Am 27. August 2026 stand Ursula von der Leyen in Paris vor den Unternehmern Frankreichs. Sie sprach auf der Jahrestagung des Arbeitgeberverbands MEDEF. Die Rede handelte von Energiepreisen, Bürokratie und Handelsschutz. Und an einer Stelle handelte sie von deinem Geld.
Die Kommission hat die Rede im Wortlaut auf Deutsch veröffentlicht. Dort heißt es: „Doch Europa hat Ersparnis. Leider ist diese Ersparnis träge. 10 Billionen EUR liegen heute auf Sparkonten privater Haushalte."
Zwei Sätze später folgt das Programm: „Europa muss diese Ersparnis jetzt zum Vorteil seiner Unternehmen nutzbar machen. Das ist das Ziel der ‚Spar- und Investitionsunion'."
Man kann über diese Sätze lange streiten. Wichtiger ist, was hinter ihnen steht. Denn die Spar- und Investitionsunion ist kein Schlagwort einer einzelnen Rede. Sie ist ein Bündel von Empfehlungen, Gesetzesvorschlägen und beschlossenen Rechtsakten, das seit März 2025 Stück für Stück wächst. Wie es aussieht, wenn Geld nicht mehr frei dahin darf, wo sein Eigentümer es haben will, haben wir unter Kapitalverkehrskontrollen beschrieben. Bei der Spar- und Investitionsunion geht es um etwas, das früher ansetzt: um eine Union, die private Ersparnisse als Ressource für ihre eigenen Ziele beschreibt.
Was die Kommissionspräsidentin in Paris angekündigt hat
Die Passage zur Finanzierung ist kurz, aber sie enthält drei Aussagen, die du kennen solltest.
Erstens die Diagnose. Europa fehle es weder an Technologien noch an Ersparnis, sagte von der Leyen. Was fehle, sei die Fähigkeit, Unternehmen beim Wachsen zu helfen. Ein Großteil der europäischen Ersparnis werde außerhalb Europas angelegt.
Zweitens das Werkzeug. Die Kommission habe ihre Vorschläge vorgelegt: zu Verbriefungen, zu den Anlagen von Banken und Versicherungen, zur Integration der Märkte und zur Aufsicht. Zusammen könnten sie bis zu 470 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen freisetzen.
Drittens der Zeitplan, und der ist bemerkenswert deutlich. „Jetzt gilt es, bis Ende des Jahres eine Einigung zu erzielen. Am besten unter allen 27 Mitgliedstaaten. Wenn dies aber nicht funktioniert, dann machen wir es nötigenfalls mit denen, die dazu bereit sind."
Der letzte Satz ist der wichtigste. Er heißt: Wenn einzelne Länder bremsen, soll eine Gruppe von Staaten vorangehen. Für dich als Sparer in Deutschland oder Österreich bedeutet das, dass die Regeln für dein Geld nicht unbedingt von allen 27 Regierungen gemeinsam festgelegt werden.
Drei Wochen später kam das Thema in der wichtigsten Rede des Jahres wieder. In ihrer Rede zur Lage der Union am 16. September 2026 zählte von der Leyen „große Ersparnisse" zu den Stärken Europas und sagte: „Darum ist unsere Arbeit an der Spar- und Investitionsunion auch so wichtig." Sie kündigte außerdem ein neues Bankenpaket an.
Die Richtung ist also gesetzt, auf höchster Ebene und zweimal binnen eines Monats.
Was die 10 Billionen Euro tatsächlich sind
Die Zahl steht nicht nur in der Rede. Sie steht schon im Grundlagendokument. In ihrer Mitteilung zur Spar- und Investitionsunion vom 19. März 2025 schreibt die Kommission: „Derzeit belaufen sich die Bankeinlagen im Privatkundensektor in der EU auf etwa 10 Billionen Euro." Als Quelle nennt sie die Finanzierungsrechnung von Eurostat.
Das Wort „Sparkonten" in der Rede ist also weiter gemeint, als es klingt. Gezählt werden alle Bankeinlagen der privaten Haushalte: Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch. Das Bargeld zu Hause gehört nicht dazu.
Die aktuellen Zahlen liegen inzwischen darüber. Nach der Finanzierungsrechnung von Eurostat hielten die privaten Haushalte in der EU, zusammen mit Organisationen ohne Erwerbszweck, Ende 2025 rund 6,4 Billionen Euro in täglich fälligen Einlagen und rund 4,9 Billionen Euro in sonstigen Einlagen. Zusammen sind das gut 11,3 Billionen Euro. Dazu kommen gut 1,2 Billionen Euro Bargeld. Das gesamte Geldvermögen dieser Haushalte lag bei rund 42,2 Billionen Euro. Gut ein Viertel davon liegt also auf der Bank.
