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Schweizer Grossbanken sollen Auslandstöchter voll mit Eigenkapital unterlegen: Was das für dein Konto in der Schweiz bedeutet

Veröffentlicht: 1.5.2026 · Banken & Bail-in

Am 22. April 2026 hat der Schweizer Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet.

Der Kern ist ein Satz: Systemrelevante Banken sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen.

Das klingt nach Bankenaufsicht. Es ist eine Lehre aus dem März 2023. Und es berührt jeden, der in Deutschland oder Österreich lebt und einen Teil seines Geldes in der Schweiz hält, oder als Schweizer sein Geld bei einer Grossbank hat.

Warum ein Konto außerhalb der EU überhaupt Teil einer Schutzstrategie ist, haben wir unter Nicht-EU-Bankkonten beschrieben. Die Reform aus Bern sagt viel darüber, wie sicher genau dieses Konto ist.

Was der Bundesrat vorschlägt

Heute müssen systemrelevante Banken ihre Beteiligungen an ausländischen Töchtern im Schweizer Stammhaus nur teilweise mit hartem Kernkapital unterlegen. Laut Botschaft sind es rund 45 Prozent. Der Rest kann mit Fremdkapital finanziert werden.

Die Botschaft erklärt, was daraus folgt. Jeder Dollar Verlust auf dem Wert einer Auslandstochter senkt das harte Kernkapital des Stammhauses um einen Dollar. Weil das Stammhaus für dieses Risiko aber nur rund 45 Cent Kapital hält, frisst ein solcher Verlust 55 Cent Kapital auf, die eigentlich für das Geschäft in der Schweiz gedacht sind.

Künftig soll das Stammhaus den Buchwert seiner Auslandsbeteiligungen zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen. Damit kann ein Verlust im Ausland das Schweizer Geschäft nicht mehr mitreißen.

Bei einer zügigen Beratung im Parlament will der Bundesrat die Regel über sieben Jahre einführen. Das Parlament kann ab Sommer 2026 darüber beraten. Die Schweizerische Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht FINMA unterstützen den Vorschlag.

Warum: der März 2023

Die Mitteilung des Bundesrates sagt es direkt. Die ungenügende Absicherung der Auslandsbeteiligungen habe sich 2023 im Fall der Credit Suisse gezeigt. Sie habe wesentlich dazu beigetragen, dass die Bank sich nicht aus eigener Kraft stabilisieren konnte. Letztlich habe es neben der Übernahme durch die UBS eine staatliche Intervention gebraucht, um eine Finanzkrise abzuwenden.

Die Botschaft erklärt den Mechanismus. In der Krise hätte die Credit Suisse ausländische Geschäftsfelder verkaufen müssen. Genau das hätte aber die Kapitalausstattung des Stammhauses geschwächt. Der Ausweg war verbaut.

Was dann geschah, steht in den Dokumenten der FINMA. Am 19. März 2023 verfügte die Aufsicht, gestützt unter anderem auf eine Notverordnung des Bundesrates, dass die Credit Suisse sämtliche AT1-Kapitalinstrumente abschreiben musste. Die Anleihen sahen laut FINMA vertraglich eine vollständige Abschreibung vor, wenn der Bank außerordentliche staatliche Unterstützung gewährt wird. Die Credit Suisse hatte am selben Tag Liquiditätshilfe-Darlehen mit einer Ausfallgarantie des Bundes erhalten.

Die Gläubiger dieser Anleihen standen mit leeren Händen da. Tier-2-Anleihen wurden laut FINMA nicht abgeschrieben.

Die Sache landete vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat laut FINMA in einem Teilentscheid zum ersten von rund 360 Verfahren die Verfügung der FINMA aufgehoben. Die FINMA kündigte im Oktober 2025 an, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Was das über die Schweiz sagt

Hier muss man genau hinschauen. Denn die Reform sagt zwei Dinge gleichzeitig.

Das erste: Die Schweiz zieht Konsequenzen. Betroffen ist laut Bundesrat derzeit nur die UBS in nennenswertem Umfang. Der Bundesrat schätzt, dass sie ihr hartes Kernkapital im Stammhaus dadurch um rund 20 Milliarden US-Dollar stärken muss. Wäre die Regel am 1. Januar 2026 in Kraft gewesen, hätte die effektive Lücke noch rund neun Milliarden Dollar betragen. Die harte Kernkapitalquote der Gruppe läge nach allen Maßnahmen pro forma bei 15,5 Prozent. Das liegt laut Bundesrat im Bereich der heutigen Quoten internationaler Vergleichsbanken.

Weitere Optionen hat der Bundesrat geprüft und verworfen: eine allgemeine Leverage Ratio von 15 Prozent oder die Abspaltung des US-Geschäfts. Beides hält er für nicht verhältnismäßig.

