Am 12. Februar 2024 hat der Rat der Europäischen Union einen Schritt beschlossen, der auf den ersten Blick nur Russland betrifft. Seit dem 15. Februar müssen die großen Wertpapierverwahrer in der EU die Erträge aus eingefrorenem russischem Zentralbankvermögen gesondert verbuchen. Sie dürfen die Gewinne daraus nicht mehr ausschütten. Und der Rat hat sich vorbehalten, später über einen Beitrag aus diesen Gewinnen zum EU-Haushalt zu entscheiden.
Wer nur auf Russland schaut, übersieht das Wesentliche. Hier wird eine Rechtsfigur erprobt, die Eigentum und Ertrag voneinander trennt. Das Vermögen bleibt formal beim Eigentümer. Was es abwirft, gehört ihm nicht mehr. Wie der Staat in Deutschland auf Eigentum zugreifen kann und welche Formen es dafür gibt, steht auf unserer Seite zur Enteignung in Deutschland.
Was der Rat beschlossen hat
Die Grundlage sind zwei Rechtsakte vom 12. Februar 2024, veröffentlicht im Amtsblatt am 14. Februar: der Beschluss (GASP) 2024/577 und die Verordnung (EU) 2024/576. Sie ändern das Sanktionsrecht gegen Russland, das seit 2014 besteht.
Seit dem 28. Februar 2022 sind in der EU alle Transaktionen mit der russischen Zentralbank verboten, seit dem 9. März 2022 auch mit dem russischen Staatsfonds. Die Vermögenswerte, die bei Finanzinstituten in der EU liegen, sind damit immobilisiert. Sie gehören weiter Russland, aber niemand darf sie bewegen.
Die neue Verordnung setzt eine Stufe darunter an. Sie betrifft Zentralverwahrer, also die Institute, bei denen Wertpapiere verbucht und abgewickelt werden. Wer russisches Zentralbankvermögen im Gesamtwert von mehr als einer Million Euro hält, muss ab dem 15. Februar 2024:
- die Barbestände, die sich nur wegen der Sanktionen ansammeln, gesondert verbuchen,
- die Einnahmen aus diesen Barbeständen gesondert verbuchen,
- und darf die Nettogewinne daraus nach Steuern weder als Dividende noch in anderer Form ausschütten.
Dieses Ausschüttungsverbot gilt, bis der Rat über einen finanziellen Beitrag aus diesen Gewinnen zum Unionshaushalt entscheidet. Der Zweck ist in der Verordnung genannt: die Unterstützung der Ukraine, ihrer Erholung und ihres Wiederaufbaus. Die Pflichten gelten, solange die Sanktionen gegen die Zentralbank aufrechterhalten werden.
Warum sich dort Geld ansammelt
Der Mechanismus ist einfach und für jeden Anleger lehrreich. Russische Zentralbankreserven lagen zu einem großen Teil in Wertpapieren. Wertpapiere zahlen Zinsen, sie werden fällig und zurückgezahlt. Diese Zahlungen dürfen seit 2022 nicht an Russland weitergeleitet werden. Also bleiben sie als Bargeld beim Verwahrer liegen.
Der Verwahrer legt das Geld an, wie es seine Risikoregeln verlangen. Bei steigenden Zinsen wirft das viel ab. Wie viel, zeigt der größte Betroffene. Der belgische Zentralverwahrer Euroclear hat am 1. Februar 2024 seine Zahlen für 2023 vorgelegt:
- Zinserträge im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen: rund 4,4 Milliarden Euro in einem Jahr.
- Daraus Körperschaftsteuer für den belgischen Staat: 1.085 Millionen Euro.
- Die Bilanz von Euroclear Bank ist durch die blockierten Zahlungen um 38 Milliarden Euro auf 162 Milliarden Euro gewachsen.
Euroclear hat diese Gewinne nach eigenen Angaben einbehalten, bis es Vorgaben zur Verwendung gibt. Genau diese Vorgaben liefert nun die Verordnung. Je länger die Blockade dauert und je höher die Zinsen stehen, desto größer wird der Topf. Das ist der Hebel, den die Verordnung nutzt.
Monatelang vorbereitet, international abgestimmt
Der Beschluss kam nicht über Nacht. Die Verordnung zitiert selbst ihre Vorgeschichte. Der Europäische Rat hatte im Oktober 2023 verlangt, es müssten „entscheidende Fortschritte“ erzielt werden, wie außerordentliche Einnahmen aus Russlands immobilisierten Vermögenswerten in die Unterstützung der Ukraine geleitet werden. Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben das in ihrer Erklärung vom 6. Dezember 2023 bekräftigt.
Das ist wichtig für die Einordnung. Hier handelt nicht ein einzelner Staat im Affekt. Hier stimmen sich die größten westlichen Rechtsräume über Monate ab, wie sie mit Vermögen verfahren, das in ihrer Reichweite liegt. Wer sein Vermögen nur auf diese Rechtsräume verteilt, hat es nicht diversifiziert. Er hat es auf einen einzigen, abgestimmten Zugriff konzentriert.
