In gut zwei Wochen wählt Deutschland. Der Bundespräsident hat den Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und die Wahl auf den 23. Februar 2025 gelegt. Die Programme liegen vor. Zwei Parteien, die in den letzten Jahren gemeinsam regiert haben, haben dabei ein Wort hineingeschrieben, das in Deutschland seit Jahrzehnten niemand mehr bezahlt: Vermögensteuer.
Die SPD hat ihr Programm am 11. Januar beschlossen, die Grünen am 26. Januar. Beide nennen eine Steuer auf sehr hohe Vermögen. Beide wollen die Erbschaftsteuer umbauen. Und beide schreiben an eine Adresse, die in Deutschland immer dieselbe ist: an das Vermögen, das im Inland liegt und im Register steht.
Wie staatliche Abgaben auf Privatvermögen funktionieren und warum sie keine Theorie sind, beschreiben wir unter staatliche Vermögensabgaben.
Was die SPD beschlossen hat
Das Regierungsprogramm der SPD, beschlossen auf dem außerordentlichen Bundesparteitag am 11. Januar 2025 in Berlin, ist in diesem Punkt deutlich. Der zentrale Satz lautet: "Die ausgesetzte Vermögensteuer wollen wir für sehr hohe Vermögen revitalisieren."
Die Begründung steht direkt davor. In Deutschland würden Einkommen aus Arbeit stärker besteuert als Vermögen. Das wolle die Partei ändern. Und dann: "Eigentum gibt Sicherheit, aber Eigentum verpflichtet auch." Die SPD will deshalb die vermögensbezogene Besteuerung stärken und Spitzenvermögen stärker an der Finanzierung beteiligen.
Bei der Erbschaftsteuer wird das Programm konkret. Innerhalb des bestehenden Tarifs soll eine effektive Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen kommen, die ausdrücklich auch für vermögenshaltende Familienstiftungen gelten soll. Die persönlichen Freibeträge sollen steigen. Das selbst genutzte Familienheim soll unangetastet bleiben.
Dazu kommt die internationale Ebene. Die SPD unterstützt die von Brasilien in der G20 angestoßenen Pläne für eine international koordinierte Mindeststeuer für Superreiche. An anderer Stelle kündigt sie an, in einer Globalen Allianz für Steuergerechtigkeit mit anderen Ländern eine Milliardärssteuer voranzutreiben.
Eine Zahl fehlt. Ab welchem Vermögen ein Vermögen "sehr hoch" ist, sagt das Programm nicht. Es nennt keinen Freibetrag, keinen Satz, keine Schwelle. Das ist bei Wahlprogrammen üblich. Aber es heißt auch: Die Grenze, auf die es für dich ankommt, würde erst im Gesetzgebungsverfahren gezogen. Und dort entscheiden Mehrheiten, nicht Überschriften.
Die Einnahmen aus Erbschaftsteuer und Vermögensteuer sollen nach dem Programm den Ländern zufließen, für Bildung. Das ist kein Zufall, es folgt aus dem Grundgesetz. Dazu gleich mehr.
Was die Grünen beschlossen haben
Die Grünen haben ihr Programm auf einer außerordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz am 26. Januar 2025 verabschiedet. Der Ton ist vorsichtiger, die Richtung dieselbe.
Das Programm nennt die Vermögensungleichheit ein Problem, bei dem es auch im internationalen Vergleich große Handlungsnotwendigkeit in Deutschland gebe. Als mögliche Ansätze zählt es auf: eine globale Milliardärssteuer, eine fairere Erbschaftsteuer, eine gerechte Immobilienbesteuerung ohne Schlupflöcher und eine nationale Vermögensteuer auf sehr hohe Vermögen.
Danach legen sich die Grünen fest, worauf sie sich konzentrieren wollen:
- eine Reform der Erbschaftsteuer hin zu einem persönlichen Lebensfreibetrag, mit weitgehender Streichung der bestehenden Ausnahmen für außerordentlich große Erbschaften und großzügigen Stundungsregeln, wobei selbst bewohntes Eigentum befreit bleibt,
- aktiven Einsatz für eine globale Milliardärssteuer,
- das Schließen weiterer Lücken, vor allem bei der Immobilienbesteuerung, etwa bei Share Deals,
- die Streichung der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen im Gewerbesteuerrecht.
Auch hier fehlt eine Schwelle. Ab wann ein Vermögen sehr hoch ist, legt das Programm nicht fest. Die nationale Vermögensteuer steht bei den Grünen also im Programm, aber nicht in der Liste der Schwerpunkte. Für Immobilienbesitzer sind die Schwerpunkte trotzdem deutlich. Drei von vier Punkten betreffen Erbschaften oder Grundbesitz.
