Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Zentralbank ihren dritten Fortschrittsbericht zum digitalen Euro veröffentlicht.
Der Bericht handelt vor allem von Zeitplänen.
Die wichtigere Zeile steht weiter unten.
Rund 70 Marktteilnehmer haben auf einer neuen Innovationsplattform der EZB technische Tests bedingter Zahlungen durchgeführt. Also Zahlungen, die nur ausgelöst werden, wenn eine vorher festgelegte Bedingung erfüllt ist.
Das klingt nach Technik.
Es ist eine Frage der Macht über dein Geld.
Warum das so ist, steht in den Dokumenten selbst. Die Grundlagen dazu haben wir in Digitaler Euro: Haltelimit, Programmierbarkeit und dein Vermögen zusammengetragen. Im Juli 2025 liegt Neues auf dem Tisch.
Was die EZB am 16. Juli 2025 veröffentlicht hat
Der Bericht deckt den Zeitraum von November 2024 bis April 2025 ab. Er gehört zur sogenannten Vorbereitungsphase, die am 1. November 2023 begonnen hat.
Die Kernaussagen:
- Die EZB arbeitet am Regelwerk des digitalen Euro, dem sogenannten Rulebook. Daran sitzen die Rulebook Development Group und Arbeitsgruppen mit rund 50 Teilnehmern aus mehr als 30 Organisationen.
- Auf eine Ausschreibung vom Oktober 2024 kamen über 100 Bewerbungen. Rund 70 Teilnehmer wurden für die Innovationsplattform ausgewählt: Händler, Fintechs, Start-ups, Banken und andere Zahlungsdienstleister.
- Von Februar bis Mai 2025 liefen zwei Gruppen. Die eine hat technisch getestet, die andere hat Anwendungsideen entwickelt.
- Die EZB schließt fünf Ausschreibungen für die Plattform und die Infrastruktur ab. Sie sollen bis Ende 2025 fertig sein.
So steht es im Bericht selbst.
Was eine bedingte Zahlung ist
Die EZB beschreibt es in einem Satz. Getestet wurde, wie Funktionen wie bedingte Zahlungen in der Praxis laufen könnten, also Zahlungen, die nur unter bestimmten Bedingungen ausgelöst werden, zum Beispiel bei Lieferung eines Pakets.
Das ist das freundliche Beispiel.
Die Definition im Gesetzentwurf ist nüchterner. Die EU-Kommission hat am 28. Juni 2023 den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro vorgelegt. Dort heißt ein bedingter Zahlungsvorgang: ein Zahlungsvorgang in digitalen Euro, der automatisch angewiesen wird, wenn die vom Zahler und vom Zahlungsempfänger im Voraus vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
Die Erwägungsgründe des Entwurfs nennen Beispiele. Daueraufträge. Automatische Ein- und Auszahlungen. Maschinen, die ihre Ersatzteile selbst bezahlen. Strom, der zu den günstigsten Konditionen geladen und bezahlt wird.
Alles praktisch.
Alles harmlos, solange nur du und dein Vertragspartner die Bedingung festlegen.
Die Stelle, auf die es ankommt
Der Entwurf sagt an einer Stelle ausdrücklich: Beim digitalen Euro handelt es sich nicht um programmierbares Geld.
Das ist Absatz 2 der Vorschrift über bedingte Zahlungen.
Absatz 1 derselben Vorschrift sagt etwas anderes. Die EZB kann Maßnahmen, Vorschriften und Standards für bedingte Zahlungen erlassen. Und sie kann die Funktionen in der Abwicklungsinfrastruktur bereitstellen, die für bedingte Zahlungen erforderlich sind, einschließlich der Rückstellung von Geldbeträgen.
Das heißt: Die Fähigkeit, Geld für eine Bedingung zu reservieren, liegt nicht nur bei deiner Bank. Sie kann in der zentralen Infrastruktur des Eurosystems liegen.
Der Entwurf definiert auch, was er ausschließt. Programmierbares Geld sind nach dem Text digitale Geldeinheiten mit einer inhärenten Logik, durch die die volle Fungibilität jeder Einheit beschränkt wird. Also Geld, das nur für bestimmte Waren gilt oder nach einer Frist verfällt.
Das Verbot gilt für die Einheit.
Die Bedingung sitzt in der Zahlung.
Und die Technik, die beides trennt, ist dieselbe Infrastruktur. Wer heute Bedingungen an Zahlungen knüpfen kann, braucht morgen nur andere Bedingungen. Das ist die Beschreibung einer Befugnis, die im Text steht.
Und dieser Text ist ein Entwurf. Beschlossen ist er nicht. Parlament und Rat beraten noch. Was heute in Absatz 2 steht, ist so lange ein Versprechen, wie niemand den Absatz ändert.
