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Schweiz stuft ausländische Gesellschaften und komplexe Strukturen als erhöhtes Geldwäscherisiko ein: Was das für deine Struktur bedeutet

Veröffentlicht: 21.8.2026 · Kapitalverkehr & Vermögensregister

Die Schweiz hat eine Liste gemacht. Nicht von Personen. Von Rechtsformen.

Am 14. August 2026 hat das Bundesamt für Polizei eine Risikoanalyse zu Geldwäscherei und juristischen Personen veröffentlicht. Der Bundesrat wurde am 12. August darüber informiert. Die Kernaussage steht gleich im ersten Satz der Mitteilung: Insbesondere ausländische juristische Personen und komplexe Rechtsstrukturen stellen ein erhöhtes Risiko für Geldwäscherei dar.

Das betrifft nicht Kriminelle. Das betrifft eine Kategorie.

Wenn du eine Gesellschaft im Ausland hältst, eine Stiftung, einen Trust oder eine mehrstufige Holding, dann gehörst du jetzt amtlich zu dieser Kategorie. Ob du je etwas falsch gemacht hast, spielt für die Einstufung keine Rolle. Wie Stiftungen außerhalb Europas grundsätzlich aufgebaut sind, beschreiben wir unter Stiftungen in Panama und Nevis.

Was in der Analyse steht

Der Bericht heißt „National Risk Assessment (NRA): Juristische Personen und Rechtsvereinbarungen“. Verfasst hat ihn die Koordinationsgruppe des Bundes zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Er umfasst über hundert Seiten. Das vollständige Dokument ist öffentlich.

Die Grundlage sind Verdachtsmeldungen. Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. Juni 2025 meldeten Schweizer Finanzintermediäre der Meldestelle für Geldwäscherei 9.062 juristische Personen mit Sitz im Ausland. 72 Prozent dieser Meldungen kamen von Schweizer Banken, 25 Prozent von ausländisch beherrschten Banken. Zusammen stammen damit 97 Prozent der Meldungen von Banken.

Dann kommt der Satz, der für dich zählt. Am häufigsten vertreten sind Rechtsformen mit beschränkter Haftung. Der Bericht nennt sie beim Namen: die deutsche GmbH, die amerikanische LLC und die britische Ltd. Sie machen 62,7 Prozent der gemeldeten ausländischen Gesellschaften aus. Aktiengesellschaften kommen auf 34 Prozent, Stiftungen auf 2,3 Prozent. Dazu kommen 134 Trusts.

Die Behörden haben daraus einen Risikoindex gebaut. Auf einer Skala von 0 bis 5 liegen Schweizer juristische Personen bei 1,6. Ausländische liegen bei 2,5. Der Wert liegt damit gut 56 Prozent über dem Schweizer Wert. Das gleiche Bild hatte schon der Vorgängerbericht von 2017 gezeigt. Die Aktualisierung bestätigt es.

Nicht die Rechtsform zählt, sondern der Zweck

Der wichtigste Satz des Berichts ist unscheinbar. Die Rechtsform sei „kaum relevant“. Entscheidend sei, ob ein Unternehmen operativ tätig ist oder nicht.

Sitzgesellschaften, also Gesellschaften, die vor allem Vermögen halten und kein eigenes Geschäft betreiben, sind nach dem Bericht mit erheblich höheren Risiken behaftet, namentlich ausländische. Trusts werden ausdrücklich wie Sitzgesellschaften behandelt, weil sie dieselben Eigenschaften haben: Sie halten und verwalten Vermögen.

Und weiter: Komplexe, grenzüberschreitende Strukturen oder ein fehlender wirtschaftlicher Zweck erhöhen das Missbrauchspotenzial nach der Analyse erheblich. Anwälte, Notare und Treuhänder können deshalb eine zentrale Rolle spielen, wenn sie in die Gründung und Strukturierung eingebunden sind.

Lies das aus der Sicht eines Menschen, der sein Vermögen schützen will.

Eine Struktur, die Vermögen hält, ist per Definition nicht operativ. Eine Struktur, die dein Vermögen vom Zugriff deines Heimatstaates trennen soll, ist per Definition grenzüberschreitend. Und eine Struktur, die mehr als eine Ebene hat, ist per Definition komplex.

Genau die Merkmale, die Vermögensschutz ausmachen, sind jetzt amtliche Risikomerkmale. So arbeitet die Methodik des Berichts.

Vom Risikoindex zur Befugnis

Eine Risikoanalyse ist kein Gesetz. Aber sie ist der Bauplan für die nächsten Gesetze. Und für die Praxis der Banken.

Die Schweiz nutzt solche Analysen, um ihr Abwehrdispositiv auszurichten. Der Bericht sagt es selbst: Er soll regulatorische Lücken erkennen und einen risikobasierten Ansatz unterstützen. Risikobasiert heißt in der Praxis: Wer in eine höhere Risikokategorie fällt, wird genauer geprüft. Häufiger. Mit mehr Unterlagen.

