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Gold und Silber in der Schweiz und in Liechtenstein lagern: Was sich 2026 geändert hat

Zuletzt aktualisiert: 9.8.2026

Im April 2026 hat sich für Silberanleger in Deutschland etwas verschoben, das viele erst bemerken werden, wenn sie das nächste Mal nachkaufen wollen. Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben vom 9. April 2026 die Umsatzsteuerregeln für Zolllager neu gefasst, anzuwenden auf alle offenen Fälle. Die Branche war überrascht, einzelne Anbieter haben ihr Neugeschäft für Silber und Technologiemetalle noch am selben Tag ausgesetzt.

Wer verstehen will, warum das ein Einschnitt ist und warum ein Schweizer oder Liechtensteiner Lager davon nicht berührt wird, muss kurz zurücktreten. Und wer noch gar nicht festgelegt ist, welcher Standort zu seiner Lage passt, sollte eine Ebene höher anfangen: bei der Übersicht Wo Edelmetall lagern.

Warum Silber überhaupt im Zolllager liegt

Gold und Silber werden steuerlich völlig unterschiedlich behandelt. Anlagegold ist beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit, in Deutschland wie in der gesamten EU und ebenso in der Schweiz. Bei Silber, Platin und Palladium ist das nicht so. In Deutschland zahlst du beim Kauf 19 Prozent Umsatzsteuer, in der Schweiz 8,1 Prozent.

Diese Steuer ist für einen Anleger kein durchlaufender Posten, sondern ein echter Verlust. Du zahlst sie beim Kauf und bekommst sie beim Verkauf nicht zurück, weil der Händler dir das Metall zum Materialwert abkauft. Auf einer sechsstelligen Silberposition sind das fünfstellige Beträge, die schon am Tag des Kaufs weg sind.

Genau deshalb hat sich das Zolllager als Lösung etabliert. Ware, die dort liegt, gilt steuerlich als nicht eingeführt. Kauf, Lagerung und Verkauf finden statt, ohne dass Zoll oder Mehrwertsteuer anfallen, solange das Metall das Lager nicht verlässt. Wer sein Silber nicht ohnehin im Wohnzimmer stapeln wollte, hatte damit eine saubere und vollkommen legale Möglichkeit, die Steuer zu vermeiden.

Was sich am 9. April 2026 geändert hat

Das Schreiben knüpft die Steuerbefreiung an eine Bedingung, die ein Anleger in aller Regel nicht erfüllt: Befreit ist die Lieferung nur dann, wenn du oder ein von dir Beauftragter das Zolllagerverfahren tatsächlich beendest, das Metall also förmlich einführst oder wieder ausführst.

Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Anlagefall dabei ausdrücklich. Es geht um Lieferungen an einen Abnehmer, der Endverbraucher ist und bei denen es im Regelfall nicht zu einer Einfuhr oder Wiederausfuhr kommt, ausdrücklich genannt: der Erwerb von Gegenständen zur Kapitalanlage. Das Beispiel im Schreiben ist der Anleger, der im Lagerdepot gutgeschrieben bekommt, einen Lagerschein erhält und das Verfahren bis zum Verkauf nicht beendet. Ergebnis: Die Lieferung an ihn ist steuerbar und steuerpflichtig.

Beim klassischen Anlagemodell passiert genau das. Der Anleger kauft, das Metall bleibt liegen, es wird nie physisch bewegt. Damit fehlt der Schritt, an dem die Befreiung nun hängt, und der Kauf wird umsatzsteuerpflichtig.

Drei Dinge sind dabei wichtig:

  • Anlagegold ist nicht betroffen. Für Anlagegold gilt eine eigene, von alledem unabhängige Steuerbefreiung. Das Schreiben selbst spricht überhaupt nicht von Edelmetallen; sein einziges Metallbeispiel ist Kobalt. Die Verschiebung trifft in der Praxis Silber, Platin, Palladium, Technologiemetalle und Seltene Erden.
  • Die Änderung betrifft Zolllager innerhalb der EU. Sie ist eine deutsche Verwaltungsanweisung zur Umsatzsteuer und reicht nicht in die Schweiz hinein.
  • Es gibt keine Übergangsfrist. Die Regelungen sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Der eine Ausweg, den das Schreiben offenlässt

Es gibt eine Konstellation, in der die Befreiung bestehen bleibt, und sie ist im Schreiben als Beispiel ausformuliert: wenn im Kaufvertrag festgelegt ist, dass der Käufer oder sein Beauftragter das Metall beim Verkauf auszulagern und einzuführen hat. Dann ist die Lieferung bereits im Moment des Kaufs steuerfrei, weil die Beendigung des Verfahrens von vornherein feststeht.

