🌍 Neue Events 2026: Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt buchen! 🚀
← Alle Beiträge

Vorsorgeregister wird ab Oktober 2026 erweitert: Warum deine Vorsorgevollmacht über dein Vermögen entscheidet

Veröffentlicht: 31.7.2026 · Erbschaft & Nachfolge

Am 22. Juli 2026 ist ein Gesetz im Bundesgesetzblatt erschienen, dessen Titel mit Vermögen nichts zu tun zu haben scheint. Es heißt Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen. Der größte Teil handelt von Reparaturen an Waschmaschinen und Handys.

Artikel 3 handelt von etwas anderem. Er ändert die Bundesnotarordnung und damit das Zentrale Vorsorgeregister. Ab dem 1. Oktober 2026 darf dort nicht mehr nur registriert werden, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt. Auf Antrag darf auch eine elektronische Abschrift der Vollmacht selbst gespeichert werden.

Das klingt nach einer Serviceverbesserung. Es lenkt den Blick aber auf eine Frage, die jedes Vermögen betrifft: Wer entscheidet über dein Vermögen, wenn du es selbst nicht mehr kannst?

Die Antwort steht nicht im Testament. Das Testament greift erst mit dem Tod. Die Zeit davor, Krankheit, Unfall, Demenz, regelt die Vorsorgevollmacht. Oder, wenn es keine gibt, ein Gericht. Wie das in eine vollständige Nachfolgeplanung passt, haben wir in unserer Übersicht dazu, wie dein Lebenswerk nicht im Notverkauf endet, beschrieben.

Was sich am 1. Oktober 2026 ändert

Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt. Schon nach der bisherigen Fassung von § 78a der Bundesnotarordnung erfasst es Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten. Gespeichert werden Angaben über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte und den Inhalt der Vollmacht.

Das neue Gesetz fasst diese Regeln neu. Die Angaben werden nach Art der Verfügung geordnet. Und es kommt ein Satz hinzu, der die Natur des Registers verändert: Ergänzend zur Registrierung darf eine elektronische Abschrift der Vorsorgeverfügung aufgenommen werden. Das gilt für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Bisher war das Register ein Verzeichnis. Es sagte einem Gericht: Diese Person hat eine Vollmacht, der Bevollmächtigte heißt so und so, die Vollmacht betrifft diese Bereiche. Ab Oktober kann es auch das Dokument selbst liefern.

Für alles, was vor dem 1. Oktober 2026 eingetragen wurde, gilt nach der neuen Übergangsvorschrift das bisherige Recht weiter. Die neuen Regeln treten nach Artikel 4 des Gesetzes am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Einzelheiten, etwa wie Einträge angemeldet, geändert und gelöscht werden, regelt nach § 78a Absatz 3 eine Rechtsverordnung des Justizministeriums.

Wer auf das Register zugreift

Das Register ist nicht öffentlich. Nach § 78b der Bundesnotarordnung erteilt die Registerbehörde Auskunft an Gerichte und Ärzte. Ärzte dürfen nur fragen, soweit es für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist.

Für die Vermögensseite ist das Gericht entscheidend. Ein Betreuungsgericht kann das Register abfragen, bevor es über einen Betreuer entscheidet. Findet es eine Vollmacht, die deine Angelegenheiten abdeckt, ist ein Betreuer insoweit nicht erforderlich. Findet es keine, bestellt es einen.

Genau deshalb ist das Register wichtiger, als es klingt. Eine Vollmacht, die niemand findet, hilft dir im Ernstfall nicht. Eine Vollmacht, die das Gericht sofort sieht, verhindert, dass es einen Betreuer über dein Vermögen setzt.

Warum die Vollmacht über dein Vermögen entscheidet

Das Betreuungsrecht ist klar. Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr besorgen, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. So steht es in § 1814 BGB.

Derselbe Paragraf nennt die Ausnahme. Ein Betreuer ist insbesondere nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Die Vorsorgevollmacht ist also nicht irgendein Formular. Sie ist der gesetzlich vorgesehene Weg, das Gericht draußen zu halten.

Ohne Vollmacht übernimmt ein Betreuer. Er wird vom Gericht ausgewählt. Wünsche des Betroffenen werden berücksichtigt, aber am Ende entscheidet das Gericht über Person und Aufgabenkreis. Und der Betreuer handelt unter gerichtlicher Aufsicht.

Wie weit diese Aufsicht reicht, zeigt § 1850 BGB. Der Betreuer braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts, um über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück zu verfügen. Er braucht sie, um sich zu einem Grundstücksverkauf zu verpflichten. Er braucht sie für den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks. Ohne Vollmacht wird jede Entscheidung über deine Immobilie zu einem Gerichtsverfahren.

