21,4 Milliarden Euro. So viel Erbschaft- und Schenkungsteuer haben die Finanzämter in Deutschland im Jahr 2025 festgesetzt.
Das ist kein Zuwachs. Das ist ein Sprung. Plus 60,8 Prozent in einem einzigen Jahr. Ein neuer Höchstwert, gemeldet vom Statistischen Bundesamt am 26. August 2026.
Die Erklärung steht gleich im ersten Absatz der Mitteilung. Der Anstieg geht vor allem auf große Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro zurück. Die dort festgesetzte Steuer hat sich mehr als verdoppelt: plus 146,8 Prozent.
Der Staat verdient am Generationswechsel so viel wie nie. Und er verdient vor allem an den großen Vermögen. Wie die Erbschaftsteuer grundsätzlich funktioniert, haben wir unter Erbschaftsteuer und Nachfolge beschrieben.
Die Zahlen im Einzelnen
Die festgesetzte Erbschaftsteuer lag 2025 bei 13,3 Milliarden Euro. Das sind 57,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Der bisherige Rekord stammte aus dem Jahr 2021 mit 9,0 Milliarden Euro. Er ist jetzt weit übertroffen.
Die Schenkungsteuer stieg auf 8,1 Milliarden Euro, ein Plus von 67,3 Prozent. Auch das ist ein Spitzenwert. Seit 2019 wächst sie ohne Unterbrechung. Damals lag sie bei 1,2 Milliarden Euro. Gegenüber 2023 mit 4,1 Milliarden hat sie sich fast verdoppelt.
Übertragen wurde 2025 Vermögen von 141,1 Milliarden Euro. Die festgesetzte Steuer entspricht gut 15 Prozent dieses Betrags. Darunter:
- Grundvermögen von 51,6 Milliarden Euro, plus 11,2 Prozent.
- Übriges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere von 45,3 Milliarden Euro, plus 19,7 Prozent.
- Betriebsvermögen von 25,6 Milliarden Euro, plus 19,0 Prozent.
- Anteile an Kapitalgesellschaften von 16,8 Milliarden Euro, plus 128,9 Prozent.
Nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten und unter Einbeziehung von Vermächtnissen und Pflichtteilen ergibt sich ein steuerlich berücksichtigtes Vermögen von 150,5 Milliarden Euro. Auch das ist ein Höchstwert.
Eine Einschränkung macht das Amt selbst. Die Statistik erfasst nur Fälle, in denen Steuer festgesetzt wurde. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen innerhalb der Freibeträge und tauchen gar nicht auf. Die Statistik ist also eine Statistik der Vermögenden.
Die Verschiebung zu Lebzeiten
Der spannendste Teil steckt in der Aufteilung zwischen Erbschaft und Schenkung.
Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde 2025 Vermögen von 77,9 Milliarden Euro übertragen. Das geerbte Betriebsvermögen sank dabei um 8,8 Prozent. Bei den ganz großen Unternehmenserbschaften über 26 Millionen Euro hat es sich mehr als halbiert, auf 0,5 Milliarden Euro.
Bei den Schenkungen läuft es umgekehrt. Sie stiegen um 28,7 Prozent auf 63,2 Milliarden Euro. Geschenkte Anteile an Kapitalgesellschaften legten um 148,4 Prozent zu, auf 13,6 Milliarden Euro. Geschenktes Betriebsvermögen stieg um 27,0 Prozent auf 21,2 Milliarden Euro. Darunter wuchsen die großen Schenkungen von Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro auf 9,3 Milliarden Euro.
Die Statistik sagt nicht, warum Familien so handeln. Sie zeigt nur, was sie tun: Große Unternehmensvermögen wandern immer häufiger zu Lebzeiten in die nächste Generation. Nicht im Erbfall, sondern geplant, zu einem selbst gewählten Zeitpunkt, unter bekannten Regeln.
Wer überträgt, solange die Regeln bekannt sind, weiß, woran er ist. Wer auf den Erbfall wartet, überlässt den Zeitpunkt dem Zufall und die Regeln dem Gesetzgeber des Todesjahres.
Immobilien werden vererbt, nicht verschenkt
Bei den Immobilien zeigt die Statistik ein anderes Bild als beim Betriebsvermögen.
Geerbtes Grundvermögen stieg 2025 um 20,3 Prozent auf 33,0 Milliarden Euro. Geschenktes Grundvermögen sank dagegen leicht, um 2,1 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro. Unternehmensanteile gehen immer öfter zu Lebzeiten über. Immobilien gehen immer öfter erst im Erbfall über.