Ein Wort im Bericht, das man nicht überlesen sollte
Der Fortschrittsbericht hat ein eigenes Kapitel zur Offline-Funktion. Also zum Bezahlen ohne Netz, etwa bei einem Stromausfall.
Dort steht: Die sichere Umgebung für Offline-Zahlungen muss nicht nur Kryptografie und Schlüssel verwalten. Sie muss auch programmierbar sein, aktualisierbar und so gebaut, dass eine Zahlung ganz oder gar nicht ausgeführt wird.
Die EZB erklärt das Wort in einer Fußnote. Programmierbar heiße hier, dass die Umgebung eine Anwendung laden und ausführen kann. Und sie erinnert daran, dass der digitale Euro nach dem Gesetzentwurf kein programmierbares Geld wäre.
Beides steht im Bericht.
Beides zeigt dasselbe Muster. Die Grenze zieht der Gesetzestext. Die Fähigkeit liefert die Technik. Und eine Umgebung, die neue Anwendungen laden kann, kann auch neue Regeln laden.
Ein Geldschein lädt keine Updates.
Automatische Aufladung nach Regeln
Noch ein Detail aus dem Bericht. Die EZB prüft eine Funktion namens automated funding. Sie beschreibt sie so: Das digitale Euro-Konto wird automatisch aufgeladen, ausgelöst durch eine Betragsregel oder eine Datumsregel, die der Nutzer festlegt.
Heute legt der Nutzer die Regel fest.
Das ist gut.
Aber auch hier gilt: Die Maschine, die nach Regeln Geld bewegt, fragt nicht, wer die Regel geschrieben hat. Sie führt aus.
Das Haltelimit wird gerade kalibriert
Der Bericht meldet einen weiteren Arbeitsstrang. In technischen Sitzungen des Euro Retail Payments Board arbeitet die EZB an einer Methode zur Kalibrierung des Haltelimits.
Zur Erinnerung: Der Verordnungsentwurf verpflichtet die EZB, Instrumente zu entwickeln, die die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel begrenzen. Über die Parameter und den Einsatz dieser Instrumente entscheidet die EZB selbst, im Rahmen der Verordnung.
Wie hoch das Limit sein wird, steht nicht fest.
Fest steht, wer den Regler bedient.
Und fest steht, dass ein Limit pro Person nur funktioniert, wenn das System jede Person über alle Banken hinweg erkennt. Genau so ist der Entwurf gebaut: Die Banken sollen prüfen, ob ein Kunde bereits bei einem anderen Anbieter ein Konto für den digitalen Euro hat.
Wer deine Zahlungen sieht
Der Bericht enthält auch die technische Zuarbeit der EZB für den Rat zum Datenschutz.
Die Zusage lautet: Die zentrale Plattform des Eurosystems trennt die Daten so streng, dass das Eurosystem Transaktionen nicht einzelnen Nutzern zuordnen kann. Nur die Zahlungsdienstleister, also deine Bank, können den Nutzer identifizieren und mit seinen Zahlungen verknüpfen. Einzelne Aufgaben der Plattform sollen an externe Dienstleister gehen, die vertraglich daran gebunden sind, personenbezogene Daten nicht zu verknüpfen oder weiterzugeben.
Entscheidend ist, worauf diese Schutzvorkehrung beruht. Bei Bargeld schützt die Physik. Ein Schein speichert nichts. Beim digitalen Euro schützen Verträge, Datentrennung und ein Gesetz. Alle drei sind von Menschen gemacht und können von Menschen geändert werden.
Hinzu kommt: Deine Bank kennt dich und deine Zahlungen ohnehin. Neu ist, dass sie im digitalen Euro zusätzlich die Aufgabe übernimmt, staatlich gesetzte Grenzen wie das Haltelimit durchzusetzen. Der Verordnungsentwurf beschreibt diese Datenverarbeitung ausdrücklich als Aufgabe im öffentlichen Interesse.
Die Bank wird damit ein Stück weit zum verlängerten Arm der Geldpolitik. Das folgt aus der Konstruktion.
Was das für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz heißt
Deutschland und Österreich gehören zum Euroraum. Für sie gilt der Entwurf direkt, sobald er beschlossen ist.
Die Schweiz gehört nicht dazu. Der Bericht enthält trotzdem eine Passage, die Schweizer Leser kennen sollten. Die EZB hat im Januar 2025 für den Rat analysiert, wie der digitale Euro außerhalb des Euroraums genutzt werden könnte. Das Ergebnis:
- Außerhalb des Euroraums soll der digitale Euro nur auf Grundlage von Vereinbarungen mit den dortigen Behörden verteilt werden.
- Das Haltelimit für Nicht-Ansässige muss gleich hoch oder niedriger sein als für Ansässige.
- Zugang gibt es nur über europäische Zahlungsdienstleister mit Identitätsprüfung.
Die EZB schreibt selbst, dass der digitale Euro als Wertaufbewahrungsmittel außerhalb des Euroraums damit eingeschränkt bliebe, besonders im Vergleich zu Bargeld.
