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39 Prozent US-Zoll auf die Schweiz: US-Zollbehörde erfasst auch Kilobarren aus Gold

Veröffentlicht: 8.8.2025 · Edelmetalle

Seit dem 7. August 2025 erheben die USA auf rund 60 Prozent der Schweizer Exporte in die USA einen Zusatzzoll von 39 Prozent.

Das hat der Bundesrat in einer Medienmitteilung vom 7. August bestätigt. Er vergleicht selbst: Für die EU gelten 15 Prozent, für das Vereinigte Königreich 10, für Japan 15. Die Schweiz trifft es deutlich härter als strukturell vergleichbare Handelspartner der USA.

Eine Woche vorher hatte die US-Zollbehörde eine Entscheidung getroffen. Für Goldanleger ist sie die wichtigere Nachricht.

Sie betrifft Kilobarren aus Gold.

Wer Gold in der Schweiz lagert oder lagern will, sollte beides einordnen können. Die Grundlagen zum Lagern in einem Schweizer oder Liechtensteiner Zollfreilager stehen unter Gold und Silber in der Schweiz und in Liechtenstein lagern.

Was am 31. Juli 2025 passiert ist

Zwei Dokumente tragen dieses Datum.

Das erste ist die Executive Order 14326 des US-Präsidenten. Sie setzt die sogenannten Reziprokzölle für eine Reihe von Handelspartnern neu fest. Die neuen Sätze gelten für Waren, die ab dem siebten Tag nach der Anordnung verzollt werden. Für die Schweiz sind es 39 Prozent.

Das zweite ist ein Einstufungsbescheid der US-Zollbehörde, Aktenzeichen N351466. Ein amerikanischer Edelmetallhändler hatte angefragt, wie zwei Barrenformen aus der Schweiz zollrechtlich einzuordnen sind: der Kilobarren und der 100-Unzen-Barren.

Beide werden laut Bescheid vor allem verwendet, um Kontrakte an der New Yorker Warenterminbörse COMEX zu decken.

Was die Zollbehörde entschieden hat

Der Händler wollte die Barren als unbearbeitetes Gold eingestuft sehen. Die Behörde hat das abgelehnt.

Ihre Begründung ist technisch, aber folgenreich. Die Barren werden in Formen gegossen und danach gestempelt, genadelt oder mit einem Laser beschriftet: Logo, Gewicht, Feingehalt, Seriennummer, beim Kilobarren sogar ein QR-Code als Echtheitszertifikat. Damit seien sie weiter bearbeitet als nach dem US-Zolltarif für unbearbeitetes Gold erlaubt.

Die Behörde ordnet sie deshalb einer anderen Position zu: Gold in Halbzeugform, rechteckig, mit mindestens 99,5 Prozent Feingehalt.

Der reguläre Zoll auf diese Position ist null.

Aber der Bescheid sagt auch, dass seit April 2025 alle Einfuhren zusätzlich unter die Reziprokzölle fallen. Bei der Einfuhr ist die Position anzugeben, unter der der Reziprokzoll gilt. Nicht eine der Ausnahmepositionen.

Zum Zeitpunkt des Bescheids war das der allgemeine Satz von 10 Prozent. Seit dem 7. August gilt für Waren aus der Schweiz der Satz von 39 Prozent.

Einfach gesagt: Nach dieser Einordnung ist ein Kilobarren aus der Schweiz für den US-Zoll keine Ausnahme, sondern Ware wie jede andere.

Was ein solcher Bescheid bedeutet

Ein Einstufungsbescheid ist kein Gesetz. Er beantwortet die Anfrage eines einzelnen Importeurs zu einer bestimmten Ware.

Der Bescheid sagt das selbst. Er gilt nur für den beschriebenen Sachverhalt und die beschriebene Ware. Ändern sich die Fakten, muss der Importeur einen neuen Bescheid beantragen. Und die genannten Zollsätze gelten nach dem Wortlaut des Bescheids zum Zeitpunkt seiner Ausstellung und können sich ändern.

Trotzdem hat ein solcher Bescheid Gewicht. Er zeigt, wie die Behörde eine Warengruppe sieht. Und er ist öffentlich. Jeder andere Händler, der dieselben Barren einführt, weiß nun, womit er rechnen muss.

Gerade das macht ihn zum Signal für den Markt. Laut Bescheid dienen die Barren vor allem als Deckung für Terminkontrakte an der COMEX. Es geht also um Metall im Zentrum des Goldhandels, nicht um Sammlerware.

Warum das mehr ist als eine Zollfrage

Gold galt lange als die eine Ware, die politisch neutral über Grenzen geht. Es wird geschmolzen, gegossen, gestempelt und in Tresoren gelagert. Wo es herkommt, spielte für seinen Wert keine Rolle.

Der Bescheid zeigt etwas anderes.