Wer Betreuer wird, wenn du nichts regelst

Das Gesetz gibt deinen Wünschen Gewicht, auch ohne Vollmacht. Nach § 1816 BGB ist dem Wunsch eines Volljährigen nach einer bestimmten Person als Betreuer zu entsprechen, es sei denn, sie ist nicht geeignet. Das gilt auch für Wünsche, die du vor dem Verfahren geäußert hast. Genau dafür gibt es die Betreuungsverfügung, die ebenfalls ins Register kann.

Äußerst du nichts, wählt das Gericht aus. Es berücksichtigt familiäre Beziehungen, persönliche Bindungen und die Gefahr von Interessenkonflikten. Ein Berufsbetreuer soll nur bestellt werden, wenn keine geeignete Person für die ehrenamtliche Betreuung zur Verfügung steht.

Der Unterschied zur Vollmacht bleibt trotzdem grundlegend. Ein Bevollmächtigter handelt aus deinem Auftrag. Ein Betreuer handelt aus einem Gerichtsbeschluss, mit einem vom Gericht bestimmten Aufgabenkreis und unter der Genehmigungspflicht für die wichtigen Geschäfte. Die Betreuungsverfügung bestimmt, wer. Die Vollmacht bestimmt, ob überhaupt ein Gericht beteiligt ist.

Der Ehepartner hilft dir nur beim Arzt

Das Gesetz kennt ein Vertretungsrecht unter Ehegatten. Es ist aber eng.

Nach § 1358 BGB darf der Ehegatte in Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertreten: in Untersuchungen und Behandlungen einwilligen, Behandlungs- und Krankenhausverträge schließen, Ansprüche aus Anlass der Erkrankung geltend machen. Das Recht erlischt spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt, den der Arzt festgestellt hat. Es gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben.

Von Vermögen steht dort nichts. Kein Konto, kein Depot, keine Immobilie, keine Gesellschaft. Für dein Vermögen ist dein Ehepartner ohne Vollmacht nicht zuständig. Wer verheiratet ist und keine Vorsorgevollmacht hat, überlässt die Vermögensfrage im Ernstfall trotzdem dem Gericht.

Was eine gute Vollmacht für Vermögende leisten muss

Eine Vorsorgevollmacht für einen Normalhaushalt ist schnell geschrieben. Für ein Vermögen mit Immobilien, Gesellschaftsanteilen und Konten im Ausland reicht das nicht. Drei Punkte entscheiden.

Die Form. Für Eintragungen im Grundbuch verlangt § 29 der Grundbuchordnung öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. Wer für dich im Grundbuch etwas bewilligen soll, muss seine Befugnis in dieser Form nachweisen können. Eine privatschriftliche Vollmacht aus dem Internet stößt dort an ihre Grenze. Immerhin: Ab dem 1. Oktober 2026 genügt nach einer Änderung der Grundbuchordnung auch der beglaubigte Ausdruck eines elektronischen Dokuments, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Der Umfang. Eine Vollmacht, die nur Gesundheitsfragen regelt, hilft deinem Vermögen nicht. Sie muss die Vermögenssorge ausdrücklich umfassen, und sie muss die Bereiche abdecken, in denen dein Vermögen tatsächlich liegt.

Die Kontrolle. Das Gesetz kennt auch hier eine Grenze. Nach § 1820 BGB kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Bevollmächtigte nicht im Sinne des Vollmachtgebers handelt. In schweren Fällen kann es anordnen, dass die Vollmacht nicht mehr ausgeübt werden darf. Die Wahl des Bevollmächtigten ist deshalb die wichtigste Entscheidung.

Der Ersatz. Menschen fallen aus. Der Bevollmächtigte kann selbst krank werden, versterben oder das Amt nicht übernehmen wollen. Eine Vollmacht ohne Ersatzbevollmächtigten hat eine Sollbruchstelle. Das Schweizer Recht sieht solche Ersatzverfügungen im Vorsorgeauftrag ausdrücklich vor. In einer deutschen Vollmacht muss man sie selbst hineinschreiben.

Ein Register ist auch ein Datensatz

Zur Ehrlichkeit gehört die andere Seite. Das Vorsorgeregister ist eine zentrale staatliche Datenbank darüber, wer im Ernstfall für wen handeln darf. Mit der Abschrift kommt künftig auf Antrag auch der Inhalt des Dokuments dazu, also genau die Regeln, die du für dein Vermögen getroffen hast: wer handeln darf, in welchen Bereichen, mit welchen Grenzen.