Nur: Der Preis dieser Befreiung ist genau das, was das Modell eigentlich vermeiden sollte. Wer sich vertraglich verpflichtet, das Silber später einzuführen, verpflichtet sich damit auch, es später zu versteuern, dann eben als Einfuhr. Verschoben ist die Steuer damit, vermieden nicht.

Das ist der eigentliche Befund hinter der Schlagzeile: Für den Anleger, der Metall kaufen und liegen lassen will, ist das deutsche Zolllager als steuerfreier Ort erledigt.

Was mit bereits gekauftem Metall passiert

Hier lohnt Genauigkeit, weil in der Branche verkürzt von Bestandsschutz die Rede ist. Was tatsächlich dort steht: Die neuen Regelungen sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für Umsätze, die vor der Veröffentlichung des Schreibens ausgeführt wurden, wird es lediglich nicht beanstandet, wenn der liefernde Unternehmer sie steuerfrei behandelt hat.

Praktisch heißt das: Wer vor dem 9. April 2026 gekauft hat, muss nicht damit rechnen, dass sein Altkauf aufgerollt wird. Aber die Nichtbeanstandung richtet sich an den Händler und seine Umsatzsteuer, nicht an dich und dein Metall. Es ist eine Verwaltungszusage nach unten, kein Rechtsanspruch, und sie deckt nur die Vergangenheit. Jeder Nachkauf ab jetzt läuft unter der neuen Auslegung.

Wer eine bestehende Position im deutschen Zolllager hat, steht damit vor einer sehr konkreten Frage: aufstocken geht dort nicht mehr steuerfrei. Entweder die Position bleibt, wie sie ist, und weiteres Metall entsteht anderswo, oder der Bestand wandert mit. Beides ist eine Rechenaufgabe, keine Glaubensfrage, und sie wird weiter unten aufgemacht.

Warum die Schweiz und Liechtenstein außen vor bleiben

Ein Schweizer Zollfreilager untersteht dem Schweizer Zoll. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und gehört nicht zum EU-Zollgebiet. Liechtenstein bildet mit der Schweiz seit dem Zollvertrag von 1923 ein gemeinsames Zollgebiet und seit dem Mehrwertsteuervertrag von 1994 auch ein gemeinsames Mehrwertsteuer-Inland; das Fürstentum wendet die materiellen Schweizer Regeln parallel an.

Das hat eine unspektakuläre, aber entscheidende Folge: Eine Änderung des deutschen Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ändert nichts an der Behandlung von Metall, das in Zürich, Genf oder Vaduz liegt.

Dazu kommt, dass das Schweizer Recht denselben Weg von der anderen Seite her öffnet. Die Lieferung von Ware, die nachweislich in einem Zollfreilager unter Zollüberwachung stand und diesen Status nicht verloren hat, ist von der Steuer befreit. Für das offene Zolllager gilt dasselbe, dort mit der Bedingung, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird. In einem solchen Lager kannst du Silber, Platin und Palladium deshalb weiterhin zum Nettowarenwert erwerben und zeitlich unbegrenzt lagern, ohne Zoll und ohne Mehrwertsteuer.

Achte auf die Begründung, denn sie trägt weiter als die Schlagzeile: Befreit ist der Umsatz nicht, weil ein Lager an sich steuerfrei wäre, sondern weil die Ware den Zollstatus hat und behält. Verliert sie ihn, fällt die Befreiung mit ihm. Für Anlagegold brauchst du das Lager steuerlich ohnehin nicht: Umsätze mit Gold zu Anlagezwecken ab 995 Tausendsteln in Barren mit dem Stempel eines anerkannten Prüfer-Schmelzers und mit staatlich geprägten Goldmünzen sind in der Schweiz von der Steuer befreit, die Einfuhr solchen Goldes ebenso.

Das ist kein Schlupfloch und kein Konstrukt. Es ist schlicht die Folge davon, dass die Ware nie in ein Steuergebiet eingeführt wurde, in dem eine Steuer entstehen könnte.

Der Punkt, an dem es teuer wird

Hier liegt der Fehler, den wir in Beratungen am häufigsten korrigieren müssen. Die Steuer ist nicht erlassen, sie ist aufgeschoben.

Sobald du das Metall aus dem Zollfreilager entnimmst und in den freien Verkehr überführst, werden die Abgaben fällig. Nimmst du es in der Schweiz heraus, ist das die Schweizer Mehrwertsteuer. Lässt du es nach Deutschland bringen, ist es eine Einfuhr aus einem Drittland, mit Einfuhrumsatzsteuer auf den vollen Warenwert.

Wer also plant, sein Silber irgendwann einmal nach Hause zu holen, hat nichts gespart, sondern nur verschoben. Das Modell funktioniert für den, der die Position tatsächlich langfristig außerhalb des eigenen Zugriffsstaates halten will. Für alle anderen ist es die falsche Lösung, und das sollte man vorher wissen und nicht hinterher.