Das Gesetz liegt schon da
Eine Vermögensteuer muss in Deutschland nicht erst erfunden werden. Das Vermögensteuergesetz steht bis heute in der Gesetzessammlung des Bundes. Es wurde nie aufgehoben.
Erhoben wird die Steuer nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Juni 1995 entschieden, dass Teile des Gesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Die Fußnote dazu steht direkt unter dem Steuersatz. Aber das Gesetz ist da, mit seinen Begriffen, seinen Regeln zur Steuerpflicht und seinem Verfahren.
Zwei Regeln daraus solltest du kennen. Unbeschränkt steuerpflichtig sind nach dem Gesetz natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, dazu Gesellschaften, Stiftungen und andere Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland. Beschränkt steuerpflichtig ist, wer im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf das Inlandsvermögen, also etwa deutsche Immobilien.
Wer revitalisieren will, muss also nicht neu bauen. Er muss die Mängel beheben, die Karlsruhe 1995 beanstandet hat, und die Freibeträge und Sätze neu fassen.
Was das alte Gesetz über Gesellschaften und Stiftungen sagt
Ein Detail aus dem geltenden Text ist für Unternehmer wichtig. Das Vermögensteuergesetz erfasst nicht nur Menschen. Unbeschränkt steuerpflichtig sind auch Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und andere Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland. Für sie sieht der Text einen eigenen Satz vor, 0,6 Prozent des steuerpflichtigen Vermögens, für natürliche Personen 1 Prozent.
Das heißt: Unter diesem Gesetz wurde Vermögen, das in einer deutschen GmbH steckt, auf der Ebene der Gesellschaft selbst belastet. Eine deutsche Gesellschaft ist deshalb keine Antwort auf eine deutsche Vermögensteuer. Sie ist unter diesem Gesetz selbst Steuerpflichtige.
Die SPD nennt in ihrem Programm außerdem die vermögenshaltende Familienstiftung ausdrücklich, bei der Erbschaftsteuer. Die typische deutsche Antwort auf Nachfolge und Vermögensschutz der vergangenen Jahrzehnte steht damit selbst im Blickfeld. Strukturen im Inland bleiben im Zugriff des Inlands.
Die Schwachstelle war immer die Bewertung
Jede Steuer auf Vermögen braucht einen Wert. Bei Aktien und Konten ist er leicht zu finden. Bei Immobilien nicht. Genau hier hatte das alte System seine größte Schwäche. Für die Grundsteuer arbeitete die Verwaltung in Westdeutschland bis Ende 2024 mit Werten von 1964. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Einheitsbewertung 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil das Festhalten an diesem Stichtag zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führte.
Diese Schwachstelle ist inzwischen geschlossen, zumindest für die Grundsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Für die Grundstücke in den Ländern des Bundesmodells gibt es amtlich festgestellte Werte auf dem Stand vom 1. Januar 2022, erhoben aus den Erklärungen der Eigentümer. Eine künftige Vermögensteuer müsste für Immobilien nicht bei null anfangen.
Vermögensteuer und Vermögensabgabe sind zwei Dinge
In der Debatte laufen zwei Begriffe durcheinander. Das Grundgesetz trennt sie sauber, in einem einzigen Artikel über die Verteilung der Steuereinnahmen.
Das Aufkommen der Vermögensteuer steht nach dem Grundgesetz den Ländern zu, ebenso das der Erbschaftsteuer. Deshalb schreibt die SPD, die Einnahmen sollten den Ländern für Bildung zugutekommen. Die Vermögensteuer ist eine laufende Steuer, jedes Jahr ein Prozentsatz auf das Vermögen.
Im selben Artikel, einen Absatz davor, steht etwas anderes. Dem Bund stehen danach zu: "die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben". Das Grundgesetz kennt die einmalige Abgabe auf Vermögen also nicht nur, es regelt bereits, wem ihr Ertrag gehört.
Eine einmalige Vermögensabgabe und einen Lastenausgleich nennt keines der beiden Programme. Beide sprechen von einer laufenden Steuer. Aber beide Instrumente stehen nebeneinander im selben Artikel der Verfassung, und das eine schließt das andere rechtlich nicht aus.
Das ist der Unterschied, auf den es für dich ankommt. Eine laufende Vermögensteuer kostet dich jedes Jahr einen Anteil. Eine einmalige Vermögensabgabe greift auf einen Schlag auf die Substanz zu, historisch gestreckt über Jahrzehnte. Beides ist in der Verfassung angelegt. Wie das beim Lastenausgleich von 1952 aussah, mit Abgabe, Raten und Grundbuch, zeigen wir beim Lastenausgleich.
