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EU einigt sich auf die Einziehung unerklärten Vermögens. Was die neue Richtlinie für dein Eigentum bedeutet

Veröffentlicht: 15.12.2023 · Enteignung & Eigentum

Am 12. Dezember 2023 haben sich die Unterhändler von Rat und Europäischem Parlament politisch auf eine neue Richtlinie geeinigt. Sie regelt, wie Vermögen aufgespürt, eingefroren, eingezogen und verwaltet wird. Offiziell geht es um Geld aus Straftaten.

Ein Punkt darin verdient deine Aufmerksamkeit. Der Rat nennt ihn selbst eine Premiere für viele Mitgliedstaaten: die Einziehung von unerklärtem Vermögen. Vermögen, dessen Herkunft nicht erklärt ist, soll unter bestimmten Bedingungen eingezogen werden können.

Enteignung hat viele Formen. Wir beschreiben sie auf unserer Seite zur Enteignung. Die neue Richtlinie fügt keiner davon eine neue hinzu. Aber sie verschiebt eine Frage, die für jeden Vermögensinhaber zentral ist: Wer muss beweisen, woher dein Vermögen stammt?

Was am 12. Dezember vereinbart wurde

Die Pressemitteilung des Rates zählt die Bausteine auf. Die Richtlinie soll für eine breite Palette von Straftaten gelten. Genannt werden organisierte Kriminalität, Terrorismus, Menschenhandel und Drogenhandel. Später sollen auch Verstöße gegen EU-Sanktionen dazukommen.

Sechs Punkte stehen im Kern.

Erstens: Einziehung von Erträgen und Wertersatz. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung sollen Tatwerkzeuge und Erträge eingezogen werden. Die Staaten müssen auch Vermögen einziehen können, das dem Wert des Ertrags entspricht. Es muss also nicht derselbe Gegenstand sein.

Zweitens: Einziehung bei Dritten. Wurde Vermögen an einen Dritten übertragen, soll es auch dort eingezogen werden können. Bedingung: Der Dritte wusste oder hätte wissen müssen, dass die Übertragung die Einziehung vermeiden sollte.

Drittens: Einziehung ohne Urteil. In manchen Fällen soll eingezogen werden können, obwohl ein Strafverfahren zwar begonnen wurde, aber nicht fortgesetzt werden kann.

Viertens: Einziehung von unerklärtem Vermögen. Vermögen, das bei Ermittlungen zu Straftaten festgestellt wird, soll unter Bedingungen eingezogen werden. Ein nationales Gericht muss überzeugt sein, dass es aus Straftaten im Rahmen einer kriminellen Organisation stammt und dass diese Taten einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Der Rat betont, die Einigung achte besonders auf Verfahrensgarantien.

Fünftens: Zugang zu Registern. Die Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten sollen Zugang zu den einschlägigen nationalen Datenbanken und Registern bekommen. In manchen Fällen sofort und direkt.

Sechstens: Verkauf vor dem Urteil. Eingefrorenes Vermögen soll unter bestimmten Bedingungen schon verkauft werden dürfen, bevor über die Einziehung endgültig entschieden ist. Als Beispiel nennt der Rat verderbliche Ware.

Die Einigung muss noch von den Vertretern der Mitgliedstaaten bestätigt und dann von Rat und Parlament förmlich angenommen werden. Den Entwurf hatte die Kommission am 25. Mai 2022 vorgelegt.

Deutschland kennt das Instrument schon

Für Leser in Deutschland ist ein Detail wichtig. Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft ist hier nicht neu. Sie gilt seit der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die am 1. Juli 2017 in Kraft trat.

Das Strafgesetzbuch kennt seitdem die selbständige Einziehung. Ein Gegenstand, der wegen des Verdachts bestimmter Straftaten sichergestellt wurde, soll auch dann eingezogen werden, wenn er aus einer rechtswidrigen Tat herrührt und der Betroffene selbst nicht verfolgt oder verurteilt werden kann. Zu den Straftaten auf der Liste gehören Geldwäsche und bestimmte Formen der Steuerhinterziehung.

Wie überzeugt sich ein Gericht davon, dass ein Gegenstand aus einer Tat stammt? Die Strafprozessordnung gibt die Richtung vor. Das Gericht kann seine Überzeugung insbesondere auf ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert des Gegenstandes und den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen stützen. Es darf auch die Umstände berücksichtigen, unter denen der Gegenstand gefunden wurde, und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Auch die Einziehung bei Dritten gibt es schon. Das Strafgesetzbuch erlaubt sie unter anderem, wenn einem anderen etwas unentgeltlich oder ohne rechtlichen Grund übertragen wurde. Oder wenn er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass es aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.