Eine Behörde hat per Einstufung entschieden, ob ein Goldbarren unter einen Strafzoll fällt oder nicht. Nicht ein Parlament. Nicht ein Gericht. Eine Zollstelle auf Anfrage eines Händlers.

Und sie hat es in einer Woche getan, in der der Zollsatz für das Herkunftsland von 10 auf 39 Prozent sprang.

Das ist Verwaltungsalltag. Genau das macht es wichtig. Staaten greifen nicht immer mit großen Gesetzen auf Werte zu. Oft reicht eine Tarifnummer.

Wie die USA die Sätze begründen

Die Executive Order nennt keine Gründe für einzelne Länder. Sie beschreibt die Logik allgemein.

Einige Handelspartner hätten sinnvolle Handels- und Sicherheitszusagen gemacht oder stünden kurz davor. Andere hätten trotz Verhandlungen Bedingungen angeboten, die nach dem Urteil des Präsidenten die Ungleichgewichte im Handel nicht ausreichend beheben. Wieder andere hätten gar nicht verhandelt.

Der Satz, den ein Land bekommt, hängt damit an einer Einschätzung des Präsidenten, nicht an einer Formel. Rechtsgrundlage ist ein Notstandsgesetz, das dem Präsidenten weite Befugnisse im Außenwirtschaftsverkehr gibt.

Für die Schweiz bedeutet das: Der Satz von 39 Prozent ist keine feste Größe. Er kann durch eine neue Verfügung sinken. Oder steigen.

Was das für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet

Hier lohnt es sich, genau zu sein. Der US-Zoll gilt für Einfuhren in die USA. Er gilt nicht für Gold, das in Europa gekauft und gelagert wird.

Wer als Anleger in Deutschland Anlagegold kauft, zahlt darauf keine Umsatzsteuer. Das deutsche Umsatzsteuergesetz befreit die Lieferung und die Einfuhr von Anlagegold ab 995 Tausendsteln Feingehalt in Barren.

In der Schweiz sind Umsätze mit Anlagegold nach dem Mehrwertsteuergesetz ebenfalls befreit, wenn die Barren den Feingehalt und den Stempel eines anerkannten Prüfer-Schmelzers tragen.

Ein Kilobarren in einem Zürcher Lager wird also durch den US-Zoll nicht teurer, solange er nicht in die USA geht.

Trotzdem betrifft dich die Entscheidung. Aus drei Gründen.

Erstens: Märkte hängen zusammen. Wenn eine der wichtigsten Barrenformen der Welt auf dem Weg in den größten Terminmarkt plötzlich 39 Prozent Zoll kosten kann, verändert das die Preise zwischen London, Zürich und New York. Wer kauft oder verkauft, spürt das in den Aufschlägen.

Zweitens: Die Lagerfrage wird politischer. Gold in der Schweiz lag bisher zwischen zwei großen Blöcken, der EU und den USA. Jetzt zeigt sich, dass beide Seiten Werkzeuge haben, um Warenflüsse zu steuern. Die Schweiz bleibt ein Standort mit eigener Rechtsordnung. Sie ist aber kein Ort außerhalb der Weltpolitik.

Drittens: Die Form des Metalls zählt. Die Behörde hat ausdrücklich darauf abgestellt, wie ein Barren gefertigt und beschriftet ist. Für einen Privatanleger ist das ein Hinweis darauf, dass es bei Gold nicht nur um Gewicht und Feinheit geht, sondern auch um Herkunft, Form und Papiere.

Warum Gold trotzdem in die Schweiz gehört

Für den Goldstandort Schweiz zählt etwas anderes als der Zollsatz.

Ein Schweizer Lager unterliegt Schweizer Recht. Es liegt außerhalb der EU und außerhalb der Vereinigten Staaten. Ein Zoll der USA gilt für Einfuhren in die USA, eine Maßnahme eines EU-Mitgliedstaats gilt auf dessen Gebiet. Metall, das in einem Schweizer Lager liegt und dort bleibt, erreicht keine von beiden unmittelbar.

Genau darum geht es beim Vermögensschutz. Nicht um den günstigsten Einkaufspreis der Woche, sondern darum, welche Rechtsordnung zwischen deinem Vermögen und einem Zugriff steht.

Die Argumente für einen Standort außerhalb der EU haben wir unter Warum außerhalb der EU? gesammelt. Welche Lager es gibt, wie die Verwahrung aussieht und worauf du bei Eigentum und Versicherung achten musst, steht in Gold im Ausland lagern.

Kaufen in der Schweiz, lagern in der Schweiz

Für Goldanleger aus Deutschland und Österreich gibt es einen einfachen Grundsatz.

Anlagegold ist in der EU und in der Schweiz umsatzsteuerfrei. Anders als bei Silber gibt es beim Gold also keinen Steuergrund, ein Zollfreilager zu wählen. Der Grund für die Schweiz ist ein anderer: Rechtssicherheit und Distanz.

