Dein Konto in der Schweiz ist seit Jahren kein Geheimnis mehr vor deinem Finanzamt. Seit 2017 tauscht die Schweiz Kontodaten automatisch mit dem Ausland aus. Jetzt wird der Datensatz größer.
Am 4. September 2026 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine überarbeitete technische Wegleitung zum automatischen Informationsaustausch veröffentlicht. Sie setzt um, was seit dem 1. Januar 2026 gilt: Schweizer Banken melden neue Angaben über ihre Kunden. Und sie legt fest, in welchem Format diese Angaben ab 2027 an die Steuerbehörden im Ausland gehen.
Das klingt technisch. Es ist technisch. Aber Technik entscheidet darüber, was eine Behörde über dich weiß und wie schnell sie es auswerten kann.
Welche Länder außerhalb der EU wir für Konten sehen und worin sie sich unterscheiden, steht unter Konten außerhalb der EU.
Was der automatische Informationsaustausch ist
Die Grundlage ist ein Standard der OECD. Auf Deutsch heißt er Gemeinsamer Meldestandard, international Common Reporting Standard, kurz CRS. Die Schweiz hat die gesetzlichen Grundlagen dafür zum 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Das Prinzip ist einfach. Jede meldende Bank sammelt einmal im Jahr Daten über Konten von Kunden, die im Ausland steuerlich ansässig sind. Sie schickt sie an die Steuerverwaltung in Bern. Bern schickt sie an den Wohnsitzstaat des Kunden. Übermittelt werden bisher Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, die meldende Bank, der Kontosaldo und die Kapitalerträge.
Wenn du in Deutschland oder Österreich wohnst und ein Konto in Zürich hast, erfährt dein Finanzamt davon. Automatisch, jedes Jahr, ohne dass jemand fragen muss.
Was seit 2026 neu gemeldet wird
Die OECD hat den Standard 2023 überarbeitet. Die Schweiz setzt die Revision zum 1. Januar 2026 um. Der erste Datenaustausch nach den neuen Regeln findet 2027 statt.
Was dazukommt, beschreibt die Botschaft des Bundesrates. Die Meldung umfasst neu:
- Die Rolle der beherrschenden Personen einer Gesellschaft oder Struktur, die ein Konto hält. Die Steuerbehörde soll unterscheiden können, wer über Eigentum, Kontrolle oder als Begünstigter beteiligt ist, und wer nur eine leitende Funktion hat, etwa als Geschäftsführer, Protektor oder Trustee.
- Ob es sich um ein bestehendes Konto oder ein Neukonto handelt und ob eine gültige Selbstauskunft des Kunden vorliegt. Daran sieht die Behörde, welches Prüfverfahren die Bank angewendet hat und wie verlässlich die Angaben sind.
- Ob es ein Gemeinschaftskonto ist und wie viele Inhaber es hat.
- Die Art des Kontos: Einlagekonto, Depot, Beteiligung, Schuldtitel oder Versicherungsvertrag mit Rückkaufswert.
Der Zweck steht in der Botschaft offen da. Die Ausweitung soll es den Steuerbehörden ermöglichen, die Informationen besser zu kontextualisieren und ihre Verwendung für Steuerzwecke zu erleichtern.
Kontextualisieren heißt: nicht mehr nur wissen, dass es ein Konto gibt. Sondern wissen, wem es wirtschaftlich zuzurechnen ist, welche Rolle jede beteiligte Person spielt und wie gut die Bank das geprüft hat.
Dazu kommt eine Verschärfung bei der Steuernummer. Banken müssen sich bei bestehenden Konten um Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum bemühen. Nach der Revision gilt das auch immer dann, wenn die Bank nach den Geldwäscheregeln ohnehin verpflichtet ist, ihre Kundendaten zu aktualisieren. Jede Aktualisierung deiner Kundendaten wird damit zu einer Gelegenheit, deine Steuernummer nachzufordern.
Was sich 2027 im Datenformat ändert
Die Wegleitung vom September regelt das Format der Meldungen. Die Banken übermitteln ihre Daten als XML-Datei nach einem Schema der OECD. Bisher galt Version 2.0. Jetzt kommt Version 3.0.
Die Wegleitung ist präzise. Bis zum 14. Dezember 2026 wird nur Version 2.0 unterstützt. Ab dem 16. Januar 2027 nur noch Version 3.0. Neu in das Schema aufgenommen sind die Felder für die Kontoart, das angewandte Sorgfaltsverfahren, das Gemeinschaftskonto, die Art der Beteiligung einer beherrschenden Person und die Selbstauskunft.
