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SPD-Konzept FairErben: Ein Lebensfreibetrag von 1 Million Euro soll die Freibeträge alle zehn Jahre ersetzen

Veröffentlicht: 16.1.2026 · Erbschaft & Nachfolge

Mitte Januar hat die SPD ihr Konzept für eine neue Erbschaftsteuer vorgelegt.

Es heißt FairErben. Verfasst haben es vier Bundestagsabgeordnete: Generalsekretär Tim Klüssendorf, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar, die finanzpolitische Sprecherin Frauke Heiligenstadt und Parsa Marvi, Berichterstatter für Erbschaftsteuer. Der Parteivorstand verbreitet es mit einem Flugblatt, Stand 13. Januar 2026. Darauf steht der Satz: „Erben ist keine Leistung.“

Die Schlagzeile, die hängen bleibt, ist großzügig. Jeder soll 1 Million Euro steuerfrei erben können.

Die Zeile, die für vermögende Familien wichtiger ist, steht weiter hinten. Die Freibeträge sollen nicht mehr alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Wer heute Nachfolge plant, plant genau mit dieser Zehnjahresfrist. Wie die geltende Erbschaftsteuer Familienvermögen trifft, beschreibt unsere Seite zur Erbschaftsteuer.

Was heute gilt

Zum Vergleich zuerst das geltende Recht.

Kinder haben heute einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. So steht es im Erbschaftsteuergesetz. Der Freibetrag gilt pro Schenker und Beschenktem. Ein Kind kann also von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei bekommen.

Mehrere Erwerbe von derselben Person werden zusammengerechnet, aber nur innerhalb von zehn Jahren. So regelt es der Paragraf über frühere Erwerbe. Liegt eine Schenkung länger als zehn Jahre zurück, fällt sie aus der Rechnung. Der Freibetrag steht dann erneut zur Verfügung.

Das ist das Fundament jeder vorausschauenden Nachfolgeplanung in Deutschland. Wer früh anfängt, kann ein Kind über drei Jahrzehnte dreimal mit dem vollen Freibetrag beschenken. Von beiden Eltern. Legal und planbar. Das SPD-Papier selbst schreibt, dass diese Möglichkeit vielfach strategisch genutzt wird.

Die Steuersätze liegen je nach Steuerklasse und Höhe zwischen 7 und 50 Prozent. So steht es in der Tariftabelle des Gesetzes.

Was FairErben ändern will

Das Impulspapier baut auf drei Säulen. Die Überschriften lauten fair, einfach, zukunftsfest.

Ein Freibetrag für das ganze Leben

Jeder Erbe und Beschenkte soll einen Lebensfreibetrag von insgesamt 1 Million Euro bekommen. Er setzt sich zusammen aus 900.000 Euro für Erwerbe innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Erwerbe von anderen Personen. Erst darüber soll Steuer anfallen.

Der Freibetrag gilt pro Person. Das Papier rechnet vor: Ein Haus für 1,5 Millionen Euro, vererbt an zwei Enkel, bliebe steuerfrei, weil jeder Enkel eine Million Freibetrag hat.

Der Verwandtschaftsgrad soll keine Rolle mehr spielen. „Familie ist Familie“, heißt es im Papier.

Und dann der Satz, auf den es ankommt. Die SPD beschreibt die heutige Zehnjahresregel als Weg, auf dem geplante Schenkungen über Jahre bessergestellt sind als eine einmalige Erbschaft. Wörtlich: „Durch den Lebensfreibetrag wollen wir dieses derzeitig legale Modell zur Steuervermeidung beenden.“

Eine Steuerklasse

Statt drei Steuerklassen mit vielen Sätzen soll es nur noch eine Steuerklasse mit progressiven Sätzen geben. Wie hoch die Sätze sind, steht nicht im Papier.

Unternehmen: 5 Millionen frei, darüber progressiv

Für Betriebsvermögen soll ein eigener Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro gelten. Darüber soll progressiv besteuert werden.

Die heutigen Verschonungsregeln sollen fallen: die Regelverschonung, die Optionsverschonung und die Verschonungsbedarfsprüfung. Nach geltendem Recht kann begünstigtes Betriebsvermögen zu 85 oder 100 Prozent steuerfrei bleiben. So regelt es das Erbschaftsteuergesetz.

Als Ausgleich schlägt die SPD eine längere Stundung vor. Unternehmen, die Arbeitsplätze erhalten, sollen die Steuer auf bis zu 20 Jahre strecken können.

Was bleibt

Das selbstbewohnte Familienheim der Eltern soll weiterhin steuerfrei vererbt werden können. Die Mehreinnahmen sollen an die Länder gehen und in Bildung fließen. Die SPD erwartet nach eigener Angabe zunächst einen kleinen einstelligen Milliardenbetrag im Jahr.

