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Bundestagswahl 2025: Warum die Sperrminorität jetzt für dein Vermögen zählt

Veröffentlicht: 28.2.2025 · Lastenausgleich & Vermögensabgaben

Deutschland hat gewählt. Am Montagmorgen, dem 24. Februar 2025, hat die Bundeswahlleiterin das vorläufige Ergebnis bekannt gegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 82,5 Prozent. Der neue Bundestag hat 630 Sitze.

So verteilen sie sich nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis:

  • CDU: 164
  • CSU: 44
  • AfD: 152
  • SPD: 120
  • Grüne: 85
  • Die Linke: 64
  • SSW: 1

FDP und BSW sind nicht mehr im Parlament. Das BSW kam auf 4,97 Prozent der Zweitstimmen. Knapp darunter.

Die Schlagzeilen drehen sich um Koalitionen. Für dein Vermögen zählt eine andere Zahl. Sie heißt 216.

Die Zahl, auf die es ankommt

AfD und Linke haben zusammen 216 Sitze. Das ist mehr als ein Drittel von 630. Ein Drittel wären 210.

Warum das wichtig ist, steht in Artikel 79 des Grundgesetzes. Wer das Grundgesetz ändern will, braucht zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages. Bei 630 Sitzen sind das 420 Stimmen. Dazu kommen zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat.

Rechne nach. Union, SPD und Grüne kommen zusammen auf 413 Sitze. Das reicht nicht. Ohne Stimmen von AfD oder Linke gibt es im neuen Bundestag keine Verfassungsänderung.

Das nennt man Sperrminorität. Zwei Parteien, die sich in fast allem widersprechen, halten gemeinsam den Schlüssel zum Grundgesetz.

Was ein Lastenausgleich ist und warum er Eigentümer beschäftigt, steht auf unserer Seite zum Lastenausgleich.

Was die Sperrminorität blockiert

Die offensichtlichste Frage ist die Schuldenbremse. Sie steht im Grundgesetz, in Artikel 115 und Artikel 109. Der Bund darf danach im Grundsatz nur 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung als neue Kredite aufnehmen. Wer mehr will, muss die Verfassung ändern.

Und genau das geht im neuen Bundestag nur mit AfD oder Linke.

Die beiden Parteien stehen sich hier diametral gegenüber. Die Linke schreibt in ihrem Wahlprogramm unmissverständlich: „Wir fordern die Abschaffung der Schuldenbremse.“ Die AfD schreibt in ihrem Programm das Gegenteil: „Die AfD lehnt jedwede Aufweichung der Schuldenbremse entschieden ab.“

Die Union hat im Wahlprogramm von CDU und CSU versprochen, an der grundgesetzlichen Schuldenbremse festzuhalten.

Wer also neue Schulden jenseits der Regel will, braucht im neuen Parlament die Stimmen von AfD oder Linke. Der bequeme Weg über neue Kredite ist verfassungsrechtlich verriegelt. Jedenfalls in diesem Bundestag.

Was die Sperrminorität nicht blockiert

Jetzt die andere Seite der Rechnung.

Viele Eingriffe in privates Vermögen brauchen gar keine Verfassungsänderung. Sie stehen längst im Grundgesetz. Dort liegen sie bereit, abrufbar mit einfacher Mehrheit.

Einmalige Vermögensabgaben. Artikel 106 Absatz 1 Nummer 5 weist dem Bund ausdrücklich das Aufkommen aus „einmaligen Vermögensabgaben“ zu. Gleich daneben stehen die „zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“. Die Verfassung kennt dieses Instrument also bereits. Für ein Gesetz, das es nutzt, braucht es keine Zweidrittelmehrheit.

Die Vermögensteuer. Sie steht in Artikel 106 Absatz 2 als Steuer, deren Aufkommen den Ländern zusteht. Solche Steuergesetze brauchen nach Artikel 105 Absatz 3 die Zustimmung des Bundesrates. Eine Zweidrittelmehrheit brauchen sie nicht.

