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Bundesbank-Vermögensbefragung: Wo in Deutschland die Grenze zu den obersten 10 Prozent liegt

Veröffentlicht: 18.4.2025 · Lastenausgleich & Vermögensabgaben

Wer ist reich in Deutschland? Die Frage klingt nach Stammtisch. Sie hat aber eine amtliche Antwort, und die Bundesbank hat sie vergangene Woche neu vorgelegt. Am 10. April 2025 erschienen im Monatsbericht April die Ergebnisse der Vermögensbefragung 2023.

Die Studie heißt „Private Haushalte und ihre Finanzen“. Ihr Detailgrad geht nach Angaben der Bundesbank über den anderer Vermögensstudien hinaus. Und sie liefert eine Zahl, die jeder kennen sollte, der ein Haus besitzt und etwas zurückgelegt hat: die Grenze, ab der ein Haushalt zu den vermögendsten 10 Prozent zählt.

Diese Grenze liegt bei rund 780.000 Euro Nettovermögen. Und es ist genau die Gruppe, die in jeder Debatte über Vermögensabgaben gemeint ist. Wie ein Lastenausgleich funktioniert und wen er treffen würde, steht auf unserer Grundlagenseite.

Die Zahlen im Überblick

Im Mittel verfügte ein Haushalt in Deutschland 2023 über ein Nettovermögen von rund 324.800 Euro. Das sind etwa 3 Prozent mehr als 2021. Der Median lag bei 103.200 Euro. Der Median teilt die Haushalte in eine ärmere und eine reichere Hälfte. Er ist nominal um etwa 3.400 Euro gesunken.

Nettovermögen heißt: alles, was ein Haushalt besitzt, minus alle Schulden. Dazu zählen Immobilien, Unternehmensbesitz, Bankguthaben, Wertpapiere, private Renten- und Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Sammlungen und Schmuck. Ansprüche aus der gesetzlichen Rente zählen nicht dazu.

Die Verteilung ist ungleich. Die vermögendsten 10 Prozent der Haushalte besitzen nach der Bundesbank 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. In den Wellen davor waren es 55 Prozent (2017) und 56 Prozent (2021). Das Verhältnis von Mittelwert zu Median ist von 3,0 auf 3,1 gestiegen.

Für diese Welle hat die Bundesbank 3.985 Haushalte befragt. Die nächste Erhebung ist für 2026 geplant.

Wo die Grenze zu den obersten 10 Prozent liegt

Die Bundesbank nennt die Grenze nicht direkt in Euro. Sie nennt ein Verhältnis. In ihrer Tabelle der Verteilungsindikatoren steht für 2023 der Wert „P90/Median“ mit 7,6.

P90 ist das 90. Perzentil. Das ist genau die Grenze, ab der ein Haushalt zu den vermögendsten 10 Prozent gehört. Die Bundesbank beschreibt es selbst so: die Grenze, „ab der ein Haushalt zu den vermögendsten 10 % der Haushalte in Deutschland zu rechnen ist“.

Die Rechnung ist einfach. Der Median liegt bei 103.200 Euro. Mal 7,6 ergibt das rund 784.000 Euro. Weil der Faktor gerundet ist, liegt die Grenze irgendwo um 780.000 bis 790.000 Euro. Zum Vergleich nennt dieselbe Tabelle den Abstand zwischen der 90-Prozent-Grenze und der 10-Prozent-Grenze: nominal 779.000 Euro.

Drei Dinge musst du dazu wissen.

Erstens: Die Zahl gilt pro Haushalt, nicht pro Person. Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Haus zählt einmal.

Zweitens: Die Grenze ist nominal gestiegen. Nach der Bundesbank gab es den größten absoluten Anstieg wie in den Wellen davor genau an dieser Stelle, bei plus 7 Prozent. In Preisen von 2010 ist sie dagegen um rund 7 Prozent gesunken.

Drittens: Die Grenze liegt nicht bei Milliardären. Sie liegt bei Menschen, die ein abbezahltes Haus in einer teuren Region besitzen und etwas gespart haben. Das ist nicht die Elite. Das ist der Mittelstand.

Wer oben steht

Die Bundesbank beschreibt auch, wer in den oberen Rängen steht. Die Muster sind stabil über alle Wellen seit 2010.

Im oberen Fünftel der Verteilung besitzen 91 Prozent der Haushalte eine Immobilie. 22 Prozent sind Unternehmer. Die Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt ist im Schnitt 59 Jahre alt. Hohes Vermögen korreliert „stark mit Immobilien- und Unternehmensbesitz“, schreibt die Bundesbank.

Die Unterschiede zwischen Eigentümern und Mietern sind gewaltig. Haushalte mit abbezahlter Immobilie hatten 2023 ein Nettovermögen von 450.200 Euro im Median. Eigentümer mit laufendem Kredit kamen auf 379.900 Euro. Mieterhaushalte auf 18.300 Euro.