Das hat Folgen. Wer ein Haus oder eine Wohnung erst im Erbfall weitergibt, gibt es zu dem Wert weiter, den es an diesem Tag hat, und zu den Regeln, die an diesem Tag gelten. Die Erben müssen die Steuer aus dem Vermögen bezahlen, das sie bekommen. Bei einer Immobilie ist das oft kein Geld, sondern ein Gebäude. Wer die Steuer nicht aus anderen Mitteln begleichen kann, muss beleihen oder verkaufen.
Ein großer Betrieb kann unter Bedingungen weitgehend verschont werden. Eine vermietete Wohnung wird dagegen nach Paragraf 13d nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt, der Rest wird voll besteuert. Die Wohnung ist das, was der Staat am leichtesten bewerten kann: Sie steht im Grundbuch, sie hat einen Bodenrichtwert, sie läuft nicht weg.
Der Posten, der in der Statistik fehlt
Ein Betrag steht nicht in den 21,4 Milliarden. Die Erlasse nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung.
Die Regel dahinter steht in Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes. Wer begünstigtes Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro erwirbt, kann beantragen, dass die darauf entfallende Steuer erlassen wird. Voraussetzung: Er weist nach, dass er sie aus seinem verfügbaren Vermögen nicht bezahlen kann. Zum verfügbaren Vermögen zählt die Hälfte seines übrigen, nicht begünstigten Vermögens.
2025 wurden auf diesem Weg 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen, 9,9 Prozent mehr als im Vorjahr. 3,4 Milliarden davon entfielen auf Schenkungen, 0,3 Milliarden auf Erbschaften.
Diese Zahl hat Gewicht. Denn wer über die Erbschaftsteuer streitet, streitet genau über diesen Posten: über die Frage, wie weit große Betriebsvermögen verschont werden.
Für dich als Unternehmer heißt das: Die Verschonung ist eine Regel des geltenden Rechts, keine Garantie für die Zukunft. Eine Planung, die nur funktioniert, solange die Verschonung bleibt, ist eine Wette auf den Gesetzgeber.
Was der Staat bei jedem Generationswechsel kassiert
Die Regeln selbst haben sich nicht geändert. Aber sie wirken bei steigenden Werten immer stärker.
Die Freibeträge stehen in Paragraf 16. 500.000 Euro für den Ehegatten. 400.000 Euro für jedes Kind. 200.000 Euro für jedes Enkelkind. 20.000 Euro für Geschwister, Nichten und Neffen.
Die Steuersätze stehen in Paragraf 19. In der günstigsten Steuerklasse, also für Ehegatten und Kinder, reichen sie von 7 Prozent bis 30 Prozent. In der ungünstigsten Klasse erreichen sie 50 Prozent.
Die Freibeträge sind Beträge in Euro. Sie wachsen nicht mit, wenn Immobilien, Aktien und Unternehmen im Wert steigen. Jede Wertsteigerung schiebt mehr Vermögen über die Grenze. Das zeigt sich besonders bei Immobilien: Ein Elternhaus in guter Lage verbraucht den Freibetrag eines Kindes schnell zu großen Teilen.
Zehn Jahre sind die wichtigste Zahl
Ein Mittel steht jedem offen, ohne Struktur und ohne Umzug: die Zeit.
Nach Paragraf 14 werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Umgekehrt heißt das: Nach zehn Jahren steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung.
Wer früh anfängt, kann ein Vermögen in mehreren Schritten übertragen und die Freibeträge mehrfach nutzen. Wer erst mit siebzig anfängt, hat dafür weniger Zeit. Wer gar nicht anfängt, überträgt alles auf einmal, im Erbfall, zum dann geltenden Tarif.
Die Zahlen von 2025 zeigen, dass viele Familien diesen Weg bereits gehen. Die Schenkungsteuer steigt seit 2019 jedes Jahr.
Ein Punkt gehört dazu. Die Zehnjahresfrist schützt nur, was tatsächlich übertragen ist. Wer eine Immobilie verschenkt, gibt sie aus der Hand: mit Schenkungsteuer oberhalb der Freibeträge und mit dem Verlust der Kontrolle über das, was die nächste Generation daraus macht. Rückforderungsrechte und Nießbrauch lassen sich vereinbaren, aber sie ändern nichts daran, dass das Eigentum gewechselt hat. Eine Schenkung ist endgültig. Sie will deshalb genauso gut überlegt sein wie ein Testament, nur früher.
Wohnsitz: Wer wegzieht, zieht nicht sofort aus der Steuer
Die Erbschaftsteuer knüpft vor allem am Wohnsitz an. Aber nicht nur an deinem.
Nach Paragraf 2 ist ein Erwerb in Deutschland voll steuerpflichtig, wenn der Erblasser, der Schenker oder der Erwerber Inländer ist. Inländer ist, wer in Deutschland wohnt. Inländer bleibt aber auch der deutsche Staatsangehörige, der sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufhält.
