sich die Frist im Zweifel nicht nachweisen.
Das Muster hinter dem Preis
Gold ist die älteste Form von Vermögen, die ohne Gegenpartei auskommt. Kein Emittent, kein Konto, keine Bank, die zahlen muss. Genau deshalb interessiert sich jeder Staat dafür, wo es liegt und wer es besitzt.
Die Woche vom 12. September 2025 zeigt beide Seiten. Der Markt bewertet das Metall so hoch wie nie. Und ein Staat entscheidet per Dekret, wie er es an seiner Grenze behandelt. Diesmal zugunsten des Besitzers. Die Befugnis, es anders zu entscheiden, bleibt bestehen.
Wer Sachwerte als Teil seines Vermögens hält, kennt die Grundidee: Werte, die nicht an einer einzigen Institution hängen. Welche Formen es dafür gibt und wo ihre Grenzen liegen, haben wir in Investition in Sachwerte zusammengestellt.
Dieselbe Logik gilt für alles, was der Staat im Inland erreichen kann. Am deutlichsten beim Immobilienbesitz, der im Grundbuch steht und beim historischen Lastenausgleich genau über dieses Grundbuch herangezogen wurde. Für Eigentümer, die in Deutschland bleiben, gibt es dafür eine Lösung ohne Eigentumsübertragung: gezielte Eintragungen im Grundbuch zugunsten einer Struktur außerhalb der EU, entweder einer Wyoming LLC oder einer Stiftungs-Limited. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel.
Metall und Immobilie haben eines gemeinsam. Beide sind nur so sicher wie der Ort, an dem sie liegen, und das Recht, das dort gilt.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat Washington die Rechtsgrundlage gewechselt. Mit der Executive Order 14389 vom 20. Februar 2026 endeten die Zölle auf Grundlage des Notstandsgesetzes. An ihre Stelle trat vom 24. Februar bis zum 24. Juli 2026 ein befristeter Aufschlag von 10 Prozent, von dem Metalle für Münzen und Barren ausgenommen waren. Seit dem 24. Juli 2026 gelten Zölle nach Section 301. Goldbarren der im Beitrag beschriebenen Position stehen im geltenden US-Zolltarif auf der Ausnahmeliste auch dieser Zölle. Die Ausnahme hängt damit weiter an einer Liste im Anhang, nur unter einer anderen Rechtsgrundlage. Wo Metall heute unter welchem Recht liegt, steht im Leitfaden Gold im Ausland lagern.