Das Statistische Bundesamt hat am 11. Oktober 2024 neue Insolvenzzahlen veröffentlicht. Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen lag im September 2024 nach vorläufigen Angaben um 13,7 Prozent über dem Vorjahresmonat. Das ist keine Ausnahme. Mit einer einzigen Ausnahme im Juni 2024 liegt die Zuwachsrate seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich.
Die endgültigen Zahlen für Juli 2024 sind noch deutlicher. Die Amtsgerichte meldeten 1.937 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das sind 22,1 Prozent mehr als im Juli 2023. So steht es in der Pressemitteilung Nr. 390 von Destatis.
Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Unternehmen. Und hinter fast jedem Unternehmen steht ein Mensch, der es führt. Für diesen Menschen ist eine Firmenpleite selten nur eine Sache der Firma.
Warum Unternehmer, Freiberufler und Investoren mit ihrem privaten Vermögen im Feuer stehen, auch wenn sie eine GmbH betreiben, beschreibt die Seite zur persönlichen Haftung. Die Zahlen vom Oktober 2024 zeigen, wie oft diese Frage gerade praktisch wird.
Was die Zahlen vom 11. Oktober zeigen
Die Statistik hat eine eingebaute Verzögerung. Ein Antrag fließt erst dann in die Zahlen ein, wenn das Insolvenzgericht zum ersten Mal entschieden hat. Nach Angaben von Destatis liegt der tatsächliche Antrag in vielen Fällen rund drei Monate davor. Die Zahlen für September beschreiben also zu einem guten Teil, was im Frühsommer passiert ist.
Die Monatswerte im Überblick:
- September 2024: Regelinsolvenzen plus 13,7 Prozent gegenüber September 2023 (vorläufig).
- Juni 2024: plus 6,3 Prozent, der einzige Monat seit Juni 2023 unter zehn Prozent.
- Juli 2024: 1.937 Unternehmensinsolvenzen, plus 22,1 Prozent (endgültig).
- Forderungen der Gläubiger im Juli 2024: rund 3,2 Milliarden Euro, nach rund 3,1 Milliarden Euro im Juli 2023.
- Verbraucherinsolvenzen im Juli 2024: 6.690, plus 18,0 Prozent.
Auch die Branchen sind ausgewiesen. Auf 10.000 Unternehmen kamen im Juli 2024 insgesamt 5,6 Insolvenzen. Am höchsten war die Quote im Bereich Verkehr und Lagerei mit 10,8. Es folgen das Baugewerbe mit 8,5, die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wie Zeitarbeit mit 7,9 und das Gastgewerbe mit 7,2.
Ein Detail aus den methodischen Hinweisen ist für dich wichtiger als jede Quote. Das Regelinsolvenzverfahren betrifft nicht nur Firmen. Es gilt auch für Personen, die wirtschaftlich tätig sind: persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft und ehemals Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind. Die Statistik selbst zeigt damit, wo die Grenze zwischen Firma und Person unscharf wird.
Ohne GmbH haftest du ohnehin mit allem
Bevor es um die GmbH geht, ein Blick auf die, die gar keine haben. Der Einzelunternehmer und der Freiberufler haften für jede betriebliche Schuld mit ihrem ganzen Vermögen. Es gibt keine zweite Person, hinter der sie stehen. Das Haus, das Depot und die Lebensversicherung sind Haftungsmasse.
Dasselbe gilt für die Personengesellschaften. Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach § 126 des Handelsgesetzbuches als Gesamtschuldner persönlich. Für die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht dieselbe Regel in § 721 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine abweichende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Die Praxisgemeinschaft, die Bauherrengemeinschaft, das gemeinsame Immobilienprojekt unter Freunden: Wer in einer GbR steht, steht mit seinem Privatvermögen darin.
Gesamtschuldner heißt: Der Gläubiger kann sich den aussuchen, bei dem am meisten zu holen ist. Naheliegend ist der Gesellschafter mit dem größten Vermögen.
Wo die GmbH an ihre Grenze kommt
Die GmbH ist eine gute Rechtsform. Sie begrenzt die Haftung der Gesellschafter auf das Vermögen der Gesellschaft. Das gilt, solange alles gut geht. In der Krise zeigt das Gesetz eine Reihe von Wegen, auf denen der Geschäftsführer persönlich einsteht.
Erstens: die Antragspflicht. Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, muss das Vertretungsorgan ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Nach § 15a der Insolvenzordnung spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Wer zu spät oder gar nicht stellt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Auch Fahrlässigkeit ist strafbar.
Zweitens: das Zahlungsverbot. Nach dem Eintritt der Insolvenzreife darf der Geschäftsführer grundsätzlich keine Zahlungen mehr für die Gesellschaft leisten. Tut er es doch, ist er der Gesellschaft nach § 15b der Insolvenzordnung persönlich zur Erstattung verpflichtet. Ausnahmen gibt es für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind. Die Ansprüche verjähren erst nach fünf Jahren.