Wer wegzieht, ist also fünf Jahre lang weiter voll erfasst. Und wenn ein Kind in Deutschland lebt, zählt auch das.
Das Außensteuergesetz kann die Steuerpflicht noch weiter ausdehnen, für Wegzügler in Niedrigsteuerländer mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland, bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug. Wer Deutschland tatsächlich verlässt, plant deshalb nicht in Monaten, sondern in Jahren.
Für Leser in Österreich und der Schweiz gilt ein eigener Punkt. Auch wer nie in Deutschland gewohnt hat, bleibt mit deutschem Vermögen in der Pflicht. Nach Paragraf 2 unterliegt Inlandsvermögen der beschränkten Steuerpflicht. Was dazu gehört, regelt Paragraf 121 des Bewertungsgesetzes: an erster Stelle inländisches Grundvermögen, dazu Betriebsvermögen in Deutschland und größere Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften. Und der Freibetrag fällt in diesen Fällen unter Umständen geringer aus. Die Wohnung in München, die ein Wiener seinen Kindern vererbt, bleibt ein deutscher Steuerfall.
Wo Strukturen helfen und wo nicht
Hier lohnt es sich, ehrlich zu sein. Nicht jede Struktur ist ein Mittel gegen die Erbschaftsteuer.
Wenn du Deutschland tatsächlich verlässt
Dann kommen Strukturen wie Stiftungen in Panama oder Nevis in Betracht, aber nur zusammen mit dem Wegzug und mit einer steuerlich korrekten Gestaltung für die Jahre danach. Wer Deutschland verlässt, unterliegt unter Umständen noch für 5 bis 10 Jahre der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Stiftung muss von Anfang an darauf ausgerichtet sein. Für jemanden, der in Deutschland wohnen bleibt, sind solche Wegzugs-Strukturen nicht gedacht.
Wenn du in Deutschland bleibst und Immobilien hast
Dann setzt unsere Grundbuchlösung an einem anderen Punkt an. Sie arbeitet mit gezielten Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Gesellschaft außerhalb der EU, beschrieben unter Immobilienschutz. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Keine Grunderwerbsteuer, keine Schenkungsteuer. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel.
Weil sich die steuerliche Situation nicht ändert, ändert sich auch an der Erbschaftsteuer nichts. Die Grundbuchlösung ist kein Steuersparmodell. Sie ist ein Schutz gegen den Zugriff auf die Immobilie, etwa über eine Zwangshypothek bei einem Lastenausgleich, oder die Folgen von Pfändungen. Erbschaftsteuer ist der Zugriff beim Generationswechsel. Ein Lastenausgleich wäre ein Zugriff zu Lebzeiten. Beide beginnen mit einem Blick ins Grundbuch.
Zwei Gesellschaften stehen dafür gleichrangig zur Wahl: die Stiftungs-Limited in London und die Wyoming LLC in den USA.
Drei Fragen für deine Nachfolge
Bevor du über Strukturen nachdenkst, lohnen sich drei einfache Fragen.
Wie viel deines Vermögens liegt über den Freibeträgen? Rechne mit heutigen Verkehrswerten, nicht mit Kaufpreisen. Eine Immobilie kann seit dem Kauf deutlich im Wert gestiegen sein.
Wo wohnen du und deine Erben in zehn Jahren? Die Steuerpflicht folgt dem Wohnsitz beider Seiten. Ein Kind in Deutschland hält die Steuer im Land, auch wenn du selbst längst woanders lebst.
Was davon steht im Grundbuch? Immobilien sind am sichtbarsten, am leichtesten zu bewerten und am schwersten zu bewegen. Für sie brauchst du die längste Vorlaufzeit.
Wer diese drei Fragen beantwortet hat, sieht meist schon, wo die Arbeit liegt.
Was die Rekordzahl bedeutet
21,4 Milliarden Euro sind kein Ausreißer, den man abwarten kann. Sie sind das Ergebnis von drei Kräften, die weiter wirken: steigende Vermögenswerte, feste Freibeträge und eine Generation, die gerade übergibt.
Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass die festgesetzten Beträge erst zu einem späteren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zufließen. Die Rekordeinnahmen der kommenden Haushalte sind also bereits festgesetzt.
Für dich heißt das: Die Nachfolge ist keine Frage für das Testament. Sie ist eine Frage für heute. Wer zu Lebzeiten plant, nutzt die Zehnjahresfrist, wählt den Zeitpunkt und kennt die Regeln. Wer wartet, übernimmt die Regeln, die am Tag des Erbfalls gelten.