Und die Vorschrift nennt noch einen Fall, den kaum jemand auf dem Schirm hat: den Erben. Ist das Erlangte als Erbe auf jemanden übergegangen, kann sich die Einziehung gegen ihn richten. Dasselbe gilt für Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer. Ein Schutz besteht nur, wenn das Vermögen vorher entgeltlich und mit rechtlichem Grund an jemanden übertragen wurde, der von nichts wusste.

Für jede Nachfolgeplanung heißt das: Die Frage nach der Herkunft endet nicht mit dem Erbfall. Sie geht mit dem Vermögen auf die nächste Generation über.

Die neue Richtlinie ist für Deutschland also kein Bruch. Sie ist eine Bestätigung auf europäischer Ebene. Was Deutschland 2017 eingeführt hat, wird zum europäischen Mindeststandard.

Warum das Eigentümer betrifft, die nichts verbrochen haben

Die Richtlinie richtet sich gegen Kriminalität. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf die Mechanik. Denn Befugnisse wirken nicht nur gegen die, für die sie geschrieben wurden.

Das Missverhältnis ist ein Indiz, kein Beweis

Das grobe Missverhältnis zwischen Vermögen und rechtmäßigem Einkommen ist in Deutschland bereits ein Anknüpfungspunkt für die Überzeugung des Gerichts. Denk an deine eigene Geschichte. Ein Vermögen, das über Jahrzehnte gewachsen ist. Ein Erbe aus einer Zeit, in der niemand Belege aufbewahrt hat. Eine Unternehmensbeteiligung, die sich vervielfacht hat. Ein Goldbestand, der vor langer Zeit bar gekauft wurde.

All das ist legal. Aber nicht alles davon ist lückenlos belegt. Die Frage nach der Herkunft wird zur Frage nach den Unterlagen.

Die Sicherstellung kommt zuerst

Die selbständige Einziehung setzt voraus, dass ein Gegenstand wegen eines Verdachts sichergestellt wurde. Der Verdacht reicht für die Sicherstellung. Das Urteil gegen eine Person braucht es für die Einziehung dann nicht mehr.

Und die neue Richtlinie will, dass eingefrorenes Vermögen unter Bedingungen schon vor der endgültigen Entscheidung verkauft werden kann. Was verkauft ist, kommt nicht zurück. Im besten Fall kommt der Erlös zurück.

Übertragungen stehen unter Beobachtung

Die Einziehung bei Dritten knüpft an das Wissen des Empfängers an. Hätte er wissen müssen, dass die Übertragung eine Einziehung vermeiden sollte? Wer Vermögen in der Familie überträgt, um es zu schützen, sollte diese Frage kennen.

Das ist kein Argument gegen Vermögensplanung. Es ist ein Argument für frühe, dokumentierte und wirtschaftlich begründete Gestaltung. Übertragungen in Eile, kurz nachdem ein Verfahren absehbar ist, sind genau das Muster, auf das diese Regeln zielen.

Register werden zu Suchwerkzeugen

Die Abschöpfungsstellen sollen direkten Zugriff auf nationale Register bekommen. Das ist der Teil, der am wenigsten Schlagzeilen macht und am meisten verändert. Wer Vermögen einziehen will, muss es zuerst finden. Jedes Register, auf das eine Behörde direkt zugreift, ist ein Suchindex über dein Vermögen.

Der Rat beschreibt die Aufgabe dieser Stellen ausdrücklich grenzüberschreitend. Sie sollen Vermögen aufspüren, auch im Auftrag anderer Mitgliedstaaten, und dort einziehen, wo eine Entscheidung aus einem anderen Land vorliegt. Eine Abschöpfungsstelle in einem Mitgliedstaat kann also nach deinem Vermögen in einem anderen suchen lassen. Die Grenze zwischen deinem Wohnland und dem Land, in dem dein Vermögen liegt, verliert für die Suche an Bedeutung.

Die Behörden, die künftig mit der Verwaltung eingefrorenen Vermögens betraut werden, sollen eigene Stellen bekommen. Auch das steht in der Einigung. Aus einer Ausnahme wird eine Verwaltungsaufgabe mit eigener Behörde.

Präzedenz statt Prognose

Wir sagen nicht voraus, wie diese Befugnisse angewendet werden. Wir schauen, wie Befugnisse sich in der Vergangenheit entwickelt haben.

Die deutsche Regel von 2017 hat einen Katalog von Straftaten. Kataloge werden erweitert. Die Richtlinie nennt schon jetzt die spätere Aufnahme von Sanktionsverstößen. Werkzeuge, die für einen engen Zweck eingeführt werden, finden in der Regel neue Einsatzfelder. Das ist das Muster, das wir auf der Seite zum Great Reset beschreiben: Es entsteht eine Infrastruktur, deren Einsatz sich nach der politischen Lage richtet.