Das ist der Kern.
Bargeld fragt nicht, wo du wohnst.
Der politische Druck steigt
Der Bericht zitiert eine Erklärung des Euro-Gipfels vom 20. März 2025. Die Staats- und Regierungschefs halten darin fest, dass es entscheidend sei, die Fortschritte beim digitalen Euro zu beschleunigen.
Das zuständige Direktoriumsmitglied Piero Cipollone sagte zur Veröffentlichung des Berichts laut EZB-Mitteilung: „In light of today’s geopolitical and economic challenges, we welcome an ambitious pace for the legislative work.“
Auf Deutsch: Die EZB wünscht sich ein ehrgeiziges Tempo beim Gesetz.
Tempo ist in der Gesetzgebung selten ein Freund der Bürger. Je schneller ein Text durchgeht, desto weniger wird über Absätze wie die zu bedingten Zahlungen gestritten.
Drei nüchterne Punkte
Es geht um drei Punkte, die in den Dokumenten stehen.
Erstens: Die Infrastruktur für bedingte Zahlungen wird gerade gebaut und getestet. Nicht irgendwann. Seit Februar 2025.
Zweitens: Die Schranke dagegen ist ein Satz in einem Gesetzentwurf, der noch nicht beschlossen ist und später geändert werden kann.
Drittens: Wichtige Stellschrauben, allen voran das Haltelimit, legt nicht das Parlament fest, sondern die Zentralbank.
Das ist eine Liste von Befugnissen.
Befugnisse bleiben nicht ungenutzt, nur weil sie heute niemand braucht. Sie warten auf die Lage, in der jemand sie braucht. Und je tiefer eine Regel in der Technik sitzt, desto weniger Aufwand kostet es, sie zu ändern.
Was das für dein Vermögen heißt
Der digitale Euro ist kein Grund zur Panik. Er ist ein Grund, dein Vermögen so aufzustellen, dass es nicht vollständig in einem einzigen System liegt, dessen Regeln andere schreiben.
Drei Gedanken dazu.
Nicht alles im Euro-System. Wer nur Guthaben bei Banken im Euroraum hält, hängt an einem System, das gerade neu verdrahtet wird. Warum ein Teil des Vermögens außerhalb der EU liegen sollte, haben wir unter Warum außerhalb der EU? aufgeschrieben.
Werte ohne Software. Gold und Silber brauchen keine Infrastruktur, um Wert zu haben, und sie laden keine Updates. Wie man Edelmetall sicher und außerhalb der EU lagert, steht im Bereich Edelmetalle.
Die Immobilie im Grundbuch. Für Eigentümer, die in Deutschland bleiben, gibt es einen Weg, der ohne Eigentumsübertragung auskommt. Eine Gesellschaft außerhalb der EU, wahlweise die UK Stiftungs-Limited oder die Wyoming LLC, erhält einen Eintrag im Grundbuch deiner Immobilie. Kein Eigentümerwechsel, keine Grunderwerbsteuer, und die Gestaltung ist jederzeit rückgängig zu machen. Wie das im Einzelnen läuft, steht auf der Seite Immobilienschutz vor dem Lastenausgleich.
Das eine hat mit dem anderen mehr zu tun, als es scheint. Ein Staat, der Zahlungen an Bedingungen knüpfen kann, und ein Staat, der auf Vermögen zugreifen kann, sind derselbe Staat.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat sich der Stand so entwickelt:
- Am 30. Oktober 2025 hat der EZB-Rat entschieden, in die nächste Phase des Projekts zu gehen. Die Vorbereitungsphase ist abgeschlossen. Wenn die Verordnung im Laufe von 2026 beschlossen wird, könnten ab Mitte 2027 ein Pilot und erste Transaktionen laufen. Für eine mögliche erste Ausgabe will das Eurosystem im Laufe von 2029 bereit sein. Die Entwicklungskosten beziffert die EZB auf rund 1,3 Milliarden Euro, den Betrieb ab 2029 auf rund 320 Millionen Euro im Jahr.
- Am 15. September 2026 hat die EZB Händler für den Pilot aufgerufen. Der zwölfmonatige Pilot soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen, mit einem Beta-Euro ohne Status als gesetzliches Zahlungsmittel. Über die Ausgabe entscheidet die EZB erst, wenn die Verordnung beschlossen ist.
- Im Europäischen Parlament hat der Wirtschaftsausschuss am 23. Juni 2026 abgestimmt, das Plenum hat am 9. Juli 2026 den Weg in die Verhandlungen mit dem Rat freigegeben (Verfahren 2023/0212(COD)). Beschlossen ist die Verordnung bis heute nicht.
Was das für dein Vermögen heißt, halten wir auf Digitaler Euro: Haltelimit, Programmierbarkeit und dein Vermögen aktuell.