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Gold über 3.100 Dollar, Barren von den neuen US-Zöllen ausgenommen

Veröffentlicht: 4.4.2025 · Edelmetalle

Zwei Nachrichten in zwei Tagen. Am Dienstag, dem 1. April 2025, erreichte Gold einen neuen Rekord. Am Mittwoch, dem 2. April, verhängte der amerikanische Präsident Zölle auf fast alle Einfuhren in die USA. Barren blieben davon ausgenommen.

Die erste Nachricht zeigt, welchen Preis Anleger heute für ein Metall ohne Gegenpartei zahlen. Die zweite zeigt, wie schnell ein Staat per Notstand die Regeln des Handels umschreibt. Und dass selbst in diesem Moment Gold eine Sonderstellung behält.

Was bei der Einfuhr von Gold nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz gilt, steht in unserem Leitfaden zu Zoll und Freigrenzen bei der Goldeinfuhr. Die neuen Regeln betreffen den Weg in die USA.

Der Rekord in Zahlen

Der LBMA Gold Price am Nachmittag lag am 1. April 2025 bei 3.133,70 Dollar je Feinunze. So hoch wie nie. In Euro waren es 2.902,12. Auch das ein Rekord und zum ersten Mal über 2.900 Euro.

Die Marken fielen schnell hintereinander.

  • 18. März 2025: 3.025,80 Dollar, erstmals über 3.000
  • 31. März 2025: 3.115,10 Dollar, erstmals über 3.100
  • 1. April 2025: 3.133,70 Dollar, Rekord

Seit dem letzten Fixing des Jahres 2024 am 30. Dezember hat Gold damit gut 20 Prozent zugelegt. In drei Monaten.

Nach der Zollankündigung gab der Preis nach. Am Donnerstag lag das Fixing bei 3.118,10 Dollar. Am Freitag, dem 4. April, bei 3.054,50 Dollar. Das sind rund 2,5 Prozent unter dem Rekord. In Euro fiel der Preis stärker, auf 2.776,54 Euro.

Silber traf es härter. Der LBMA Silver Price sank vom 2. auf den 4. April von 33,87 auf 31,34 Dollar. Ein Minus von rund 7,5 Prozent in zwei Handelstagen. Für eine Unze Gold bekommst du jetzt gut 97 Unzen Silber.

Warum der Euro-Preis stärker fiel

Die LBMA stellt den Goldpreis in Dollar, Pfund und Euro fest. Aus den Reihen lässt sich ablesen, was mit den Währungen passiert ist.

Am 1. April ergab sich aus den beiden Fixings ein Kurs von rund 1,08 Dollar je Euro. Am 4. April waren es rund 1,10 Dollar. Der Euro hat in diesen Tagen also gegenüber dem Dollar zugelegt.

Für dich als Anleger in Euro heißt das: Der Rücksetzer beim Gold fiel in deiner Währung größer aus als in Dollar. Rund 4,3 Prozent unter dem Euro-Rekord, statt 2,5 Prozent in Dollar. Wer in Euro rechnet, trägt immer auch das Währungsrisiko mit. Denn Gold wird weltweit in Dollar gehandelt. Für einen Anleger in Euro ist es deshalb immer zugleich eine Position im Metall und eine im Dollar.

Was am 2. April beschlossen wurde

Der Präsident hat per Executive Order einen nationalen Notstand erklärt. Grund: die großen und dauerhaften Handelsdefizite der USA. Rechtsgrundlage ist der International Emergency Economic Powers Act von 1977, kurz IEEPA. So steht es im Fact Sheet des Weißen Hauses.

Die Folgen:

  • Ab dem 5. April gilt ein Zusatzzoll von 10 Prozent auf Einfuhren aus allen Ländern.
  • Ab dem 9. April gelten für einzelne Handelspartner höhere Sätze.

Die Liste der höheren Sätze steht in Anhang I der Verordnung. Für deine Region heißt das:

  • Europäische Union: 20 Prozent
  • Schweiz: 31 Prozent
  • Liechtenstein: 37 Prozent

Die Zölle gelten nach dem Fact Sheet so lange, bis der Präsident feststellt, dass die Bedrohung beseitigt oder gemildert ist. Er kann sie erhöhen, wenn Handelspartner Gegenmaßnahmen ergreifen. Oder senken, wenn sie entgegenkommen.

Welche Metalle ausgenommen sind

Das Fact Sheet nennt sechs Gruppen von Waren, die nicht unter die neuen Zölle fallen. Eine davon heißt schlicht: Bullion. Also Barrenmetall.