Das zweite: Auch die Schweiz hat 2023 zu Notrecht gegriffen. Eine Notverordnung des Bundesrates, erlassen an einem Sonntag, war eine der Grundlagen für die Abschreibung sämtlicher AT1-Anleihen einer Grossbank. Kein Parlament hat vorher abgestimmt.

Beides gehört zum Bild. Die Schweiz ist ein Land mit stabilen Institutionen, einer eigenen Währung und einer Aufsicht, die aus Fehlern lernt. Und sie ist ein Staat, der in der Krise handelt wie jeder andere Staat.

Was das für dein Konto bedeutet

Für Einlagen: der gesetzliche Schutz

Bei FINMA-bewilligten Banken und Wertpapierhäusern sind Einlagen im Konkursfall laut FINMA bis 100.000 Franken je Kunde besonders geschützt. Reichen die liquiden Mittel der Bank, werden diese Einlagen sofort ausgezahlt, unabhängig von der normalen Rangfolge der Forderungen.

Alles darüber hinaus ist eine Forderung gegen die Bank. Wie gut diese Forderung ist, hängt davon ab, wie gut die Bank kapitalisiert ist. Genau hier setzt die Reform an.

Für deine Steuerpflicht: kein Geheimnis

Ein Schweizer Konto ist kein verstecktes Konto. Die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten sind in der Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Mit der EU hat die Schweiz ein eigenes Abkommen, das für alle 27 Mitgliedstaaten gilt.

Das heißt: Dein Konto wird gemeldet. Der Wert eines Schweizer Kontos liegt nicht in Anonymität. Er liegt darin, dass es in einer anderen Rechtsordnung geführt wird, in einer anderen Währung, unter einer anderen Aufsicht und außerhalb des Zugriffs europäischer Kapitalverkehrsregeln. Schutz durch Struktur, nicht durch Verstecken.

Für Konten bei der Grossbank

Wer sein Geld bei einer systemrelevanten Schweizer Bank hält, hält es künftig bei einer Bank, deren Stammhaus besser gegen Verluste im Auslandsgeschäft abgeschirmt sein soll. So beschreibt der Bundesrat das Ziel.

Der Bundesrat schreibt zudem, die Finanzierungskosten der neuen Regeln sollten nicht von Kundinnen und Kunden in der Schweiz getragen werden. Eine Quersubventionierung des Auslandsgeschäfts aus dem inländischen Kreditgeschäft widerspräche einem effizienten Kreditmarkt.

Für Konten bei kleineren Banken

Die Neuregelungen treffen nach Angaben des Bundesrates mit einer Ausnahme nur systemrelevante Banken. In nennenswertem Umfang betroffen sei derzeit nur die UBS.

Wer sein Schweizer Konto bei einer kantonalen oder privaten Bank führt, ist von der Reform im Wesentlichen nicht berührt. Die Frage nach der Kapitalausstattung stellt sich dort trotzdem, nur eben Bank für Bank. Lass dir erklären, wie deine Bank kapitalisiert ist, wie viel deines Guthabens über der geschützten Grenze liegt und was mit Wertpapieren im Depot geschieht, wenn die Bank ausfällt. Die Antworten sind oft aufschlussreicher als jede Werbebroschüre.

Die eigentliche Lektion: nicht alles an einem Ort

Ein Konto in der Schweiz ist ein Konto außerhalb der EU. Es liegt außerhalb der Reichweite europäischer Kapitalverkehrsregeln, außerhalb des Euro und unter einer anderen Aufsicht. Das ist sein Wert, und er ist real.

Aber ein Konto in der Schweiz ist auch ein Konto in einem einzigen Land, bei einer einzigen Bank, unter einem einzigen Recht. 2023 hat gezeigt, dass dieses Recht in der Krise per Notverordnung ergänzt werden kann.

Die Schlussfolgerung ist dieselbe wie überall im Vermögensschutz. Vertraue keinem einzigen Land mit allem. Nicht Deutschland. Nicht Österreich. Auch nicht der Schweiz.

Das bedeutet praktisch:

  • Mehrere Banken statt einer. Der Einlagenschutz gilt je Kunde und Bank. Wer mehr als 100.000 Franken hält, verteilt das Risiko auf mehrere Institute.
  • Mehrere Rechtsordnungen statt einer. Ein Konto in der Schweiz ergänzt sich mit Konten in anderen Nicht-EU-Ländern. Welche infrage kommen, von Singapur bis Georgien, steht unter Nicht-EU-Bankkonten. Zu Singapur als Standort siehe auch Vermögensschutz Singapur.
  • Nicht nur Bankguthaben. Eine Einlage ist eine Forderung. Physisches Metall in einem Lager auf deinen Namen ist keine Forderung. Warum das zählt, steht unter Edelmetalle.
  • Die Struktur vor der Krise. Ein Konto, das du heute eröffnest, ist etwas anderes als eines, das du im Ernstfall eröffnen willst. Warum eine Grenze auf der Landkarte für dein Vermögen zählt, steht unter Warum außerhalb der EU. Einen Überblick über alle Bausteine findest du unter Vermögensschutz.