Die Kommission hat in derselben Mitteilung auch ausgerechnet, wie viel davon sie gern bewegt sähe. Sie beruft sich auf eine Analyse der Europäischen Zentralbank: Würden die Haushalte in der EU ihr Verhältnis von Einlagen zu Finanzanlagen an das der Haushalte in den USA angleichen, könnten bis zu 8 Billionen Euro in marktbasierte Investitionen umgelenkt werden.
Wie Mario Draghi schon im September 2024 die Ersparnisse der Haushalte als Finanzierungsquelle für 800 Milliarden Euro Investitionen im Jahr beschrieben hat, steht in unserem Beitrag zum Draghi-Bericht. Die Mitteilung zur Spar- und Investitionsunion beruft sich ausdrücklich auf die Investitionslücke, die der Draghi-Bericht beziffert hat.
Was Brüssel bisher beschlossen und vorgeschlagen hat
Von der Leyen sprach von Vorschlägen auf dem Tisch. Es lohnt sich, sie einzeln anzusehen. Manche sind nur Empfehlungen, manche sind Gesetzentwürfe, manche sind schon Recht.
Spar- und Anlagekonten mit Steuervorteil
Am 30. September 2025 hat die Kommission eine Empfehlung zu Spar- und Anlagekonten veröffentlicht. Sie richtet sich an die Mitgliedstaaten. Jedes Land soll ein Konto schaffen, über das Bürger in Aktien, Anleihen und Fondsanteile investieren, ohne Mindestbetrag und mit Steuervorteil.
Bei den Steueranreizen ist die Empfehlung großzügig. Die Mitgliedstaaten sollen solche Konten mindestens so günstig besteuern wie die günstigste Anlageform im Land. Als Möglichkeiten nennt die Kommission Abzüge vom Einkommen, Steuerbefreiungen, Steueraufschub oder einen einheitlichen Satz.
Drei Details verdienen einen zweiten Blick.
Die Mitgliedstaaten sollen die Anbieter nachdrücklich dazu anhalten, Anlagen aufzunehmen, mit denen Kleinanleger ihr Geld in die EU-Wirtschaft lenken. Ausdrücklich genannt werden die strategischen Prioritäten der Union, darunter der digitale, grüne und soziale Wandel sowie Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Schon die Mitteilung vom März 2025 hatte festgehalten, dass solche Konten und Steueranreize in einigen Fällen darauf ausgelegt sind, Investitionen in europäische Unternehmen und strategische Prioritäten zu lenken, unter anderem in Verteidigung und Raumfahrt.
Kryptowerte, die keine Finanzinstrumente sind, sollen ausgeschlossen sein.
Und die Steuer soll einfach werden. Die Anbieter sollen die Steuer direkt einbehalten können oder alle relevanten Daten an die Steuerbehörde des Wohnsitzlandes übermitteln, damit die Steuererklärung vorausgefüllt werden kann.
Rechtlich ist das eine Empfehlung. Nach dem EU-Vertrag sind Empfehlungen nicht verbindlich. Die Kommission hat aber festgelegt, wie sie nachhält: Sie überwacht die Umsetzung im Europäischen Semester, und die Mitgliedstaaten sollen regelmäßig berichten, auch zur Halbzeitüberprüfung der Strategie, die 2027 erscheint.
Zusatzrenten mit automatischer Einbeziehung
Am 20. November 2025 folgte ein Paket zu Zusatzrenten. Kern ist wieder eine Empfehlung. Die Mitgliedstaaten sollen Beschäftigte automatisch in eine betriebliche oder private Zusatzrente aufnehmen, mit dem Recht, auszusteigen. Dazu kommen Systeme, mit denen jeder seine Rentenansprüche über alle Säulen verfolgen kann, und nationale Übersichten für die Politik.
Die zuständige Kommissarin Maria Luís Albuquerque hat das Prinzip am 10. September 2026 in einem Satz zusammengefasst: „Auto-enrolment means that you are in, unless you choose to be out." Wer nichts tut, ist also drin. In derselben Rede nannte sie den Hintergrund: Nur rund 20 Prozent der Europäer seien in einer Betriebsrente, nur 18 Prozent hätten ein privates Rentenprodukt.
