Am 21. Mai 2024 hat der Rat der EU zwei Rechtsakte beschlossen. Die Verordnung (EU) 2024/1469 und den Beschluss (GASP) 2024/1470. Am 22. Mai standen beide im Amtsblatt. Ihr Inhalt lässt sich in einem Satz sagen: 99,7 Prozent der Gewinne, die europäische Zentralverwahrer mit blockiertem russischem Zentralbankvermögen erwirtschaften, gehen künftig an die EU und von dort an die Ukraine.
Um die Bewertung des Krieges geht es hier nicht. Es geht um etwas anderes. Die Rechtsakte zeigen, was ein Staatenverbund mit Vermögen tun kann, das in seinem Finanzsystem liegt und dessen Eigentümer er sanktioniert. Sie zeigen Befugnisse. Und Befugnisse, die einmal ausgeübt wurden, sind Präzedenz. Wie Vermögen über Nacht blockiert werden kann, auch wenn es formal dem Eigentümer gehört, beschreiben wir auf der Seite zu Kapitalverkehrskontrollen.
Wie das Vermögen blockiert wurde
Die Geschichte beginnt im Februar 2022. Am 28. Februar 2022 verbot der Rat alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank. Am 9. März 2022 dehnte er das Verbot auf den russischen Staatsfonds aus. So fasst es die Verordnung vom Mai 2024 in ihren Erwägungsgründen zusammen.
Die Folge beschreibt der Text in einem nüchternen Satz. Die einschlägigen Vermögenswerte, die von Finanzinstituten in den Mitgliedstaaten gehalten werden, sind immobilisiert. Sie gehören weiter der russischen Zentralbank. Sie dürfen nur nicht mehr bewegt werden.
Ein Teil dieser Vermögenswerte sind Wertpapiere. Wertpapiere werden fällig, zahlen Zinsen und Tilgungen. Weil diese Zahlungen nicht an die russische Zentralbank fließen dürfen, sammeln sich die Beträge als Bargeld bei den Zentralverwahrern. Das sind die Stellen, bei denen Wertpapiere in Europa abgewickelt und verwahrt werden. Die Verwahrer legen dieses Bargeld an. Daraus entstehen Erträge.
Die Rolle der Zentralverwahrer
Wer die Verordnung verstehen will, muss wissen, wer die Zentralverwahrer sind. Die Verordnung beschreibt sie selbst. Sie nehmen bei der Abwicklung und der zentralen Kontenführung für Finanzinstrumente in der Union eine Schlüsselposition ein.
Normalerweise liegt bei ihnen kaum Bargeld über Nacht. Die Barbestände von Kunden werden in der Regel noch am selben Tag weitergeleitet und bringen dem Kunden keine Erträge. So steht es in den Erwägungsgründen. Die Sanktionen haben diesen Ablauf unterbrochen. Weil Zahlungen an die russische Zentralbank verboten sind, bleibt das Geld liegen. Es sammelt sich an, in einer Höhe, die im normalen Geschäft nie entstanden wäre.
Die Verwahrer müssen diese Bestände umsichtig verwalten. Und sie müssen der Kommission und ihrer nationalen Aufsicht jährlich berichten: über die Höhe der Barbestände, über die Nettogewinne daraus und über die vorläufig einbehaltenen Beträge.
Für dich als Anleger ist das ein Blick in die Maschine. Auch deine Wertpapiere laufen über solche Stellen. Die Bank, bei der du dein Depot führst, ist nur das erste Glied einer Kette. Wo eine Sanktion ansetzt, bleibt das Geld in der Kette stehen, und nicht die Bank entscheidet, wann es weiterfließt, sondern die Rechtslage.
Der Schritt vom Februar 2024
Im Februar 2024 kam der erste Schritt zur Nutzung dieser Erträge. Laut Verordnung vom Mai legte ein Beschluss des Rates vom 12. Februar 2024 fest, dass Zentralverwahrer mit mehr als 1 Million Euro an russischen Zentralbankwerten diese Barbestände ab dem 15. Februar 2024 gesondert verbuchen müssen. Die daraus erzielten Erträge ebenso. Die Nettogewinne daraus durften sie nicht mehr an ihre Aktionäre ausschütten, bis der Rat über einen Beitrag zur Unterstützung der Ukraine entscheidet.
Die Gewinne aus der Zeit vor dem 15. Februar 2024 blieben verfügbar, um Aufwendungen, Risiken und Verluste der Verwahrer aufzufangen. Ab diesem Stichtag war alles gesperrt.
Am 21. Mai 2024 hat der Rat entschieden.
Was der Beschluss vom 21. Mai regelt
Die Zentralverwahrer zahlen einen finanziellen Beitrag an die Union. Er entspricht 99,7 Prozent der Nettogewinne, die seit dem 15. Februar 2024 aus den blockierten Beständen entstanden sind. Nettogewinn heißt: nach Abzug der Kosten für Verwaltung und Risikomanagement und nach Abzug der Körperschaftsteuer.
