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Regierung Merz mit gelockerter Schuldenbremse: 500 Milliarden Euro Sondervermögen und was das für dein Vermögen bedeutet

Veröffentlicht: 16.5.2025 · Lastenausgleich & Vermögensabgaben

Am Mittwoch hat Friedrich Merz seine erste Regierungserklärung als Bundeskanzler gehalten. Der Bundestag hat sie im Plenarprotokoll 21/3 festgehalten. Es ging um Wachstum, Migration, Europa und Verteidigung. Ein Absatz aber betrifft jeden, der Vermögen hat. Er handelt von Schulden.

Der Kanzler sagte: „Uns stehen Mittel zur Verfügung, die über neue Schulden finanziert werden können.“ Und dann: „Denn diese Schulden lösen Zinszahlungen aus, und sie müssen auch eines Tages wieder zurückgezahlt werden.“

Der Satz stellt die Frage, an der jedes Sondervermögen hängt: Wer zahlt? Was staatliche Vermögensabgaben sind und warum sie verfassungsrechtlich möglich sind, steht auf unserer Seite zu staatlichen Vermögensabgaben.

Was im Grundgesetz steht

Die Grundlage wurde noch vor dem Regierungswechsel geschaffen. Am 22. März 2025 wurde das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ausgefertigt, gegengezeichnet vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz. Am 24. März stand es im Bundesgesetzblatt. Es ändert drei Artikel.

Der neue Artikel 143h erlaubt dem Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro. Es ist für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und in die Klimaneutralität bis 2045 bestimmt. Auf die Kreditermächtigung ist die Schuldenbremse ausdrücklich nicht anzuwenden. Investitionen können innerhalb von zwölf Jahren bewilligt werden. 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Weitere 100 Milliarden Euro stehen den Ländern für eigene Investitionen zur Verfügung.

Die zweite Änderung betrifft die Verteidigung. Verteidigungsausgaben, Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten zählen nur noch bis 1 Prozent der Wirtschaftsleistung zur Schuldenbremse. Alles darüber ist ausgenommen. Eine Obergrenze für diesen Teil nennt das Grundgesetz nicht.

Die dritte Änderung betrifft die Länder. Sie dürfen künftig gemeinsam Kredite bis 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung aufnehmen.

Was der Koalitionsvertrag daraus macht

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD nennt das Sondervermögen „eine entscheidende Weichenstellung“. Die Verteilung ist darin festgelegt. Länder und Kommunen erhalten 100 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro werden schrittweise dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt. Aus dem Bundesanteil sollen in den Jahren 2025 bis 2029 Maßnahmen von insgesamt rund 150 Milliarden Euro finanziert werden. Nach Abzug der Anteile für Länder, Kommunen und Klimafonds bleiben dem Bund 300 Milliarden Euro. Die Hälfte davon soll also schon in dieser Wahlperiode fließen.

Merz hat diese Zahl in seiner Regierungserklärung bestätigt. Für die laufende Wahlperiode habe sich die Koalition „auf eine Investitionssumme von bis zu 150 Milliarden Euro geeinigt“. Und er fügte hinzu: „Wir müssen mit diesen Möglichkeiten äußerst behutsam umgehen.“

Was im Koalitionsvertrag nicht steht, ist ebenso wichtig. Er enthält keinen Tilgungsplan für das Sondervermögen. Er enthält keine Vermögensteuer und keine Änderung der Erbschaftsteuer. Und er hält fest: „Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.“

Die Ausgangslage

Die neuen Kredite kommen auf einen Bestand, der schon heute groß ist. Nach dem Statistischen Bundesamt war der Öffentliche Gesamthaushalt Ende 2024 beim nicht-öffentlichen Bereich mit 2.509,0 Milliarden Euro verschuldet. Das sind 63,9 Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Allein die Länder standen mit 606,9 Milliarden Euro in der Kreide, die Gemeinden und Gemeindeverbände mit 169,4 Milliarden Euro. Bei den Gemeinden stieg die Verschuldung binnen eines Jahres um 9,5 Prozent.

Auch dort spielen Sondervermögen schon eine Rolle. Die Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ stieg binnen eines Jahres um 17,2 Milliarden auf 23,0 Milliarden Euro. Das Sondervermögen Infrastruktur ist ein Vielfaches davon.

Dazu kommt die Rechnung für Verteidigung oberhalb von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Sie steht außerhalb jeder Grenze. Wie hoch sie wird, hängt nicht an der Verfassung, sondern an Haushaltsbeschlüssen der kommenden Jahre.

Ein Wort mit Geschichte

Das Wort Sondervermögen klingt nach Rücklage. Beim Sondervermögen Infrastruktur ist es tatsächlich ein Kreditrahmen. Das Vermögen entsteht durch Schulden, und die Schulden bleiben, wenn das Geld ausgegeben ist.