Dazu hat die Kommission Änderungen an der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und an der Verordnung über das europaweite private Rentenprodukt vorgeschlagen. Beschließen müssen sie Parlament und Rat. In einer begleitenden Mitteilung legt die Kommission außerdem den Grundsatz neu aus, nach dem Pensionseinrichtungen anlegen dürfen. Ziel: mehr Geld in Aktien, börsennotiert und privat.
Markt, Aufsicht und Kleinanleger
Am 4. Dezember 2025 hat die Kommission ihr Paket zur Marktintegration und Aufsicht vorgelegt. Es würde Aufsicht von den nationalen Behörden nach Paris verlagern, zur europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Sie soll bedeutende Handelsplätze und zentrale Gegenparteien direkt beaufsichtigen. Und sie soll alle Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU zulassen und beaufsichtigen, nicht mehr die nationalen Behörden.
Verabschiedet ist das noch nicht. Albuquerque sagte am 17. September 2026 in Dublin, das Paket werde unter der irischen Ratspräsidentschaft gerade verhandelt. Es sei eine Chance, die so schnell nicht wiederkomme.
Bei den Regeln für Kleinanleger ist es weiter. Im Dezember 2025 haben sich Parlament und Mitgliedstaaten politisch auf die Kleinanlegerstrategie geeinigt: strengere Regeln für Produktgestaltung, Kosten und Provisionen, eine jährliche Übersicht über die Wertentwicklung des Depots.
Banken und die gemeinsame Einlagensicherung
Am 17. Juli 2026 hat die Kommission eine Mitteilung zum Bankensektor vorgelegt. Sie will grenzüberschreitenden Bankengruppen erlauben, Kapital und Liquidität freier zwischen Ländern zu verschieben. Und sie will einen gemeinsamen Einlagensicherungsmechanismus in der Bankenunion vorschlagen, der den Vorschlag für eine europäische Einlagenversicherung aus dem Jahr 2015 ersetzt. Das Gesetzespaket soll im ersten Quartal 2027 kommen.
Für Sparer in Deutschland und Österreich ist das kein Nebenthema. Der neue Mechanismus soll nach den Worten der Kommission auf den bestehenden zentralen und nationalen Sicherungsnetzen aufbauen, die inzwischen vollständig finanziert sind. Die Sicherungstöpfe, die Banken in Deutschland und Österreich mit ihren Beiträgen gefüllt haben, wären damit die Grundlage eines gemeinsamen Mechanismus. Wie die Regeln für den Ausfall einer Bank seit Mai 2026 aussehen, steht in unserem Beitrag zur EU-Bankenabwicklung.
Was das für dein Vermögen heißt
In keinem dieser Texte steht, dass jemand dein Konto anrührt. Es gibt keine Abgabe auf Einlagen, keine Pflicht zum Umschichten, keinen Zugriff.
Aber es lohnt sich, die Bausteine zusammenzulegen. Die Kommission beschreibt die Ersparnisse der Bürger als träge Masse, die bewegt werden soll. Sie empfiehlt dafür steuerbegünstigte Konten, deren Anbieter Anlagen in die EU-Wirtschaft aufnehmen sollen, und nennt dabei ausdrücklich Verteidigung. Sie empfiehlt, Beschäftigte automatisch in Zusatzrenten aufzunehmen. Sie empfiehlt, Kontodaten direkt an die Steuerbehörden fließen zu lassen. Sie will Aufsicht von den Nationalstaaten nach Paris verlagern. Und ihre Präsidentin kündigt an, notfalls ohne die Zögernden voranzugehen.
Jede dieser Maßnahmen hat einen nachvollziehbaren Zweck. Zusammen ergeben sie ein System, in dem die Politik nicht nur Regeln für dein Geld setzt, sondern eine Richtung für dein Geld. Wer heute Anreize setzt, damit Ersparnisse in bestimmte Ziele fließen, hat morgen die Infrastruktur, um diese Ziele enger zu fassen. Das ist die Logik jedes gelenkten Systems, und sie hängt nicht davon ab, wer es gebaut hat.
Dazu kommt das, was der Staat über dich weiß. Ein Konto mit Steuervorteil, dessen Anbieter alle Daten automatisch an das Finanzamt meldet, ist bequem. Es ist auch ein weiterer Datensatz darüber, wo dein Vermögen liegt.
In Deutschland: das Altersvorsorgedepot
Deutschland hat seinen Teil schon beschlossen. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 schafft ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot. Die Regeln dafür gelten ab dem 1. Januar 2027.