Die Begründung für die Unternehmensregeln

Das Papier begründet den Wegfall der Verschonung mit einer eigenen Rechnung. Die Verschonungsbedarfsprüfung führe dazu, dass bei Erbschaften über 26 Millionen Euro zumeist gar keine Erbschaftsteuer gezahlt werden müsse. Multimillionen- und Milliardenvermögen würden derzeit fast ausschließlich als Unternehmensvermögen übertragen.

Das ist die Sicht der Verfasser. Für dich als Unternehmer zählt die Konsequenz: Das Konzept will genau die Regeln abschaffen, auf denen die Übergabe großer Familienunternehmen heute beruht.

Was das Papier ist und was nicht

Wichtig für die Einordnung: FairErben ist ein Impulspapier von vier Abgeordneten, verbreitet vom Parteivorstand. Es ist kein Gesetzentwurf. Es liegt dem Bundestag nicht vor. Steuersätze, Übergangsregeln und Stichtage fehlen.

Das Papier selbst nennt einen Anlass: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit zentralen Regeln der Erbschaftsteuer, insbesondere mit den weitreichenden Befreiungen für große Unternehmensvermögen. Die SPD will die Reformfrage deshalb aktiv aufgreifen.

Auch inhaltlich lässt das Papier Wichtiges offen. Es sagt nicht, wie hoch der neue Tarif ist. Es sagt nicht, ob Schenkungen, die schon vor einer Reform gemacht wurden, auf den Lebensfreibetrag angerechnet werden sollen. Und es sagt nichts dazu, ob an der Bewertung von Immobilien etwas geändert werden soll.

Ob FairErben so Gesetz wird, ist offen. Aber das Papier zeigt, wie führende Köpfe einer Regierungspartei die Zehnjahresfrist sehen: als Modell zur Steuervermeidung, das beendet werden soll.

Warum der Lebensfreibetrag mehr verändert als die Zahl

Auf den ersten Blick ist eine Million mehr als 400.000. Für Familien, die nur einmal übertragen, ist das auch so.

Aber schau auf die Zeitachse.

Heute kann ein Kind von beiden Eltern zusammen 800.000 Euro steuerfrei erhalten. Und das alle zehn Jahre wieder. Wer mit fünfzig beginnt, schafft bis Mitte siebzig drei volle Runden. Das sind bis zu 2,4 Millionen Euro je Kind ohne Schenkungsteuer.

Mit einem Lebensfreibetrag ist nach einer Million Schluss. Egal, wie früh du beginnst. Egal, wie lange du lebst. Für jeden weiteren Euro gilt der neue progressive Tarif.

Das trifft genau die Menschen, die planen. Nicht die, die nichts tun.

Die Rechnung für eine Familie

Ein einfaches Beispiel macht den Unterschied sichtbar. Zwei Eltern, zwei Kinder, ein Familienvermögen von drei Millionen Euro.

Nach heutigem Recht können beide Eltern jedem Kind je 400.000 Euro schenken. Das sind 1,6 Millionen Euro steuerfrei in einer Runde. Nach mehr als zehn Jahren ist eine zweite Runde möglich. Zwei Runden decken das ganze Vermögen ab, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.

Nach dem SPD-Konzept hätte jedes Kind einen Lebensfreibetrag von einer Million. Zusammen zwei Millionen. Die dritte Million wäre steuerpflichtig, zum neuen progressiven Tarif, dessen Höhe noch niemand kennt. Und es spielt keine Rolle, wie früh die Eltern angefangen haben.

Der Unterschied liegt nicht im Freibetrag. Er liegt in der Zeit. Heute ist Zeit dein Verbündeter. Mit einem Lebensfreibetrag nicht mehr.

Ein Konto, das ein Leben lang läuft

Noch ein Punkt.

Ein Freibetrag, der für ein ganzes Leben gilt, funktioniert nur, wenn alle Erwerbe eines Menschen über sein ganzes Leben zusammengerechnet werden. Jede Schenkung. Jede Erbschaft. Von jedem Geber. Heute blickt das Finanzamt zehn Jahre zurück. Ein Lebensfreibetrag braucht eine lückenlose Aufzeichnung über Jahrzehnte.

Das ist die technische Voraussetzung des Modells. Wer einen Lebensfreibetrag will, baut ein Lebenskonto für Vermögensübergänge.

Das gilt auch für den kleineren Teil. Die 100.000 Euro für Erwerbe von Personen außerhalb der Familie sollen ebenfalls für das ganze Leben reichen. Wer von einem Paten, einem Freund oder einem entfernten Bekannten bedacht wird, teilt sich diese Summe über alle Jahrzehnte.