Die Pflicht trifft nur Zentralverwahrer, die solche Werte von mehr als 1 Million Euro halten. Gezahlt wird halbjährlich. Die Kommission ruft die Beträge ab und legt die endgültige Höhe jedes Jahr anhand des geprüften Abschlusses fest. Bis zu 10 Prozent des Beitrags dürfen die Verwahrer vorläufig einbehalten, um ihre Kapital- und Risikoanforderungen zu erfüllen. Dieser Anteil steht weiter der Union zu.
Wohin das Geld geht, regelt der Beschluss. 90 Prozent fließen in die Europäische Friedensfazilität, aus der die EU militärische Unterstützung finanziert. 10 Prozent gehen in Programme aus dem EU-Haushalt, etwa die Fazilität für die Ukraine. Die Aufteilung wird jährlich überprüft, erstmals vor dem 1. Januar 2025.
Der Beitrag läuft, solange die Beschränkungen bestehen. Und die Beschränkungen, so steht es in den Erwägungsgründen, sollen bleiben, bis Russland den Krieg beendet und die Ukraine für die Schäden entschädigt.
Die juristische Konstruktion
Der interessanteste Teil der Verordnung sind nicht die Zahlen. Es ist die Begründung.
Die Verordnung erklärt, warum die Erträge nicht dem Eigentümer der blockierten Werte zustehen. Die Überlegung lautet so: Diese außerordentlichen Einnahmen müssten der russischen Zentralbank nach den geltenden Vorschriften selbst dann nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn das Transaktionsverbot aufgehoben würde. Somit stellten sie keine staatlichen Vermögenswerte dar. Die Vorschriften zum Schutz staatlicher Vermögenswerte seien deshalb nicht anwendbar.
Lies die Reihenfolge genau. Erst werden Werte blockiert. Dann entstehen aus den blockierten Werten Erträge. Dann wird festgestellt, dass diese Erträge nicht dem Eigentümer gehören. Und dann werden sie abgeschöpft.
Eine zweite Überlegung betrifft die Verwahrer. Sie hätten die Erträge nur wegen der Sanktionen erzielt. Deshalb könnten sie nicht erwarten, daraus einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Ein kleiner Anteil von 0,3 Prozent bleibt ihnen, damit sie weiter effizient arbeiten können.
Die Verordnung hält ausdrücklich fest, dass die Maßnahmen die Grundrechte der Charta achten, darunter das Recht auf Eigentum. Sie seien gerechtfertigt und verhältnismäßig.
Was das über Eigentum in Europa sagt
Russische Zentralbankreserven sind nicht dein Vermögen. Die Verordnung betrifft einen Staat, nicht einen Bürger. Aber sie zeigt drei Mechanismen, die unabhängig vom Eigentümer funktionieren.
Erstens: Verwahrung ist nicht Kontrolle. Die russische Zentralbank ist Eigentümerin ihrer Wertpapiere geblieben. Sie kann nur nicht mehr darüber verfügen. Wer Vermögen in einem fremden Finanzsystem hält, hält es zu den Bedingungen dieses Systems. Die Bedingungen können sich ändern.
Zweitens: Erträge lassen sich vom Eigentum trennen. Die Verordnung hat nicht das Kapital angetastet. Sie hat die Erträge daraus einer neuen Kategorie zugeordnet. Das Kapital bleibt formal unberührt, der Ertrag fließt woanders hin. Eigentum, das keinen Ertrag mehr bringt und nicht bewegt werden darf, ist rechtlich vorhanden und wirtschaftlich stillgelegt.
Drittens: Auch Dritte zahlen mit. Die Zentralverwahrer sind private Unternehmen. Dem Unternehmen bleiben aus diesem Geschäft 0,3 Prozent der Nettogewinne. Die Verordnung begründet das damit, dass diese Gewinne ohne die Sanktionen nicht entstanden wären. Der Mechanismus ist bemerkenswert: Ein Rat der Regierungen legt per Verordnung fest, welcher Teil eines Unternehmensgewinns dem Unternehmen zusteht.
Die Europäische Union steht mit diesem Kurs nicht allein. Am 24. April 2024 hat der US-Präsident ein Gesetz unterzeichnet, das ihn ermächtigt, russisches Staatsvermögen im Zuständigkeitsbereich der USA unter bestimmten Voraussetzungen zu beschlagnahmen, einzuziehen oder zu übertragen. Die Regelung steht in einem Gesetz über Nachtragsmittel für das Haushaltsjahr 2024. Das Geld soll in einen Fonds für die Ukraine fließen. Banken müssen solche Vermögenswerte dem Finanzministerium melden. Die Vereinigten Staaten gehen damit weiter als die EU, die bisher nur auf die Erträge zugreift.