Das ist der Punkt, an dem ein Standard zur Datenbank wird. Ein Feld in einem Schema ist maschinenlesbar. Es lässt sich filtern, abgleichen, mit anderen Daten verknüpfen. Die Steuerverwaltung eines Empfängerstaats muss keinen Brief lesen. Sie liest eine Datei. Für die Banken ist das ein Umbau ihrer Systeme. Die Botschaft gibt die Einschätzung der Branche wieder: einmalige Kosten von 400.000 bis 600.000 Franken pro Finanzinstitut für die gesamte Umsetzung des revidierten Standards.
Wie viele Konten das betrifft, zeigt eine ältere Zahl der Steuerverwaltung. Bei ihr sind rund 9.000 meldende Finanzinstitute registriert, und in einem früheren Austauschjahr gingen Informationen zu rund 3,4 Millionen Finanzkonten ins Ausland. Jedes dieser Konten bekommt ab 2027 mehr Felder.
Das Abkommen mit der EU: Jetzt geht es auch ums Eintreiben
Für Leser in Deutschland und Österreich läuft der Austausch nicht über die allgemeine OECD-Vereinbarung, sondern über ein eigenes Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Auch dieses Abkommen wurde geändert.
Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zum Änderungsprotokoll verabschiedet. Die Bestimmungen zum revidierten Informationsaustausch werden seit dem 1. Januar 2026 vorläufig angewendet, damit 2027 der erste Austausch stattfinden kann.
Das Protokoll enthält aber noch etwas anderes. Einen neuen Titel über die Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen. Die Botschaft beschreibt den Ablauf nüchtern:
Staat A hat eine vollstreckbare Steuerforderung gegen eine Person oder ein Unternehmen und bekommt sie nicht vollständig eingetrieben. Die betroffene Person hat in Staat B Vermögen, von dem Staat A weiß. Eine Ansässigkeit in einem der beiden Staaten ist nicht erforderlich. Staat A ersucht Staat B um Betreibung. Staat B behandelt die fremde Forderung wie seine eigene und vollstreckt sie nach eigenem Recht. Prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, darf Staat B nicht. Den Erlös überweist er nach Abzug gewisser Kosten an Staat A.
Bisher sind öffentlich-rechtliche Ansprüche anderer Staaten in der Schweiz ohne Staatsvertrag nicht vollstreckbar. Ausnahmen gibt es schon heute, wie die Botschaft aufzählt: Im Verhältnis zu Österreich leistet die Schweiz bei den direkten Steuern in beschränktem Umfang Vollstreckungshilfe, begrenzt auf Steuern auf Lohnzahlungen. Und bei indirekten Steuern sieht ein Betrugsbekämpfungsabkommen mit der EU von 2004 Hilfe bei der Einziehung vor, allerdings nur bei Betrug oder einer sonstigen rechtswidrigen Handlung und erst ab einem verkürzten Betrag von 25.000 Euro. Mit dem Protokoll wird die Vollstreckungshilfe gegenüber allen EU-Staaten zu einem festen Bestandteil des Abkommens.
Heute nur die Mehrwertsteuer. Und morgen?
Die Schweiz hat die Vollstreckungshilfe eng begrenzt. Sie gilt nur für die Mehrwertsteuer. Ersuchen sind erst ab einer Mindestforderung von 10.000 Euro in den ersten fünf Jahren möglich, danach unter Bedingungen ab 5.000 Euro. Der ersuchte Staat darf 5 Prozent des eingezogenen Betrags behalten, mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro pro Ersuchen.
Für private Anleger ist die Mehrwertsteuer selten ein Thema. Wichtiger ist der nächste Satz der Botschaft. Die Vertragsparteien haben ein Zeitfenster von vier Jahren vereinbart, vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029, um die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung anderer Steuerforderungen zu prüfen. Laut Botschaft ist dieser Austausch inhalts- und ergebnisoffen. Die Botschaft sagt auch, woher der Druck kam: Die EU hatte den Fortbestand des Abkommens mit einer Regelung zur Vollstreckungshilfe verknüpft.
In der Vernehmlassung hat die große Mehrheit der Teilnehmer eine Ausweitung auf andere Steuern abgelehnt. Das steht ebenfalls in der Botschaft.
Addiere die Teile. Die Schweiz meldet deinem Heimatstaat, welches Konto du hast, wie viel darauf liegt und wer wirtschaftlich dahintersteht. Und das Abkommen enthält jetzt einen Mechanismus, mit dem ein EU-Staat Steuerforderungen in der Schweiz vollstrecken lassen kann, vorerst beschränkt auf eine Steuerart, mit einem vereinbarten Gesprächsfenster für mehr.
Aus Information wird Zugriff. Nicht heute, nicht automatisch. Aber der Weg dahin ist vertraglich angelegt.
