Am Dienstag hat Gold einen neuen Rekord gesetzt. Der LBMA Gold Price am Nachmittag des 22. April 2025 lag bei 3.433,55 Dollar je Feinunze. In Euro waren es 2.993,71. Am Morgen desselben Tages hatte das Fixing sogar 3.454,70 Dollar erreicht. Seitdem ist der Preis etwas zurückgekommen. Am Donnerstag stand er bei 3.314,75 Dollar.
Drei Wochen zuvor, am 2. April, hatte der amerikanische Präsident per Notstandsverordnung Zölle auf fast alle Importe in die USA verhängt. Die Märkte sind seitdem unruhig. Gold ist der Gewinner dieser Unruhe. Doch was bedeuten die Zölle für das Metall selbst? Und was heißt das für dich, wenn du Barren, Münzen oder Silber hältst?
Wie du Edelmetall grundsätzlich schützt, lagerst und hältst, steht auf unserer Übersicht zu Edelmetallen als Asset-Klasse.
Was am 2. April beschlossen wurde
Die Grundlage ist die Executive Order 14257. Der Präsident stützt sie auf den International Emergency Economic Powers Act und den National Emergencies Act. Er erklärt die dauerhaften Handelsdefizite der USA zu einer ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Bedrohung für die nationale Sicherheit und Wirtschaft und ruft den nationalen Notstand aus.
Auf dieser Grundlage gilt seit dem 5. April ein Zusatzzoll von 10 Prozent auf fast alle Einfuhren. Ab dem 9. April sollten für einzelne Handelspartner höhere Sätze greifen. Die Liste im Anhang I der Verordnung nennt unter anderem:
- Europäische Union: 20 Prozent
- Schweiz: 31 Prozent
- Liechtenstein: 37 Prozent
Für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind das die drei Zahlen, auf die es ankommt. Die Schweiz und Liechtenstein, zwei Kernländer des europäischen Edelmetallhandels, stehen deutlich höher als die EU.
Eine Woche später die Pause
Die hohen Länderzölle hielten kaum einen Tag. Mit der Executive Order 14266 vom 9. April setzte der Präsident sie für 90 Tage aus, mit Ausnahme Chinas. Seit dem 10. April gilt für alle anderen Länder aus Anhang I einheitlich ein Zusatzzoll von 10 Prozent. Die Aussetzung läuft bis zum 9. Juli 2025. Für China stieg der Satz dagegen auf 125 Prozent.
Das heißt: Die Sätze von 20, 31 und 37 Prozent stehen im Federal Register, sind aber ausgesetzt. Was nach dem 9. Juli gilt, ist offen. Genau diese Offenheit ist es, die Märkte schlecht vertragen.
Was für Gold, Silber und Münzen gilt
Für Edelmetallanleger steckt die wichtigste Regel im Anhang II der Verordnung. Dort stehen die Waren, die von den neuen Zöllen ausgenommen sind. Auf der Liste finden sich unter anderem drei Zolltarifnummern, die dich direkt betreffen:
- 7108.12.10: Gold, nicht monetär, Barren und Doré
- 7106.91.10: Silberbarren und Doré
- 7118.90.00: Münzen
Auch Platin, Palladium und Rhodium in Rohform stehen auf der Liste. Die Ausnahme gilt auch für den einheitlichen Satz von 10 Prozent. Die Verordnung vom 9. April stellt ihn ausdrücklich unter alle Ausnahmen der ursprünglichen Verordnung.
Wichtig ist, was nicht auf der Liste steht. Die Ausnahme ist an einzelne Tarifnummern geknüpft, nicht an das Metall. Gold in anderen Formen, etwa als Halbzeug, als Schmuck oder in anderer Verarbeitung, ist nicht aufgeführt. Welche Tarifnummer ein bestimmter Barren an der amerikanischen Grenze bekommt, entscheidet am Ende die Zollbehörde. Eine Ausnahme, die an eine Nummer gebunden ist, hängt an der Auslegung dieser Nummer.
Drei Wochen in Zahlen
Wie der Markt auf die Verordnung reagiert hat, zeigt der Verlauf des LBMA-Nachmittagspreises. Er ist lehrreich, weil er nicht geradlinig verläuft.
Am 1. April, dem Tag vor der Ankündigung, lag Gold bei 3.133,70 Dollar. In den Tagen danach fiel es. Am 7. April stand es bei 3.014,75 Dollar, fast 4 Prozent tiefer. Aktien brachen zur selben Zeit weltweit ein. Wer in einem solchen Moment Liquidität braucht, verkauft, was sich verkaufen lässt. Auch Gold.
