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Der Bund prüft die Enteignung von Rosneft Deutschland nach dem Energiesicherungsgesetz

Veröffentlicht: 23.2.2024 · Enteignung & Eigentum

Am 6. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Anhörung eingeleitet. Ihr Gegenstand: eine mögliche Enteignung der Anteile an zwei Berliner Gesellschaften, der Rosneft Deutschland GmbH und der RN Refining & Marketing GmbH. Beide gehören zum russischen Rosneft-Konzern. Beide stehen seit September 2022 unter staatlicher Treuhand. Und beide halten Beteiligungen an drei deutschen Raffinerien.

Die Bundesregierung hat das in zwei Antworten auf schriftliche Fragen bestätigt, veröffentlicht am 16. Februar. Am 21. Februar hat sie im Bundestag nachgelegt. Zu diesem Zeitpunkt stehen die beiden Gesellschaften seit fast siebzehn Monaten unter staatlicher Kontrolle. Man kann den Fall als Energiepolitik lesen. Man kann ihn auch als Lehrstück lesen, wie schnell in Deutschland aus Eigentum eine Verfügungsmasse des Staates wird, wenn ein Gesetz die Tür öffnet. Welche Formen der Enteignung das deutsche Recht kennt, fasst unsere Seite zur Enteignung in Deutschland zusammen.

Was bisher geschah

Im März 2022 bat die damalige Geschäftsführung von Rosneft Deutschland das Ministerium um Hilfe. Das geht aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Banken, IT-Dienstleister und andere Vertragspartner zogen sich zurück, obwohl die deutschen Töchter selbst nicht sanktioniert waren. Das Gericht nennt das Overcompliance: Geschäftspartner verweigern mehr, als das Sanktionsrecht verlangt. Ohne Hilfe, so die Geschäftsführung, drohe die Insolvenz.

Das Ministerium stellte zunächst eine schriftliche Bestätigung aus, einen Letter of Comfort. Eine zweite lehnte es ab. Stattdessen ordnete es am 14. September 2022 die Treuhandverwaltung an. Die Bundesnetzagentur wurde Treuhänderin und setzte einen eigenen Geschäftsführer ein. Seitdem hat die russische Muttergesellschaft keine Anweisungsbefugnisse mehr über ihre deutschen Töchter.

Die beiden Gesellschaften sind an den Raffinerien PCK in Schwedt, MiRO in Karlsruhe und Bayernoil in Vohburg beteiligt. Laut Bundesverwaltungsgericht vereinen sie knapp 12 Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich. Die PCK-Raffinerie sichert nach den Feststellungen des Gerichts die Grundversorgung des Nordostens Deutschlands mit Mineralölprodukten und beliefert den Berliner Flughafen. Sie ist auf russisches Rohöl ausgelegt, das bis 2022 über die Druschba-Pipeline kam.

Was das Gericht zur Treuhand gesagt hat

Rosneft klagte gegen die Treuhand. Am 14. März 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen abgewiesen. Die Anordnung ist rechtmäßig. Drei Punkte aus der Begründung verdienen es, dass du sie kennst.

Erstens: Anhörung war nicht nötig. Das Ministerium durfte ohne vorherige Anhörung handeln, wegen Gefahr im Verzug. Hinweise auf einen drohenden Kapitalabzug hätten einen Zusammenbruch befürchten lassen.

Zweitens: Die Schwelle ist niedrig. Das Gericht schreibt wörtlich: „Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit sind wegen der überragenden Bedeutung der Versorgungssicherheit gering.“ Wo ein übergeordnetes Gut im Spiel ist, reicht dem Staat eine geringe Wahrscheinlichkeit einer Gefahr, um in Eigentumsrechte einzugreifen.

Drittens: Die Treuhand ist Eigentumsordnung, keine Enteignung. Das Gericht hat die Vorschrift als verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung der Anteilsrechte eingeordnet. Das heißt: Der Eigentümer bleibt Eigentümer. Er darf nur nicht mehr bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht. Die Stimmrechte übt die Bundesnetzagentur aus, sie bestellt und entlässt die Geschäftsführung, und Verfügungen über das Vermögen brauchen ihre Zustimmung.

Die Werkzeuge des Energiesicherungsgesetzes

Die Rechtsgrundlage ist das Energiesicherungsgesetz, ein Gesetz aus dem Jahr 1975. Im Frühjahr 2022, wenige Wochen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, hat die Koalition es mit einem Gesetzentwurf vom 26. April 2022 um zwei Instrumente erweitert. Beide richten sich gegen Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor.

Das erste ist die Treuhandverwaltung. Sie ist auf höchstens sechs Monate befristet und kann um jeweils bis zu sechs Monate verlängert werden. Genau das ist bei Rosneft geschehen. Die laufende Treuhand endet nach Angaben der Bundesregierung am 10. März 2024.