Die Empfehlungen der Koordinationsgruppe sind konkret. Sie will die Wirksamkeit der neuen Regeln für Beratungsdienstleistungen und treuhänderische Tätigkeiten überprüfen. Sie will das Transparenzregister effektiv umsetzen, mit risikobasierten Kontrollen und einer breiten Nutzung der Informationen durch Behörden und Finanzintermediäre. Und sie will die Erkenntnisse zu ausländischen juristischen Personen breit bekannt machen.

Breit bekannt machen heißt: bei jeder Bank, jedem Vermögensverwalter, jedem Treuhänder im Land.

Der Bericht blickt auch schon weiter. Er hält fest, künftige Erweiterungen des Geldwäschereigesetzes auf zusätzliche Beratungstätigkeiten oder tiefere Schwellenwerte könnten verbleibende Vulnerabilitäten weiter reduzieren. Damit ist die Richtung beschrieben.

Das neue Transparenzregister ab 1. Oktober

Die Risikoanalyse kommt nicht allein. Sie erscheint sieben Wochen bevor zwei Gesetze in Kraft treten, die das Parlament am 26. September 2025 beschlossen hat. Die Analyse nennt beide selbst als Ausbau des Abwehrdispositivs.

Das erste ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen. Das zweite ist die Revision des Geldwäschereigesetzes. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 entschieden, beide auf den 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen. Ab diesem Tag laufen auch die Übergangsfristen für die Eintragung.

Was das Register tut, beschreibt die Risikoanalyse selbst. Die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten werden in einem staatlichen Register zentralisiert. Wirtschaftlich berechtigt ist, wer letztlich mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Das gilt auch dann, wenn Aktien oder Anteile treuhänderisch gehalten werden.

Das Register ist nicht öffentlich. Aber es steht offen: den im Gesetz genannten Behörden, den Finanzintermediären und den Beratern bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten. Eine Kontrollstelle beim Finanzdepartement prüft risikobasiert, gestützt auf Meldungen von Banken und Behörden, deren Angaben vom Register abweichen, und auf Stichproben.

Wichtig für Leser außerhalb der Schweiz: Das Register erfasst nicht nur Schweizer Gesellschaften. Es erfasst auch ausländische juristische Personen mit enger Verbindung zur Schweiz. Der Bericht nennt drei solche Verbindungen: Grundstückseigentum in der Schweiz, eine Zweigniederlassung oder die tatsächliche Verwaltung von der Schweiz aus.

Wer also eine ausländische Gesellschaft hält, die in der Schweiz eine Immobilie besitzt, steht künftig im Register. Egal ob er selbst in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt.

Auch die Berater werden erfasst

Der zweite Teil ist weniger sichtbar, aber mindestens so folgenreich.

Bisher unterstanden Anwälte, Notare und Treuhänder den Geldwäschereiregeln nur dann, wenn sie selbst Geld für Dritte bewegten. Wer nur eine Gesellschaft gründete oder beriet, blieb außen vor. Das ändert sich.

Nach der Revision werden bestimmte Beratungstätigkeiten unterstellt, wie die Risikoanalyse zusammenfasst. Darunter fallen die Gründung einer nicht operativen juristischen Person in der Schweiz oder einer juristischen Person mit Sitz im Ausland, die Verwaltung oder Geschäftsführung einer nicht operativen Gesellschaft, Einlagen und Ausschüttungen einer solchen Gesellschaft sowie Kauf und Verkauf von Liegenschaften. Ebenfalls erfasst ist, wer einer Gesellschaft länger als sechs Monate eine Adresse als Sitz zur Verfügung stellt.

Für dich heißt das: Der Mensch, der deine Struktur aufsetzt oder verwaltet, wird selbst zum Verpflichteten. Er muss dich identifizieren, die Herkunft deiner Mittel prüfen und bei Verdacht melden. Dein Berater wird zu einem Glied in der Meldekette.

Das ist die Logik, die Europa seit Jahren verfolgt. Wie weit sie in der EU schon reicht, haben wir unter EU-Vermögensregister beschrieben. Die Schweiz geht jetzt denselben Weg, mit eigenen Gesetzen und eigenem Tempo.

Wo du selbst betroffen bist

Die Folgen hängen davon ab, wo du wohnst und wo deine Struktur sitzt.

Wenn du in der Schweiz wohnst

Hältst du eine Schweizer Aktiengesellschaft oder GmbH, muss diese Gesellschaft künftig ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren, die Angaben mit angemessener Sorgfalt überprüfen und dem Register melden. Die Aktionäre und Gesellschafter müssen ihr dafür die nötigen Angaben liefern und mitwirken. Ausgenommen sind nach dem Bericht nur Vereine und Stiftungen. Deine eigene Gesellschaft wird zur Meldestelle über dich.