Das ist zugleich der strukturelle Unterschied zu Singapur. Dort ist die Verbrauchssteuer auf Anlagemetalle nicht aufgeschoben, sondern es entsteht keine. Wer diesen Unterschied verstanden hat, trifft die Standortwahl aus anderen Gründen: Edelmetalle in Singapur lagern.

Die 10.000-Euro-Frage, und warum sie fast nur Gold betrifft

Fast jeder Mandant stellt uns dieselbe Frage: Muss ich das an der Grenze angeben?

Die Antwort ist präziser, als die meisten erwarten. Seit der EU-Barmittelverordnung gilt Gold an den EU-Außengrenzen rechtlich als Bargeld. Konkret zählen dazu Goldbarren, Goldnuggets und Goldklumpen mit einem Feingehalt von mindestens 99,5 Prozent sowie Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent. Wer damit im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus der EU ausreist oder einreist, muss das unaufgefordert schriftlich anmelden. Schweiz und Liechtenstein sind Drittländer, die Außengrenzregeln gelten also in beide Richtungen.

Für Silber gilt etwas anderes. Silber und Platin sind gleichgestellte Zahlungsmittel. Die musst du nur dann angeben, wenn ein Zollbeamter dich danach fragt, und dann mündlich. Eine eigenständige Anmeldepflicht besteht nicht. Schmuck und andere Waren aus Edelmetall zählen übrigens weder zum einen noch zum anderen.

Das ist alles völlig legal und in fünfzehn Minuten erledigt. Trotzdem ist es der Punkt, an dem die meisten Gespräche emotional werden. Kaum jemand hat Lust, mit zehn Kilo Gold im Wagen an einer Zollstelle zu stehen, Herkunft und wirtschaftlich Berechtigten zu erklären und danach in einer Datenbank zu stehen. Das ist keine juristische Sorge, sondern eine sehr menschliche. Und man muss sie nicht haben. Wie die Gegenrichtung im Detail abläuft, steht in unserem Leitfaden Gold einführen: Zoll, Freigrenzen und die 10.000-Euro-Regel.

Warum organisierter Transport etwas anderes ist als eine Autofahrt

Wenn du das Metall selbst über die Grenze bringst, bist du die Person, die anmeldet. Wenn ein Wertlogistiker den Transport übernimmt, verschieben sich die Zollformalitäten auf den Dienstleister.

In der Praxis läuft das so: Das Metall wird zunächst in ein professionelles Hochsicherheitslager in Deutschland übernommen, in der Regel in Frankfurt. Von dort geht es als versicherter Werttransport von Lager zu Lager weiter, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Singapur. Du fasst die Barren nie an und stehst an keiner Grenze. Den vollständigen Ablauf, die Versicherungsfragen und die Rechnung, ab wann sich das gegenüber einem Verkauf lohnt, haben wir unter Edelmetall ins Ausland transportieren aufgeschrieben.

Für größere Bestände ist das dem Kofferraum auch praktisch überlegen. Vierhundert Kilo Silber passen in kein Reisegepäck, und die Versicherungsfrage ist auf einer Privatfahrt ohnehin nicht sauber zu lösen.

Die Rechnung, die die meisten falsch machen

Ein Mandant hatte vor Kurzem eine große Silberposition in Deutschland liegen und wollte sie in Singapur wissen. Sein erster Gedanke war der naheliegende: in Deutschland verkaufen und im Zielland neu kaufen.

Das ist fast immer die teure Variante, und der Grund ist der Spread. Du verkaufst zum Ankaufspreis des Händlers und kaufst zum Verkaufspreis eines anderen Händlers. Bei Silber ist die Spanne zwischen diesen beiden Preisen deutlich breiter als bei Gold. Auf einer großen Position summiert sich ein solcher Rundlauf schnell in den sechsstelligen Bereich.

Der Transport derselben vierhundert Kilo kostete rund 15.000 Euro. Er hat also eine sechsstellige Summe gespart, indem er dasselbe Metall behalten hat, statt es zu verkaufen und wieder zu kaufen.

Der Punkt dahinter ist derselbe, der sich durch unsere gesamte Arbeit zieht: Eine Verlagerung ist keine Veräußerung. Das Eigentum wechselt nicht, die Position bleibt bestehen, nur der Ort ändert sich. Ein Verkauf mit anschließendem Rückkauf ist dagegen ein echter wirtschaftlicher Vorgang, mit allen Kosten und steuerlichen Folgen, die daran hängen.