Die Kontoeröffnung selbst ist bei uns nicht das Produkt. Dafür gibt es im Netzwerk FreedomBanking Plus. Uns geht es darum, wo ein Konto in deiner Gesamtstruktur sitzt und welche Aufgabe es dort hat.

Warum Kapital die Frage ist, die dich betrifft

Kapital klingt nach Bilanz. Für dich ist es die Frage, wer zuerst verliert.

Auf dem Papier gibt es in einer Bankkrise eine Reihenfolge. Verluste treffen zuerst das Eigenkapital, dann verlustabsorbierende Instrumente wie AT1-Anleihen, die genau für diesen Fall gebaut sind. 2023 hat gezeigt, wie schnell diese Mechanik in der Praxis greift: per Verfügung, gestützt auf Vertragsbedingungen und eine Notverordnung, an einem Wochenende. Und dass danach Gerichte jahrelang klären, ob es rechtens war.

Je mehr hartes Kapital eine Bank hält, desto mehr Verlust kann sie tragen, bevor jemand anderes zahlen muss. Genau das will die Reform im Stammhaus der UBS erreichen. Der Bundesrat formuliert das Ziel so: Das Risiko soll von den Aktionären und nicht von den Steuerzahlenden getragen werden.

Einlagen bis 100.000 Franken sind besonders geschützt. Alles darüber hinaus ist eine gewöhnliche Forderung gegen die Bank. Für dich heißt das: Je größer dein Guthaben bei einer einzelnen Bank, desto mehr hängt von ihrem Kapital ab, und desto weniger von einer Garantie.

Was jetzt folgt

Der Bundesrat hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Die Vorlage trägt laut Bundesrat den Empfehlungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission Rechnung, die die Krise der Credit Suisse aufgearbeitet hat. Die Eidgenössischen Räte entscheiden, ob, wie und wann die volle Unterlegung kommt. In der Vernehmlassung lehnten verschiedene Banken- und Wirtschaftsverbände, einige Kantone sowie die SVP und die GLP den Entwurf ab. Rund ein Drittel der Teilnehmenden unterstützte den Vorschlag des Bundesrates.

Parallel hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft, ohne dass das Parlament zustimmen muss. Hier ist er nach der Vernehmlassung weniger weit gegangen als geplant. Bei Software gilt für systemrelevante Banken künftig, analog zur EU, eine Abschreibungsdauer von höchstens drei Jahren. Auf strengere Regeln für latente Steueransprüche verzichtet er vorerst. Weitere Anpassungen bei den AT1-Kapitalinstrumenten verfolgt er vorerst nicht weiter, er will zuerst die internationale Entwicklung abwarten. Und bei der Liquiditätsverordnung beschränkt er neue Anforderungen an die Informationsbereitstellung bei Liquiditätsengpässen auf systemrelevante Banken.

Das zeigt, wie Regulierung in der Schweiz funktioniert: Vorschlag, Vernehmlassung, Korrektur. In der Vernehmlassung lehnte eine Mehrheit der Teilnehmenden die Vorschläge zu Software und latenten Steueransprüchen ab, und die Wirtschaftskommissionen des Parlaments empfahlen, sich stärker an internationalen Standards auszurichten. Der Bundesrat ist dem gefolgt. Für dich als Kunde heißt das: Die Kapitalstärke deiner Bank solltest du nicht allein dem Gesetzgeber überlassen.

Für dich heißt das: Die Richtung ist klar, der Weg noch nicht. Eine Bank wird nicht dadurch sicher, dass ein Gesetz beraten wird. Sie wird es, wenn das Kapital da ist. Bis dahin gilt, was schon vor der Reform galt: Die beste Absicherung gegen das Versagen einer Bank ist, nicht alles bei ihr zu haben.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag hat der Bundesrat am 12. August 2026 die Vernehmlassung zum zweiten Teil des Pakets eröffnet, zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung. Vorgesehen sind unter anderem ein Verantwortlichkeitsregime für Banken ab 250 Mitarbeitenden, strengere Vergütungsregeln mit Rückforderungsmöglichkeiten, mehr Befugnisse für die FINMA einschließlich früherer Eingriffe, Bussen und Zwangsgeldern sowie ein erweiterter Zugang der Banken zu Liquidität bei der SNB. Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. November 2026. Die Kapitalvorlage vom April hat der Ständerat als Erstrat in der Herbstsession beraten und am 23. September 2026 mit Abweichungen vom Entwurf des Bundesrates beschlossen. Als Nächstes ist die Kommission des Nationalrats am Zug. Beschlossen ist die volle Unterlegung damit noch nicht. Wie ein Schweizer Konto heute in eine Schutzstrategie passt, beschreiben wir unter Nicht-EU-Bankkonten.