Welche Waren genau gemeint sind, steht in Anhang II. Dort sind die Tarifnummern aufgeführt. Für Edelmetalle sind das unter anderem:

  • 7108.12.10: Gold, nicht monetär, Barren und Doré
  • 7106.91.10: Silber, Barren und Doré
  • Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium und Ruthenium in Rohform und Halbzeug
  • 7118.90.00: Münzen, anderweitig nicht erfasst

Eine Einzelheit fällt auf. Aufgeführt ist bei Gold die Tarifnummer für unbearbeitetes Barrengold. Die Unterpositionen für Gold in Halbzeugform, 7108.13, stehen nicht in der Liste. Anhang II selbst weist darauf hin, dass die Beschreibungen nur zur Information dienen und für Fragen zur Einordnung die US-Zollbehörde zuständig ist.

Für dich als Anleger heißt das: Die Ausnahme hängt an einer Tarifnummer. Welche Nummer ein bestimmter Barren trägt, entscheidet nicht der Käufer. Das entscheidet die Behörde.

Das klingt nach Zollbürokratie. Es ist aber mehr. Die Tarifnummern des Harmonisierten Systems unterscheiden bei Gold zwischen Rohform, Halbzeug und Pulver. Ob ein gegossener Kilobarren, ein geprägter Unzenbarren oder ein Granulat vorliegt, kann einen Unterschied machen. Für den großen Goldhandel zwischen London, Zürich und New York geht es dabei um erhebliche Summen. Wer Metall über Grenzen bewegt, sollte die Einordnung seines Produkts kennen, bevor er es bewegt, nicht danach.

Warum Gold ausgenommen wurde

Die Verordnung sagt es nicht ausdrücklich. Aber die Liste spricht für sich. Neben Barrenmetall stehen Energie, bestimmte Mineralien, Arzneimittel und Halbleiter. Waren, die ein Staat braucht und nicht beliebig ersetzen kann.

Gold steht in dieser Liste nicht bei den Konsumgütern. Es steht neben Energie und Rohstoffen. Neben Dingen, die als Grundlage gelten, nicht als Luxus. Und Gold ist das Metall, das Zentralbanken in ihren Tresoren halten.

Das ist die eigentliche Botschaft. Selbst in einem Zollkonflikt mit fast allen Handelspartnern bleibt Barrenmetall außen vor. Ein Staat, der den Handel mit fast allem verteuert, lässt Gold durch.

Notstand als Werkzeug

Der zweite Blick gilt der Rechtsgrundlage. Der International Emergency Economic Powers Act gibt dem Präsidenten nach der Erklärung eines Notstands weitreichende Befugnisse. Er kann Devisengeschäfte, Zahlungen über Banken und die Ein- und Ausfuhr von Währung und Wertpapieren untersuchen, regulieren oder verbieten.

Ein Notstand öffnet also Türen, die sonst geschlossen sind. Der Präsident hat diese Tür am 2. April für Zölle genutzt.

Das hat einen historischen Vorläufer, und er betrifft direkt das Gold. Am 5. April 1933 verbot der damalige Präsident per Executive Order 6102 das Horten von Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikaten. Die Bürger mussten ihr Gold bis zum 1. Mai 1933 abliefern. Rechtsgrundlage war eine Notstandsbefugnis aus einem Gesetz von 1917. Der Präsident erklärte, der nationale Notstand bestehe fort.

Zwischen den beiden Daten liegen knapp 92 Jahre. Das Muster ist dasselbe: Ein erklärter Notstand genügt, um Regeln für Waren und Vermögen per Verordnung zu ändern. Diesmal blieb Gold verschont. Die Befugnis, die dafür nötig wäre, es anders zu behandeln, ist dieselbe.

Warum Gold, das außerhalb des Zugriffs eines einzelnen Staates liegt, anders geschützt ist als Gold im Heimatland, erklärt der Leitfaden Gold im Ausland lagern.

Was das für dich in Europa bedeutet

Direkt betreffen dich die US-Zölle nur, wenn du Waren in die USA verkaufst oder Metall dorthin bringst. Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich beim Kauf und bei der Lagerung in Europa nichts.

In der EU bleibt Anlagegold von der Umsatzsteuer befreit, auch bei der Einfuhr. So regelt es § 25c des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland. Barren mit mindestens 995 Tausendstel Feingehalt und Goldmünzen mit mindestens 900 Tausendstel, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gelten als Anlagegold.

Indirekt betrifft dich der 2. April aber sehr wohl. Drei Gründe.

Erstens: Der Preis. Gold reagiert auf Unsicherheit. Ein Handelskonflikt zwischen den großen Wirtschaftsräumen erzeugt Unsicherheit. Der Rekord vom 1. April und der Rücksetzer danach zeigen, wie heftig der Markt schwankt.

Zweitens: Die Schweiz. Mit 31 Prozent trifft der neue Satz die Schweiz härter als die EU. Die Schweiz ist einer der großen Standorte für Raffinerien und Edelmetalllager. Die Ausnahme für Barren schützt diesen Handel vorerst. Wer dort Metall lagert, sollte beobachten, wie sich die Zuordnung der Tarifnummern entwickelt.