Bei kleineren Beständen kippt diese Rechnung. Silber hat eine niedrige Wertdichte, Transport und Versicherung kosten unabhängig vom Metallpreis pro Kilo. Ab wann sich eine Verlagerung lohnt, hängt an der Größe der Position, am Metall und an der Handelsspanne, die du tatsächlich zahlen würdest. Diese Rechnung sollte man aufmachen, bevor man verkauft, nicht danach.

Einzelverwahrung, nicht Sammelbestand

Für den Vermögensschutz ist eine Frage wichtiger als die Steuer: Gehört dir ein bestimmter Barren, oder gehört dir ein Anteil an einem Bestand?

Bei der Einzelverwahrung, auch segregierte Lagerung genannt, sind die eingelagerten Stücke eindeutig dir zugeordnet, mit Nummer und Gewicht. Bei einer Sammelverwahrung hältst du einen Anspruch gegen den Lagerhalter. Im Normalbetrieb merkst du keinen Unterschied. In dem Szenario, für das man Edelmetall überhaupt hält, ist es der einzige Unterschied, der zählt.

Das gilt genauso für die Frage, ob dein Metall bei einer Bank liegt oder außerhalb des Bankensystems. Wer Edelmetall als Absicherung gegen genau die Institutionen hält, die im Ernstfall geschlossen sind, sollte es nicht in deren Tresoren lagern.

Was wir dabei tun

Wir betreiben weder Lager noch Werttransporte. Beides machen Spezialisten, und das ist auch richtig so.

Was wir machen, ist die Entscheidung davor. Welche Jurisdiktion passt zu deiner Situation, welches Lager, welche Verwahrform, in welcher Form sollte das Metall überhaupt vorliegen, und rechnet sich eine Verlagerung gegenüber dem, was du gerade vorhast. Bei dem Mandanten oben war genau diese Rechnung der gesamte Wert der Beratung. Er hätte sonst eine sechsstellige Summe an Handelsspannen bezahlt, um am Ende dasselbe Metall zu besitzen.

Dazu kommt die Frage, die niemand gern stellt: Was passiert damit im Erbfall, bei einer Scheidung, bei einer Vollstreckung. Ein Lager im Ausland ist kein Selbstzweck, es ist Teil einer Struktur, und es sollte zu ihr passen.

Wenn du gerade überlegst, Silber nachzukaufen und dabei über die neue Regelung gestolpert bist, oder wenn du eine bestehende Position außer Landes bringen willst, ist das genau das Gespräch, das sich lohnt, bevor du etwas verkaufst.

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Häufige Fragen

Kann ich Silber weiterhin ohne Mehrwertsteuer im Zollfreilager kaufen?

In einem Schweizer oder Liechtensteiner Zollfreilager ja. Im deutschen Zolllager praktisch nicht mehr: Seit dem BMF-Schreiben vom 9. April 2026 greift die Befreiung dort nur noch, wenn du oder ein von dir Beauftragter das Zolllagerverfahren tatsächlich beendest, also einführst oder wieder ausführst. Genau das tut ein Anleger, der sein Metall liegen lässt, nicht.

Sind meine vor dem 9. April 2026 gekauften Bestände betroffen?

Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für Umsätze, die vor seiner Veröffentlichung ausgeführt wurden, wird es allerdings nicht beanstandet, wenn der Händler sie steuerfrei behandelt hat. Praktisch bleiben Altkäufe damit unangetastet, aber es ist eine Nichtbeanstandung auf Händlerseite, kein zugesagter Bestandsschutz für den Anleger.

Ist Anlagegold von der Änderung betroffen?

Nein. Anlagegold hat eine eigene, davon unabhängige Umsatzsteuerbefreiung, in Deutschland wie in der Schweiz. Die Verschiebung trifft Silber, Platin, Palladium und Technologiemetalle.

Zahle ich Schweizer Mehrwertsteuer, wenn ich Silber in ein Schweizer Zollfreilager kaufe?

Nein. Ware, die nachweislich in einem Zollfreilager unter Zollüberwachung steht und diesen Status nicht verliert, kann steuerbefreit geliefert werden; für das offene Zolllager gilt dasselbe, sofern das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird. Die 8,1 Prozent auf Silber, Platin und Palladium entstehen erst, wenn das Metall in den freien Verkehr überführt wird.

Muss ich Gold an der Schweizer Grenze anmelden?

Ab 10.000 Euro Gesamtwert ja, schriftlich und unaufgefordert, in beide Richtungen. Gold gilt an den EU-Außengrenzen als Barmittel: Barren, Nuggets und Klumpen ab 99,5 Prozent Feingehalt sowie Münzen ab 90 Prozent Goldgehalt. Silber und Platin sind nur gleichgestellte Zahlungsmittel und müssen lediglich auf Verlangen mündlich angezeigt werden.