Dann drehte der Markt. Am 9. April, dem Tag der Aussetzung, stand Gold bei 3.075,50 Dollar. Am 11. April bei 3.230,50. Am 16. April bei 3.322,90. Am 22. April kam der Rekord. Am Tag danach fiel der Preis um rund 170 Dollar auf 3.262,95 Dollar.
Zwei Dinge lassen sich daraus ablesen. Erstens: Auch Gold fällt im ersten Schock. Wer Gold als Notreserve hält, muss damit rechnen, dass es in den ersten Tagen einer Krise nicht steigt, sondern mit allem anderen nachgibt. Zweitens: Nach dem ersten Schock suchen große Anleger einen Wert, der nicht vom Versprechen einer Regierung abhängt. Das Metall hat genau diese Eigenschaft. Es ist keine Forderung gegen irgendjemanden.
Schwankungen von 5 Prozent an einem Tag gehören in solchen Phasen dazu. Für einen langfristigen Bestand ist das Rauschen. Für jemanden, der kurz vor einem geplanten Verkauf steht, ist es ein echtes Risiko.
Der Dollar-Effekt
Der Rekord in Dollar ist nur die halbe Geschichte. Für Anleger mit Euro sieht die Rechnung anders aus.
Am 2. Januar 2025 lag der LBMA-Nachmittagspreis bei 2.646,30 Dollar und 2.567,70 Euro. Bis zum Rekord am 22. April stieg Gold in Dollar um rund 30 Prozent. In Euro stieg es um rund 17 Prozent.
Der Unterschied ist der Dollar. Im Januar kostete ein Euro nach diesen beiden Preisen etwa 1,03 Dollar. Am 22. April waren es etwa 1,15 Dollar. Der Dollar hat in knapp vier Monaten rund ein Zehntel gegenüber dem Euro verloren.
Für dich heißt das zweierlei. Gold hat auch in Euro kräftig zugelegt. Aber wer nur auf die Schlagzeile in Dollar schaut, überschätzt den eigenen Gewinn. Und umgekehrt: Wer Dollar als sicheren Hafen hält, hat in diesen Wochen erlebt, dass auch eine Weltwährung schnell an Wert verlieren kann, wenn ihre Regierung die Regeln des Welthandels per Dekret ändert.
Silber lief anders. Der LBMA Silver Price lag am 1. April bei 33,97 Dollar, fiel nach der Zollankündigung bis auf rund 30 Dollar und stand am Donnerstag wieder bei 33,40 Dollar. Silber ist stärker Industriemetall als Gold. Es reagiert auf Handelskriege anders.
Ein Notstand als Werkzeug
Der wichtigste Satz der Zollverordnung ist nicht der Zollsatz. Es ist die Rechtsgrundlage. Ein Präsident erklärt einen wirtschaftlichen Zustand zum nationalen Notstand und leitet daraus Befugnisse ab, die das Parlament ihm nie einzeln erteilt hat.
Das ist nicht neu. Am 5. April 1933 erließ Franklin D. Roosevelt die Executive Order 6102. Das Rundschreiben der Federal Reserve Bank of St. Louis vom selben Tag gibt den Wortlaut wieder. Roosevelt stützte sich auf ein Gesetz von 1917 und erklärte, der nationale Notstand bestehe fort. Dann verbot er das Horten von Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikaten. Alle Personen mussten ihr Gold bis zum 1. Mai 1933 bei einer Federal-Reserve-Bank oder einer Mitgliedsbank abliefern. Ausgenommen waren unter anderem Beträge bis 100 Dollar pro Person und Sammlermünzen.
Die Parallele liegt nicht im Inhalt. 2025 geht es um Zölle, nicht um Ablieferung. Die Parallele liegt im Mechanismus. Damals wie heute reichte eine Erklärung des Notstands, um tief in Eigentum und Handel einzugreifen. Befugnisse, die einmal genutzt wurden, stehen wieder zur Verfügung. Zwischen der Verordnung von 1933 und der vom April 2025 liegen knapp 92 Jahre. Der Mechanismus ist derselbe geblieben.
Was die Schweiz und Liechtenstein betrifft
Für Metall, das in der Schweiz oder in Liechtenstein lagert, klingen die Länderzölle von 31 und 37 Prozent dramatisch. Sie betreffen aber Einfuhren in die USA. Sie berühren nicht die Lagerung in Zürich oder Vaduz.