Das Wort hat in Deutschland eine Geschichte, die man kennen sollte. Das Lastenausgleichsgesetz spricht bis heute vom „bisherigen Sondervermögen Ausgleichsfonds“. Dieser Fonds war das Gefäß des Lastenausgleichs nach dem Zweiten Weltkrieg. Ihm flossen die Einnahmen nach dem Gesetz zu, also auch die Ausgleichsabgaben. Die erste davon nennt das Gesetz bis heute beim Namen: „eine einmalige Vermögensabgabe“.

Das ist Präzedenz. Die Bundesrepublik hat eine außergewöhnliche Finanzlast schon einmal über ein Sondervermögen organisiert und dieses Sondervermögen aus dem Vermögen ihrer Bürger gespeist. Die Rechtsform ist nicht neu. Neu ist nur der Zweck. Wie der Lastenausgleich funktionierte und wen er traf, steht auf unserer Grundlagenseite.

Wer zahlt die Schulden zurück

Merz hat gesagt, die Schulden müssten eines Tages zurückgezahlt werden. Ein Staat hat dafür genau drei Wege.

Der erste Weg ist Wachstum. Die Wirtschaft wächst schneller als die Schulden, und die Last sinkt im Verhältnis. Das ist der Weg, auf den die Regierung setzt. Merz selbst hat gesagt, die Schulden ließen sich nur rechtfertigen, wenn sie den Wert der Infrastruktur und das Leistungsvermögen des Landes dauerhaft steigern.

Der zweite Weg ist Inflation. Die Schulden bleiben nominal gleich, verlieren aber real an Wert. Bezahlt wird mit der Kaufkraft von Sparern. Wie das wirkt, hat die Bundesbank gerade vorgerechnet. Nach ihrer Vermögensbefragung sank das mittlere Nettovermögen der Haushalte zwischen 2021 und 2023 inflationsbereinigt von 268.700 auf 239.200 Euro, obwohl es nominal stieg.

Der dritte Weg sind Steuern und Abgaben. Laufende Steuern auf Einkommen und Konsum. Oder einmalige Zugriffe auf Vermögen, wenn die laufenden Einnahmen nicht reichen.

Welcher Weg am Ende gegangen wird, entscheidet nicht diese Regierung allein. Es entscheiden die Regierungen der nächsten Jahrzehnte, mit den Mehrheiten, die sie dann haben. Das Grundgesetz legt fest, dass die Kredite aufgenommen werden dürfen. Wie sie getilgt werden, legt es nicht fest.

Weniger Einnahmen, mehr Schulden

In derselben Rede hat Merz Steuersenkungen angekündigt. Unternehmen sollen Investitionen schneller abschreiben können. Und: „Ab 2028 wollen wir dann die Körperschaftsteuer in fünf Jahresschritten um je 1 Prozentpunkt senken.“

Für Unternehmer ist das eine gute Nachricht. Für die Rechnung des Staates heißt es: Auf der einen Seite steigen die Kredite, auf der anderen sinken bestimmte Einnahmen. Die Lücke muss sich über Wachstum schließen. Schließt sie sich nicht, bleibt die Frage, wo der Staat die fehlenden Mittel sucht. Die Antwort darauf steht in keinem Gesetz, das heute gilt. Sie wird in künftigen Haushalten gegeben.

Eine Frage der Generationen

Merz hat in seiner Rede auch über die Jüngeren gesprochen. „Ich stehe auch persönlich dafür ein, dass die jungen Generationen in unserem Land nicht überfordert werden mit Aufgaben, für die ihre Eltern bisher nicht genügend Vorsorge getroffen haben.“ Gemeint war vor allem die Rente. Die Regierung will dafür eine Rentenreformkommission einsetzen.

Der Satz gilt aber genauso für die Schulden. Das Grundgesetz erlaubt, Investitionen aus dem Sondervermögen über zwölf Jahre zu bewilligen. Wann die Kredite zurückgezahlt werden, legt es nicht fest. Wer heute Vermögen aufbaut oder weitergeben will, tut das also in eine offene Rechnung hinein. Sie trifft ihn als Steuerzahler, als Eigentümer oder als Erblasser, und seine Kinder als Erben.

Genau deshalb ist die Frage der Rückzahlung eine Frage der Vermögensnachfolge. Was du heute aufbaust, trifft auf die Rechnung von morgen. Soll die nächste Generation über ihr Einkommen nicht überfordert werden, wie Merz sagt, bleibt als Quelle vor allem das, was schon da ist. Das ist Vermögen, und zuerst das sichtbare.

Was politisch schon auf dem Tisch lag

Eine der beiden Regierungsparteien ist mit einem klaren Programm in die Wahl gegangen. Im Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 steht: „Die ausgesetzte Vermögensteuer wollen wir für sehr hohe Vermögen revitalisieren.“ Dazu kommt bei der Erbschaftsteuer eine Mindestbesteuerung großer Betriebsvermögen, die ausdrücklich auch für vermögenshaltende Familienstiftungen gelten soll. Im Koalitionsvertrag hat sich das nicht durchgesetzt.