Drittens: die Steuern. Der Geschäftsführer hat nach § 34 der Abgabenordnung die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Werden Steuern infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, haftet er nach § 69 der Abgabenordnung selbst, einschließlich der Säumniszuschläge. Das Finanzamt ist dabei ein Gläubiger, der keinen Prozess braucht: Es nimmt dich nach § 191 der Abgabenordnung per Haftungsbescheid in Anspruch.
Viertens: die Sozialversicherung. Wer als Arbeitgeber die Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht abführt, macht sich nach § 266a des Strafgesetzbuches strafbar. Das gilt unabhängig davon, ob Lohn überhaupt ausgezahlt wurde. In der Liquiditätskrise ist das eine Falle, in die man schnell gerät.
Fünftens: die eigene Unterschrift. Wer für einen Kredit seiner Gesellschaft eine Bürgschaft unterschreibt, verpflichtet sich gegenüber der Bank, für die Schuld der Gesellschaft einzustehen. Die Haftungsbeschränkung der GmbH hilft dann nicht mehr. Es haftet der Bürge, mit seinem gesamten Privatvermögen.
Keiner dieser Punkte ist neu. Neu ist die Zahl der Fälle, in denen sie greifen. Wo die Insolvenzen zweistellig steigen, steigen auch die Haftungsfälle.
Wenn der Staat der Gläubiger ist
Zwei der fünf Haftungswege führen zum Staat: zum Finanzamt und zur Sozialversicherung. Das ist kein Nebenaspekt. Der Staat als Gläubiger hat Werkzeuge, die kein privater Gläubiger hat.
Ein Lieferant, der auf seinem Geld sitzen bleibt, muss klagen, gewinnen und dann vollstrecken. Das Finanzamt nicht. Nach § 249 der Abgabenordnung können die Finanzbehörden ihre Bescheide im Verwaltungsweg selbst vollstrecken. Die Finanzämter sind zugleich Vollstreckungsbehörden.
Das gilt auch für deine Immobilie. Nach § 322 der Abgabenordnung stellt die Vollstreckungsbehörde die nötigen Anträge selbst. Sie bestätigt dabei, dass die Voraussetzungen vorliegen, und diese Frage prüft weder das Vollstreckungsgericht noch das Grundbuchamt. Ein Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek ist ein Ersuchen an das Grundbuchamt. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung soll die Behörde erst beantragen, wenn beim beweglichen Vermögen nichts zu holen ist.
Mit anderen Worten: Haftet ein Geschäftsführer für Steuern seiner Gesellschaft, kann am Ende eine Hypothek des Finanzamts im Grundbuch seines Privathauses stehen, ohne dass ein Richter über die Forderung entschieden hat. Das Grundbuch ist damit der Ort, an dem sich entscheidet, was vom Privatvermögen bleibt.
Warum Schutz nach dem Haftungsfall nicht mehr wirkt
Naheliegend wirkt ein Ausweg: Vermögen rechtzeitig vor der Krise auf den Ehepartner, die Kinder oder eine Gesellschaft übertragen. Das Gesetz kennt diesen Gedanken. Es hat ihm Fristen gesetzt.
Im Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen anfechten. Die wichtigsten Fristen:
- Zehn Jahre für Rechtshandlungen, die der Schuldner mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn der andere Teil davon wusste. So steht es in § 133 der Insolvenzordnung. Die Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte.
- Vier Jahre für Handlungen, die dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt haben.
- Vier Jahre für unentgeltliche Leistungen, also Schenkungen, nach § 134 der Insolvenzordnung.
Auch außerhalb einer Insolvenz können einzelne Gläubiger anfechten. Das Anfechtungsgesetz kennt dieselben Fristen: zehn Jahre bei Benachteiligungsvorsatz, vier Jahre bei unentgeltlichen Leistungen.
Die Folge ist einfach. Eine Übertragung, die in der Krise stattfindet, ist in der Krise angreifbar. Eine Struktur, die Jahre vorher und aus nachvollziehbaren Gründen aufgesetzt wurde, steht auf anderem Boden. Der Zeitpunkt ist nicht ein Detail des Vermögensschutzes. Er ist der Vermögensschutz.
Die Seite zum Gläubigerzugriff sagt es in einem Satz: Schutzstrukturen müssen aufgebaut werden, bevor der Haftungsfall eintritt.