Vergesellschaftung. Nach Artikel 15 können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch ein Gesetz in Gemeineigentum überführt werden. Das Gesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Eine Verfassungsänderung ist dafür nicht nötig.

Die Sperrminorität schützt also die Verfassung vor Änderung. Sie schützt nicht vor dem, was die Verfassung schon heute erlaubt.

Der Bundesrat als zweite Bühne

Der Bundestag ist nur eine Hälfte der Gleichung. Die andere ist der Bundesrat. Dort sitzen die Landesregierungen. Ihre Zusammensetzung hat sich am Sonntag nicht verändert.

Für eine Verfassungsänderung braucht es auch dort zwei Drittel. Für eine Vermögensteuer braucht es dort die Zustimmung, weil das Aufkommen den Ländern zusteht.

Genau dieser Punkt verdient Aufmerksamkeit. Die Länder wären die Empfänger. Die SPD schreibt in ihrem Programm, die Einnahmen aus Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer stünden den Ländern zu, in deren Verantwortung die Bildungspolitik liegt. Die Linke schreibt, die Einnahmen der Vermögensteuer würden ebenfalls den Ländern zufließen.

Wer über eine Vermögensteuer abstimmt, stimmt also im Bundesrat über das eigene Budget ab. So ist die Finanzverfassung gebaut.

Die Positionen der Parteien zu deinem Vermögen

Was die Parteien mit diesen Befugnissen vorhaben, steht in ihren Programmen. Die folgenden Zitate stammen wörtlich aus den Originalen.

CDU/CSU: „Eine Vermögensteuer lehnen wir ab.“

SPD: „Die ausgesetzte Vermögensteuer wollen wir für sehr hohe Vermögen revitalisieren.“ Das steht im Regierungsprogramm der SPD. Dazu kommt eine Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer, die ausdrücklich auch für vermögenshaltende Familienstiftungen gelten soll.

Die Linke: Sie will die Vermögensteuer wieder einführen, mit einem Freibetrag von einer Million Euro je Person und einem Satz, der von 1 auf bis zu 5 Prozent steigt. Für Vermögen über einer Milliarde Euro sieht sie einen Sondersatz von 12 Prozent vor. Und sie fordert ein öffentlich einsehbares Finanzregister, das die wahren Eigentümer von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen großen Vermögen erfasst.

AfD: Sie will die ausgesetzte Vermögensteuer und die Erbschaftsteuer abschaffen.

Die Partei mit den meisten Sitzen lehnt eine Vermögensteuer ab. Die einzige Partei außer der AfD, mit der die Union zu zweit auf eine Mehrheit kommt, will sie zurück.

Das Finanzregister: die Grundlage jeder Abgabe

Eine Forderung aus dem Linken-Programm verdient einen zweiten Blick. Sie betrifft nicht den Steuersatz. Sie betrifft das Wissen des Staates über dein Vermögen.

Wörtlich heißt es: „Derzeit ist nicht bekannt, wie groß das Vermögen der reichsten Deutschen wirklich ist.“ Und weiter: „Wir fordern ein öffentlich einsehbares Finanzregister, das die wahren Eigentümer von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen großen Vermögen (z. B. Kunstsammlungen, Wertpapieren und Patenten) registriert.“

Das ist der entscheidende Punkt. Eine Abgabe kann nur erheben, wer weiß, was da ist. Jede Vermögensteuer, jede Vermögensabgabe braucht zuerst eine Liste. Wer die Liste hat, hat den Hebel. Der Satz lässt sich später jederzeit ändern.

Öffentlich einsehbar heißt dabei: nicht nur für das Finanzamt. Sondern für jeden. Für den Nachbarn, den Geschäftspartner, den Kriminellen, der wissen will, wo sich ein Einbruch lohnt.