Ob Gold in der Schweiz günstiger zu haben ist als in Deutschland, hängt von Aufschlägen und Wechselkurs ab. Die Rechnung dazu steht unter Ist Gold im Ausland günstiger?.

Für Leser, die in der Schweiz wohnen, ist das Lager im eigenen Land ohnehin naheliegend. Für sie bleibt aus dieser Woche vor allem die Erkenntnis, dass ihr Land als Handelspartner der USA gerade deutlich schlechter gestellt ist als die EU. Der Bundesrat hat angekündigt, die Gespräche mit Washington fortzusetzen und Gegenzölle derzeit nicht vorzusehen.

Gold über die Grenze nach Deutschland

Bleibt eine praktische Frage: Was passiert, wenn ich Gold aus der Schweiz selbst nach Deutschland bringe?

Für Anlagegold ist die Antwort einfach. Das deutsche Umsatzsteuergesetz befreit nicht nur den Kauf, sondern ausdrücklich auch die Einfuhr von Anlagegold. Barren ab 995 Tausendsteln Feingehalt lösen an der Grenze deshalb keine Einfuhrumsatzsteuer aus.

Das unterscheidet Gold grundlegend von Silber. Und es heißt auch: Wer Gold in der Schweiz lagert, kann es im Bedarfsfall ohne steuerlichen Verlust nach Hause holen. Die Pflicht, mitgeführte Werte an der Grenze ordnungsgemäß anzumelden, bleibt davon unberührt.

Was der Bundesrat sagt

Aus der Mitteilung vom 7. August lohnen drei Punkte:

  • Rund 18 Prozent der Schweizer Warenexporte gehen in die USA. Davon sind etwa 60 Prozent von den Zusatzzöllen betroffen.
  • Der Bundesrat will die Zölle so rasch wie möglich abbauen und bleibt im Gespräch mit den US-Behörden.
  • Gegenmaßnahmen in Form von Gegenzöllen sind derzeit nicht vorgesehen.

Das ist die Lage am 8. August 2025. Sie kann sich schnell ändern. Genau deshalb ist sie ein gutes Lehrstück.

Was das für dein Vermögen heißt

Zölle sind kein Thema für Anleger, solange sie Autos und Maschinen treffen. Sobald sie Goldbarren treffen, zeigen sie etwas Grundsätzliches.

Kein Wert ist politisch neutral, wenn ein Staat ihn neu einordnet.

Das ist kein Grund, Gold zu meiden. Es ist ein Grund, sich drei Fragen ehrlich zu stellen. Wo liegt mein Metall? Unter welchem Recht? Und wer kann den Zugang dazu mit einer Verfügung ändern?

Wer darauf klare Antworten hat, muss eine Zollnachricht aus Washington nicht fürchten.

Wer sie nicht hat, sollte die Woche als Anlass nehmen. Nicht um hektisch umzuschichten, sondern um die eigene Aufstellung einmal in Ruhe durchzugehen: Metall, Lagerort, Rechtsordnung, Zugang. Diese vier Punkte entscheiden, ob ein Wert im Ernstfall hält, was er verspricht.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag hat sich die Lage mehrfach geändert:

  • Mit der Executive Order 14346 vom 5. September 2025 wurde die Liste der Ausnahmen neu gefasst. Die Position der Kilobarren steht seither darauf, wirksam für Einfuhren ab dem 8. September 2025. Gold in dieser Form war damit vom Reziprokzoll ausgenommen.
  • Nach einem Rahmenabkommen vom 14. November 2025 gilt für Waren aus der Schweiz und Liechtenstein rückwirkend ab diesem Tag ein Satz von 15 Prozent einschließlich des regulären Zolls, soweit dieser nicht ohnehin höher ist (Bekanntmachung vom 18. Dezember 2025).
  • Mit der Executive Order 14389 vom 20. Februar 2026 wurden die Reziprokzölle beendet. An ihre Stelle trat bis zum 24. Juli 2026 ein befristeter Aufschlag von 10 Prozent, von dem Barrenmetall ausgenommen war.
  • Seit dem 24. Juli 2026 gelten neue Zölle nach Section 301, für Waren aus der Schweiz 12,5 Prozent einschließlich des regulären Zolls, soweit dieser niedriger ist. Die Position der Kilobarren steht im geltenden US-Zolltarif auf der Ausnahmeliste dieser Zölle.

Für Kilobarren aus der Schweiz fällt nach heutigem Stand damit kein Zusatzzoll in den USA an. Wie sich die Lage für Anleger mit Lager in der Schweiz und in Liechtenstein heute darstellt, halten wir unter Gold und Silber in der Schweiz und in Liechtenstein lagern aktuell.