Für Barren und Münzen, die in der Schweiz liegen und dort bleiben, ändert die Verordnung nichts. Wer sein Metall dort lagert und im Bedarfsfall auch dort verkauft, bleibt von amerikanischen Einfuhrregeln unberührt. Der Zoll fällt erst an der amerikanischen Grenze an, nicht im Tresor. Selbst bei einer Lieferung in die USA würden Barren, Silberbarren und Münzen unter die Ausnahmen aus Anhang II fallen, solange sie den dort genannten Tarifnummern entsprechen.
Die Lehre liegt woanders. Die Schweiz ist ein Staat mit starkem Eigentumsschutz und langer Edelmetalltradition. Sie stand trotzdem in einer Tabelle mit einem Strafzoll von 31 Prozent, festgelegt in Washington. Kein Standort ist außerhalb der Weltpolitik. Streuung über mehrere Rechtsräume bleibt deshalb die robusteste Antwort.
Die Regeln zu Hause
Für Käufer in Deutschland ändern die US-Zölle an der eigenen Besteuerung nichts. Zwei Regeln bleiben entscheidend.
Die Lieferung von Anlagegold ist nach dem Umsatzsteuergesetz steuerfrei. Anlagegold sind Barren und Plättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln sowie bestimmte Goldmünzen. Silber fällt nicht darunter.
Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind nach dem Einkommensteuergesetz als privates Veräußerungsgeschäft nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Wer länger hält, verkauft steuerfrei.
Für Leser in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln bei Umsatzsteuer und Gewinnbesteuerung. Die amerikanischen Zölle ändern auch daran nichts.
Was das für dein Edelmetall heißt
Der Goldpreis steigt nicht, weil Gold sich verändert hätte. Er steigt, weil die Welt um Gold herum unberechenbarer wird. Ein Präsident kann über Nacht Zölle von 20 bis 50 Prozent verhängen und sie eine Woche später wieder aussetzen. Handelspartner wissen nicht, was im Juli gilt. Währungen schwanken um zehn Prozent in einem Quartal.
Daraus folgen drei Punkte.
Erstens: Halte physisch und in anerkannter Form. Die Ausnahmen gelten für Barren, Silberbarren und Münzen in den genannten Tarifnummern. Standardisierte Anlagebarren und gängige Münzen sind auch sonst die liquideste Form.
Zweitens: Denke in Euro, nicht in Dollar. Dein Vermögen lebt in Euro oder Franken. Der Schlagzeilenpreis in Dollar sagt dir wenig über deinen tatsächlichen Schutz.
Drittens: Streue über Rechtsräume. Metall, das ausschließlich in einem Land liegt, hängt an den Entscheidungen dieses einen Landes. Warum Sachwerte in unsicheren Zeiten eine Rolle spielen, haben wir am Beispiel der Investition in Sachwerte beschrieben.
Und plane Verkäufe nicht auf einen Stichtag. Wer Metall zu einem festen Termin verkaufen muss, etwa für eine Steuerzahlung oder einen Immobilienkauf, ist den Schwankungen ausgeliefert. Wer es als Reserve hält, kann warten.
Edelmetall ist ein Baustein. Das größte Einzelvermögen ist aber oft die Immobilie, und sie lässt sich nicht in einen Tresor legen. Für deutsche Immobilien haben wir eine Lösung über das Grundbuch entwickelt, mit einer Stiftungs-Limited in UK oder einer Wyoming LLC in den USA, ohne Eigentümerwechsel. Metall und Grundbuch zusammen ergeben erst ein Bild.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat sich die Rechtslage mehrfach geändert. Mit der Executive Order 14326 vom 31. Juli 2025 wurden die Länderzölle neu gesetzt, für die meisten Waren aus der EU auf insgesamt 15 Prozent einschließlich des regulären Zolls. Die Executive Order 14346 vom 5. September 2025 hat die Ausnahmeliste im Anhang II um weitere Goldpositionen erweitert, darunter rechteckige Goldhalbzeuge mit mindestens 99,5 Prozent Gold, also Barrenformen, die zuvor nicht erfasst waren. Am 20. Februar 2026 hat der Supreme Court entschieden, dass der International Emergency Economic Powers Act den Präsidenten nicht zu Zöllen ermächtigt. Noch am selben Tag beendete die Executive Order 14389 die auf dieses Gesetz gestützten Zölle, auch die aus der Verordnung vom 2. April 2025. Die Proclamation 11012 ersetzte sie ab dem 24. Februar 2026 durch einen befristeten Importzuschlag von 10 Prozent, von dem Metalle für Währungs- und Anlagezwecke ausgenommen sind und der bis zum 24. Juli 2026 befristet war, sofern der Kongress ihn nicht verlängert. Die heutige Einordnung zum Halten und Lagern von Edelmetall steht in unserer Übersicht zu Edelmetallen.