Was eine Welle von Insolvenzen für die Gesunden bedeutet
Eine Insolvenzwelle trifft nicht nur die, die insolvent werden. Sie trifft auch ihre Gläubiger. Die Forderungen aus den Unternehmensinsolvenzen allein im Juli 2024 beziffern die Amtsgerichte auf rund 3,2 Milliarden Euro. Ein großer Teil davon sind Rechnungen, die andere Unternehmen geschrieben haben.
Wer liefert, baut oder Dienstleistungen erbringt, sitzt in dieser Kette. Das Baugewerbe mit seiner hohen Insolvenzquote zeigt es besonders deutlich: Dort hängen Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerker und Lieferanten an denselben Projekten. Fällt ein Glied aus, spüren es alle anderen, oft erst Wochen später, wenn Zahlungen ausbleiben, die fest eingeplant waren. Ein ausgefallener Großkunde kann ein gesundes Unternehmen in eine Lage bringen, in der plötzlich die Fragen aus dem vorigen Abschnitt auf dem Tisch liegen. Antragspflicht. Zahlungsverbot. Steuern. Bürgschaften.
Dazu kommt die Anfechtung in die andere Richtung. Hat dein insolventer Kunde dich in den Monaten vor seinem Antrag noch bezahlt, kann der Insolvenzverwalter unter den Voraussetzungen von § 130 der Insolvenzordnung versuchen, dieses Geld zurückzuholen. Auch Zahlungen, die du längst verbucht hast, sind dann nicht sicher.
Die genannten Zahlen und Vorschriften gelten für Deutschland. Wer in Österreich oder der Schweiz ein Unternehmen führt, hat eigene Insolvenz- und Anfechtungsregeln mit eigenen Fristen. Die Frage, ob dein privates Vermögen vom Schicksal deines Unternehmens getrennt ist, stellt sich dort genauso.
Was das für dein Vermögen heißt
Die Destatis-Zahlen vom 11. Oktober sind keine Prognose. Sie sind ein Befund über die letzten sechzehn Monate. Die Haftungsregeln sind keine Drohung. Sie sind geltendes Recht. Beides zusammen ergibt ein strukturelles Risiko für jeden, der unternehmerisch tätig ist: Das private Vermögen haftet in mehr Situationen, als die Rechtsform vermuten lässt, und der Schutz wirkt nur, wenn er vor dem Ernstfall steht.
Für dein privates Vermögen heißt das: Was in deinem eigenen Namen läuft, steht deinen Gläubigern offen. Was einer anderen Person gehört, nicht. Drei Wege kommen für Unternehmer in Frage, die in Deutschland wohnen bleiben. Ein vierter steht jedem offen, der gehen will.
Die Immobilie im Grundbuch sichern. Mit Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten einer eigenen Gesellschaft außerhalb der EU, einer Wyoming LLC oder einer Stiftungs-Limited in London, kann deine Immobilie so geschützt werden, dass du dich gegen eine Zwangshypothek im Falle eines Lastenausgleichs wehren könntest. In Verbindung mit den dazugehörigen individuellen Verträgen schützen die Eintragungen auch vor anderen Maßnahmen, wie den Folgen einer Privatinsolvenz oder Pfändungen. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Wie das im Einzelnen abläuft, steht unter Immobilienschutz.
Die Wyoming LLC. Das LLC-Recht in Wyoming bietet starken Schutz vor Gläubigerzugriff: Gläubiger können nur eine Charging Order gegen die Anteile erwirken. Sie können nicht in die LLC eintreten und ihr Vermögen nicht direkt pfänden. Einzelheiten stehen unter Vermögensschutz in Wyoming.
Die Stiftungs-Limited. Die englische Company Limited by Guarantee hat keine Gesellschafter, sondern Mitglieder, und kann Vermögen erwerben und halten. Ihr Vermögen ist bei korrekter Gestaltung unpfändbar. Beachte aber, dass eine Übertragung von Vermögen an die Stiftungs-Limited an deinem Wohnsitz möglicherweise Schenkungsteuer auslöst. Mehr unter Stiftungs-Limited.
Der Wegzug. Die Seite zur persönlichen Haftung nennt den Umzug ins Ausland ausdrücklich als Strategie, dich und dein Vermögen zu schützen. Du bist dabei nicht auf der Flucht, und Forderungen lassen sich theoretisch auch im Ausland durchsetzen. Ein Wohnsitz im Ausland und ein fremder Rechtsraum schrecken potenzielle Gläubiger aber eher ab. Erst wer tatsächlich wegzieht, für den kommen auch Strukturen wie ein Trust oder eine Family Investment Company in Betracht, und dann gebunden an diesen Wegzug.
Welche dieser Strukturen passt, hängt von deinem Vermögen ab, von deinem Unternehmen und von der Frage, wie viel Zeit bis zu einem möglichen Ernstfall bleibt. Die Anfechtungsfristen beantworten die letzte Frage auf ihre Weise: Je früher, desto fester.