Warum das dich betrifft
Du bist keine Zentralbank. Aber die Werkzeuge, die hier eingesetzt werden, sind allgemeine Werkzeuge des Finanzsystems. Blockieren, Erträge umwidmen, Meldepflichten, Beiträge für bestimmte Zwecke. Jedes dieser Werkzeuge braucht eine Rechtsgrundlage. Jede Rechtsgrundlage ist eine politische Entscheidung. Und jede politische Entscheidung, die einmal getroffen wurde, macht die nächste leichter.
Deutsche Sparer kennen den Gedanken aus der eigenen Geschichte. Bei der Währungsreform 1948 wurden private Bankguthaben im Verhältnis 10:1 umgestellt. Über die Hälfte des umgestellten Betrags konnten die Kontoinhaber frei verfügen, die andere Hälfte war zunächst auf einem Festkonto blockiert. Im Oktober 1948 folgte die ersatzlose Streichung der restlichen Guthaben. Für 100 Reichsmark blieben 6,50 D-Mark. So beschreibt es die Deutsche Bundesbank. Erst gesperrt, dann gestrichen. Die Reihenfolge ist dieselbe.
Auch das Grundgesetz hält solche Befugnisse bereit, von der Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit bis zu einmaligen Vermögensabgaben, deren Aufkommen nach der Finanzverfassung dem Bund zusteht.
Was du daraus ableiten kannst
Aus dem Fall folgen vier praktische Fragen an dein eigenes Vermögen.
Wo wird dein Depot verwahrt? Wertpapiere liegen nicht in einem Tresor mit deinem Namen. Sie liegen in Ketten von Verwahrern, Unterverwahrern und Zentralverwahrern. Jede Stelle in dieser Kette unterliegt einem Recht und einer Aufsicht. Welche Risiken in dieser Kette liegen, haben wir im Bereich Wertpapiere beschrieben.
Liegt alles in einem Rechtsraum? Die Blockade traf Vermögen, das in einem einzigen Rechtsraum verwahrt war. Vermögen, das auf mehrere Rechtsräume verteilt ist, kann nicht durch eine einzelne Entscheidung vollständig stillgelegt werden.
Hast du einen Zugriffsweg außerhalb des Systems? Ein Konto in einem Rechtsraum außerhalb der EU ist kein Versteck. Es ist ein zweiter Weg, der nicht von denselben Entscheidungen abhängt wie dein Hauptkonto. Wer nur einen Weg hat, hängt an der Rechtslage dieses einen Weges.
Hat deine Immobilie einen Schutz, der ohne Übertragung auskommt? Das Grundbuch ist der Ort, an dem der Staat Immobilien findet, und der historische Lastenausgleich wurde auf Basis des Grundbuchs festgesetzt. Für Eigentümer, die in Deutschland bleiben, gibt es einen Weg über gezielte Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Struktur außerhalb der EU. Zur Wahl stehen gleichrangig eine Wyoming LLC und eine Stiftungs-Limited London. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zum Immobilienschutz.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat die EU drei weitere Schritte beschlossen. Im Oktober 2024 schuf sie mit der Verordnung (EU) 2024/2773 einen Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und eine Makrofinanzhilfe in Form eines Darlehens von bis zu 35 Milliarden Euro. Der Mechanismus soll der Ukraine helfen, die zu ihrer Unterstützung gewährten Darlehen zurückzuzahlen. Am selben 24. Oktober 2024 hat der Rat die Aufteilung der Beiträge der Zentralverwahrer geändert: 95 Prozent fließen seitdem in Unionsprogramme, und dieser Anteil geht vollständig an den neuen Mechanismus. Am 12. Dezember 2025 erließ der Rat die Verordnung (EU) 2025/2600 auf Grundlage der Notfallklausel im Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Sie verbietet jeden direkten oder indirekten Transfer der Vermögenswerte der russischen Zentralbank. Sie hat kein festes Ablaufdatum, die Kommission überprüft sie jährlich. Außer Kraft tritt sie erst, wenn Russland den Krieg beendet, der Ukraine Wiedergutmachung leistet und keine ernste Gefahr für die Wirtschaft der Union mehr besteht. Ansprüche der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Blockade werden in der Union nicht erfüllt. Am 24. Februar 2026 folgte die Verordnung (EU) 2026/467 über ein Unterstützungsdarlehen von bis zu 90 Milliarden Euro für 2026 und 2027. Die Ukraine soll es erst zurückzahlen, wenn sie Reparationen erhalten hat, und die Union behält sich ausdrücklich das Recht vor, die immobilisierten russischen Vermögenswerte zur Rückzahlung zu nutzen. Wie Vermögen heute durch Kapitalverkehrsbeschränkungen stillgelegt werden kann, beschreibt unsere Seite zu Kapitalverkehrskontrollen.