Die Linke hat 64 Sitze. Allein kann sie kein Gesetz beschließen. Aber Forderungen wandern. Was heute in einem Programm steht, steht morgen in einem Antrag und übermorgen in einem Kompromiss.

Die Erbschaftsteuer als stille Stellschraube

Auch die Erbschaftsteuer braucht keine Verfassungsänderung. Ihr Aufkommen steht nach Artikel 106 Absatz 2 den Ländern zu. Ein neues Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrates, aber keine Zweidrittelmehrheit.

Die SPD will hier eine Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen einführen. Sie soll ausdrücklich auch für vermögenshaltende Familienstiftungen gelten. Die persönlichen Freibeträge will sie erhöhen. Das selbst genutzte Familienheim soll unangetastet bleiben.

Die AfD will die Erbschaftsteuer abschaffen. Die Union will die Freibeträge deutlich erhöhen, damit das Eigenheim in höherem Maß steuerfrei vererbt werden kann.

Für Familienunternehmer und Stifter ist das die Frage, die am direktesten auf dem Tisch liegt. Welche Linie sich durchsetzt, entscheidet eine einfache Mehrheit im Bundestag und die Mehrheit im Bundesrat. Die Sperrminorität spielt dabei keine Rolle.

Die einfache Mehrheit rechnet anders

Für ein einfaches Gesetz braucht niemand die AfD oder die Linke. CDU und CSU kommen zusammen auf 208 Sitze, die SPD auf 120. Union und SPD haben zusammen 328 Sitze. Die Mehrheit der 630 Sitze liegt bei 316.

Das ist nüchterne Arithmetik. Welche Regierung sich bildet, ist offen. Aber die Mehrheiten, die rechnerisch möglich sind, stehen fest. Und für Vermögensteuer, Vermögensabgabe und Vergesellschaftung ist die einfache Mehrheit das Maß.

Damit verschiebt sich das Gewicht. Wo neue Schulden eine Zweidrittelmehrheit brauchen, brauchen neue Abgaben nur eine einfache. Wer Geld braucht und die Kreditgrenze nicht verschieben kann, schaut auf die Instrumente, die ohne Verfassungsänderung verfügbar sind.

Welche Befugnisse genutzt werden, entscheidet sich nicht am Wahlabend. Es entscheidet sich, wenn das Geld knapp wird.

Warum die Vermögensabgabe dabei eine besondere Rolle spielt, steht auf unserer Seite zu staatlichen Vermögensabgaben.

Das Zeitfenster bis zum neuen Bundestag

Eine Einzelheit geht in den Wahlabendanalysen unter. Sie steht in Artikel 39 des Grundgesetzes.

Die Wahlperiode des alten Bundestages endet erst, wenn der neue zusammentritt. Das muss spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl geschehen. Die Wahl war am 23. Februar. Der neue Bundestag muss also bis zum 25. März zusammentreten.

Bis dahin ist der alte Bundestag voll im Amt. Mit allen Befugnissen. Auch der, das Grundgesetz zu ändern. Und im alten Bundestag gelten die alten Mehrheiten, mit anderer Sitzverteilung und ohne die neue Sperrminorität.

Die Befugnis besteht. Ob sie genutzt wird, zeigen die nächsten Wochen.

Was das für dich als Eigentümer heißt

Vier Punkte bleiben.

Erstens: Die Verfassung ist vorbereitet. Vermögensabgabe und Lastenausgleich stehen als Begriffe im Grundgesetz. Wie realistisch ein neuer Lastenausgleich ist, haben wir schon 2023 in Wie realistisch ist ein neuer Lastenausgleich? durchdacht.

Zweitens: Die Sperrminorität verschiebt den Druck. Sie macht den Weg über Schulden schwerer. Den Weg über Abgaben macht sie nicht schwerer. Wer Vermögen in Deutschland hält, sollte das in seine Planung einrechnen.

