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Österreich: Grüne scheitern mit Frist für eine Erbschaftssteuer auf Millionenerbschaften

Veröffentlicht: 29.5.2026 · Erbschaft & Nachfolge

Am 21. Mai 2026 hat der österreichische Nationalrat über eine Frist abgestimmt. Die Grünen wollten den Finanzausschuss zwingen, ihren Antrag auf eine Erbschaftssteuer für Millionenerbschaften bis zum 8. Juni 2026 zu behandeln. Der Fristsetzungsantrag wurde abgelehnt. Dafür stimmten nur die Grünen, dagegen FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS. Vier der fünf Fraktionen stimmten damit gegen die Frist.

Damit liegt der Antrag weiter im Ausschuss. Er ist nicht erledigt. Eine Erbschaftssteuer in Österreich ist nicht beschlossen, und sie steht auf der Tagesordnung des Parlaments.

Für Vermögende in Österreich, aber auch für Deutsche mit Blick auf ihre Nachfolge, lohnt ein genauer Blick. Was die Grünen fordern, welche Parteien sich wie positioniert haben, was in Österreich heute schon gilt und wie das deutsche Recht im Vergleich aussieht. Die Grundlagen der Erbschaftsteuer als Risiko für Familienvermögen haben wir bei der Erbschaftsteuer und Nachfolge beschrieben.

Was die Grünen beantragt haben

Der Antrag trägt die Nummer 748/A(E) und wurde am 25. Februar 2026 im Nationalrat eingebracht. Es ist ein Entschließungsantrag, also die Aufforderung an die Regierung, ein Gesetz vorzulegen. Nach der Zusammenfassung der Parlamentskorrespondenz fordern die Grünen:

  • eine verfassungskonforme Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften,
  • eine Erbersatzsteuer für Privatstiftungen,
  • Erleichterungen für die Übergabe von kleinen und mittleren Familienbetrieben und für die Übertragung von Eigenheimen.

Begründet wird das mit einem solidarischen Beitrag von sogenanntem leistungslosem Einkommen zur Budgetsanierung und zur Finanzierung öffentlicher Leistungen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag zweimal vertagt, am 17. März und am 12. Mai 2026. Die Fristsetzung sollte diese Vertagungen beenden. Sie scheiterte.

Wie sich die Parteien positioniert haben

Die Parlamentskorrespondenz vom 21. Mai gibt die Debatte ausführlich wieder. Das Bild ist aufschlussreicher als das Abstimmungsergebnis.

Die Grünen verwiesen darauf, dass nach ihrer Darstellung 80 Prozent der Steuern und Abgaben auf Arbeit und Konsum entfallen und nur 1 Prozent der öffentlichen Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern stammen.

Die SPÖ stimmte gegen die Frist. Ihr Abgeordneter Kai Jan Krainer sah laut Parlamentskorrespondenz aber ein grundlegendes Problem darin, dass Arbeit zu hoch und Einkommen aus Zinsen, Gewinnen oder Erbschaften zu niedrig besteuert würden. Eine Erbschaftssteuer würde zu mehr Leistungsgerechtigkeit beitragen, eine Diskussion darüber sei mehr als legitim.

Die ÖVP verwies auf Doppel- und Mehrfachbesteuerung und auf den hohen Verwaltungsaufwand der früheren Steuer. Die NEOS lehnten neue Steuern generell ab und wandten sich ausdrücklich gegen eine weitere Besteuerung von Privatstiftungen, weil dort Familienunternehmen gebündelt seien. Die FPÖ lehnte eine Erbschaftssteuer als staatlichen Eingriff in familiär aufgebautes Eigentum ab.

Eine Regierungspartei hat die Diskussion über eine Erbschaftssteuer im Plenum ausdrücklich als legitim bezeichnet und trotzdem gegen die Frist gestimmt.

Warum es in Österreich keine Erbschaftssteuer gibt

Die Vorgeschichte erklärt, warum der Antrag von einer verfassungskonformen Wiedereinführung spricht.

Am 7. März 2007 hob der Verfassungsgerichtshof den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer auf. Nach dem Rechtssatz des Erkenntnisses war die Besteuerung gleichheitswidrig, vor allem weil Grundbesitz nach vervielfachten historischen Einheitswerten bewertet wurde. Das Gericht setzte eine Frist bis zum 31. Juli 2008.

Entscheidend ist ein Satz in der Begründung. Die Bedenken des Gerichtshofs richteten sich nicht gegen eine Besteuerung der Erwerbe von Todes wegen an sich, sondern gegen die damalige Ausgestaltung. Die Frist sollte dem Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung ermöglichen.

Der Gesetzgeber hat diese Neuregelung nicht beschlossen. Die Steuer lief aus.