Wer darauf zugreifen darf, regelt das Gesetz eng: Gerichte und, für dringende Behandlungen, Ärzte. Das ist heute so. Eine Befugnis ist aber immer nur so eng wie der Paragraf, der sie beschreibt, und Paragrafen lassen sich ändern.

Die Eintragung bleibt freiwillig. Du musst deine Vollmacht nicht registrieren, und du musst keine Abschrift hinterlegen. Die Abwägung ist einfach: Eine registrierte Vollmacht wird gefunden. Eine unregistrierte Vollmacht in der Schublade wird im Ernstfall vielleicht gefunden, vielleicht zu spät. Für ein größeres Vermögen wiegt das Risiko eines gerichtlich bestellten Betreuers meist schwerer als die Registrierung. Was darin steht, bestimmst du.

Wenn du in Österreich oder der Schweiz lebst

Das deutsche Register gilt für deutsche Verfahren. Wer in Österreich oder der Schweiz lebt, hat eigene Instrumente, die zum Teil strenger sind.

In Österreich ist die Vorsorgevollmacht nach § 260 ABGB eine Vollmacht, die wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber die nötige Entscheidungsfähigkeit verliert. Das Register heißt Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis. Nach § 263 ABGB sind die Vorsorgevollmacht und der Eintritt des Vorsorgefalls von einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein dort einzutragen. Die Registrierung ist also nicht optional, sondern Teil des Verfahrens.

In der Schweiz heißt das Instrument Vorsorgeauftrag. Nach Art. 360 und 361 ZGB kann eine handlungsfähige Person jemanden beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen. Der Auftrag muss eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet sein. Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag ein, dass es einen Vorsorgeauftrag gibt und wo er hinterlegt ist. Wirksam wird er erst, wenn die Erwachsenenschutzbehörde ihn geprüft hat. Und hat die beauftragte Person in einer Angelegenheit Interessen, die deinen widersprechen, entfallen ihre Befugnisse insoweit von Gesetzes wegen.

Wer Vermögen in mehreren Ländern hat, etwa eine Wohnung in Deutschland und den Wohnsitz in Zürich, braucht deshalb mehr als ein Dokument. Er braucht Vollmachten, die in jedem Rechtsraum wirken, in dem sein Vermögen liegt.

Was das für deine Planung heißt

Die Vorsorgevollmacht ist der Teil der Nachfolgeplanung, der vor dem Testament wirkt. Sie ist unspektakulär. Sie wird nie gebraucht, bis sie dringend gebraucht wird.

Sie gehört in dieselbe Planung wie alles andere: Testament, Erbschaftsteuer, Struktur. Welche Steuerfolgen im Erbfall drohen, haben wir unter Erbschaftsteuer und Nachfolge beschrieben. Wie komplex das wird, wenn Vermögen in mehreren Ländern und Gesellschaften liegt, steht unter Komplexität.

Für deutsche Immobilien kommt eine Ebene hinzu. Mit gezielten Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Struktur außerhalb der EU, einer Wyoming LLC oder einer Stiftungs-Limited London, lässt sich eine Immobilie gegen Zwangszugriffe absichern. Ein Eigentümerwechsel findet dabei nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Details dazu stehen auf unserer Seite zum Immobilienschutz.

Gerade weil du Eigentümer bleibst, bleibt die Frage der Vollmacht bestehen. Wer im Ernstfall für dich handelt, entscheidest du mit einer Unterschrift heute. Oder ein Gericht entscheidet es später.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag hat das Bundesjustizministerium die Einzelheiten festgelegt. Die Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung vom 17. August 2026 ist am 25. August 2026 verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 238) und tritt ebenfalls am 1. Oktober 2026 in Kraft. Danach kann bei Vorsorgevollmachten auch eingetragen werden, ob sie Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung oder sonstige persönliche Angelegenheiten umfassen, dazu Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten. Eine Abschrift der Vollmacht nimmt die Bundesnotarkammer nur auf Antrag über einen zugelassenen institutionellen Nutzer auf, etwa einen Notar oder Rechtsanwalt, als PDF/A- oder TIFF-Datei, verschlüsselt gespeichert. Zugriff auf den Inhalt haben nur du, der beauftragte Nutzer und die auskunftsberechtigten Gerichte und Ärzte. Eintragungen werden 110 Jahre nach der Geburt gelöscht. Wie die Vollmacht in eine vollständige Nachfolgeplanung eingebettet wird, beschreiben wir auf unserer Seite zur Vermögensnachfolge.