Das zweite ist die Enteignung zur Sicherung der Energieversorgung. Sie ist zulässig, wenn eine befristete Treuhand nicht ausreicht, um die Versorgung zu sichern. Sie erfolgt nicht durch Gesetz und nicht durch Gerichtsurteil, sondern durch Rechtsverordnung des Wirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, ohne Zustimmung des Bundesrates. Die enteigneten Anteile gehen auf den Bund oder eine bundeseigene Gesellschaft über. Enteignete Unternehmen sollen später wieder privatisiert werden.

Die Entschädigung richtet sich nach dem Verkehrswert. Die Bundesregierung schreibt dazu am 13. Februar 2024: Die Höhe bemisst sich nach dem Verkehrswert des Enteignungsgegenstandes, ermittelt auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung in einem eigenständigen Verfahren. Konkrete Angaben könne sie noch nicht machen, weil ein Entschädigungsverfahren noch nicht begonnen habe.

Die Präzedenz: Gazprom Germania

Dass die Kette nicht bei der Treuhand enden muss, zeigt ein Fall aus demselben Jahr. Die Bundesnetzagentur beschreibt ihn selbst. Am 4. April 2022 wurde sie Treuhänderin über die Gazprom Germania GmbH, zunächst nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Anlass war eine ungeklärte Übertragung der Gesellschafteranteile ins Ausland. Im Juni 2022 wurde die Treuhand auf das Energiesicherungsgesetz umgestellt, das Unternehmen heißt seitdem SEFE Securing Energy for Europe.

Am 14. November 2022 ordnete das Wirtschaftsministerium Kapitalmaßnahmen nach dem Energiesicherungsgesetz an, die zu einem vollständigen Eigentümerwechsel führten. Eigentümer ist seitdem nicht mehr eine Gesellschaft des Gazprom-Konzerns, sondern der Bund. Die Klagefrist gegen die Anordnung verstrich ungenutzt. Die Bundesnetzagentur nennt das Ergebnis selbst beim Namen: Die Verstaatlichung sei abgeschlossen. Aus einer Tochter des Gazprom-Konzerns wurde ein Unternehmen des Bundes, und zwar nicht über ein Enteignungsgesetz, sondern über eine Anordnung des Ministeriums.

Für den Fall Rosneft heißt das: Der Weg von der Treuhand zum Eigentum des Bundes ist kein theoretischer. Er ist 2022 in weniger als acht Monaten gegangen worden. Die Anhörung vom 6. Februar 2024 zeigt, dass das Ministerium einen vergleichbaren Schritt auch bei Rosneft prüft.

Was die Regierung im Februar 2024 sagt

Die Antworten vom 12. und 13. Februar 2024 sind vorsichtig formuliert. Die Bundesregierung prüfe verschiedene Optionen nach dem Energiesicherungsgesetz. Dazu gehöre auch die Prüfung einer möglichen Enteignung. Die Prüfung sei nicht abgeschlossen, eine Entscheidung nicht getroffen. Und: „Der Beginn der Anhörung bedeutet nicht automatisch, dass es auch tatsächlich zu einer Enteignung kommt.“

In einer Antwort auf eine mündliche Frage, abgedruckt im Plenarprotokoll vom 21. Februar, wurde der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium deutlicher. Am 10. März 2024 laufe die Treuhandverwaltung aus. „Ohne anschließende staatliche Maßnahme droht Rosneft Deutschland aufgrund von Overcompliance-Problemen seinem Versorgungsauftrag nicht mehr nachkommen zu können.“ In diesem Sinne prüfe das Ministerium auch die Möglichkeit einer Enteignung.

Zwei weitere Antworten vom selben Tag sind aufschlussreich, weil sie nichts verraten. Ein Abgeordneter fragte nach dem Inhalt eines Briefes des Rosneft-Chefs an den Wirtschaftsminister. Ein anderer fragte, wie hoch die Entschädigung sei, die Rosneft für Schäden aus der Treuhand beantragt habe. In beiden Fällen stufte die Bundesregierung die Antwort als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ ein. Abgeordnete können sie in der Geheimschutzstelle einsehen. Die Öffentlichkeit nicht.

Das gehört zum Bild. Wo der Staat in Eigentum eingreift, entscheidet er auch, wie viel davon öffentlich wird. Als Gründe nennt die Regierung Geschäftsgeheimnisse, Grundrechte der Beteiligten und laufende Verfahren. Das Ergebnis ist trotzdem, dass die wichtigsten Zahlen eines möglichen Enteignungsverfahrens gegen einen ausländischen Eigentümer nur einem kleinen Kreis zugänglich sind.

Was der Fall über Befugnisse zeigt

Es geht hier nicht darum, ob man russischen Konzernen deutsche Raffinerien überlassen sollte. Es geht darum, was der Fall über das Verhältnis von Staat und Eigentum in Deutschland zeigt. Die Werkzeuge, die hier eingesetzt werden, sind keine Kriegsgesetze gegen einen Feind. Sie stehen in einem allgemeinen deutschen Gesetz und gelten für jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt.