Was das für Leser in Österreich und der Schweiz heißt
Das deutsche Vermögensteuergesetz knüpft an den Wohnsitz an und an den Ort des Vermögens. Wer in Österreich oder in der Schweiz lebt, wäre in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Aber das Gesetz sieht die beschränkte Steuerpflicht für Inlandsvermögen vor. Eine Wohnung in Berlin oder ein Haus am Tegernsee bleibt deutsches Inlandsvermögen, egal wo der Eigentümer wohnt. Was dazu zählt, legt das Bewertungsgesetz fest: inländisches Grundvermögen, inländisches Betriebsvermögen, Beteiligungen ab einem Zehntel an deutschen Kapitalgesellschaften und Forderungen, die durch deutschen Grundbesitz gesichert sind. Ein gewöhnliches Bankguthaben gehört nicht zu dieser Aufzählung. Die Immobilie schon.
Für den Rest deines Vermögens gilt das Recht deines Wohnsitzlandes. Die Frage, ob und wie eine deutsche Vermögensteuer dich träfe, hängt deshalb an genau zwei Dingen: wo du wohnst und was du in Deutschland hältst.
Was die Programme für dein Vermögen heißen
Wahlprogramme sind keine Gesetze. Ob eine der beiden Parteien nach dem 23. Februar ihre Vorhaben umsetzen kann, entscheiden Wähler und Koalitionsverhandlungen. Aber Programme sind öffentliche Festlegungen. Sie zeigen, was eine Partei für richtig hält, wenn sie die Mehrheit dafür hat.
Rechne zusammen, was jetzt vorliegt. Zwei Parteien nennen eine Vermögensteuer. Ein Gesetz dafür existiert. Das Grundgesetz regelt die Einnahmen aus einer laufenden Vermögensteuer und aus einmaligen Vermögensabgaben. Und seit dem 1. Januar 2025 gibt es für die Grundstücke in den Ländern des Bundesmodells amtlich festgestellte Grundsteuerwerte auf dem Stand von 2022. Die Bausteine für eine Besteuerung von Vermögen liegen damit bereit, vollständiger als seit Jahrzehnten.
Daraus folgt eine nüchterne Unterscheidung.
Gegen eine laufende Vermögensteuer hilft keine Gestaltung im Grundbuch. Sie knüpft an den Steuerpflichtigen an, an seinen Wohnsitz und sein Vermögen. Die wirksamste Stellschraube ist hier der Wohnsitz. Wer ernsthaft über einen Wohnsitz im Ausland nachdenkt, verändert die Frage, welcher Staat ihn unbeschränkt besteuern darf. Wer tatsächlich wegzieht, für den kommen auch Strukturen wie die Family Investment Company in Betracht. Wer in Deutschland steuerlich ansässig bleibt, für den sind sie nicht der richtige Weg.
Gegen den Zugriff auf eine Immobilie im Fall eines Lastenausgleichs gibt es dagegen einen Weg, der ohne Wegzug funktioniert. Wir gründen eine Gesellschaft außerhalb der EU, eine Wyoming LLC in den USA oder eine Stiftungs-Limited in London, beide gleichrangig. Zu ihren Gunsten nimmt dein Notar Eintragungen in den Abteilungen I, II und III deines Grundbuchs vor. Damit ist die Immobilie so geschützt, dass du dich gegen eine Zwangshypothek im Falle eines Lastenausgleichs wehren könntest. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel. Die Einzelheiten und den Vergleich beider Gesellschaften findest du bei der Lösung für den Lastenausgleich.
Bis zur Wahl und darüber hinaus lohnt eine nüchterne Bestandsaufnahme. Sie kostet nichts und beantwortet die Fragen, die sich jede der denkbaren Regierungen stellen würde.
- Welches Vermögen hältst du im Inland, und in welcher Form: direkt, über eine GmbH, über eine Stiftung?
- Welche Immobilien stehen in deutschen Grundbüchern, und welchen Grundsteuerwert haben sie?
- Wo bist du steuerlich ansässig, und wo willst du es in fünf Jahren sein?
- Welcher Teil deines Vermögens liegt bereits in einer anderen Rechtsordnung?
Beides hat eine gemeinsame Bedingung: Es muss stehen, bevor ein Gesetz kommt. Ein Programm ist noch kein Gesetz. Genau das ist die Zeit, in der sich handeln lässt.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag ist die Regierungsfrage entschieden. CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" am 9. April 2025 vorgestellt und am 5. Mai 2025 unterzeichnet. Eine Vermögensteuer enthält der Vertragstext nicht. Der Solidaritätszuschlag bleibt danach unverändert bestehen. Das Vermögensteuergesetz selbst steht weiter unverändert im Bundesrecht, ebenso die Regel des Grundgesetzes zu einmaligen Vermögensabgaben. Die Werkzeuge sind also geblieben. Nur der Auftrag zu ihrer Nutzung steht nicht im Koalitionsvertrag. Wie staatliche Abgaben auf Vermögen funktionieren, beschreiben wir unter staatliche Vermögensabgaben.