Einmal im Jahr prüft die Bundesbank, wie stabil das deutsche Finanzsystem ist. Am 6. November 2025 hat sie ihren zwanzigsten Bericht vorgelegt. Die Kernaussage steht gleich im ersten Satz: Die Risiken für die Finanzstabilität haben sich im vergangenen Jahr erhöht.
Das ist die Einschätzung der Notenbank selbst. Und sie enthält einen Satz, den jeder mit größeren Guthaben bei einer deutschen Bank lesen sollte. Die Bundesbank warnt davor, die Widerstandskraft der großen Banken zu überschätzen.
Warum ein Teil deines Geldes außerhalb des europäischen Bankensystems liegen sollte, beschreibt unsere Seite zu Nicht-EU-Bankkonten. Zuerst zu dem, was die Bundesbank am 6. November geschrieben hat, dann zu den Regeln, die gelten, wenn eine Bank ins Wanken gerät.
Was die Bundesbank schreibt
Der Finanzstabilitätsbericht 2025 fasst seine Kernbotschaften in wenigen Absätzen zusammen. Der erste lautet: „Handelspolitische Konflikte und anhaltende geopolitische Spannungen haben die Risiken für die Finanzstabilität im vergangenen Jahr erhöht.“
Danach folgen die einzelnen Punkte:
- Strukturelle Probleme belasten die deutsche Wirtschaft. Genannt werden die wachsende Konkurrenz aus aufstrebenden Volkswirtschaften, der demografische Wandel und hohe Bürokratielasten.
- Die Bewertungen an den Aktien- und Anleihemärkten sind deutlich erhöht. Das Risiko abrupter Preiskorrekturen hat dadurch zugenommen.
- Hohe und steigende Staatsschulden in einigen Euroländern bringen zusätzliche Risiken für Deutschland.
- Die Risiken im Kreditgeschäft der deutschen Banken nehmen zu. Die Quote notleidender Kredite ist von Ende 2022 bis Ende 2024 stetig gestiegen, vor allem durch Kredite an die Immobilienwirtschaft.
- Die Kapitalausstattung der Banken ist insgesamt solide. Aber: „Die Resilienz insbesondere großer Banken darf aufgrund niedriger Risikogewichte aber nicht überschätzt werden.“
Dazu kommen Cyberangriffe. Die Bundesbank nennt sie angesichts der geopolitischen Spannungen ausdrücklich eine Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems. Investitionen in die Cyberresilienz des Finanzsektors seien daher von zentraler Bedeutung. Ein Angriff auf die Infrastruktur trifft nicht eine Bank, sondern alle, die an ihr hängen.
Der Satz über die Eigenkapitalquoten
Der fünfte Punkt verdient einen zweiten Blick. Eigenkapitalquoten sind das Maß, an dem Aufseher und Öffentlichkeit ablesen, wie viel Verlust eine Bank verkraften kann. Sind sie hoch, gilt die Bank als sicher.
Michael Theurer, Vorstandsmitglied der Bundesbank, hat bei der Vorstellung des Berichts erklärt, warum das trügen kann. In seinem Eingangsstatement heißt es: Die Quoten seien hoch, auch weil die Risikogewichte niedrig seien, vor allem bei den großen, systemrelevanten Banken. Eine gestiegene Risikolage habe sich bislang nicht in höheren Risikogewichten niedergeschlagen. Und dann wörtlich:
„Die regulatorischen Eigenkapitalquoten könnten insofern eine Resilienz nahelegen, die in Teilen des Bankensystems tatsächlich niedriger ist.“
Übersetzt in Alltagssprache: Die Kennzahl kann besser aussehen als die Lage. Das sagt die Notenbank, die dieses System mit beaufsichtigt.
Staatsschulden und Banken hängen zusammen
Der dritte Punkt ist für Sparer in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermaßen wichtig. Die Bundesbank beschreibt einen Mechanismus, den Fachleute Staaten-Banken-Nexus nennen. Banken halten Staatsanleihen. Wenn Staaten sich zu hoch verschulden und die Kurse ihrer Anleihen fallen, verlieren die Banken.
Laut Bericht ist der Anteil deutscher Staatsanleihen in den Portfolios deutscher Banken in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Gleichzeitig stieg der Anteil von Anleihen mit weniger guter Bonität.
Die Bundesbank hat durchgerechnet, was passiert, wenn die Renditen so springen wie in der Euro-Krise 2010 bis 2012. Ihr Ergebnis laut Theurer: Die unmittelbaren Verluste wären für die allermeisten Banken wohl verkraftbar. Das Überschusskapital wäre allerdings deutlich reduziert. Gravierender wären die Ansteckungseffekte aus dem europäischen Ausland. Denn deutsche Banken sind über Kredite mit ausländischen Banken verbunden, die ihrerseits viele Anleihen des eigenen Staates halten.
Die Bundesbank schreibt dazu, aus der wachsenden öffentlichen Verschuldung bestünden „erhebliche Finanzstabilitätsrisiken“. Die Schuldentragfähigkeit Deutschlands sieht sie trotz des Fiskalpakets als solide an. In anderen Euroländern sieht sie größere Risiken.