Die Kette ist dokumentiert. Erst entziehen Geschäftspartner einem Unternehmen die Zusammenarbeit, weil es in einem politisch belasteten Umfeld steht. Dann erklärt der Staat die daraus entstehende Lage zur Gefahr für die Versorgung. Dann übernimmt er die Kontrolle per Treuhand, ohne Anhörung. Dann verlängert er sie in Sechsmonatsschritten. Und schließlich prüft er die Enteignung, weil die Treuhand ausläuft.

Jeder Schritt ist für sich genommen rechtmäßig, das hat das höchste Verwaltungsgericht jedenfalls für die Treuhand bestätigt. Aber die Summe zeigt, wie wenig ein Eigentumstitel wert ist, wenn der Staat ein überragendes Gemeinwohlinteresse erklärt. Die Verfassung erlaubt die Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit gegen Entschädigung. Das Energiesicherungsgesetz zeigt, wie konkret und wie schnell dieses Werkzeug in einem Einzelfall bereitliegt.

Für Unternehmer ist das mehr als eine Randnotiz. Wer ein Unternehmen führt, das in irgendeiner Weise als kritisch gilt, lebt mit diesem Werkzeugkasten. Und wer persönlich für sein Unternehmen haftet, hat noch ganz andere Flanken. Welche das sind, beschreibt unsere Seite zur persönlichen Haftung von Unternehmern.

Was du daraus für dein eigenes Vermögen ableitest

Rosneft hält Raffinerieanteile. Du hältst vermutlich eine Immobilie, ein Depot, vielleicht ein Unternehmen. Die Größenordnung ist eine andere, das Prinzip nicht: Was im deutschen Rechtsraum liegt und im deutschen Register steht, ist für deutsche Behörden erreichbar. Der Staat braucht dafür nicht einmal einen Verkauf. Er braucht eine Rechtsgrundlage, einen Anlass und einen Eintrag, an dem er ansetzen kann.

Ein Detail aus dem Fall verdient besondere Aufmerksamkeit, weil es jeden trifft, nicht nur Konzerne. Am Anfang stand keine staatliche Maßnahme. Am Anfang standen eine Hausbank und ein IT-Dienstleister, die sich zurückzogen, obwohl kein Gesetz es verlangte. Overcompliance ist privat, aber sie wirkt wie ein Verbot. Wer sein gesamtes Zahlungsleben über inländische Banken abwickelt, hängt davon ab, dass diese Banken ihn weiter bedienen wollen. Für die Handlungsfähigkeit im Ernstfall sorgen deshalb Konten in Nicht-EU-Staaten, wenn inländische Konten eingefroren, gekündigt oder mit Abgaben belegt werden.

Für Immobilien in Deutschland gibt es einen Weg, diese Angriffsfläche zu verändern, ohne zu verkaufen und ohne zu übertragen. Er führt über gezielte Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer Struktur außerhalb der EU. Zur Wahl stehen gleichrangig die Wyoming LLC und die Stiftungs-Limited. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel.

Bei der Wyoming-Schiene kommt ein Aspekt hinzu, der im Fall Rosneft an Kontur gewinnt. Die Seite zum Immobilienschutz erläutert den deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag von 1954. Danach darf Vermögen von US-Unternehmen in Deutschland nur für einen öffentlichen Zweck und nur gegen sofortige, volle und effektiv realisierbare Entschädigung zum Marktwert enteignet werden. Ob dieser Schutz im konkreten Fall greift, hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Gesetzes ab und muss rechtlich geprüft werden. Er ist ein zusätzlicher Schutzfaktor neben der geografischen Distanz.

Trust und Family Investment Company sind dagegen Wegzugsstrukturen. Sie kommen erst in Betracht, wenn ein Umzug aus Deutschland tatsächlich ansteht.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag hat der Bund die Anteile nicht enteignet. Die Treuhandverwaltung wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur mehrfach verlängert, und am 27. Februar 2026 hat das Wirtschaftsministerium sie auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Unmittelbare Gesellschafterin von Rosneft Deutschland ist laut der Anordnung weiterhin eine Rosneft-Holding in Luxemburg. Nach der Anordnung vom 27. Februar 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28. Februar, stützt sie sich auf das Außenwirtschaftsgesetz. Sie ist nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht mehr befristet, sondern besteht, solange die Voraussetzungen vorliegen: ein Geschäftsverbot aus den EU-Sanktionen gegen Russland und eine daraus folgende Gefährdung der Versorgung. Die Stimmrechte der sanktionierten Gesellschafter bleiben ausgeschlossen und liegen bei der Bundesnetzagentur, die Verfügungen der Geschäftsführung stehen unter ihrem Zustimmungsvorbehalt, die Kosten tragen die beiden Gesellschaften. Aus dem Sechsmonatsinstrument ist damit eine Kontrolle ohne Enddatum geworden, bei formal fortbestehendem Eigentum. Den aktuellen Überblick über staatliche Zugriffsformen findest du auf unserer Seite zur Enteignung.