Aus dem Erkenntnis ergibt sich auch, woran eine neue Steuer gemessen würde. Das Gericht hielt fest, dass pauschal vervielfachte historische Einheitswerte keine taugliche Grundlage für eine sachgerechte Erbschaftsbesteuerung sind. Eine Neuregelung, die Grundbesitz erfasst, bräuchte also Werte, die dem heutigen Verkehrswert nahekommen. Wer eine verfassungsfeste Erbschaftssteuer will, braucht eine aktuelle Bewertung des Grundbesitzes. Das ist der aufwendigste Teil jeder solchen Reform, und er betrifft jeden Eigentümer, nicht nur Millionenerben. Der Weg zu einer neuen Erbschaftssteuer ist verfassungsrechtlich offen, das Höchstgericht hat ihn selbst beschrieben. Was fehlt, ist eine politische Mehrheit.

Dieselbe Woche, ein anderes Gesetz

Die Debatte um die Erbschaftssteuer lief nicht im luftleeren Raum. Österreich saniert sein Budget. Am 19. Mai 2026 langte im Nationalrat die Regierungsvorlage für das Budgetmaßnahmengesetz 2026 ein.

Nach der Parlamentskorrespondenz vom 27. Mai enthält sie unter anderem Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung. Wer mit Kapitalvermögen in einen anderen EU- oder EWR-Staat zieht, konnte die Festsetzung der Steuer auf stille Reserven bisher auf Antrag bis zur tatsächlichen Veräußerung aufschieben lassen. Aus Sicht des Finanzministeriums fehlte eine Meldepflicht, die sicherstellt, dass die Besteuerung später nachgeholt wird. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden. Das Ministerium erwartet daraus Mehreinnahmen von jährlich 25 Millionen Euro.

Die Erbschaftssteuer ist also nicht das einzige Instrument, über das gesprochen wird. Während die eine Vorlage im Ausschuss liegt, bewegt sich die andere durch das Parlament. Beide zielen auf Vermögen, das bewegt oder übertragen wird.

Was in Österreich heute schon gilt

Keine Erbschaftssteuer heißt nicht, dass Vermögensübergaben unsichtbar oder steuerfrei wären. Drei Regeln gelten bereits.

Die Schenkungsmeldung. Nach der Bundesabgabenordnung sind Schenkungen von Bargeld, Kapitalforderungen, Gesellschaftsanteilen, Betrieben und beweglichem Vermögen dem Finanzamt anzuzeigen. Zwischen Angehörigen gilt eine Grenze von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres, zwischen anderen Personen 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Die Anzeige ist binnen drei Monaten elektronisch zu erstatten. Wird eine Schenkung später behauptet, die nicht gemeldet wurde, trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.

Diese Meldepflicht besteht seit dem Auslaufen der Erbschaftssteuer. Sie bedeutet: Der Staat weiß seit Jahren, wer wem was geschenkt hat. Eine künftige Steuer müsste diese Daten nicht erst erheben.

Die Stiftungseingangssteuer. Zuwendungen an eine Privatstiftung kosten nach dem Stiftungseingangssteuergesetz seit dem 1. Januar 2026 3,5 Prozent der Zuwendung. Für Stiftungen, die nicht mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar sind, die ihre Unterlagen nicht offenlegen oder in einem Staat ohne umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe sitzen, beträgt der Satz 25 Prozent.

Die Grunderwerbsteuer auf Erbschaften. Wer in Österreich ein Grundstück erbt oder geschenkt bekommt, zahlt nach dem Grunderwerbsteuergesetz einen Stufentarif: 0,5 Prozent auf die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent auf die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent darüber. Frühere Erwerbe innerhalb von fünf Jahren werden zusammengerechnet.

Die Grünen zielen mit der Erbersatzsteuer genau auf die Privatstiftungen. Das ist die Stelle, an der österreichische Familien ihr Vermögen über Generationen gebündelt haben.

Das Vorbild steht in Deutschland

Eine Erbersatzsteuer ist keine Erfindung. Deutschland erhebt sie seit Jahrzehnten.

Nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz unterliegt das Vermögen einer Familienstiftung alle 30 Jahre der Steuer, so als wäre es vererbt worden. Die Stiftung stirbt nicht, also fingiert das Gesetz einen Erbfall.

Das deutsche Recht zeigt auch, wohin eine Erbschaftssteuer ohne Verschonung führt. Die Steuersätze reichen in der günstigsten Steuerklasse bis 30 Prozent, in den übrigen Klassen bis 43 und 50 Prozent. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

Und das deutsche Recht zeigt, wie weit der Arm reicht. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Gesetz noch fünf Jahre nach ihrem Wegzug unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Wer in Österreich über eine neue Steuer diskutiert, hat dieses Modell vor der Haustür. Die Frage ist nicht, ob es technisch machbar ist. Die Frage ist, welche Teile davon übernommen würden.

Was eine Wiedereinführung für die Planung heißen würde

Aus der Lage lassen sich einige strukturelle Punkte ableiten.

Erstens: Neue Steuern knüpfen an Stichtage. Wer heute schenkt, meldet heute. Wer nach einem Beschluss schenkt, schenkt unter neuem Recht. Ob ein künftiges Gesetz frühere Schenkungen einbezieht, entscheidet der künftige Gesetzgeber.