Haushalte mit Unternehmensbesitz verfügten im Mittel über mehr als eine Million Euro Nettovermögen, der Median lag bei rund 585.000 Euro.

Auch die Region zählt. Im Westen lag das mittlere Nettovermögen bei 364.900 Euro, im Osten bei 170.100 Euro. Die Eigentümerquote beträgt im Westen 45 Prozent, im Osten 29 Prozent. Für Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zusammen weist die Bundesbank einen Mittelwert von 442.800 Euro und einen Median von 188.800 Euro aus.

Wer im Süden ein eigenes Haus besitzt, abbezahlt, und dazu ein Depot oder eine Firmenbeteiligung hat, ist statistisch sehr schnell bei den obersten 10 Prozent.

Wie die Bundesbank die Vermögenden findet

Eine Befragung zu Vermögen hat ein Problem. Reiche Haushalte sind selten. Zieht man eine rein zufällige Stichprobe, landen kaum welche darin. Die Bundesbank löst das, indem sie gezielt nach ihnen sucht.

Kleinere Gemeinden teilt sie anhand der Einkommensteuerstatistik in „reiche Gemeinden“ und „sonstige Gemeinden“. In Städten ab 100.000 Einwohnern identifiziert sie „vermögende Straßenabschnitte mithilfe mikrogeografischer Informationen zu Wohnlage und Kaufkraft“. Haushalte aus reichen Gemeinden und vermögenden Straßen werden dann bewusst häufiger in die Stichprobe gezogen, als sie in der Bevölkerung vorkommen.

Für die sehr großen Vermögen geht die Bundesbank noch weiter. In ihrer verteilungsbasierten Vermögensbilanz ergänzt sie die Befragung um eine „sogenannte Reichenliste“ und um geschätzte synthetische Haushalte zwischen den reichsten Befragten und dieser Liste.

Methodisch ist das sauber. Es zeigt aber, was heute schon möglich ist. Der Staat weiß, in welchen Straßen Vermögen wohnt. Er kann Steuerdaten, Wohnlagen und Kaufkraft verknüpfen. Er braucht dafür kein Vermögensregister. Für eine Statistik ist das harmlos. Für die Vorbereitung einer Abgabe wäre es das Fundament.

Warum die 10-Prozent-Grenze politisch zählt

Die Zahlen der Bundesbank zeigen, wie dicht die Spitze der Verteilung an der Mitte liegt.

Im Regierungsprogramm der SPD zur Wahl im Februar steht: „Die ausgesetzte Vermögensteuer wollen wir für sehr hohe Vermögen revitalisieren.“ Im Koalitionsvertrag, den Union und SPD in der vergangenen Woche vorgelegt haben, kommt eine Vermögensteuer nicht vor. Die Frage ist damit nicht erledigt. Sie ist vertagt.

Und die Grenze, was „sehr hoch“ ist, legt am Ende nicht die Statistik fest, sondern der Gesetzgeber. Er kann sie bei zwei Millionen ziehen. Er kann sie bei 780.000 Euro ziehen. Er kann Freibeträge setzen und sie dann jahrzehntelang nicht anpassen, während die Preise steigen.

Deutschland hat eine Vermögensabgabe schon einmal erhoben. Das Lastenausgleichsgesetz nennt als erste Ausgleichsabgabe bis heute „eine einmalige Vermögensabgabe“. Wie der Lastenausgleich von 1952 berechnet wurde und wer zahlen musste, haben wir ausführlich aufgeschrieben. Die Lehre daraus ist einfach: Eine Abgabe trifft nicht die, die am lautesten gemeint sind. Sie trifft die, deren Vermögen sichtbar und unbeweglich ist. Und das ist in Deutschland vor allem die Immobilie.

Nominal reicher, real ärmer

Die neuen Zahlen enthalten noch eine zweite Botschaft. Sie ist leiser, aber für viele Haushalte schmerzhafter.

Nominal ist das mittlere Vermögen gestiegen. Inflationsbereinigt ist es gefallen. Die Bundesbank rechnet in Preisen von 2010: Der Mittelwert sank von 268.700 auf 239.200 Euro. Der Median sank von 90.500 auf 76.000 Euro. Das ist ein realer Rückgang von rund 16 Prozent beim Median in nur zwei Jahren.

Die Befragung fand nach Angaben der Bundesbank in einem Umfeld statt, das von hohen Inflationsraten, steigenden Zinsen und stagnierenden oder fallenden Immobilienpreisen geprägt war. Niemand hat den Haushalten etwas weggenommen. Und trotzdem gehört ihnen real weniger als zwei Jahre zuvor.

Das ist die leise Form des Zugriffs. Sie braucht kein Gesetz. Sie wirkt auf Bankguthaben und Sparbücher am stärksten, also auf genau die Anlageformen, die in Deutschland dominieren. Die Bundesbank stellt fest, dass selbst die oberen 10 Prozent nur etwa 43 Prozent ihres Finanzvermögens in Wertpapieren und stillen Beteiligungen halten. Der Rest liegt liquide und risikoarm.