Das ist der Stand heute. Koalitionsverträge gelten vier Jahre. Die Schulden aus dem Sondervermögen gelten länger.

Warum Vermögende genauer hinschauen sollten

Jede der drei Formen der Rückzahlung trifft Vermögen unterschiedlich.

Wachstum trifft niemanden, wenn es kommt. Inflation trifft vor allem Geldvermögen: Konten, Anleihen, Lebensversicherungen. Sachwerte wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Edelmetall halten ihren realen Wert eher. Eine Vermögensabgabe dagegen trifft vor allem das Sichtbare, und das ist in Deutschland zuerst die Immobilie im Grundbuch.

Wer sein Vermögen so aufstellt, dass es nur gegen einen dieser Wege geschützt ist, ist gegen die anderen offen. Wer Geldvermögen hält, verliert bei Inflation. Wer alles in eine deutsche Immobilie gesteckt hat, steht bei einer Abgabe im Feuer. Keine einzelne Anlageform schützt gegen alle drei Wege. Wie realistisch ein neuer Lastenausgleich ist, haben wir in einem eigenen Beitrag über den realistischen Lastenausgleich untersucht.

Deutschland, Österreich, Schweiz

Die Schuldenbremse und das Sondervermögen sind deutsches Verfassungsrecht. Sie betreffen unmittelbar alle, die in Deutschland Steuern zahlen oder Vermögen halten.

Für Leser in Österreich und der Schweiz gilt: Wer eine Immobilie in Deutschland besitzt, deutsche Anleihen hält oder an deutschen Unternehmen beteiligt ist, trägt die deutsche Rechnung mit. Eine Abgabe auf Grundbesitz würde am Grundstück in Deutschland ansetzen, nicht am Wohnsitz des Eigentümers. Und die Kaufkraft des Euro betrifft auch Österreich unmittelbar. Die Schweiz hat eine eigene Währung. Wer aber als Schweizer Vermögen in Euro hält, hält es in einer Währung, deren Kaufkraft von der Schuldenpolitik der großen Euro-Staaten mitbestimmt wird. Deutschland ist der größte davon.

Was das für dein Vermögen heißt

Das Sondervermögen ist beschlossen. Die Schulden werden aufgenommen. Was offen ist, ist nur die Frage der Rückzahlung. Für dich folgen daraus drei Punkte.

Erstens: Streue über Anlageformen. Geldvermögen, Sachwerte und Unternehmensbeteiligungen reagieren unterschiedlich auf Inflation und Abgaben. Wer breit aufgestellt ist, ist gegen keinen Weg vollständig geschützt, aber gegen keinen vollständig ausgeliefert.

Zweitens: Schütze die Immobilie dort, wo eine Abgabe ansetzen würde. Ein künftiger Lastenausgleich würde auf Basis des Grundbuchs festgesetzt. Für deutsche Immobilien haben wir deshalb eine Lösung über das Grundbuch entwickelt. Wir gründen eine Gesellschaft im Nicht-EU-Ausland, entweder als Stiftungs-Limited in UK oder als Wyoming LLC in den USA, die dir gehört oder von dir kontrolliert wird. Zu ihren Gunsten nimmt dein Notar Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs vor. Es gibt keinen Eigentümerwechsel, keine Grunderwerbsteuer und keine Schenkungsteuer. Die Gestaltung ist jederzeit rückgängig zu machen. Die Wyoming LLC bietet maximale geographische Distanz, die Stiftungs-Limited kontrollierst du als Geschäftsführer.

Drittens: Prüfe den Wohnsitz. Wer ohnehin einen Umzug erwägt, sollte ihn nicht getrennt von dieser Rechnung betrachten. Was ein Wohnsitz im Ausland bedeutet, beschreiben wir gesondert.

Der Kanzler hat gesagt, die Schulden müssten eines Tages zurückgezahlt werden. Die Frage ist, von wem.

Nachtrag (Stand: 23.09.2026)

Seit dem Beitrag ist das Sondervermögen gesetzlich errichtet. Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität wurde am 30. September 2025 ausgefertigt und am 2. Oktober 2025 verkündet. Es gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Das Finanzministerium darf danach Kredite bis zu 500 Milliarden Euro aufnehmen. Finanziert werden nur Investitionen, die bis Ende 2036 bewilligt werden. Zur Tilgung bestimmt das Gesetz, dass die Kredite nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigung, spätestens ab dem 1. Januar 2044, „innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen“ sind. Einen festen Tilgungsplan mit Beträgen und Jahren enthält es nicht. Die heutige Einordnung zu Vermögensabgaben steht auf unserer Seite zu staatlichen Vermögensabgaben.