Fonds und Versicherer: Geld, das nicht sofort verfügbar ist
Der Bericht blickt nicht nur auf Banken. Er blickt auch auf Fonds und Versicherer, in denen viele Sparer ihr Geld halten. Zwei Befunde sind für dich direkt relevant.
Erstens die Publikumsfonds. Nach den US-Zollankündigungen im April 2025 flossen aus deutschen offenen Publikums-Wertpapierfonds netto Mittel ab. Die Liquiditätslage in Teilen des Sektors verschlechterte sich laut Bundesbank zeitweise spürbar. Bei offenen Immobilienfonds halten die Abflüsse seit 2023 an. Begrenzt werden die Risiken dort durch Kündigungs- und Mindesthaltefristen, die 2013 eingeführt wurden. Die Bundesbank nennt sie wirksam. Für den Anleger heißt wirksam: Er kommt nicht sofort an sein Geld. Das ist der Zweck der Regel.
Zweitens die Lebensversicherer. Ihre Solvenz ist laut Bericht insgesamt robust. Aber sie tragen weiterhin materielle stille Lasten aus der Phase stark gestiegener Zinsen. Das schränkt ihren Handlungsspielraum ein. Eine geplante Erleichterung im europäischen Aufsichtsrecht könnte die Widerstandskraft der Lebensversicherer künftig überschätzen lassen, schreibt die Bundesbank. Sie bewertet diese Anpassung aus Sicht der Finanzstabilität als kritisch.
Das Muster ist dasselbe wie bei den Banken. Die Kennzahlen sehen gut aus. Die Notenbank weist darauf hin, dass sie die Widerstandskraft überschätzen lassen können.
Was die Bundesbank vorschlägt
Aus ihrer Analyse zieht die Bundesbank Schlüsse für die Aufsicht. Das Paket aus antizyklischem Kapitalpuffer von 0,75 Prozent und sektoralem Systemrisikopuffer hält sie für angemessen. Den Puffer für Kredite, die mit Wohnimmobilien besichert sind, hat die BaFin 2025 von 2 auf 1 Prozent gesenkt. Den verbleibenden Spielraum will die Bundesbank erhalten.
Zugleich plädiert sie für eine einfachere Bankenregulierung, etwa ein eigenes Regime für kleine Banken. Und sie fordert, dass Zentralbanken und Aufsichtsbehörden in Europa bereits erhobene Daten stärker teilen dürfen, vor allem über Fonds in anderen Ländern. Dafür sollen, so Theurer, die rechtlichen Rahmenbedingungen wo nötig angepasst werden.
Keiner dieser Vorschläge ändert etwas an den Regeln, die gelten, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Die stehen schon im Gesetz.
Was passiert, wenn eine Bank fällt
Ein Stabilitätsbericht beschreibt Risiken. Was im Ernstfall mit deinem Guthaben geschieht, steht woanders. Im Gesetz.
In Deutschland regelt das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, was mit einer Bank geschieht, die nicht mehr zu retten ist. Paragraf 90 gibt der Abwicklungsbehörde ein Werkzeug, das im Gesetz „Instrument der Gläubigerbeteiligung“ heißt. International heißt es Bail-in. Die Behörde kann Verbindlichkeiten der Bank in Anteile umwandeln oder ganz oder teilweise herabschreiben.
Welche Verbindlichkeiten das sind, steht in Paragraf 91. Grundsätzlich alle, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Ausgenommen sind unter anderem gedeckte Einlagen bis zur Höhe der Einlagensicherung.
Diese Höhe steht im Einlagensicherungsgesetz. Sie beträgt 100.000 Euro je Einleger und Bank. In bestimmten Fällen, etwa nach dem Verkauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie, bis zu 500.000 Euro, und das für begrenzte Zeit.
Was darüber liegt, ist kein geschütztes Guthaben mehr. Es ist eine Forderung gegen eine Bank. Die EU-Richtlinie, auf der das deutsche Gesetz beruht, sagt es offen. In Erwägungsgrund 111 der Richtlinie 2014/59/EU heißt es: „Zwar sind gedeckte Einlagen im Rahmen der Abwicklung vor Verlusten geschützt, andere erstattungsfähige Einlagen könnten jedoch zum Verlustausgleich herangezogen werden.“ Für natürliche Personen und kleine Unternehmen sieht die Richtlinie immerhin einen Vorrang vor gewöhnlichen Gläubigern vor.
Und noch etwas. Nach Paragraf 82 kann die Abwicklungsbehörde Zahlungs- und Lieferpflichten einer Bank in Abwicklung aussetzen. Von der öffentlichen Bekanntgabe bis zum Ende des folgenden Geschäftstages. In dieser Zeit fließt nichts.