Der Unternehmer zahlt mit Zeit

Für Unternehmer mit Betrieben über fünf Millionen Euro heißt das Konzept: Die Verschonung fällt, die Steuer wird fällig, sie darf aber über bis zu 20 Jahre gestreckt werden, wenn Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Eine Stundung ist keine Befreiung. Sie ist eine Schuld mit Auflagen. Wer zwanzig Jahre lang eine Steuer abzahlt, deren Stundung an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft ist, führt sein Unternehmen zwanzig Jahre lang mit einem Gläubiger am Tisch.

Märkte ändern sich in zwanzig Jahren. Technologien auch. Ein Betrieb, der heute hundert Menschen beschäftigt, braucht in fünfzehn Jahren vielleicht sechzig. Was dann mit der gestundeten Steuer geschieht, sagt das Papier nicht. Es sagt nur, dass die Stundung an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft sein soll. Für einen Unternehmer ist das eine Bedingung, die über jede künftige Entscheidung zu Standort, Größe und Verkauf mitentscheidet.

Das Familienheim bleibt, mit seinen Bedingungen

Das Papier verspricht, dass das selbstbewohnte Familienheim der Eltern weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. „Dabei bleibt es“, heißt es dort.

Lies das mit dem geltenden Recht daneben. Kinder erben das Familienheim heute nur unter Bedingungen steuerfrei. Der Erblasser muss selbst darin gewohnt haben. Das Kind muss unverzüglich selbst einziehen. Die Befreiung gilt nur, soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Und sie fällt rückwirkend weg, wenn das Kind innerhalb von zehn Jahren auszieht, ohne zwingenden Grund. So steht es im Erbschaftsteuergesetz.

Wer in einer anderen Stadt lebt als die Eltern, hat von dieser Befreiung also wenig. Das vermietete Mehrfamilienhaus, die Ferienwohnung, das Haus, in das niemand einziehen will: Für all das zählt der allgemeine Freibetrag. Und genau der soll zum Lebensfreibetrag werden.

Was du heute tun kannst

Das geltende Recht gilt, bis es geändert wird. Die Zehnjahresfrist ist heute Gesetz. Wer sie nutzen will, nutzt sie unter dem heutigen Recht. Ob eine künftige Reform Übergangsregeln für bereits gestartete Planungen enthält, ist offen.

Dazu drei Überlegungen.

Erstens: Fristen laufen nur, wenn sie gestartet werden. Die Zehnjahresfrist beginnt mit einer wirksamen Schenkung. Wer wartet, bis eine Reform konkret wird, hat keine Frist mehr, die laufen könnte.

Zweitens: Nicht jede Absicherung braucht eine Übertragung. Für Immobilien in Deutschland gibt es einen Weg, der ohne Eigentümerwechsel auskommt. Dein Notar nimmt Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs vor, zugunsten einer rechtssicheren Struktur außerhalb der EU: einer Wyoming LLC oder einer Stiftungs-Limited London. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Weil kein Eigentum übergeht, wird keine Schenkungsteuer ausgelöst. Die Immobilie geht später geschützt auf die Erben über. Einzelheiten stehen auf der Seite Immobilienschutz.

Drittens: Der Wohnsitz entscheidet mit. Die deutsche Erbschaftsteuer greift unbeschränkt, wenn Erblasser, Schenker oder Erwerber Inländer ist. Deutsche Staatsangehörige gelten nach dem Gesetz noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer, wenn sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Wer über einen Umzug ins Ausland nachdenkt, sollte diese Frist in die Nachfolgeplanung einrechnen. Die Grundfragen dazu stehen auf der Seite Wegzug.

Für Leser in Österreich und der Schweiz gilt: Ein deutsches Reformgesetz würde dich dann betreffen, wenn auf einer der beiden Seiten ein deutscher Inländer steht, also etwa Kinder oder Eltern mit Wohnsitz in Deutschland. Und es würde dich auch ohne Inländer treffen, soweit deutsches Inlandsvermögen übergeht, etwa eine Immobilie in Deutschland. Dafür kennt das Gesetz die beschränkte Steuerpflicht.

FairErben ist ein Konzept. Aber es beschreibt ziemlich genau, wo die Planungsfreiheit von heute enden soll. Wer sie nutzen will, nutzt sie jetzt.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag hat das Bundesverfassungsgericht zwei mündliche Verhandlungen zur Erbschaftsteuer angesetzt. Am 12. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat über einen Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung. Er richtet sich gegen die Bewertung von Grundbesitz, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze. Gerügt wird unter anderem, dass Freibeträge und Sätze nicht an die Preisentwicklung angepasst wurden. Am 13. Oktober 2026 verhandelt der Senat über eine Verfassungsbeschwerde zur Verschonung von Betriebsvermögen. Ein Erbe von Privatvermögen hält sich gegenüber Erben von Betriebsvermögen für benachteiligt.

Am Gesetz selbst hat sich nichts geändert. Die Freibeträge und die Zehnjahresregel gelten unverändert. Wie die Erbschaftsteuer heute auf Familienvermögen wirkt, steht auf der Seite Erbschaftsteuer.