Drittens: Das Prinzip. Die Ausnahme ist eine Entscheidung. Sie steht in einem Anhang, den der Präsident jederzeit ändern kann. Das Fact Sheet sagt ausdrücklich, dass die Verordnung eine Befugnis zur Änderung enthält.

Wo dein Gold liegt, entscheidet über den Zugriff

Der 2. April zeigt noch einmal, wie wichtig der Standort ist.

Gold, das in einem Land liegt, unterliegt den Regeln dieses Landes. Den Steuerregeln, den Zollregeln, den Notstandsregeln. Wer sein Metall an einem Ort hält, verlässt sich auf die Rechtsordnung dieses einen Ortes.

Wer verteilt, verteilt auch das Risiko. Ein Teil im Heimatland, ein Teil in einem Lager außerhalb der EU. Welche Standorte in Frage kommen und worin sie sich unterscheiden, zeigt unsere Übersicht zu Edelmetallen als Asset-Klasse. Warum Strukturen außerhalb der EU grundsätzlich einen anderen Schutz bieten, steht auf der Seite Warum außerhalb der EU?.

Gold ist ein Baustein. Für den größten Posten vieler Familien, die Immobilie in Deutschland, gibt es einen eigenen Weg: gezielte Eintragungen im Grundbuch zugunsten einer rechtssicheren Struktur außerhalb der EU, gleichrangig mit einer Wyoming LLC oder einer Stiftungs-Limited in London. Ein Eigentümerwechsel findet dabei nicht statt, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Den Ablauf zeigt die Seite Immobilienschutz vor dem Lastenausgleich.

Was du jetzt tun kannst

Kein Grund zur Eile. Aber ein guter Moment, die eigene Aufstellung zu prüfen.

  • Produkt kennen. Welche Barren und Münzen hältst du genau? Feingehalt, Form, Hersteller. Diese Angaben entscheiden über Steuer, Zoll und Wiederverkauf.
  • Belege sichern. Kaufbelege mit Datum sind in Deutschland für die einjährige Haltefrist wichtig. Bei stark gestiegenen Preisen umso mehr.
  • Lagerorte prüfen. Wie viel liegt wo? Und welche Rechtsordnung gilt dort, wenn Regeln sich über Nacht ändern?
  • Silber gesondert betrachten. Silber schwankt stärker als Gold, das haben die ersten Apriltage erneut gezeigt. Wer Silber hält, sollte wissen, warum, und welchen Anteil er tragen kann.
  • Wege kennen. Musst du Metall je über eine Grenze bringen, kläre vorher, welche Anmeldungen und Abgaben anfallen. Innerhalb Europas gelten andere Regeln als an den Außengrenzen.
  • Nicht dem Preis hinterherlaufen. Ein Rekord ist kein Kaufsignal und kein Verkaufssignal. Er ist ein Datum. Entscheidend ist, welche Rolle Gold in deinem Gesamtvermögen spielt.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag hat sich die Zollbehandlung von Gold in den USA zweimal geändert.

Standardbarren wurden nachträglich ausgenommen. Mit der Executive Order 14346 vom 5. September 2025 hat der Präsident Anhang II erweitert. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Tarifnummer 7108.13.55 für rechteckiges Gold mit mindestens 99,5 Prozent Feingehalt, das nur mit Gewicht, Feingehalt oder Kennzeichnung versehen ist, sowie weitere Positionen für Gold. Die Änderung galt drei Tage nach der Verordnung. Bis dahin war diese Form von Barren nicht in der Liste.

Die Zölle auf Grundlage des Notstandsgesetzes sind gefallen. Am 20. Februar 2026 hat der Supreme Court entschieden, dass der International Emergency Economic Powers Act den Präsidenten nicht zur Erhebung von Zöllen ermächtigt: Learning Resources, Inc. v. Trump. Am selben Tag hat der Präsident mit der Executive Order 14389 die Zusatzzölle aus der Verordnung vom 2. April 2025 beendet.

Ebenfalls am 20. Februar 2026 hat er mit der Proclamation 11012 auf anderer Rechtsgrundlage einen befristeten Importzuschlag von 10 Prozent verhängt, wirksam ab dem 24. Februar 2026 für 150 Tage. Metalle für Währungszwecke und Barrenmetall sind davon ausdrücklich ausgenommen.

Unbearbeitetes Barrengold war damit in jeder Phase von den allgemeinen Zusatzzöllen ausgenommen, Standardbarren in Rechteckform ab September 2025. Was bei der Einfuhr von Gold nach Europa heute gilt, steht in unserem Leitfaden zur Goldeinfuhr.