Österreich und die Schweiz
Die Richtlinie 2014/59/EU gilt in allen EU-Staaten, also auch in Österreich. Die Grundlogik ist dieselbe. Gedeckte Einlagen bis 100.000 Euro bleiben außen vor. Was darüber liegt, kann zur Verlusttragung herangezogen werden.
Die Schweiz hat eigene Regeln, aber eine ähnliche Mechanik. Nach Artikel 30b des Bankengesetzes kann ein Sanierungsplan der FINMA die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital und die Reduktion von Forderungen vorsehen. Das Gesetz legt die Reihenfolge fest. Ganz am Ende stehen, als letzter Rang, die Einlagen. Privilegiert sind nach Artikel 37a Einlagen bis 100.000 Franken je Gläubiger.
Zypern hat es vorgemacht
Einen Präzedenzfall gibt es in der Eurozone schon. Im März 2013 einigte sich die Eurogruppe mit Zypern auf ein Programm. Die Erklärung vom 25. März 2013 hielt fest, die Maßnahmen schützten „all deposits below EUR 100.000 in accordance with EU principles“. Alle Einlagen unter 100.000 Euro. Die Einlagen darüber schützten sie nicht. Es ist dieselbe Grenze, die heute im deutschen Gesetz steht. Die Erklärung vermerkte zudem, dass die zyprischen Behörden vorübergehende Verwaltungsmaßnahmen einführten, damit die Banken wieder öffnen konnten.
Die Abwicklungsregeln, die heute in Deutschland und Österreich gelten, sind nach diesem Fall in Kraft getreten. Sie haben aus einer Notlösung ein Verfahren gemacht. Was 2013 improvisiert wurde, steht heute im Gesetz.
Was das für dich bedeutet
Die Bundesbank sagt, dass die Risiken gestiegen sind und dass die Stärke der Banken überschätzt werden kann. Leg die Fakten nebeneinander:
- Die Notenbank sieht höhere Risiken als im Vorjahr.
- Sie warnt, die Eigenkapitalquoten könnten eine Stärke nahelegen, die in Teilen des Systems niedriger ist.
- Guthaben über 100.000 Euro sind rechtlich eine Forderung gegen die Bank, die im Abwicklungsfall herangezogen werden kann.
- Zahlungen einer Bank in Abwicklung können ausgesetzt werden.
- Staatsschulden und Bankbilanzen sind eng verflochten, auch über Grenzen hinweg.
Zusammen ist das ein strukturelles Risiko für jeden, dessen liquides Vermögen bei einer oder wenigen Banken im selben Rechtsraum liegt. Die Regeln für den Ernstfall sind bereits geschrieben.
Prüfe für dich selbst drei Fragen. Wie viel deines Geldes liegt bei einer einzelnen Bank über der Grenze von 100.000 Euro? Wie viele deiner Konten und Depots unterliegen demselben Recht und derselben Abwicklungsbehörde? Und woher käme dein Geld für die nächsten Wochen, wenn eine Bank ihre Zahlungen für einen Geschäftstag aussetzt oder in die Abwicklung geht? Wer diese Fragen nicht beantworten kann, hat sein Risiko nicht verteilt, sondern nur verwahrt.
Die Antwort darauf ist Streuung. Über mehrere Banken, aber auch über mehrere Rechtsräume. Ein Konto außerhalb der EU unterliegt nicht den Abwicklungsregeln der EU. Das ist der Grund, warum Nicht-EU-Konten in unserer Arbeit ein Baustein des Vermögensschutzes sind. Welche Länder dafür in Frage kommen, zeigt unsere Seite zu Nicht-EU-Bankkonten. Die praktische Kontoeröffnung behandelt unsere Schwesterseite freedombanking.plus.
Wer tiefer verstehen will, wie Krisen, Schulden und staatliche Befugnisse zusammenwirken, findet den größeren Zusammenhang auf unserer Seite zum Great Reset.
Und die Immobilie?
Wer in Deutschland wohnt und Immobilien besitzt, hat neben dem Konto einen zweiten Wert im selben Rechtsraum. Auch dafür gibt es einen Schutz, der über das Grundbuch arbeitet. Wir gründen eine Gesellschaft im Nicht-EU-Ausland, als UK Stiftungs-Limited oder als US LLC in Wyoming. Zu ihren Gunsten nimmt dein Notar Eintragungen im Grundbuch vor. Kein Eigentümerwechsel. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel.
Die Wyoming LLC bringt die größte geografische Distanz zur EU mit. Die UK Stiftungs-Limited bietet eine bekannte Rechtsform im Common Law. Beide stehen außerhalb der EU.
Und wer ohnehin über einen Umzug nachdenkt, prüft den Wohnsitz im Ausland. Er ist die Maßnahme mit der größten Hebelwirkung. Erst mit einem tatsächlichen Wegzug kommen auch Trust oder Family Investment Company in Betracht.
Die Bundesbank schließt ihren Überblick mit dem Appell, sich auf Unvorhersehbares vorzubereiten. Theurer zitierte dazu einen Satz, der Perikles zugeschrieben wird: „Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein.“ Für dein Vermögen gilt dasselbe.