Drittens: Die Erfassung ist das Fundament. Eine Abgabe braucht eine Bemessungsgrundlage. Wer ein öffentliches Finanzregister fordert, fordert diese Grundlage. Für Immobilien gibt es sie schon: das Grundbuch.

Viertens: Programme vergehen, Befugnisse bleiben. Ein Wahlprogramm gilt vier Jahre, oft kürzer. Ein Artikel im Grundgesetz gilt, bis ihn zwei Drittel ändern. Wer sein Vermögen plant, plant deshalb nicht nach Versprechen. Er plant nach dem, was rechtlich möglich ist.

Warum das Grundbuch der Schlüssel ist

Jede Abgabe auf Immobilien knüpft an das Grundbuch an. Dort steht, wem was gehört. Und welche Rechte andere daran haben.

Genau dort setzt die Lösung an, die wir für Eigentümer entwickelt haben, die in Deutschland bleiben. Die Immobilie wird durch gezielte Eintragungen im Grundbuch zugunsten einer rechtssicheren Struktur außerhalb der EU geschützt. Ein Eigentümerwechsel findet dabei nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel.

Weil kein Eigentum übergeht, fallen weder Grunderwerbsteuer noch Schenkungsteuer an. Laufende Fristen, etwa die zehnjährige Haltefrist für den steuerfreien Verkauf, laufen weiter. Die Eintragungen belasten die Immobilie wirtschaftlich, sodass für einen Zwangszugriff nichts Werthaltiges übrig bleibt.

Zwei Strukturen stehen dafür gleichrangig zur Wahl: die Wyoming LLC in den USA und die Stiftungs-Limited in London. Welche besser zu dir passt, hängt von deinem Profil ab: Anonymität, Bankverbindungen, Verwaltungsaufwand. Den Vergleich findest du auf der Seite Immobilienschutz, den Ablauf unter Immobilienschutz vor dem Lastenausgleich.

Der Zeitpunkt ist nicht egal. Eine Struktur, die aufgesetzt wird, bevor ein Gesetz auf dem Tisch liegt, steht auf anderem Boden als eine, die in Eile entsteht.

Was jetzt zu tun ist

Keine Panik. Aber Ordnung.

  • Bestand aufnehmen. Was hältst du in deinem Namen? Immobilien, Depots, Beteiligungen, Edelmetall.
  • Bemessungsgrundlagen kennen. Welche dieser Werte sind heute schon in Registern erfasst? Das Grundbuch, das Transparenzregister, die Meldungen deiner Bank.
  • Programme lesen. Die Wahlprogramme sind öffentlich. Wer wissen will, was auf dem Tisch liegt, liest die Originale, nicht die Zusammenfassungen.
  • Familie einbeziehen. Wer erbt, wer mitentscheidet, wer im Ernstfall handeln muss? Eine Struktur, die nur einer versteht, hilft im Ernstfall wenig.
  • Reihenfolge festlegen. Was schützt du zuerst? Meist ist es die Immobilie, weil sie am sichtbarsten ist und sich am wenigsten bewegen lässt.

Der neue Bundestag wird Gesetze beschließen. Welche, weiß heute niemand. Was er mit einfacher Mehrheit beschließen kann, weißt du jetzt.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag hat der alte Bundestag das Zeitfenster genutzt. Am 18. März 2025 beschloss er eine Änderung des Grundgesetzes, nach dem endgültigen Ergebnis mit 512 zu 206 Stimmen; nötig waren 489 (Plenarprotokoll 20/214). Sie wurde am 22. März 2025 ausgefertigt und am 24. März 2025 verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 94). Ausgaben für Verteidigung und bestimmte Sicherheitsaufgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden seitdem nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet (Artikel 115), und ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität hat eine eigene Kreditermächtigung. Jede weitere Änderung dieses Rahmens braucht im neuen Bundestag wieder zwei Drittel seiner Mitglieder. Was das für Abgaben auf Vermögen heißt, beschreibt unsere Seite zu staatlichen Vermögensabgaben.