Zweitens: Stiftungen sind das naheliegende Ziel. Der Antrag nennt die Privatstiftung ausdrücklich. Wer sein Vermögen in einer österreichischen Privatstiftung hält, hält es an der Stelle, an der eine Erbersatzsteuer ansetzen würde.

Drittens: Die Datenbasis ist vorhanden. Schenkungsmeldungen, das Kontenregister und das Grundbuch liefern die Informationen, die eine Erbschaftssteuer braucht. Ein Neustart müsste nicht bei null beginnen.

Für Deutsche ist die Lage anders, aber nicht leichter. Die Erbschaftsteuer ist geltendes Recht, mit hohen Sätzen oberhalb der Freibeträge. Weil frühere Schenkungen nur innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden, stehen die Freibeträge nach Ablauf dieser Frist erneut zur Verfügung. Wer früh beginnt, kann Vermögen über mehrere Zehnjahresfenster übertragen. Wer bis zum Erbfall wartet, hat diese Fenster nicht genutzt. Zeit ist in der deutschen Nachfolgeplanung ein eigener Freibetrag. Wie eine deutsche Immobilie vor staatlichem Zugriff geschützt werden kann, ohne dass ein Eigentümerwechsel stattfindet, zeigen wir beim Immobilienschutz: Eintragungen im Grundbuch zugunsten einer Wyoming LLC oder einer Stiftungs-Limited, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel.

Was österreichische Familien heute prüfen können

Unabhängig davon, ob eine Erbschaftssteuer kommt, lassen sich einige Punkte nach geltendem Recht klären.

Sind alle meldepflichtigen Schenkungen gemeldet? Die Meldegrenzen sind niedrig, und Schenkungen derselben Person werden zusammengerechnet, zwischen Angehörigen über ein Jahr, zwischen anderen Personen über fünf Jahre. Eine nicht gemeldete Schenkung verschiebt die Beweislast auf dich, wenn sie später in einem Abgabenverfahren eine Rolle spielt.

Erfüllt die eigene Privatstiftung die Offenlegungspflichten? Der ermäßigte Satz der Stiftungseingangssteuer setzt unter anderem voraus, dass die Stiftungsurkunde und die Zusatzurkunden dem Finanzamt für Großbetriebe spätestens bei Fälligkeit der Steuer offengelegt sind. Sonst gilt der Satz von 25 Prozent.

Wie sind Grundstücksübergaben zeitlich verteilt? Die Grunderwerbsteuer auf unentgeltliche Erwerbe rechnet Vorerwerbe von derselben Person innerhalb von fünf Jahren zusammen. Wer Übergaben plant, plant sie mit diesem Fenster.

Wo liegt das Vermögen, das übergeben werden soll? Grundbesitz, Konten und Beteiligungen in Österreich stehen im Zugriff jeder künftigen österreichischen Regel. Genau dort würde ein neues Gesetz ansetzen.

Wann eine Wegzugsstruktur in Frage kommt

Oft fällt in diesem Zusammenhang das Stichwort Trust oder Family Investment Company. Hier ist eine klare Grenze wichtig.

Solche Strukturen sind Wegzugsstrukturen. Sie kommen erst in Betracht, wenn ein Wegzug tatsächlich ansteht. Wer steuerlich in Deutschland ansässig bleibt, für den sind sie nicht geeignet. Was ein Umzug ins steuergünstige Ausland für den Vermögensschutz bedeutet, haben wir unter Wohnsitz im Ausland beschrieben, die Fallstricke des Wegzugs selbst unter Wegzug und Steuerpflicht.

Für Deutsche kommt beim Wegzug die fünfjährige Nachwirkung der Erbschaftsteuer hinzu. Ein Wegzug ist deshalb kein kurzfristiges Mittel gegen eine Steuer, sondern eine Entscheidung mit Vorlauf.

Deutschland, Österreich, Schweiz im Überblick

In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer, aber Meldepflichten, eine Stiftungseingangssteuer und eine Grunderwerbsteuer auf unentgeltliche Erwerbe. Eine Wiedereinführung ist beantragt und nicht beschlossen.

In Deutschland gilt die Erbschaftsteuer mit Sätzen bis 50 Prozent, einer Erbersatzsteuer für Familienstiftungen und einer Nachwirkung beim Wegzug.

In der Schweiz gelten eigene Regeln, die mit beiden Systemen nicht vergleichbar sind. Wer dort lebt und Grundbesitz in Deutschland oder Österreich hält, kann trotzdem von den Regeln des Landes erfasst werden, in dem das Grundstück liegt. Das deutsche Gesetz besteuert Inlandsvermögen auch dann, wenn weder Erblasser noch Erbe in Deutschland wohnen.

Die Abstimmung vom 21. Mai hat nichts entschieden außer einem Zeitplan. Sie hat aber gezeigt, wie das Thema im österreichischen Parlament steht: beantragt, zweimal vertagt, von einer Regierungspartei als legitim bezeichnet. Wer seine Nachfolge plant, plant sie besser nach dem geltenden Recht und mit Blick auf das beantragte.