Was das für dich bedeutet
Ein Schweizer Konto ist für Menschen aus Deutschland und Österreich kein Versteck. Das war es seit 2017 nicht mehr. Es kann trotzdem ein sinnvoller Baustein sein: stabile Banken, eigene Währung, eine Rechtsordnung außerhalb der EU.
Aber du solltest wissen, was es ist und was nicht.
Es ist ein Diversifikationsinstrument, kein Schutz vor Information
Dein Finanzamt kennt dein Schweizer Konto. Ab 2027 kennt es auch die Kontoart, deine Rolle in einer Struktur und die Qualität der Prüfung. Wer ein Schweizer Konto führt, muss es sauber deklarieren. Alles andere ist kein Vermögensschutz, sondern ein Risiko.
Es schützt vor manchen Zugriffen, aber nicht vor allen
Ein Konto in der Schweiz liegt nicht im Geltungsbereich der EU-Regeln zur Bankenabwicklung und nicht im Geltungsbereich von Kapitalverkehrskontrollen, die ein EU-Staat für seine Banken verhängt. Wie solche Kontrollen in der Vergangenheit funktioniert haben, beschreiben wir unter Kapitalverkehrskontrollen. Gegen den Zugriff deines eigenen Finanzamts auf festgesetzte Steuern schützt ein Schweizer Konto dagegen immer weniger, je weiter die Vollstreckungshilfe reicht.
Strukturen werden durchleuchtet, nicht übersehen
Wer ein Konto über eine Gesellschaft oder einen Trust führt, wird mit der Revision genauer abgebildet als bisher. Die Rolle jeder beherrschenden Person wird gemeldet. Eine Struktur, die nur dazu dient, den Namen des wirtschaftlich Berechtigten zu verstecken, funktioniert in diesem System nicht. Wie weit die Transparenzregeln inzwischen reichen, haben wir unter EU-Vermögensregister zusammengefasst.
Gold in der Schweiz
Wer Edelmetall in der Schweiz lagert, sollte vor Vertragsschluss schriftlich klären lassen, ob sein Lagerverhältnis als meldepflichtiges Konto geführt wird oder nicht. Die Antwort hängt von der Ausgestaltung des Vertrags ab, nicht vom Metall.
Wenn du in der Schweiz wohnst
Der Austausch läuft in beide Richtungen. Hast du als Schweizer Einwohner ein Konto in Deutschland oder Österreich, meldet die Bank dort deine Daten nach demselben revidierten Standard an die Schweiz. Die neuen Felder gelten auch für diesen Weg. Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist für seine Konten in der EU genauso sichtbar wie der Deutsche für sein Konto in Zürich.
Drei Dinge, die du vor dem ersten Austausch 2027 prüfen solltest
Der erste Austausch nach den neuen Regeln betrifft das Jahr 2026. Die Daten dafür entstehen jetzt.
Deine Selbstauskunft. Jede Bank hat von dir eine Erklärung, in welchem Staat du steuerlich ansässig bist. Ab 2027 meldet die Bank mit, ob eine gültige Selbstauskunft vorliegt. Eine veraltete oder unvollständige Erklärung fällt dann auf. Prüfe, ob Wohnsitz, Steuernummer und Geburtsdatum bei jeder Bank stimmen.
Deine Rolle in jeder Struktur. Wenn du Geschäftsführer einer Gesellschaft bist, die ein Konto hält, oder Protektor, Begünstigter oder Gesellschafter, dann wird diese Rolle künftig mitgemeldet. Kläre mit der Bank, wie sie dich einträgt. Eine falsche Rolle erzeugt Rückfragen, die niemand braucht.
Deine Steuererklärung. Was die Bank meldet und was du erklärst, sollte zusammenpassen. Wenn Kontoart und Kapitalerträge in beiden Quellen übereinstimmen, gibt es nichts abzugleichen.
Wo Vermögensschutz tatsächlich ansetzt
Informationsaustausch betrifft Konten. Er betrifft nicht die Frage, wer im Ernstfall auf deine Immobilie zugreifen kann.
Für Eigentümer in Deutschland arbeiten wir mit gezielten Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Gesellschaft außerhalb der EU, beschrieben unter Immobilienschutz. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel. Zur Wahl stehen gleichrangig die Stiftungs-Limited in London und die Wyoming LLC in den USA.
Beide Strukturen sind vollständig legal. Sie verstecken nichts. Die Eintragungen belasten die Immobilie wirtschaftlich, sodass für einen Zwangszugriff nichts Werthaltiges übrig bleibt. Das ist der Unterschied zwischen Verstecken und Schützen.
Und für die Kontenseite gilt: Verteile deine Liquidität auf mehrere Banken in mehreren Rechtsordnungen. Die praktische Kontoeröffnung außerhalb der EU begleitet unsere Schwesterseite freedombanking.plus. Vertraue keinem einzigen Land mit allem, auch nicht der Schweiz.