Ein genauer Blick auf die zulässigen Anlagen lohnt sich. Erlaubt sind Anteile an Investmentfonds und bestimmten offenen Publikumsfonds sowie europäischen langfristigen Investmentfonds, jeweils höchstens in der Risikoklasse 5. Dazu Anleihen in Euro, aber nur von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Körperschaften, von Euro-Staaten, der EU, der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Investitionsbank oder dem Euro-Rettungsschirm EFSF. Gold steht nicht auf der Liste. Einzelaktien auch nicht.
Und die Förderung hat eine Bedingung, die viele übersehen. Wer ab Beginn der Auszahlungsphase seinen Wohnsitz außerhalb von EU und EWR hat, muss nach dem Einkommensteuergesetz die Förderung zurückzahlen. Gefördertes Vorsorgevermögen bindet also an einen Wohnsitz in Europa. Wer einen Wegzug auch nur für möglich hält, sollte das vor dem ersten Euro wissen.
In Österreich und in der Schweiz
Österreich ist als Mitgliedstaat Adressat derselben Empfehlungen zu Spar- und Anlagekonten und zu Zusatzrenten. Wie und ob die Republik sie umsetzt, entscheidet sie selbst. Die Regeln zur Marktaufsicht und zur Einlagensicherung gelten, sobald sie beschlossen sind, auch in Österreich, je nach Rechtsakt unmittelbar oder über die Umsetzung in österreichisches Recht.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Die Empfehlungen richten sich nicht an sie, und die Spar- und Investitionsunion gilt dort nicht. Wer in der Schweiz lebt und Konten oder Depots in der EU führt, unterliegt aber für dieses Vermögen den Regeln des Landes, in dem es liegt.
Was du jetzt tun kannst
Wissen, wo dein Geld liegt und unter welchem Recht
Mach eine einfache Liste. Welche Einlagen hast du bei welcher Bank, in welchem Land? Welche Depots, welche Vorsorgeverträge? Und welches Recht gilt jeweils? Wer mehr als 100.000 Euro bei einer einzelnen Bank hält, sollte die neuen Abwicklungsregeln kennen. Für Guthaben über dieser Grenze entscheidet die Reihenfolge der Gläubiger, nicht der Kontoauszug.
Steuervorteile mit ihren Bedingungen lesen
Ein Steuervorteil ist ein Tausch. Du bekommst Geld vom Staat und gibst dafür etwas auf: Wahlfreiheit bei den Anlagen, Wahlfreiheit beim Wohnsitz, Diskretion gegenüber dem Finanzamt. Das kann sich lohnen. Aber lies vor dem Abschluss, welche Anlagen erlaubt sind, wo du wohnen musst und welche Daten fließen. Das deutsche Altersvorsorgedepot zeigt, dass alle drei Fragen echte Antworten haben.
Nicht alles in einem Rechtsraum halten
Die Spar- und Investitionsunion hat einen klaren Geltungsbereich: die EU. Wer sein gesamtes Vermögen dort hält, unterliegt jeder künftigen Weichenstellung dieses Systems. Deshalb gehören zu einer ernsthaften Vermögensschutzstrategie auch Bankkonten außerhalb der EU. Nicht weil man etwas zu verbergen hätte, sondern weil ein Konto, das dem Zugriff europäischer Behörden entzogen ist, ein fundamentales Element jeder ernsthaften Vermögensschutzstrategie ist.
Deine Immobilie in Deutschland
Immobilien sind von der Spar- und Investitionsunion nicht direkt betroffen. Aber sie sind der Teil deines Vermögens, der sich nicht bewegen lässt. Unser Weg für Eigentümer in Deutschland sind gezielte Eintragungen im Grundbuch zugunsten einer rechtssicheren Struktur außerhalb der EU, der Wyoming LLC oder der Stiftungs-Limited London, beschrieben unter Immobilienschutz. Ein Eigentümerwechsel findet dabei nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel. Beide Wege stehen gleichrangig nebeneinander und unterscheiden sich in Anonymität, Verwaltungsaufwand und Rechtsraum.
Die Kommission hat gesagt, was sie mit 10 Billionen Euro vorhat. Sie will sie in Bewegung bringen, und sie will mitbestimmen, wohin. Vertraue keinem einzigen Rechtsraum mit allem. Wer sein Vermögen über mehrere Länder und Anlageklassen verteilt hat, entscheidet auch künftig selbst, wohin sein Geld geht.