Die entscheidende Begründung
Die Frage ist juristisch heikel. Staatliches Vermögen genießt besonderen rechtlichen Schutz, das räumt auch der Rat ein. Wie kann die EU über die Erträge daraus verfügen?
Die Antwort steht in der Begründung der Verordnung. Diese außerordentlichen Einnahmen, so der Rat, müssten der russischen Zentralbank nach den geltenden Vorschriften selbst nach Aufhebung des Transaktionsverbots nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Satz, auf den alles hinausläuft, lautet wörtlich: „Somit stellen sie keine staatlichen Vermögenswerte dar.“ Die Vorschriften zum Schutz staatlicher Vermögenswerte seien deshalb auf diese Einnahmen nicht anwendbar.
Lies das zweimal. Das Kapital gehört dem Eigentümer. Die Zinsen, die es abwirft, entstehen nur, weil der Eigentümer sein Kapital nicht bekommt. Und weil er sie nicht bekommt, gehören sie ihm nicht. Die Blockade erzeugt den Ertrag, und der Ertrag wird dem Eigentümer abgesprochen.
Dazu kommt ein zweites Argument. Die Verwahrer könnten nicht erwarten, aus den Sanktionen einen unbeabsichtigten Vorteil zu ziehen. Also wird der Gewinn auch ihnen nicht gelassen. Er wird abgetrennt, eingefroren und für einen politischen Zweck reserviert.
Was das über Befugnisse sagt
Es geht hier nicht darum, wer im Krieg recht hat. Es geht um die Frage, was ein Rechtsraum mit Vermögen tun kann, das in ihm liegt. Die Antwort vom 12. Februar ist eindeutig.
Erstens: Einfrieren ist kein Endpunkt. 2022 wurden die Reserven immobilisiert. 2024 folgt die Abtrennung der Erträge. Die Verordnung selbst beschreibt das als ersten Schritt und kündigt einen zweiten an.
Zweitens: Private Institute werden zu Vollzugsorganen. Nicht der Staat hält das Geld, sondern ein privater Verwahrer. Er muss buchen, abtrennen, berichten und darf nicht ausschütten. Seine eigenen Aktionäre gehen bei diesen Gewinnen leer aus. Wer Wertpapiere hält, hält sie immer über eine solche Kette von Verwahrern. An jedem Glied dieser Kette kann ein Verbot ansetzen.
Drittens: Die Begründung ist übertragbar. Die Konstruktion, dass Erträge aus blockiertem Vermögen nicht dem Eigentümer zustehen, braucht keinen Krieg als Voraussetzung. Sie braucht eine Blockade und eine Rechtsgrundlage. Heute betrifft sie einen Staat, gegen den die EU Sanktionen verhängt hat. Die Denkfigur selbst steht jetzt im Amtsblatt.
Viertens: Auch der Gaststaat verdient. Belgien hat 2023 über eine Milliarde Euro an Steuern aus diesen Erträgen eingenommen. Wo Vermögen blockiert liegt, entsteht beim Staat, in dem es liegt, ein Interesse daran, dass es liegen bleibt.
Fünftens: Über die Verwendung entscheidet nicht der Eigentümer. Der Zweck steht in der Verordnung, bevor der erste Euro abgeführt ist: Unterstützung, Erholung und Wiederaufbau der Ukraine. Wer über ein Vermögen verfügt, entscheidet normalerweise auch, wofür seine Erträge verwendet werden. Hier legt ein Dritter den Zweck fest, und zwar per Rechtsakt.
Nichts davon ist eine Prognose über dein Vermögen. Es ist eine Beschreibung der Werkzeuge, die im Februar 2024 in Gebrauch sind.
Zwischen den Fronten stehen die Institute und ihre Kunden
Euroclear beschreibt in seinem Jahresbericht auch die andere Seite. Seit 2022 laufen gegen den Verwahrer zahlreiche Verfahren, fast ausschließlich vor russischen Gerichten. Die Kläger wollen vor allem an Vermögen, das in den Büchern von Euroclear blockiert ist. Euroclear selbst schätzt die Wahrscheinlichkeit ungünstiger Urteile in Russland als hoch ein, weil Russland die internationalen Sanktionen nicht anerkennt. Dazu kommen russische Gegenmaßnahmen, deren Bewältigung das Unternehmen nach eigenen Angaben erhebliche Zeit, Ressourcen und Kapital kostet.
Das zeigt, was passiert, wenn Staaten um Vermögen streiten. Der Konflikt wird nicht zwischen den Regierungen ausgetragen, sondern in den Bilanzen der Institute. Wer dort Kunde ist, steht mittendrin, auch wenn er mit dem Streit nichts zu tun hat.