Wichtig ist auch, was die Richtlinie nicht regelt. Sie betrifft Strafverfahren. Aber sie verankert einen Gedanken im europäischen Recht: Vermögen, dessen Herkunft ein Gericht nicht nachvollziehen kann, steht unter Verdacht. Dieser Gedanke ist jetzt nicht mehr nur deutsches Recht, sondern europäischer Standard.

Was das für Deutschland, Österreich und die Schweiz heißt

In Deutschland und in Österreich wird die Richtlinie nach ihrer Annahme umgesetzt werden müssen. Beide Länder sind EU-Mitglieder. Für Deutschland beschreibt die geltende Rechtslage schon heute einen großen Teil dessen, was die Richtlinie verlangt.

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Eine EU-Richtlinie bindet sie nicht. Wer aber Vermögen in der EU hält, eine Immobilie in Deutschland etwa oder ein Depot in Österreich, bewegt sich mit diesem Vermögen im Geltungsbereich des europäischen Rechts. Maßgeblich ist, wo das Vermögen liegt, nicht wo du wohnst.

Was du heute tun kannst

Die Herkunft belegen, bevor jemand fragt

Die einfachste Schutzmaßnahme kostet nichts außer Zeit. Lege für dein Vermögen eine Herkunftsakte an. Kaufverträge, Erbnachweise, Schenkungsverträge, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Gesellschafterbeschlüsse. Wer die Herkunft belegen kann, gibt dem Missverhältnis-Argument keinen Raum.

Denk dabei besonders an Werte, die ohne Papier entstanden sind. Edelmetall, das vor Jahren im Tafelgeschäft gekauft wurde. Bargeld aus einem Unternehmensverkauf. Schmuck und Kunst aus einer Erbschaft. Für solche Werte ist der Beleg oft das Einzige, was zwischen einem legalen Bestand und einem Verdacht steht. Wer heute noch Quittungen, Rechnungen oder Nachlassverzeichnisse findet, sollte sie sichern, bevor sie verloren gehen.

Strukturen früh und sauber aufsetzen

Schutzstrukturen wirken nur, wenn sie früh stehen und wirtschaftlich begründet sind. Für deine Immobilie in Deutschland gibt es zwei gleichrangige Wege, die wir auf der Seite zur Lastenausgleich-Lösung zeigen: die Wyoming LLC und die UK Stiftungs-Limited.

In beiden Fällen werden Eintragungen im Grundbuch zugunsten einer Gesellschaft außerhalb der EU vorgenommen. Die Immobilie wird nicht übertragen. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel. Die Wyoming LLC steht außerhalb jeder EU-Zuständigkeit. Die Stiftungs-Limited funktioniert eher wie ein Verein und hat Mitglieder statt Gesellschafter.

Solche Gestaltungen sind transparent und notariell umgesetzt. Sie sind das Gegenteil einer hastigen Übertragung. Genau darin liegt ihr Wert. Das Vertragswerk wird individuell an die bestehenden Eintragungen in deinem Grundbuch angepasst, und es wirkt nur, wenn es steht, bevor ein Verfahren oder ein Gesetz einen Zeitpunkt setzt.

Strukturen für den Wegzug

Trusts und Family Investment Companies sind Strukturen für Menschen, die Deutschland tatsächlich verlassen. Wer bleibt, für den sind sie nicht der richtige Weg. Wer einen Wohnsitz im Ausland plant, für den verändert sich das Bild, und die Planung sollte vor dem Umzug beginnen.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag ist die Richtlinie als Richtlinie (EU) 2024/1260 vom 24. April 2024 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 23. November 2026 umsetzen. Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft steht darin in Artikel 16. Als Umstände, die ein Gericht berücksichtigen kann, nennt die Richtlinie unter anderem ein erhebliches Missverhältnis zum rechtmäßigen Einkommen und das Fehlen einer plausiblen legalen Herkunft.

Die Bundesregierung hat am 11. Mai 2026 einen Umsetzungsentwurf eingebracht, den der Bundestag am 21. Mai 2026 an die Ausschüsse überwiesen hat. Der Rechtsausschuss hat ihn am 23. September 2026 beschlossen; die abschließende Beratung im Bundestag ist für den 24. September 2026 vorgesehen. Nach der Begründung sind die Einziehung ohne Urteil und die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft durch das geltende deutsche Recht bereits umgesetzt. Neu ist unter anderem eine Grundlage, nach der die Finanzverwaltung Steuerdaten auf Ersuchen an die Vermögensabschöpfungsstellen übermittelt.

Die Länder Berlin, Hessen und Sachsen haben über den Bundesrat einen Entwurf eingebracht, der bei der selbständigen Einziehung eine Umkehr der Beweislast einführen soll. Ein weiterer Regierungsentwurf vom 14. August 2026 sieht ein Verwaltungsverfahren der Zollverwaltung zur Aufklärung von Vermögensgegenständen vor, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen. Beide Entwürfe sind nicht beschlossen. Die heutige Lage fasst unsere Seite zur Enteignung zusammen.