Ein Rechenbeispiel

Wie schnell ein ganz normaler Haushalt über die Grenze kommt, zeigt eine einfache Rechnung. Sie ist kein Einzelfall aus unserer Praxis, sondern reine Arithmetik mit den Kategorien der Bundesbank.

Ein Ehepaar Anfang sechzig. Ein Reihenhaus im Speckgürtel einer süddeutschen Stadt, abbezahlt, Verkehrswert 600.000 Euro. Ein Wertpapierdepot mit 120.000 Euro. Eine private Rentenversicherung mit einem Guthaben von 50.000 Euro. Zwei Autos und etwas Schmuck, zusammen 30.000 Euro. Keine Schulden.

Nettovermögen: 800.000 Euro. Dieser Haushalt gehört nach den Zahlen der Bundesbank zu den vermögendsten 10 Prozent in Deutschland. Er fühlt sich nicht reich. Er hat ein Leben lang gearbeitet, Steuern gezahlt und einen Kredit getilgt. Aber in jeder Statistik, auf die sich eine Abgabe stützen könnte, steht er oben.

Der größte Posten ist das Haus. Es lässt sich nicht verstecken, nicht verschieben und nicht in Teilen verkaufen. Es steht mit Name und Adresse im Grundbuch. Genau diese Kombination macht Immobilienvermögen zum bevorzugten Ziel jeder Abgabe auf Vermögen.

Freibeträge altern

Grenzen in Gesetzen haben eine Eigenschaft: Sie bleiben stehen, während die Preise laufen.

Das gilt heute schon für die Erbschaftsteuer. Die SPD schreibt selbst in ihrem Programm, sie wolle die persönlichen Freibeträge erhöhen, „um den Vermögenspreissteigerungen seit der letzten Anpassung Rechnung zu tragen“. Die Freibeträge sind also hinter den Preisen zurückgeblieben. Jedes Jahr ohne Anpassung zieht mehr Familien in die Steuer hinein, ohne dass ein Parlament darüber abstimmen muss.

Bei einer Vermögensabgabe wäre es nicht anders. Eine Schwelle, die nicht mitwächst, rückt mit jedem Jahr tiefer in die Mitte der Verteilung. Die Bundesbank hat gerade gezeigt, wie weit die Grenze zum obersten Zehntel nominal steigt: um 7 Prozent in zwei Jahren.

Deutschland, Österreich, Schweiz

Die Befragung erfasst Haushalte in Deutschland. Ihre Grenze gilt für deutsches Vermögen und für deutsche Debatten.

Für Leser in Österreich und der Schweiz ist sie trotzdem relevant, sobald Vermögen in Deutschland liegt. Eine vermietete Wohnung in München, ein Haus am Bodensee auf deutscher Seite, ein Anteil an einer deutschen Gesellschaft: All das stünde bei einer deutschen Abgabe im Feuer, unabhängig davon, wo der Eigentümer wohnt. Eine deutsche Abgabe auf Grundbesitz würde am deutschen Grundbuch ansetzen, nicht am Wohnsitz.

Was das für dein Vermögen heißt

Wenn du ein abbezahltes Haus besitzt und daneben Ersparnisse, ein Depot oder eine Firmenbeteiligung hast, gehörst du mit hoher Wahrscheinlichkeit zu der Gruppe, über die in Berlin gesprochen wird. Das ist keine Frage der Gesinnung. Es ist eine Frage der Statistik.

Daraus folgen zwei Überlegungen.

Die erste betrifft die Immobilie. Sie ist bei den oberen Rängen fast immer da, und sie ist das sichtbarste Vermögen überhaupt. Ein künftiger Lastenausgleich würde auf Basis des Grundbuchs festgesetzt. Für deutsche Immobilien haben wir deshalb eine Lösung über das Grundbuch entwickelt. Wir gründen eine Gesellschaft im Nicht-EU-Ausland, entweder als Stiftungs-Limited in UK oder als Wyoming LLC in den USA, die dir gehört oder von dir kontrolliert wird. Zu ihren Gunsten nimmt dein Notar Eintragungen im Grundbuch vor. Kein Eigentümerwechsel, keine Grunderwerbsteuer, keine Schenkungsteuer, und die Gestaltung ist jederzeit rückgängig zu machen. Die Wyoming LLC bietet maximale geographische Distanz und ein hohes Maß an Vertraulichkeit. Die Stiftungs-Limited kontrollierst du als Geschäftsführer.

Die zweite betrifft den Wohnsitz. Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, Deutschland zu verlassen, sollte die Frage nicht getrennt von der Vermögensfrage stellen. Welche Länder in Frage kommen und was ein Wohnsitz im Ausland steuerlich bedeutet, steht auf unserer Seite dazu.

Beides hat eine Gemeinsamkeit. Es funktioniert nur, bevor eine Abgabe beschlossen ist. Die Statistik ist bereits da. Die Grenze ist bereits gezogen. Was fehlt, ist nur noch die politische Mehrheit.