Der Maßstab ist der Rechtsraum
Zuerst eine Unterscheidung. Rechtlich ist das russische Zentralbankvermögen nicht enteignet. Es ist immobilisiert, das Eigentum bleibt unberührt. Wirtschaftlich sieht es anders aus. Der Eigentümer kann nicht verfügen, nicht umschichten, nicht abziehen, und die Erträge werden ihm abgesprochen. Formal Eigentümer, faktisch ohne Zugriff: Das ist eine Lage, die mit einer Enteignung mehr gemeinsam hat als mit Eigentum. Für die schleichende Variante gibt es im Deutschen längst einen Begriff: die kalte Enteignung.
Für private Vermögen lässt sich daraus eine nüchterne Regel ableiten: Entscheidend ist, in welchem Rechtsraum ein Wert liegt und über welche Institute er gehalten wird. Die russische Zentralbank hatte ihre Reserven dort angelegt, wo sie es für sicher hielt: in liquiden Wertpapieren großer westlicher Emittenten, verwahrt bei den großen Abwicklungshäusern Europas. Genau dort wurden sie erreichbar.
Das gilt spiegelbildlich für dich. Ein Depot bei einer inländischen Bank, eine Immobilie im deutschen Grundbuch, ein Konto im Euroraum: Alles das liegt in einem einzigen Rechtsraum, der sich mit einer einzigen Verordnung erreichen lässt. Warum Strukturen außerhalb der EU nicht dem europäischen Recht unterliegen und damit besser vor künftigen Zugriffen geschützt sind, fasst unsere Seite Warum außerhalb der EU? zusammen.
Was du mit dieser Erkenntnis machst
Für Immobilien in Deutschland gilt: Du kannst sie nicht verlagern, aber du kannst ihre Angriffsfläche verändern. Dafür stehen zwei gleichwertige Wege zur Wahl. Der US-Weg ist eine Wyoming LLC, der UK-Weg eine Stiftungs-Limited. Beide wirken über Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs.
Für beide gilt der entscheidende Punkt: Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel, sodass du deine Immobilie jederzeit verkaufen kannst. Bei der Wyoming-Schiene kommt ein völkerrechtlicher Aspekt hinzu, der gerade vor dem Hintergrund des 12. Februar Gewicht hat: Unsere Seite zum Immobilienschutz erläutert den deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag von 1954, nach dem Vermögen von US-Unternehmen in Deutschland nur für einen öffentlichen Zweck und nur gegen sofortige, volle und effektiv realisierbare Entschädigung enteignet werden darf. Ob dieser Schutz im konkreten Fall greift, hängt von der Ausgestaltung eines künftigen Gesetzes ab und muss rechtlich geprüft werden. Er ist ein zusätzlicher Schutzfaktor, kein Freibrief.
Für die Handlungsfähigkeit im Ernstfall sorgen Konten in Nicht-EU-Staaten, wenn inländische Konten eingefroren oder mit Abgaben belegt werden. Sachwerte wie Edelmetalle gehören physisch dorthin, wo deutsche Verwaltungsakte nicht vollstreckt werden.
Strukturen wie Trust oder Family Investment Company kommen erst in Betracht, wenn ein Wegzug aus Deutschland tatsächlich ansteht. Für Mandanten, die in Deutschland steuerlich ansässig bleiben, sind sie nicht der richtige Weg.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat der Rat den angekündigten zweiten Schritt vollzogen und weitere angeschlossen. Mit der Verordnung (EU) 2024/1469 vom 21. Mai 2024 müssen die Zentralverwahrer 99,7 Prozent der Nettogewinne als finanziellen Beitrag an die Union abführen, rückwirkend auf die Erträge ab dem 15. Februar 2024, abgerufen halbjährlich. Mit der Verordnung (EU) 2024/2773 vom 24. Oktober 2024 hat die EU einen Kooperationsmechanismus geschaffen: Die Ukraine erhält daraus nicht rückzahlbare Mittel, um Darlehen der EU, darunter bis zu 35 Milliarden Euro, und der G7-Partner zu bedienen. Gespeist wird er aus den Beiträgen der Zentralverwahrer. Am 12. Dezember 2025 hat der Rat mit der Verordnung (EU) 2025/2600, gestützt auf die Notfallklausel des Artikels 122 des EU-Arbeitsweisevertrags, jeden Transfer russischer Zentralbankvermögen verboten, bis Russland den Krieg beendet, der Ukraine Wiedergutmachung leistet und von Russland keine ernsthafte Gefahr für die Wirtschaft der Union mehr ausgeht. In ihrer Begründung hält die Verordnung fest, dass die angesammelten Barbestände nicht Eigentum der russischen Zentralbank sind. Die Denkfigur vom Februar 2024 trägt damit eine Blockade, die nicht mehr an eine Frist, sondern an Bedingungen geknüpft ist, die Russland erfüllen muss. Den aktuellen Überblick über staatliche Zugriffsformen findest du auf unserer Seite zur Enteignung.