Wenn du in Deutschland oder Österreich wohnst

Dann trifft dich das Register nur, wenn deine ausländische Gesellschaft eine enge Verbindung zur Schweiz hat, etwa ein Grundstück dort. Die Risikoeinstufung trifft dich dagegen schon, sobald deine Struktur ein Konto bei einer Schweizer Bank führt. Der Bericht sagt es ausdrücklich: Auch eine im Ausland domizilierte Gesellschaft, die nur ein Schweizer Bankkonto hat, gehört zum Untersuchungsfeld. Die GmbH aus München, die Ltd aus London und die LLC aus Wyoming stehen dort in derselben Statistik.

Was das für deine Struktur bedeutet

Aus all dem folgt keine Pflicht, deine Struktur aufzulösen. Aber es folgt eine andere Lage. Addiere die Teile:

Eine ausländische Gesellschaft ist in der Schweiz jetzt amtlich eine erhöhte Risikokategorie. Nicht operative Strukturen gelten als erheblich riskanter. Ab 1. Oktober gibt es ein zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten. Banken und Berater haben Zugang und müssen Abweichungen melden. Und die Berater selbst stehen unter Aufsicht.

Das Ergebnis ist ein System, in dem Sichtbarkeit die Voraussetzung für Zugang wird. Wer mit einer ausländischen Struktur ein Schweizer Konto führen will, muss mehr erklären als früher. Wer nicht erklären kann, warum seine Struktur existiert, bekommt Fragen. Und ein Konto, das Fragen aufwirft, ist ein Konto, das gekündigt werden kann.

Drei Dinge helfen in dieser Lage.

Ein dokumentierter Zweck

Die Analyse sagt es selbst: Ein fehlender wirtschaftlicher Zweck erhöht das Risiko. Umgekehrt heißt das: Eine Struktur, deren Zweck schriftlich festgehalten ist, lässt sich erklären. Vermögensschutz, Nachfolge, Absicherung gegen Haftung sind legitime Zwecke. Schreib sie auf, bevor dich jemand danach fragt.

Saubere Papiere zur Herkunft

Jede Bank wird fragen, woher das Geld stammt. Wer seine Vermögensherkunft lückenlos belegen kann, besteht diese Prüfung. Wer es nicht kann, hat unabhängig von jeder Struktur ein Problem.

Nicht alles über eine einzige Bank und einen einzigen Staat

Wenn eine einzige Bank dein gesamtes Strukturvermögen hält, entscheidet eine einzige Compliance-Abteilung über deinen Zugang. Streuung gilt auch für Banken und Rechtsordnungen. Welche Länder außerhalb der EU wir für Konten sehen, steht unter Nicht-EU-Bankkonten.

Unser Weg für deine Immobilie in Deutschland

Die Grundbuchlösung, die wir für Eigentümer in Deutschland anbieten, braucht kein Schweizer Konto und keine Schweizer Gesellschaft.

Sie arbeitet mit gezielten Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Gesellschaft außerhalb der EU, beschrieben unter Immobilienschutz. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel.

Zwei Strukturen stehen gleichrangig zur Wahl. Die Stiftungs-Limited in London. Sie ist eine bekannte Rechtsform, aber offen im britischen Register: Mitglieder werden im Handelsregister veröffentlicht, und das Vereinigte Königreich führt ein sehr öffentliches Transparenzregister. Und die Wyoming LLC in den USA, mit maximaler geografischer Distanz und kaum Veröffentlichungen im Handelsregister.

Beide Gesellschaften sind ruhend. Sie machen keinen Umsatz, es fallen keine Steuern an, eingereicht wird eine jährliche Nullerklärung. Ihre Rolle ist durch die Eintragungen im Grundbuch und die dazugehörigen Verträge festgehalten.

Stiftungen in Panama oder Nevis sind eine andere Liga. Sie kommen für dich nur in Betracht, wenn du Deutschland tatsächlich verlässt, und selbst dann nur mit sauberer steuerlicher Gestaltung für die Jahre nach dem Wegzug. Wer in Deutschland wohnen bleibt, braucht sie nicht.

Die Richtung ist klar

Die Schweiz war lange der Ort, an dem Vermögen diskret liegen durfte. Diese Zeit endete nicht an einem Tag. Sie endet in Schritten: Informationsaustausch, Abschaffung der Inhaberaktien, Aktienbuchpflicht, jetzt das Register und die Unterstellung der Berater.

Zusammen ergeben diese Schritte eine Infrastruktur, in der der Staat weiß, wem was gehört. Eine Infrastruktur fragt nicht, wofür sie später benutzt wird. Sie steht bereit.

Für dich heißt das nicht Panik. Es heißt: Ordne deine Strukturen so, dass sie jeder Prüfung standhalten, und verlasse dich nicht darauf, dass ein einziges Land dein Vermögen für immer diskret hält.